Aus Saxsvs

Handreichung 2. Stichtag für Schulleitungen

modified 2025-11-26; 10:42:06

Wichtiger Hinweis: Die Daten bezüglich Schülerzahl, Klassenanzahl, Schülerinnen und Schüler mit Inklusion sowie Schülerinnen und Schüler in DaZ-Etappen werden nicht nur für statistische Zwecke sondern auch als Grundlage für Zuwendungsbescheide [1] und den Kommunalen Finanzausgleich verwendet. Falsche oder fehlende Angaben wirken sich damit direkt finanziell für den Schulträger aus. Diese Daten sollten unbedingt vor Einfrieren des 2. Stichtages in der amtlichen Schulstatistik (Pegasus) auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Änderungen zum Vorjahr

  • Regelungen zur Einzelintegration und Zuweisung von DaZ-Stunden für Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist
    • Ab dem Schuljahr 2025/2026 erhalten Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist und die im Rahmen der Einzelintegration direkt in die Regelklassen integriert werden, zusätzliche Ressourcen für den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache, wenn die Schule keine Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen gebildet hat.
    • Erstklässler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, werden grundsätzlich nicht in eine Vorbereitungsklasse/-gruppe eingeschult, sondern besuchen von Beginn an die Regelklasse.
    • An Förderschulen werden alle Schülerinnen und Schüler in der Etappe DaZ-2 im Rahmen der Einzelintegration ebenfalls direkt in die Regelklassen integriert und erhalten in klassen- oder schulübergreifenden Gruppen zusätzlich Unterricht in Deutsch als Zweitsprache. An Förderschulen werden ab 2025/2026 keine Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen mehr gebildet.
    • Die Zuweisung von Stunden für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erfolgt nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen/-gruppen bzw. in Einzelintegration. Die Höhe der Zuschläge ist in der VwV Bedarf und Schuljahresablauf geregelt.
Siehe auch Planung des Bedarfes für Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Herkunftssprache
Für die Planung bitte den Punkt Planung von Anrechnungen für den Einsatz in der gymnasialen Oberstufe beachten!
  • Ab dem Schuljahr 2025/2026 steht für Projekte wie Zooschulen, Schülerrechenzentren u.ä. ein neues Bildungsangebot "EB gebunden" zur Verfügung.
    • Dieses Bildungsangebot darf nur nach Absprache und mit Genehmigung der Schulreferentin/des Schulreferenten geplant werden.
Die Planung sollte als "sonstige Klasse" erfolgen und ist hier beschrieben. Planung von Projekten im gebundenen EB
  • Die besonderen Klassen- und Gruppenobergrenzen für Vorbereitungsklassen und -gruppen sind weiterhin bis einschließlich 31.07.2026 ausgesetzt.

Allgemeine Hinweise zur Planung 2. Stichtag

Im Schuljahr 2025/2026 ist der 2. Stichtag (1. Oktober 2025) Endtermin für die Stichtagsmeldung!

Umgang mit Ressourcen

  • Für die gesamte Planung bzw. den gesamten Lehrereinsatz gilt die Verpflichtung zum sparsamen Umgang mit den verfügbaren Ressourcen. Ergänzungsbereich (EB) wird grundsätzlich erst ausgereicht, wenn alle Möglichkeiten zur Sicherung des Grundbereiches (GB) ausgeschöpft sind.

Bezüge auf die VwV Bedarf und Schuljahresablauf

a) Die Regelungen dieser Verwaltungsvorschrift begründen weder Ansprüche auf eine bestimmte Unterrichtsorganisation noch Ansprüche auf Personal oder Stellen.

Übernahme der Daten in die amtliche Schulstatistik Pegasus

Schwimmbegleitung

  • Die Stunden zur Schwimmbegleitung an Grund- und Förderschulen werden durch den Schulreferenten pro Schule als Pauschale zugewiesen und dann in der entsprechenden Höhe im Bildungsplan verplant.
  • Wird die Schwimmbegleitung durch den Einsatz von Schulassistentinnen/Schulassistenten abgedeckt, wird dafür keine Pauschale zugewiesen. Die Schule plant dann auch keine Stunden für Schwimmbegleitung im Bildungsplan.

