Handreichung 2. Stichtag für Schulleitungen
modified 2025-11-26; 10:42:06
Wichtiger Hinweis: Die Daten bezüglich Schülerzahl, Klassenanzahl, Schülerinnen und Schüler mit Inklusion sowie Schülerinnen und Schüler in DaZ-Etappen werden nicht nur für statistische Zwecke sondern auch als Grundlage für Zuwendungsbescheide [1] und den Kommunalen Finanzausgleich verwendet. Falsche oder fehlende Angaben wirken sich damit direkt finanziell für den Schulträger aus. Diese Daten sollten unbedingt vor Einfrieren des 2. Stichtages in der amtlichen Schulstatistik (Pegasus)auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Änderungen zum Vorjahr
- Regelungen zur Einzelintegration und Zuweisung von DaZ-Stunden für Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist
- Ab dem Schuljahr 2025/2026 erhalten Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist und die im Rahmen der Einzelintegration direkt in die Regelklassen integriert werden, zusätzliche Ressourcen für den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache, wenn die Schule keine Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen gebildet hat.
- Erstklässler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, werden grundsätzlich nicht in eine Vorbereitungsklasse/-gruppe eingeschult, sondern besuchen von Beginn an die Regelklasse.
- An Förderschulen werden alle Schülerinnen und Schüler in der Etappe DaZ-2 im Rahmen der Einzelintegration ebenfalls direkt in die Regelklassen integriert und erhalten in klassen- oder schulübergreifenden Gruppen zusätzlich Unterricht in Deutsch als Zweitsprache. An Förderschulen werden ab 2025/2026 keine Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen mehr gebildet.
- Die Zuweisung von Stunden für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erfolgt nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen/-gruppen bzw. in Einzelintegration. Die Höhe der Zuschläge ist in der VwV Bedarf und Schuljahresablauf geregelt.
- Änderungen aufgrund der Neufassung der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung ab 01.08.2025
- Die Höchstzahl schulbezogener Anrechnungen wurden entsprechend der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung geändert.
- Die Anrechnungsart "Minderungen (K6/K9)" wurde in "Anrechnungen für Einsatz in der gymnasialen Oberstufe (AnrSEKII)" geändert.
- Für die Planung bitte den Punkt Planung von Anrechnungen für den Einsatz in der gymnasialen Oberstufe
beachten!
- Für die Planung bitte den Punkt Planung von Anrechnungen für den Einsatz in der gymnasialen Oberstufe
- Ab dem Schuljahr 2025/2026 steht für Projekte wie Zooschulen, Schülerrechenzentren u.ä. ein neues Bildungsangebot "EB gebunden" zur Verfügung.
- Dieses Bildungsangebot darf nur nach Absprache und mit Genehmigung der Schulreferentin/des Schulreferenten geplant werden.
- Die Planung sollte als "sonstige Klasse" erfolgen und ist hier beschrieben. Planung von Projekten im gebundenen EB

- Die Planung sollte als "sonstige Klasse" erfolgen und ist hier beschrieben. Planung von Projekten im gebundenen EB
- Die besonderen Klassen- und Gruppenobergrenzen für Vorbereitungsklassen und -gruppen sind weiterhin bis einschließlich 31.07.2026 ausgesetzt.
- Damit gilt die Klassenobergrenze von 28 Schülern gem. § 4a Abs. 2 Satz 1 SächsSchulG sowie die Gruppengrößen nach Abschnitt 1 der Anlage zur Sächsischen Klassenbildungsverordnung.
Allgemeine Hinweise zur Planung 2. Stichtag
Im Schuljahr 2025/2026 ist der 2. Stichtag (1. Oktober 2025) Endtermin für die Stichtagsmeldung!
- Alle Korrekturarbeiten müssen bis zum 30.09.2025 abgeschlossen sein.
Siehe auch Terminüberblick 2. Stichtag zum Schuljahr 2025/2026
Umgang mit Ressourcen
- Für die gesamte Planung bzw. den gesamten Lehrereinsatz gilt die Verpflichtung zum sparsamen Umgang mit den verfügbaren Ressourcen. Ergänzungsbereich (EB) wird grundsätzlich erst ausgereicht, wenn alle Möglichkeiten zur Sicherung des Grundbereiches (GB) ausgeschöpft sind.
Bezüge auf die VwV Bedarf und Schuljahresablauf
- Bei Bezügen in dieser Handreichung auf die VwV Bedarf und Schuljahresablauf ist immer Abschnitt I Nummer 2 Buchstabe a) der VwV zu beachten.
a) Die Regelungen dieser Verwaltungsvorschrift begründen weder Ansprüche auf eine bestimmte Unterrichtsorganisation noch Ansprüche auf Personal oder Stellen.
