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Mindestanforderungen an Datenfreigaben für Stichtage

modified 2024-09-02; 05:55:22

Für die Datenfreigabe auf den "1. Stichtag Planungsdaten" und den "2. Stichtag Statistikdaten" müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen für die Planung erfüllt sein.
Ohne die Erfüllung dieser Mindestvoraussetzungen für die Planung kann ab einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Stichtag eine Datenfreigabe nicht mehr durchgeführt werden! Es erfolgt eine Fehlermeldung:

oder

  • In den Plausiprüfungen sind Plausi mit Mindestanforderungen an der Art = K erkennbar.

Falls trotz Erfüllung der Mindestanforderungen keine Datenfreigabe auf den Stichtag möglich ist, wenden Sie sich bitte an den SaxSVS-Support!

Planungsanforderungen zur Datenfreigabe auf den 2. Stichtag

  1. Für eine Datenfreigabe auf 2. Stichtag müssen ab 14 Tage vor dem Stichtag mindestens einmal die Plausieergebnisse der Amtlichen Schulstatistik (Pegasus) geprüft worden sein.
Nach Prüfung der Pegasusdaten kann ab dem nächsten Tag wieder eine Datenfreigabe auf 2.Stichtag erfolgen.
  1. In der Klassenbildung muss für das aktuelle Schuljahr mindestens eine Klasse gebildet worden sein.
  2. An der gesamten Schule müssen mindestens 30 Schülerinnen und Schüler vorhanden sein. (ohne SV-Klassen und Jokerklassen)
  3. In jeder Klasse muss mindesten 1 Schüler vorhanden sein.
  4. Die Schülerzahl darf pro Klasse nicht größer als 32 Schüler sein.
  5. Im Bildungsplan muss mindestens 1 Bildungsangebot vorhanden sein.
  6. Alle Schüler in VK-Klassen müssen einen Eintrag für die DaZ-Etappe DAZ-1 haben.
  7. Klassen in der Jahrgangsstufe 13 dürfen nur an §4-Gymnasien mit Streckung gebildet werden.
  8. Für mindestens 75% der Schüler muss das Wahlfach Ethik oder Religion eingetragen sein.

Planungsanforderungen zur Datenfreigabe auf den 1. Stichtag

  1. In der Klassenbildung für das kommende Schuljahr muss mindestens eine Klasse gebildet worden sein.
  2. In der gesamten Schule müssen in der Prognose insgesamt mindestens 30 Schüler vorhanden sein.
  3. In den Regelklassen der Prognose (außer in den Klassentypen GS:KL2:I, GS:KL3:I, MS:KL9:rik, MS:KL8:pl) muss mindesten 1 Schüler eingetragen sein.
  4. Die Schülerzahl "Schüler gesamt" in allen Klassen der Prognose (außer JG11/12/13 und SV) darf pro Klasse nicht größer sein als 32 Schüler.
  5. Im Bildungsplan muss mindestens 1 Eintrag vorhanden sein.
  6. Die Zahl "Schüler gesamt" in VK-Klassen in der Prognose muss gleich der Zeile "davon VK 1. Etappe" sein.
  7. Klassen vom Klassentyp GYM:JG13 dürfen nur §4-Gymnasien mit Streckung gebildet werden.