Jahrgangsübergreifender Unterricht

Planung des Ergänzungsbereiches

  • Alle Schularten bilden den vom Landesamt für Schule und Bildung zugewiesenen Ergänzungsbereich ab.
  • Die Zuweisung kann von den Werten der VwV Bedarf und Schuljahresablauf abweichen, da es sich um ein Budget handelt.
  • Lehrkräfte mit Arbeitsvermögen, die nicht mit Unterrichtseinsatz geplant werden können (Beschäftigungsverbot, präsenzbefreit, ...), werden im Ergänzungsbereich geplant.
  • Ergänzungsbereich wird im Bildungsplan nur dann angelegt, wenn dafür auch Lehrpersonal zur Verfügung steht.

Lehrkräfte mit Befreiung von der Präsenzpflicht

Personaleinsatz Schulassistentinnen und Schulassistenten

  • Schulassistentinnen und Schulassistenten werden nicht im Unterricht eingesetzt und können deshalb, ebenso wie Päd. Fachkräfte im Unterricht, im Personaleinsatz nicht verplant werden.

Alternative Lernangebote an Oberschulen

  • Schülerinnen und Schüler, die an Projekten mit alternativen Lernangeboten gemäß § 26 Absatz 3 Satz 2 SächsSchulG teilnehmen, werden an Oberschulen wie Schülerinnen und Schüler in Klassen zur Reintegration von Schulverweigerern in Klassen vom Typ MS:KL9:rik abgebildet. Im Bildungsplan werden Bildungsangebote mit dem amtl.Kurz = URIK für so viele Stunden geplant, wie Lehrkräfte der Schule in diesem Projekt tätig sind. Eine ausführliche Beschreibung der Planung für diese Fälle befindet sich unter Planung alternativer Lernangebote.

Planung des Bedarfes für Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Herkunftssprache

Gesetzliche Grundlagen

Umsetzung in SaxSVS

1.Etappe und 2.Etappe
  • Schülerinnen und Schüler in der DaZ-Etappe "DAZ-1" werden immer der Vorbereitungsklasse (VK) zugeordnet.
  • Schülerinnen und Schüler in der DaZ-Etappe "DAZ-2" werden immer einer Regelklasse zugeordnet.
  • An Förderschulen werden keine Vorbereitungsklassen oder -gruppen gebildet!
  • Schulen, die keine Vorbereitungsklassen und Vorbereitungsgruppen bilden können, weil keine räumlichen Kapazitäten oder nur sehr wenige DaZ-Schüler vorhanden sind, ordnen diese Schülerinnen und Schüler direkt den Regelklassen und der DaZ-Etappe DAZ-2 zu. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten im Register Migration/DaZ das Merkmal Einzelintegration.
    Dies gilt auch für Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung.
  • Schülerinnen und Schüler an o.g. Förderschulen in der DaZ-Etappe "DAZ-2" erhalten immer das Merkmal Einzelintegration
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 besuchen von Beginn an die Regelklasse und bekommen die DaZ-Etappe "DAZ-2" zugeordnet. Diese Schülerinnen/Schüler erhalten nicht das Merkmal Einzelintegration.

  • Bis zu einer Gesamtschülerzahl von 6 Schülerinnen/Schülern an der Schule wird in der Regel keine Vorbereitungsklasse oder -gruppe gebildet, sondern die Möglichkeit der Einzelintegration genutzt.
  • Ab einer Schülerzahl von 7 bis zu 12 Schülerinnen und Schülern wird eine Vorbereitungsgruppe gebildet.
  • Ab 13 Schülerinnen/Schülern werden Vorbereitungsklassen gebildet.
  • Die Betreuungslehrer der Schule erhalten automatisch pro gebildeter Vorbereitungsklasse 2 Stunden schulbezogene Anrechnungen.