Übernahme der Daten in die amtliche Schulstatistik Pegasus
- Die Übernahme der Daten zur amtlichen Schulstatistik (Pegasus)
und das Einfrieren des 2. Stichtages erfolgt wie schon im letzten Schuljahr in Abhängigkeit voneinander. Es sind deshalb unbedingt die Hinweise in der Anleitung 2. Stichtag für Schulleitungen
und in der Anleitung amtliche Schulstatistik - Pegasus
zu beachten.
Schwimmbegleitung
- Die Stunden zur Schwimmbegleitung an Grund- und Förderschulen werden durch den Schulreferenten pro Schule als Pauschale zugewiesen und dann in der entsprechenden Höhe im Bildungsplan verplant.
- Wird die Schwimmbegleitung durch den Einsatz von Schulassistentinnen/Schulassistenten abgedeckt, wird dafür keine Pauschale zugewiesen. Die Schule plant dann auch keine Stunden für Schwimmbegleitung im Bildungsplan.
Jahrgangsübergreifender Unterricht
- Grundschulen, die nach §5(2) Sächsisches Schulgesetz jahrgangsübergreifenden Unterricht anbieten, beachten bitte die Hinweise zur Planung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts in der Grundschule

Planung des Ergänzungsbereiches
- Alle Schularten bilden den vom Landesamt für Schule und Bildung zugewiesenen Ergänzungsbereich ab.
- Die Zuweisung kann von den Werten der VwV Bedarf und Schuljahresablauf abweichen, da es sich um ein Budget handelt.
- Lehrkräfte mit Arbeitsvermögen, die nicht mit Unterrichtseinsatz geplant werden können (Beschäftigungsverbot, präsenzbefreit, ...), werden im Ergänzungsbereich geplant.
- Ergänzungsbereich wird im Bildungsplan nur dann angelegt, wenn dafür auch Lehrpersonal zur Verfügung steht.
Lehrkräfte mit Befreiung von der Präsenzpflicht
- Lehrkräfte, die aufgrund eines ärztlichen Attests von der Präsenzpflicht befreit und von zu Hause tätig sind, werden im Ergänzungsbereich mit dem Bildungsangebot PRÄSENZBEFREIT entsprechend der Unterrichtsverpflichtung
geplant.
Personaleinsatz Schulassistentinnen und Schulassistenten
- Schulassistentinnen und Schulassistenten werden nicht im Unterricht eingesetzt und können deshalb, ebenso wie Päd. Fachkräfte im Unterricht, im Personaleinsatz nicht verplant werden.
Alternative Lernangebote an Oberschulen
- Schülerinnen und Schüler, die an Projekten mit alternativen Lernangeboten gemäß § 26 Absatz 3 Satz 2 SächsSchulG teilnehmen, werden an Oberschulen wie Schülerinnen und Schüler in Klassen zur Reintegration von Schulverweigerern in Klassen vom Typ MS:KL9:rik abgebildet. Im Bildungsplan werden Bildungsangebote mit dem amtl.Kurz = URIK für so viele Stunden geplant, wie Lehrkräfte der Schule in diesem Projekt tätig sind. Eine ausführliche Beschreibung der Planung für diese Fälle befindet sich unter Planung alternativer Lernangebote
.
Planung des Bedarfes für Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Herkunftssprache
Gesetzliche Grundlagen
- Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten enthalten im Lehrplan für Vorbereitungsgruppen/Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden Schulen
- VwV Stundentafeln Deutsch als Zweitsprache
- VwV Bedarf und Schuljahresablauf Abschnitt II Punkt 6 b) und Abschnitt III Punkt 3
Umsetzung in SaxSVS
| 1.Etappe und 2.Etappe |
siehe Planung Deutsch als Zweitsprache |
| 3. Etappe |
Nähere Angaben dazu auch unter Planung Deutsch als Zweitsprache |
Planung des Bedarfes für inklusive Unterrichtung
Gesetzliche Grundlagen
- Klassenbildungsverordnung – SächsKlassBVO
- Sächsisches Schulgesetz
- VwV Bedarf und Schuljahresablauf Abschnitt II Punkt 6 a) sowie Punkt 15 und Punkt 16
Umsetzung in SaxSVS
- Unter Beachtung der Planungshinweise zum 2. Stichtag
wird auf der Basis der Schülerdaten für die Inklusion ein Gesamt-Budget geschaffen. Dieses Gesamtbudget berechnet sich aus:
| Grundschule |
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| Oberschule, Oberschule+ und Schulen nach §63d SächsSchulG |
|
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| Gymnasium und BBS |
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| Gemeinschaftsschule |
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- Es ist Aufgabe des Landesamtes für Schule und Bildung dieses Gesamt-Budget auf die betreffenden Schulen und Schüler aufzuteilen und diesen zuzuweisen. Es ist nicht Ziel, jedem inklusiv unterrichteten Schüler die gleiche Stundenzahl zu gewähren. Die Entscheidung soll auf Grund des Einzelfalles getroffen werden.
