Handreichung 2. Stichtag Entwurf
modified 2026-06-25; 11:00:11
Wichtiger Hinweis: Die Daten bezüglich Schülerzahl, Klassenanzahl, Schülerinnen und Schüler mit Inklusion sowie Schülerinnen und Schüler in DaZ-Etappen werden nicht nur für statistische Zwecke sondern auch als Grundlage für Zuwendungsbescheide [1] und den Kommunalen Finanzausgleich verwendet. Falsche oder fehlende Angaben wirken sich damit direkt finanziell für den Schulträger aus. Diese Daten sollten unbedingt vor Einfrieren des 2. Stichtages in der amtlichen Schulstatistik (Pegasus)auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Änderungen zum Vorjahr
- Die besonderen Klassen- und Gruppenobergrenzen für Vorbereitungsklassen und -gruppen sind weiterhin bis einschließlich 31.07.2027 ausgesetzt.
- Damit gilt die Klassenobergrenze von 28 Schülern gem. § 4a Abs. 2 Satz 1 SächsSchulG sowie die Gruppengrößen nach Abschnitt 1 der Anlage zur Sächsischen Klassenbildungsverordnung.
Allgemeine Hinweise zur Planung 2. Stichtag
Im Schuljahr 2026/2027 ist der 2. Stichtag (7. Oktober 2026) Endtermin für die Stichtagsmeldung!
Alle Korrekturarbeiten müssen bis zum 06.10.2026 abgeschlossen sein.
Siehe auch Terminüberblick 2. Stichtag zum Schuljahr 2026/2027
Umgang mit Ressourcen
- Für die gesamte Planung bzw. den gesamten Lehrereinsatz gilt die Verpflichtung zum sparsamen Umgang mit den verfügbaren Ressourcen. Ergänzungsbereich (EB) wird grundsätzlich erst ausgereicht, wenn alle Möglichkeiten zur Sicherung des Grundbereiches (GB) ausgeschöpft sind.
Bezüge auf die VwV Bedarf und Schuljahresablauf
- Bei Bezügen in dieser Handreichung auf die VwV Bedarf und Schuljahresablauf ist immer Abschnitt I Nummer 2 Buchstabe a) der VwV zu beachten.
a) Die Regelungen dieser Verwaltungsvorschrift begründen weder Ansprüche auf eine bestimmte Unterrichtsorganisation noch Ansprüche auf Personal oder Stellen.
Übernahme der Daten in die amtliche Schulstatistik Pegasus
- Die Übernahme der Daten zur amtlichen Schulstatistik (Pegasus)
und das Einfrieren des 2. Stichtages erfolgt wie schon im letzten Schuljahr in Abhängigkeit voneinander. Es sind deshalb unbedingt die Hinweise in der Anleitung 2. Stichtag für Schulleitungen
und in der Anleitung amtliche Schulstatistik - Pegasus
zu beachten.
Planung des Ergänzungsbereiches
- Ergänzungsbereich wird im Bildungsplan nur dann angelegt, wenn dafür auch Lehrpersonal zur Verfügung steht.
- Die Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung kann von den Werten der VwV Bedarf und Schuljahresablauf abweichen, da es sich um ein Budget handelt.
- Lehrkräfte mit Arbeitsvermögen, die nicht mit Unterrichtseinsatz geplant werden können (Beschäftigungsverbot, präsenzbefreit, ...), werden im Ergänzungsbereich geplant.
- Für Projekte wie Zooschulen, Schülerrechenzentren u.ä. steht ein Bildungsangebot "EB gebunden" zur Verfügung.
- Die Planung sollte als "sonstige Klasse" erfolgen und ist hier beschrieben. Planung von Projekten im gebundenen EB

- Die Planung sollte als "sonstige Klasse" erfolgen und ist hier beschrieben. Planung von Projekten im gebundenen EB
Das Bildungsangebot "EB gebunden" darf nur nach Absprache und mit Genehmigung der Schulreferentin/des Schulreferenten geplant werden.
Lehrkräfte mit Befreiung von der Präsenzpflicht
- Lehrkräfte, die aufgrund eines ärztlichen Attests von der Präsenzpflicht befreit und von zu Hause tätig sind, werden im Ergänzungsbereich mit dem Bildungsangebot PRÄSENZBEFREIT entsprechend der Unterrichtsverpflichtung
geplant.
Personaleinsatz Schulassistentinnen und Schulassistenten
- Schulassistentinnen und Schulassistenten werden nicht im Unterricht eingesetzt und können deshalb, ebenso wie Päd. Fachkräfte im Unterricht, im Personaleinsatz nicht verplant werden.