  • Im Bildungsplan wird der Unterricht mit dem Fach "DAZ" als Mehrstufengruppe geplant. Die Anzahl der Stunden ergibt sich aus der Tabelle unter Planung des DaZ-Unterrichts im Bildungsplan.
  • Für die "Einzelintegration" und Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 1 erhalten die Schulen zusätzliche Stunden für DaZ-Unterricht gemäß der VwV Bedarf und Schuljahresablauf Abschnitt III Punkt 3 c) zugewiesen. Dies gilt auch für Förderschulen außer mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung. Für einige Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung gelten für das Schuljahr 2025/2026 noch Bestandsschutzregelungen.

siehe Planung Deutsch als Zweitsprache , Handbuch Schülerdaten

3. Etappe
  • Schülerinnen und Schüler in der DaZ-Etappe "DAZ-3" sind immer einer Regelklasse zugeordnet.
  • Im Bildungsplan wird der Unterricht mit dem Fach "DAZ-3" (aus frei verfügbar) angelegt.
  • Unter Beachtung der Planungshinweise zum 2. Stichtag werden 0,3 Std. pro Schüler mit Teilnahme an "DAZ-3" im Grundbereich geplant.
    Es erfolgt keine Kürzung, wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden fehlt.

Nähere Angaben dazu auch unter Planung Deutsch als Zweitsprache und Handbuch Schülerdaten.

Planung des Bedarfes für inklusive Unterrichtung

Gesetzliche Grundlagen

Umsetzung in SaxSVS

  • Unter Beachtung der Planungshinweise zum 2. Stichtag wird auf der Basis der Schülerdaten für die Inklusion ein Gesamt-Budget geschaffen. Dieses Gesamtbudget berechnet sich aus:
Arbeitsvermögen aus Regelschule
Arbeitsvermögen aus FS
Grundschule
1,5
0,5
Oberschule, Oberschule+ und Schulen nach §63d SächsSchulG
1,5
0,5
Gymnasium und BBS
1,5
0,5
Gemeinschaftsschule
1,5
0,5
  • Es ist Aufgabe des Landesamtes für Schule und Bildung dieses Gesamt-Budget auf die betreffenden Schulen und Schüler aufzuteilen und diesen zuzuweisen. Es ist nicht Ziel, jedem inklusiv unterrichteten Schüler die gleiche Stundenzahl zu gewähren. Die Entscheidung soll auf Grund des Einzelfalles getroffen werden.
  • In SaxSVS werden für den 2. Stichtag durch die Schule die Inklusionsstunden gemäß der Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung geplant, dazu werden die Stunden durch die Schule im Bildungsplan als Gruppenunterricht mit dem Bildungsangebot "INKL" im "GB" (Grundbereich) geplant, nur wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vorhanden ist.
  • Schülern der Inklusionsform Kooperation sind Schüler der Förderschule. Es werden in den Schülerdaten die Form Koop und der Hauptförderschwerpunkt gepflegt sowie Nebendatensätze an die kooperierende Regelschule geschickt und dort den entsprechenden Klassen zugeordnet.
  • Für Kooperationsklassen der Förderschulen an anderen Schularten werden die dafür gesondert vorgesehenen Klassentypen mit der Endung int4 verwendet und in der Klassenbildung die Kooperationsschule eingetragen.

Planung des Arbeitsvermögens von Studienreferendaren

Gesetzliche Grundlage

Lehramtsprüfungsordnung II – LAPO II

Umsetzung in SaxSVS

  • Studienreferendare werden nicht im Schulmodul angelegt, sondern kommen über den Datenaustausch an die Schule.
  • Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt erhalten einen selbständigen Lehrauftrag entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten.

Planung Seiteneinsteigende

Gesetzliche Grundlage

Umsetzung in SaxSVS

  • Seiteneinsteigende werden entsprechend ihres Arbeitsvermögens laut LPDK von den Schulen verplant.
  • Anrechnungen für Mentorenstunden werden als Aufschläge auf die schulbezogenen Anrechnungen durch die Schulreferenten verteilt und an der Schule später in der Tabelle "Anrechnungen, Ermäßigungen, Freistellungen und Funktionen" (AEFM) mit der Auswahl "Mentorentätigkeit" vergeben.

