Aus Saxsvs

Handreichung 2. Stichtag Entwurf

modified 2026-06-25; 12:05:46

Wichtiger Hinweis: Die Daten bezüglich Schülerzahl, Klassenanzahl, Schülerinnen und Schüler mit Inklusion sowie Schülerinnen und Schüler in DaZ-Etappen werden nicht nur für statistische Zwecke sondern auch als Grundlage für Zuwendungsbescheide [1] und den Kommunalen Finanzausgleich verwendet. Falsche oder fehlende Angaben wirken sich damit direkt finanziell für den Schulträger aus. Diese Daten sollten unbedingt vor Einfrieren des 2. Stichtages in der amtlichen Schulstatistik (Pegasus) auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Änderungen zum Vorjahr

  • Die besonderen Klassen- und Gruppenobergrenzen für Vorbereitungsklassen und -gruppen sind weiterhin bis einschließlich 31.07.2027 ausgesetzt.

Allgemeine Hinweise zur Planung 2. Stichtag

Im Schuljahr 2026/2027 ist der 2. Stichtag (7. Oktober 2026) Endtermin für die Stichtagsmeldung!
Alle Korrekturarbeiten müssen bis zum 06.10.2026 abgeschlossen sein.
Siehe auch Terminüberblick 2. Stichtag zum Schuljahr 2026/2027

Umgang mit Ressourcen

  • Für die gesamte Planung bzw. den gesamten Lehrereinsatz gilt die Verpflichtung zum sparsamen Umgang mit den verfügbaren Ressourcen. Ergänzungsbereich (EB) wird grundsätzlich erst ausgereicht, wenn alle Möglichkeiten zur Sicherung des Grundbereiches (GB) ausgeschöpft sind.

Bezüge auf die VwV Bedarf und Schuljahresablauf

a) Die Regelungen dieser Verwaltungsvorschrift begründen weder Ansprüche auf eine bestimmte Unterrichtsorganisation noch Ansprüche auf Personal oder Stellen.

Übernahme der Daten in die amtliche Schulstatistik Pegasus

Planung des Ergänzungsbereiches

  • Ergänzungsbereich wird im Bildungsplan nur dann angelegt, wenn dafür auch Lehrpersonal zur Verfügung steht.
  • Die Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung kann von den Werten der VwV Bedarf und Schuljahresablauf abweichen, da es sich um ein Budget handelt.
  • Lehrkräfte mit Arbeitsvermögen, die nicht mit Unterrichtseinsatz geplant werden können (Beschäftigungsverbot, präsenzbefreit, ...), werden im Ergänzungsbereich geplant.
  • Für Projekte wie Zooschulen, Schülerrechenzentren u.ä. steht ein Bildungsangebot "EB gebunden" zur Verfügung.
Das Bildungsangebot "EB gebunden" darf nur nach Absprache und mit Genehmigung der Schulreferentin/des Schulreferenten geplant werden. 

Lehrkräfte mit Befreiung von der Präsenzpflicht

Personaleinsatz Schulassistentinnen und Schulassistenten

  • Schulassistentinnen und Schulassistenten werden nicht im Unterricht eingesetzt und können deshalb, ebenso wie Päd. Fachkräfte im Unterricht, im Personaleinsatz nicht verplant werden.

Planung des Bedarfes für Schülerinnen und Schüler mit nicht oder nicht ausschließlich deutscher Herkunftssprache

  • Umsetzung in SaxSVS:
1.Etappe und 2.Etappe
  • Aus organisatorischen und technischen Gründen werden:
    • Schülerinnen und Schüler in der DaZ-Etappe "DaZ-1" immer einer Vorbereitungsklasse (VK) oder Vorbereitungsgruppe,
    • Schülerinnen und Schüler in der DaZ-Etappe "DaZ-2" immer einer Regelklasse zugeordnet.
  • Schulen, die keine Vorbereitungsklassen und Vorbereitungsgruppen bilden können, weil keine räumlichen Kapazitäten oder nur sehr wenige DaZ-Schüler vorhanden sind, ordnen diese Schülerinnen und Schüler als Einzelintegration direkt den Regelklassen zu.
    • Schülerinnen und Schüler in Einzelintegration werden ebenfalls in DaZ-Etappe "DaZ-2" abgebildet und erhalten zusätzlich im Register Migration/DaZ das Merkmal "Einzelintegration".
  • An Förderschulen werden keine Vorbereitungsklassen oder -gruppen gebildet!
  • Schülerinnen und Schüler an Förderschulen werden ebenfalls direkt der Regelklasse sowie der DaZ-Etappe "DaZ-2" zugeordnet und erhalten immer das Merkmal Einzelintegration
  • Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (Schulanfänger/Erstklässler), die sofort der Regelklasse zugeordnet werden, erhalten immer das Merkmal "DaZ-2". Diese Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 erhalten ebenfalls zusätzliche Ressourcen für den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache.