- In SaxSVS werden für den 2. Stichtag durch die Schule die Inklusionsstunden gemäß der Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung geplant, dazu werden die Stunden durch die Schule im Bildungsplan als Gruppenunterricht mit dem Bildungsangebot "INKL" im "GB" (Grundbereich) geplant, nur wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vorhanden ist.
- Schülern der Inklusionsform Kooperation sind Schüler der Förderschule. Es werden in den Schülerdaten die Form Koop und der Hauptförderschwerpunkt gepflegt sowie Nebendatensätze an die kooperierende Regelschule geschickt und dort den entsprechenden Klassen zugeordnet.
- Für Kooperationsklassen der Förderschulen an anderen Schularten werden die dafür gesondert vorgesehenen Klassentypen mit der Endung int4 verwendet und in der Klassenbildung
die Kooperationsschule eingetragen.
Planung des Arbeitsvermögens von Studienreferendaren
Gesetzliche Grundlage
Lehramtsprüfungsordnung II – LAPO II
Umsetzung in SaxSVS
- Studienreferendare werden nicht im Schulmodul angelegt, sondern kommen über den Datenaustausch an die Schule.
- Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt erhalten einen selbständigen Lehrauftrag entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten.
Planung Seiteneinsteigende
Gesetzliche Grundlage
Umsetzung in SaxSVS
- Seiteneinsteigende werden entsprechend ihres Arbeitsvermögens laut LPDK von den Schulen verplant.
- Anrechnungen für Mentorenstunden werden als Aufschläge auf die schulbezogenen Anrechnungen durch die Schulreferenten verteilt und an der Schule später in der Tabelle "Anrechnungen, Ermäßigungen, Freistellungen und Funktionen" (AEFM) mit der Auswahl "Mentorentätigkeit" vergeben.
Planung von Mehraufwänden in Schulen mit Besonderheiten
Gesetzliche Grundlage
Umsetzung in SaxSVS
Mehraufwände für Schulen mit Besonderheiten können berücksichtigt werden für:
- Klassen, die eine Ausnahmegenehmigung erhielten,
- Gruppen, die über Ausnahmegenehmigung gebildet werden durften,
- Oberschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung, pro Schüler mit vertiefter Ausbildung können dort zusätzliche Stunden im GB ausgereicht werden,
- Gymnasien mit vertiefter Ausbildung, pro Schüler in Gymnasien mit vertiefter Ausbildung können dort zusätzliche Stunden im GB ausgereicht werden.
Erteilte Ausnahmegenehmigungen sind an der Klasse bzw. an der Gruppe zu erfassen. Siehe dazu in der Anleitung die Punkte Klassenbildung
und Bildungsplan
.
Planung schulvorbereitender Maßnahmen
Gesetzliche Grundlage
Umsetzung in SaxSVS
- Im Bildungsplan werden für die Planung der kooperativer schulvorbereitenden Maßnahmen die Bildungsangebote SV:KK, SV:BF und SV:EA in der entsprechenden Größe verwendet.
- Siehe auch Planung der schulvorbereitenden Maßnahmen an Grundschulen
.
Planung von Anrechnungen für den Einsatz in der gymnasialen Oberstufe
- Mit der Neufassung der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung ab 01.08.2025 wurden die Minderungen für den Einsatz in der gymnasialen Oberstufe (K6/K9) in eine pauschale Zuweisung von schulbezogenen Anrechnungsstunden geändert. In SaxSVS wurde deshalb die Bezeichnung der Anrechnungsart "Minderungen für den Einsatz in der gymnasialen Oberstufe (K6/K9)" in "Anrechnungen für Einsatz in der gymnasialen Oberstufe (AnrSEKII)" geändert. Aus technischen Gründen wird der Typ dieser Anrechnungen weiterhin als "M" bezeichnet.