Planung von Mehraufwänden in Schulen mit Besonderheiten

Gesetzliche Grundlage

Umsetzung in SaxSVS

Mehraufwände für Schulen mit Besonderheiten können berücksichtigt werden für:

  • Klassen, die eine Ausnahmegenehmigung erhielten,
  • Gruppen, die über Ausnahmegenehmigung gebildet werden durften,
  • Oberschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung, pro Schüler mit vertiefter Ausbildung können dort zusätzliche Stunden im GB ausgereicht werden,
  • Gymnasien mit vertiefter Ausbildung, pro Schüler in Gymnasien mit vertiefter Ausbildung können dort zusätzliche Stunden im GB ausgereicht werden.

Erteilte Ausnahmegenehmigungen sind an der Klasse bzw. an der Gruppe zu erfassen. Siehe dazu in der Anleitung die Punkte Klassenbildung und Bildungsplan.

Planung schulvorbereitender Maßnahmen

Gesetzliche Grundlage

Umsetzung in SaxSVS

Planung von Anrechnungen für den Einsatz in der gymnasialen Oberstufe

  • Mit der Neufassung der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung ab 01.08.2025 wurden die Minderungen für den Einsatz in der gymnasialen Oberstufe (K6/K9) in eine pauschale Zuweisung von schulbezogenen Anrechnungsstunden geändert. In SaxSVS wurde deshalb die Bezeichnung der Anrechnungsart "Minderungen für den Einsatz in der gymnasialen Oberstufe (K6/K9)" in "Anrechnungen für Einsatz in der gymnasialen Oberstufe (AnrSEKII)" geändert. Aus technischen Gründen wird der Typ dieser Anrechnungen weiterhin als "M" bezeichnet.
  • Die Vergabe erfolgt durch die Schulleitungen an Gymnasien für Lehrkräfte mit Einsatz in der Oberstufe. Die Berechnung der Gesamtzahl der "AnrSEKII" in der festgelegten Höhe von 0,1 Wochenstunden pro Schülerinnen/Schüler in der gymnasialen Oberstufe soll sich auf die zum "Endtermin Datenfreigabe mit Klassen- und Gruppenbildung" (01.09.2025) gemeldete Schülerzahl beziehen. Durch die Schulreferentinnen und Schulreferenten wird die korrekte Höhe dieser Anrechnungen geprüft.

Kürzungen in Klassenbildung und Tafelfächern

  • In allen Fächern des Grundbereichs, auch bei Religion/Ethik, ist entsprechend der gültigen Stundentafeln zu planen und die Stunden im Bildungsplan anzulegen. Falls eine Abdeckung des Bedarfs mit Lehrpersonal nicht gegeben ist, bleiben die Stunden im Personaleinsatz offen. Dadurch wird der offene Fachbedarf abgebildet.
Hinweis zum Unterrichtsausfall Religion/Ethik: Nur wenn der Unterricht in Religion/Ethik auch einstündig nicht mit einem Lehrereinsatz abgesichert werden kann, wird diese 1 Stunde als planmäßiger Ausfall ausgewiesen.

Hinweis zur Planung von Wahlfächern: Bestimmte Wahlfächer wie Religion, Geschichte/Geographie/Gemeinschaftskunde oder Musik/Kunst dürfen im Bildungsplan nicht mehrmals als Klassenunterricht für die gleiche Klasse geplant werden. Sie müssen deshalb als Klassengruppen im Bildungsplan angelegt werden. Siehe Anleitung 2. Stichtag - Planung von Kürzungen in Wahlfächern

Terminüberblick 2. Stichtag zum Schuljahr 2025/2026

  • 2. Stichtag im Schuljahr 2025/2026 ist der 1. Oktober 2025.
  • Für die Berichterstattung der Schulen zum 2. Stichtag wurden folgende Termine festgelegt:


Datum Aktion verantwortlich
bis Montag, 25.08.25 erstmaliges Senden der Schulen zur Prüfung der Klassen- und Gruppenbildung (Durchführen der Plausiprüfungen und Senden auf 2. Stichtag) Schule
Montag, 01.09.25 Endtermin Datenfreigabe 2. Stichtag mit Klassen- und Gruppenbildung Schule/
ab Montag, 01.09.25 bis
Dienstag, 30.09.25
Sendetermin der Schulen zur inhaltlichen Prüfung und Übernahme in Pegasus Schule/Schulreferenten
ab Mittwoch, 17.09.25 Datenfreigabe 2. Stichtag nur noch möglich, wenn zuvor die Plausiergebnisse der Amtlichen Schulstatistik (Pegasus) geprüft wurden. Schule
Montag, 29.09.25 zu Dienstag, 30.09.25 letzte Übernahme LPDK-Daten, danach Abklemmen LPDK SID
Dienstag, 30.09.25 Letzter Termin Dateifreigabe 2. Stichtag Schulen ABS und Abschluss aller Korrekturarbeiten Schulen
Mittwoch, 01.10.25 2. Stichtag / Einfrieren der Datenstände SaxSVS
Montag, 06.10.25
bis
Freitag, 24.10.25
Bestätigung der Berichterstattung Schulreferenten
Mittwoch, 05.11.25 zu Donnerstag, 06.11.25 Wiederanschalten der Übernahme LPDK SID
bis Freitag, 07.11.25 Fertigstellung der Amtlichen Schulstatistik (Pegasus) Schulen

Checkliste und Aufgaben je allgemeinbildende Schule

Die Checkliste enthält die zum 2.Stichtag notwendigen Aufgaben mit entsprechenden Hinweisen.
Eine ausführliche Anleitung wird auf der Seite Anleitung 2. Stichtag für Schulleitungen bereitgestellt. Die Checkliste enthält in der rechten Spalte Verlinkungen auf diese Seite.

Aufgaben und Hinweise Ansicht in SaxSVS und Verlinkungen zur Anleitung
Pflege der für die Amtliche Schulstatistik (Pegasus) relevanten Schülerdaten

Stammschuleintrag

Der Stammschuleintrag ist Voraussetzung für die Zählung des Schülerdatensatzes zum Stichtag.

Anwesenheit, Staatsangehörigkeit, Muttersprache, Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch, Teilnahme DaZ, ggf. Merkmal Einzelintegration

Bei Schülern in DaZ-Etappen müssen die Etappen und die Zeitscheiben mit "von" im aktuellen Schuljahr eingetragen sein. Ein Enddatum "bis" ist nicht notwendig.

Wohnorte bei den Sorgeberechtigten
Versetzungsdaten inkl. Art/BG, Nichtversetzung, Wertung

Fehlende oder falsche Art/BG verhindern die Zählung in der Schulaufsicht und der amtlichen Schulstatistik.

Fremdsprachen
schwerstmehrfach Behinderungen
Förderschwerpunkte und sonderpädagogischer Förderbedarf aufgrund gutachterlich bestätigtem Autismus
Inklusionen

Bei Schülern mit inklusiver Unterrichtung muss eine gültige Zeitscheibe in der Tabelle „Inklusive Unterrichtung / Kooperative Unterrichtung“ eingetragen sein.

Einschulungsentscheidung bei Schulanfängern (nur an GS)
Kindergartenbesuch im Jahr vor der Schulaufnahme bei Schulanfängern (nur an GS)
Erfassung der Elternrats- und Schülerratsvorsitzenden und deren Stellvertreter inkl. der Einwilligung zur Veröffentlichung
Kontrolle der Laufbahn der Schüler

In der Laufbahn müssen für das aktuelle Schuljahr und den 1. November des vorherigen Schuljahres gültige Daten eingetragen sein.
Es sollten möglichst alle Schülerdaten für die Amtliche Schulstatistik (Pegasus) in SaxSVS richtig gepflegt werden, da eine Anpassung in Pegasus nach Einfrieren des Stichtages nicht mehr möglich ist.
Kontrolle des Übergangs an weiterführende Schulen

an Schulen mit Klassenstufen 5

Kontrolle der Einträge bei Übergang an Schule in der Tabelle Bildungsempfehlungen des Vorjahres bei Schülern der Klassenstufe 5