  • Bis zu einer Gesamtschülerzahl von 6 Schülerinnen/Schülern an der Schule wird in der Regel keine Vorbereitungsklasse oder -gruppe gebildet, sondern die Möglichkeit der Einzelintegration direkt in der Regelklasse genutzt.
  • Ab einer Schülerzahl von 7 bis zu 12 Schülerinnen und Schülern wird eine Vorbereitungsgruppe gebildet.
  • Ab 13 Schülerinnen/Schülern werden Vorbereitungsklassen gebildet.
  • Die Betreuungslehrer der Schule erhalten automatisch pro gebildeter Vorbereitungsklasse 2 Stunden schulbezogene Anrechnungen.

siehe Planung Deutsch als Zweitsprache , Handbuch Schülerdaten

3. Etappe
  • Schülerinnen und Schüler in der DaZ-Etappe "DaZ-3" werden immer einer Regelklasse zugeordnet.
  • Im Bildungsplan wird der Unterricht mit dem Fach "DaZ-3" (aus frei verfügbar) angelegt.
  • Unter Beachtung der Planungshinweise zum 2. Stichtag werden 0,3 Std. pro Schüler mit Teilnahme an "DaZ-3" im Grundbereich geplant.
    Es erfolgt keine Kürzung, wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden fehlt.

Nähere Angaben dazu auch unter Planung Deutsch als Zweitsprache und Handbuch Schülerdaten.

Planung des Bedarfes für inklusive Unterrichtung

  • Umsetzung in SaxSVS:
    • Unter Beachtung der Planungshinweise zum 2. Stichtag wird auf der Basis der Schülerdaten für die Inklusion ein Gesamt-Budget geschaffen. Dieses Gesamtbudget berechnet sich aus:
Arbeitsvermögen aus Regelschule
Arbeitsvermögen aus FS
Grundschule
1,5
0,5
Oberschule, Oberschule+ und Schulen nach §63d SächsSchulG
1,5
0,5
Gymnasium und BBS
1,5
0,5
Gemeinschaftsschule
1,5
0,5
  • Es ist Aufgabe des Landesamtes für Schule und Bildung dieses Gesamt-Budget auf die betreffenden Schulen und Schüler aufzuteilen und diesen zuzuweisen. Es ist nicht Ziel, jedem inklusiv unterrichteten Schüler die gleiche Stundenzahl zu gewähren. Die Entscheidung soll auf Grund des Einzelfalles getroffen werden.
  • In SaxSVS werden für den 2. Stichtag durch die Schule die Inklusionsstunden gemäß der Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung geplant, dazu werden die Stunden durch die Schule im Bildungsplan als Gruppenunterricht mit dem Bildungsangebot "INKL" im "GB" (Grundbereich) geplant, nur wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vorhanden ist.
  • Schülern der Inklusionsform Kooperation sind Schüler der Förderschule. Es werden in den Schülerdaten die Form Koop und der Hauptförderschwerpunkt gepflegt sowie Nebendatensätze an die kooperierende Regelschule geschickt und dort den entsprechenden Klassen zugeordnet.
  • Für Kooperationsklassen der Förderschulen an anderen Schularten werden die dafür gesondert vorgesehenen Klassentypen mit der Endung int4 verwendet und in der Klassenbildung die Kooperationsschule eingetragen.