- Die Vergabe erfolgt durch die Schulleitungen an Gymnasien für Lehrkräfte mit Einsatz in der Oberstufe. Die Berechnung der Gesamtzahl der "AnrSEKII" in der festgelegten Höhe von 0,1 Wochenstunden pro Schülerinnen/Schüler in der gymnasialen Oberstufe soll sich auf die zum "Endtermin Datenfreigabe mit Klassen- und Gruppenbildung" (01.09.2025) gemeldete Schülerzahl beziehen. Durch die Schulreferentinnen und Schulreferenten wird die korrekte Höhe dieser Anrechnungen geprüft.
Kürzungen in Klassenbildung und Tafelfächern
- In allen Fächern des Grundbereichs, auch bei Religion/Ethik, ist entsprechend der gültigen Stundentafeln zu planen und die Stunden im Bildungsplan anzulegen. Falls eine Abdeckung des Bedarfs mit Lehrpersonal nicht gegeben ist, bleiben die Stunden im Personaleinsatz offen. Dadurch wird der offene Fachbedarf abgebildet.
Hinweis zum Unterrichtsausfall Religion/Ethik: Nur wenn der Unterricht in Religion/Ethik auch einstündig nicht mit einem Lehrereinsatz abgesichert werden kann, wird diese 1 Stunde als planmäßiger Ausfall ausgewiesen.
Hinweis zur Planung von Wahlfächern: Bestimmte Wahlfächer wie Religion, Geschichte/Geographie/Gemeinschaftskunde oder Musik/Kunst dürfen im Bildungsplan nicht mehrmals als Klassenunterricht für die gleiche Klasse geplant werden. Sie müssen deshalb als Klassengruppen im Bildungsplan angelegt werden. Siehe Anleitung 2. Stichtag - Planung von Kürzungen in Wahlfächern
Terminüberblick 2. Stichtag zum Schuljahr 2025/2026
- 2. Stichtag im Schuljahr 2025/2026 ist der 1. Oktober 2025.
- Für die Berichterstattung der Schulen zum 2. Stichtag wurden folgende Termine festgelegt:
| Datum | Aktion | verantwortlich |
| bis Montag, 25.08.25 | erstmaliges Senden der Schulen zur Prüfung der Klassen- und Gruppenbildung (Durchführen der Plausiprüfungen und Senden auf 2. Stichtag) | Schule |
| Montag, 01.09.25 | Endtermin Datenfreigabe 2. Stichtag mit Klassen- und Gruppenbildung | Schule/ |
| ab Montag, 01.09.25 bis Dienstag, 30.09.25 |
Sendetermin der Schulen zur inhaltlichen Prüfung und Übernahme in Pegasus | Schule/Schulreferenten |
| ab Mittwoch, 17.09.25 | Datenfreigabe 2. Stichtag nur noch möglich, wenn zuvor die Plausiergebnisse der Amtlichen Schulstatistik (Pegasus) |
Schule |
| Montag, 29.09.25 zu Dienstag, 30.09.25 | letzte Übernahme LPDK-Daten, danach Abklemmen LPDK | SID |
| Dienstag, 30.09.25 | Letzter Termin Dateifreigabe 2. Stichtag Schulen ABS und Abschluss aller Korrekturarbeiten | Schulen |
| Mittwoch, 01.10.25 | 2. Stichtag / Einfrieren der Datenstände | SaxSVS |
| Montag, 06.10.25 bis Freitag, 24.10.25 |
Bestätigung der Berichterstattung | Schulreferenten |
| Mittwoch, 05.11.25 zu Donnerstag, 06.11.25 | Wiederanschalten der Übernahme LPDK | SID |
| bis Freitag, 07.11.25 | Fertigstellung der Amtlichen Schulstatistik (Pegasus) |
Schulen |
Checkliste und Aufgaben je allgemeinbildende Schule
Die Checkliste enthält die zum 2.Stichtag notwendigen Aufgaben mit entsprechenden Hinweisen.
Eine ausführliche Anleitung wird auf der Seite Anleitung 2. Stichtag für Schulleitungen
bereitgestellt. Die Checkliste enthält in der rechten Spalte Verlinkungen auf diese Seite.
| Aufgaben und Hinweise | Ansicht in SaxSVS und Verlinkungen zur Anleitung |
|---|---|
Pflege der für die Amtliche Schulstatistik (Pegasus)
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| Kontrolle des Übergangs an weiterführende Schulen
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Kontrolle des Arbeitsvermögens der Lehrkräfte, Studienreferendare und kirchlichen Lehrkräfte |
|
| Vergabe/Kontrolle der schulbezogenen Anrechnungen
Pflege der Funktionen:
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|
| Klassenbildung überprüfen
|
|
| Bildungsplan inkl. Gruppenbildung und Planung des Ergänzungsbereiches überprüfen
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