Kontrolle der eingetragenen Abschlüsse an Schulen mit Abgängern (FS, MS, GYM)

Bei Abgängern müssen im Register Abgang der Abschluss und die Zeugnisart eingetragen sein

Kontrolle des Arbeitsvermögens der Lehrkräfte, Studienreferendare und kirchlichen Lehrkräfte
Arbeitsvermögen laut Vertrag
Anrechnungen für Weiterbildungen
Ermäßigungen für Alter und Schwerbehinderung
langfristiger Ausfall ggf. Mutterschutz
beendete Abordnungen und Ruhestand
personenbezogene Anrechnungen

Vergabe/Kontrolle der schulbezogenen Anrechnungen

Pflege der Funktionen:
Beratungslehrer (Unterscheidung zwischen mit und ohne Qualifikation)
Vertrauensperson
Sicherheitsbeauftragte/r
Datenschutzbeauftragte/r
Gefahrstoffbeauftragte/r
PITKO
Brandschutzhelfer/in
Inklusionsbeauftragte/r
Betreuungslehrer Migranten
GTA-Koordinator, sofern dafür keine Assistenzkraft zur Verfügung steht

Wenn sich der Stundenumfang nicht ändert, wird keine neue Zeitscheibe für das Schuljahr angelegt, sondern nur die bereits existierende Zeitscheibe verlängert.
Klassenbildung überprüfen

Ausnahmegenehmigungen mit Fallgruppe erfassen

Die Fallgruppe wird nur bei der betroffenen Klasse eingetragen.
Bei Schulen mit jahrgangsübergreifenden Unterricht in der Klassenstufe 1 wird eine Ausnahmegenehmigung mit der Fallgruppe III eingetragen.
Förderschulen mit Kooperationsklassen erfassen in der Klassenbildung an der entsprechenden "int4"-Klasse die Kooperationsschule.

Kontrolle der Schülerzahlen in den Klassen im Klassen-PopUp

Bildungsplan inkl. Gruppenbildung und Planung des Ergänzungsbereiches überprüfen

Ausnahmegenehmigungen mit Fallgruppe erfassen

Die Fallgruppe wird nur bei der betroffenen Gruppe eingetragen.

keine GTA-Stunden planen, außer mit Bereich "ZB" (zusätzliches Bildungsangebot)

Zuordnung von Schülern zu Gruppen in den Bildungsangeboten der amtlichen Stundentafel

Eine Zuordnung der Schüler zu den Gruppen in allen Fächern der amtlichen Stundentafel ist wichtig für eine korrekte Übernahme der Daten in die amtl. Schulstatistik Pegasus.
Insbesondere in den Fächern Religion/Ethik, Schwimmunterricht und Schulgarten!"
Wenn Schüler in Wahlfächern Religion/Ethik nicht den Gruppen zugeordnet wurden, fehlt der Eintrag für das Wahlfach außerdem auch in den Schülerdaten im Register Wahlfächer.

Erfassung des Personaleinsatzes der Lehrkräfte und Studienreferendare

Durchführung der Plausiprüfungen zum 2. Stichtag und zu Pegasus vor der Stichtagsmeldung

Datenfreigabe der Daten auf den 2. Stichtag Statistikdaten
Vor der Abgabe des Stichtages wird automatisch geprüft, ob die Plausiprüfungen durchgeführt worden sind.
Die Daten werden automatisch auch in die Amtliche Schulstatistik (Pegasus) übernommen! Dort muss die Plausibilität der Daten überprüft werden. Mit jeder neuen Datenfreigabe auf "2. Stichtag Statistikdaten" werden die Daten in Pegasus wieder überschrieben.

Ein Ausdruck der Handreichung ist über den Schalter "Druckversion" auf der linken Seite in der Menüleiste möglich!