Kooperationsverbünde und lernzieldifferente Unterrichtung

  • Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen bilden zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts Kooperationsverbünde. Die Aufschläge für Kooperationsverbünde werden durch den Schulreferenten im Schulaufischtsmodul unter Home -> Datenpflege -> Aufschläge/schulbezogene Anrechnungen gepflegt.
  • Aufschläge für lernzieldifferente Unterrichtung werden in folgender Höhe vergeben:
    • Grundschulen 3h
    • Oberschulen 4h + 1h je weiterer Schüler

Planung des Arbeitsvermögens

  • Rechtliche Grundlage: Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung
  • Umsetzung in SaxSVS:
    • Das Arbeitsvermögen der Lehrkräfte wird in der LPDK gepflegt. Schulleitungen pflegen und Schulreferentinnen/Schulreferenten prüfen das korrekte Arbeitsvermögen.
    • Entsprechend der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung werden schulbezogene Anrechnungen vergeben.
    • Für folgende ausgewählte Gründe können Aufschläge auf die schulbezogenen Anrechnungen gewährt werden. Die Datenpflege erfolgt durch Schulreferentin/Schulreferent.
      • Mentorentätigkeit
      • 2. Beratungslehrer
      • Fachleiter
      • GTA-Koordinator (bis 180 Schülerinnen/Schüler: 1 Stunde, 500 Schülerinnen/Schüler: 2 Stunden, ab 501 Schülerinnen/Schüler: 3 Stunden)
      • Inklusion/lernzieldiff. Unterrichtung (GS: 3 Stunden; OS/GMS/Schulen nach §63 Schulgesetz: 4 Stunden + 1 Stunde je weitere Schülerin oder Schüler)
      • Universitätsschule
      • Kooperationsverbünde
      • Schulversuch digital gestütztes Selbstlernen
      • Projekt Vielfalt
      • Projekt Karg-Campus
    • Anrechnungen für Personalratstätigkeit werden durch die Schulleitungen gepflegt.
      • Anrechnung für örtlichen Personalrat "ÖPR" (0,5 Stunde pro 10 Lehrkräfte)

Planung Studienreferendaren

  • Rechtliche Grundlage: Lehramtsprüfungsordnung II – LAPO II
  • Umsetzung in SaxSVS
    • Studienreferendare werden nicht im Schulmodul angelegt, sondern kommen über den Datenaustausch an die Schule.
    • Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt erhalten einen selbständigen Lehrauftrag entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten.

Planung Seiteneinsteigende

  • Rechtliche Grundlage: Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung §4 Anrechnungen
  • Umsetzung in SaxSVS
    • Seiteneinsteigende werden entsprechend ihres Arbeitsvermögens laut LPDK von den Schulen verplant.
    • Anrechnungen für Mentorenstunden werden als Aufschläge auf die schulbezogenen Anrechnungen durch die Schulreferenten verteilt und an der Schule später in der Tabelle "Anrechnungen, Ermäßigungen, Freistellungen und Funktionen" (AEFM) mit der Auswahl "Mentorentätigkeit" vergeben.

Planung von Mehraufwänden in Schulen mit Besonderheiten

  • Rechtliche Grundlage: VwV Bedarf und Schuljahresablauf Abschnitt II Punkte 6 f) und g)
  • Umsetzung in SaxSVS:
    • Mehraufwände für Schulen mit Besonderheiten können berücksichtigt werden für:
      • Klassen, die eine Ausnahmegenehmigung erhielten,
      • Gruppen, die über Ausnahmegenehmigung gebildet werden durften,
      • Oberschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung, pro Schüler mit vertiefter Ausbildung können dort zusätzliche Stunden im GB ausgereicht werden,
      • Gymnasien mit vertiefter Ausbildung, pro Schüler in Gymnasien mit vertiefter Ausbildung können dort zusätzliche Stunden im GB ausgereicht werden.
    • Erteilte Ausnahmegenehmigungen sind an der Klasse bzw. an der Gruppe zu erfassen. Siehe dazu in der Anleitung die Punkte Klassenbildung und Bildungsplan.

Kürzungen in Fächern des Grundbereichs und Planung von Wahlfächern

  • Es sind keine Kürzungen auf die Fächern des Grundbereichs anzuwenden.
  • In allen Fächern, auch bei Religion/Ethik, ist entsprechend der gültigen Stundentafeln zu planen und die Stunden im Bildungsplan anzulegen.
  • Falls eine Abdeckung des Bedarfs mit Lehrpersonal nicht gegeben ist, bleiben die Stunden im Personaleinsatz offen. Dadurch wird der offene Fachbedarf/planmäßige Unterrichtsausfall abgebildet.
  • Planung von Wahlfächern: Bestimmte Wahlfächer wie Religion, Geschichte/Geographie/Gemeinschaftskunde oder Musik/Kunst dürfen im Bildungsplan nicht mehrmals als Klassenunterricht für die gleiche Klasse geplant werden. Sie müssen deshalb als Klassengruppen im Bildungsplan angelegt werden. Siehe Anleitung 2. Stichtag - Planung von Kürzungen in Wahlfächern

Planung Religions- und Ethikunterricht

Planungsbesonderheiten Grundschule und Förderschule

Planung schulvorbereitender Maßnahmen

  • Rechtliche Grundlage: VwV Bedarf und Schuljahresablauf Abschnitt II Punkt 6 d)
  • Umsetzung in SaxSVS:
    • Laut VwV Bedarf und Schuljahresablauf erhalten Grundschule, Schulen nach §63d, Oberschulen+ und Gemeinschaftsschulen für schulvorbereitende Maßnahmen:
      • bei einzügiger Klassenstufe 1 -> 3 Lehrerwochenstunden,
      • bei zweizügiger Klassenstufe 1 -> 5 Lehrerwochenstunden,
      • bei dreizügiger Klassenstufe 1 -> 7 Lehrerwochenstunden,
      • bei vier- und mehrzügiger Klassenstufe 1 -> 9 Lehrerwochenstunden
      • Im Bildungsplan werden für die Planung der kooperativer schulvorbereitenden Maßnahmen die Bildungsangebote SV:KK, SV:BF und SV:EA in der entsprechenden Größe verwendet.
    • Siehe auch Planung der schulvorbereitenden Maßnahmen an Grundschulen.

Änderung der Stundentafel Sachunterricht Klassenstufe 3

  • In den Stundentafeln der Grund- und Gemeinschaftsschulen, Oberschulen+ sowie lernzielgleich unterrichtenden Förderschulen wurde zum Schuljahr 2026/2027 der Umfang des Faches Sachunterricht in der Klassenstufe 3 um eine Stunde erhöht. Der Fächerblock Deutsch und Sachunterricht verändert sich damit von 9 auf 10 Stunden.

Schwimmbegleitung

Jahrgangsübergreifender Unterricht

Alternative Lernangebote an Förderschulen

  • Schülerinnen und Schüler an Förderschulen , die an Projekten mit alternativen Lernangeboten gemäß § 26 Absatz 3 Satz 2 SächsSchulG teilnehmen, werden in speziellen Klassen mit den Klassentypen FS:E:KLx:ala oder FS:L:KLx:ala abgebildet.
  • Im Bildungsplan werden für diese Klassen Bildungsangebote mit dem amtl.Kurz = URIK mit so vielen Stunden geplant, wie Lehrkräfte der Schule in diesem Projekt tätig sind. Eine ausführliche Beschreibung der Planung für diese Fälle befindet sich unter Planung alternativer Lernangebote.

Planungsbesonderheiten Oberschule und Oberschule+

Alternative Lernangebote an Oberschulen

  • Schülerinnen und Schüler, die an Projekten mit alternativen Lernangeboten gemäß § 26 Absatz 3 Satz 2 SächsSchulG teilnehmen, werden an Oberschulen wie Schülerinnen und Schüler in Klassen zur Reintegration von Schulverweigerern in Klassen vom Typ MS:KL9:rik abgebildet. Im Bildungsplan werden Bildungsangebote mit dem amtl.Kurz = URIK für so viele Stunden geplant, wie Lehrkräfte der Schule in diesem Projekt tätig sind. Eine ausführliche Beschreibung der Planung für diese Fälle befindet sich unter Planung alternativer Lernangebote.

Wahlpflichtfächer an Oberschulen, Schulen nach §63d, Gemeinschaftsschulen und lernzielgleich unterrichtenden Förderschulen

  • Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 wählen 2 Fächer aus den Bildungsangeboten GK, GE und GEO.
  • Pro Klasse dürfen maximal 6 Wochenstunden für diese Fächer geplant werden.
  • Die Planung ist klassenübergreifend zu vollziehen.

Kaderstunden für Sport an Sportoberschulen und dem Wintersportcampus Klingenthal

  • Sportoberschulen erhalten Kaderstunden im Grundbereich. Es werden pro Schüler in Klassen des Typs MS:KLX:spo 0,5 UE ausgereicht.
  • Für den Wintersportcampus Klingenthal wird die Höhe der Kaderstunden durch das Fachreferat festgelegt.

Produktives Lernen

Planungsbesonderheiten Gymnasium und Gemeinschaftsschule

Bedarf der gymnasialen Oberstufe (SEK II) und WB-Pauschale

  • In den Jahrgangsstufen 11, 12 (und 13) ergibt sich die Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen multipliziert mit dem Faktor 47.
    • Das so berechnete Budget wird im TheoGB der Sekundarstufe II ausgewiesen.
  • In den Stundentafeln der Klassenstufen 5-10 werden 5h für individuelle Förderung (WB) ausgewiesen.
    • Diese Stunden werden im Theo GB als WB-Pauschale angezeigt.
    • Der Bedarf errechnet sich wie folgt:
      • Anzahl der Klassen der Klassenstufen 5 bis 10 / 6 * 5.
      • Beispiel: bei 19 Klassen -> 19/6*5 = 15,83 Stunden WB.

Planung von Anrechnungen für den Einsatz in der gymnasialen Oberstufe

  • Die Vergabe von "Anrechnungen für Einsatz in der gymnasialen Oberstufe (AnrSEKII)" von erfolgt durch die Schulleitungen an Gymnasien für Lehrkräfte mit Einsatz in der Oberstufe. Die Berechnung der Gesamtzahl der "AnrSEKII" in der festgelegten Höhe von 0,1 Wochenstunden pro Schülerinnen/Schüler in der gymnasialen Oberstufe soll sich auf die zum "Endtermin Datenfreigabe mit Klassen- und Gruppenbildung" (01.09.2026) gemeldete Schülerzahl beziehen. Durch die Schulreferentinnen und Schulreferenten wird die korrekte Höhe dieser Anrechnungen geprüft.

Gymnasien mit vertiefter Ausbildung

  • Gymnasien erhalten zusätzlich je Schülerin/Schüler in der vertiefter Ausbildung
    • bei sportlicher Vertiefung 1,0 Lehrerwochenstunden,
    • bei musischer Vertiefung 0,7 Lehrerwochenstunden,
    • bei sprachlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden,
    • bei mathematisch-naturwissenschaftlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden

Terminüberblick 2. Stichtag zum Schuljahr 2026/2027

  • 2. Stichtag im Schuljahr 2026/2027 ist der 7. Oktober 2026.
  • Für die Berichterstattung der Schulen zum 2. Stichtag wurden folgende Termine festgelegt:

Datei:Handreichung-2tst-2026-terminleiste.png


Datum Aktion verantwortlich
bis Montag, 07.09.26 erstmaliges Senden der Schulen zur Prüfung der Klassen- und Gruppenbildung (Durchführen der Plausiprüfungen und Senden auf 2. Stichtag) Schule
Montag, 14.09.26 Endtermin Datenfreigabe 2. Stichtag mit Klassen- und Gruppenbildung Schule/
ab Montag, 14.09.26 bis
Dienstag, 06.10.26
Sendetermin der Schulen zur inhaltlichen Prüfung und Übernahme in Pegasus Schule/Schulreferenten
ab Mittwoch, 23.09.26 Datenfreigabe 2. Stichtag nur noch möglich, wenn zuvor die Plausiergebnisse der Amtlichen Schulstatistik (Pegasus) geprüft wurden. Schule
Montag, 05.10.26 zu Dienstag, 06.10.26 letzte Übernahme LPDK-Daten, danach Abklemmen LPDK SID
Dienstag, 06.10.26 Letzter Termin Dateifreigabe 2. Stichtag Schulen ABS und Abschluss aller Korrekturarbeiten Schulen
Mittwoch, 07.10.26 2. Stichtag / Einfrieren der Datenstände SaxSVS
Montag, 08.10.26
bis
Freitag, 27.10.26
Bestätigung der Berichterstattung Schulreferenten
Mittwoch, 04.11.26 zu Donnerstag, 05.11.26 Wiederanschalten der Übernahme LPDK SID
bis Freitag, 06.11.26 Fertigstellung der Amtlichen Schulstatistik (Pegasus) Schulen

Checklisten und Aufgaben

Die Checklisten enthalten die zum 2. Stichtag notwendigen Aufgaben mit entsprechenden Hinweisen.

Es werden für Schulleitungen und Schulreferentinnen/Schulreferenten aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben zum Stichtag angepasste Checklisten zur Verfügung gestellt.

Senden der Daten und Planungsbestätigung


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