Planung des Bedarfes für Schülerinnen und Schüler mit nicht oder nicht ausschließlich deutscher Herkunftssprache
- Rechtliche Grundlagen:
- Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten enthalten im Lehrplan für Vorbereitungsgruppen/Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden Schulen
- VwV Stundentafeln Deutsch als Zweitsprache
- VwV Bedarf und Schuljahresablauf Abschnitt II Punkt 6 b) und Abschnitt III Punkt 3
- Umsetzung in SaxSVS:
| 1.Etappe und 2.Etappe |
siehe Planung Deutsch als Zweitsprache |
| 3. Etappe |
Nähere Angaben dazu auch unter Planung Deutsch als Zweitsprache |
Planung des Bedarfes für inklusive Unterrichtung
- Rechtliche Grundlagen:
- Umsetzung in SaxSVS:
- Unter Beachtung der Planungshinweise zum 2. Stichtag
wird auf der Basis der Schülerdaten für die Inklusion ein Gesamt-Budget geschaffen. Dieses Gesamtbudget berechnet sich aus:
- Unter Beachtung der Planungshinweise zum 2. Stichtag
| Grundschule |
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| Oberschule, Oberschule+ und Schulen nach §63d SächsSchulG |
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| Gymnasium und BBS |
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| Gemeinschaftsschule |
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- Es ist Aufgabe des Landesamtes für Schule und Bildung dieses Gesamt-Budget auf die betreffenden Schulen und Schüler aufzuteilen und diesen zuzuweisen. Es ist nicht Ziel, jedem inklusiv unterrichteten Schüler die gleiche Stundenzahl zu gewähren. Die Entscheidung soll auf Grund des Einzelfalles getroffen werden.
- In SaxSVS werden für den 2. Stichtag durch die Schule die Inklusionsstunden gemäß der Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung geplant, dazu werden die Stunden durch die Schule im Bildungsplan als Gruppenunterricht mit dem Bildungsangebot "INKL" im "GB" (Grundbereich) geplant, nur wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vorhanden ist.
- Schülern der Inklusionsform Kooperation sind Schüler der Förderschule. Es werden in den Schülerdaten die Form Koop und der Hauptförderschwerpunkt gepflegt sowie Nebendatensätze an die kooperierende Regelschule geschickt und dort den entsprechenden Klassen zugeordnet.
- Für Kooperationsklassen der Förderschulen an anderen Schularten werden die dafür gesondert vorgesehenen Klassentypen mit der Endung int4 verwendet und in der Klassenbildung
die Kooperationsschule eingetragen.
Kooperationsverbünde und lernzieldifferente Unterrichtung
- Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen bilden zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts Kooperationsverbünde. Die Aufschläge für Kooperationsverbünde werden durch den Schulreferenten im Schulaufischtsmodul unter Home -> Datenpflege -> Aufschläge/schulbezogene Anrechnungen gepflegt.
- Aufschläge für lernzieldifferente Unterrichtung werden in folgender Höhe vergeben:
- Grundschulen 3h
- Oberschulen 4h + 1h je weiterer Schüler
Planung des Arbeitsvermögens
- Rechtliche Grundlage: Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung
- Umsetzung in SaxSVS:
- Das Arbeitsvermögen der Lehrkräfte wird in der LPDK gepflegt. Schulleitungen pflegen und Schulreferentinnen/Schulreferenten prüfen das korrekte Arbeitsvermögen.
- Entsprechend der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung werden schulbezogene Anrechnungen vergeben.
- Für folgende ausgewählte Gründe können Aufschläge auf die schulbezogenen Anrechnungen gewährt werden. Die Datenpflege erfolgt durch Schulreferentin/Schulreferent.
- Mentorentätigkeit
- 2. Beratungslehrer
- Fachleiter
- GTA-Koordinator (bis 180 Schülerinnen/Schüler: 1 Stunde, 500 Schülerinnen/Schüler: 2 Stunden, ab 501 Schülerinnen/Schüler: 3 Stunden)
- Inklusion/lernzieldiff. Unterrichtung (GS: 3 Stunden; OS/GMS/Schulen nach §63 Schulgesetz: 4 Stunden + 1 Stunde je weitere Schülerin oder Schüler)
- Universitätsschule
- Kooperationsverbünde
- Schulversuch digital gestütztes Selbstlernen
- Projekt Vielfalt
- Projekt Karg-Campus
Planung Studienreferendaren
- Rechtliche Grundlage: Lehramtsprüfungsordnung II – LAPO II
- Umsetzung in SaxSVS
- Studienreferendare werden nicht im Schulmodul angelegt, sondern kommen über den Datenaustausch an die Schule.
- Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt erhalten einen selbständigen Lehrauftrag entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten.
Planung Seiteneinsteigende
- Rechtliche Grundlage: Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung §4 Anrechnungen
- Umsetzung in SaxSVS
- Seiteneinsteigende werden entsprechend ihres Arbeitsvermögens laut LPDK von den Schulen verplant.
- Anrechnungen für Mentorenstunden werden als Aufschläge auf die schulbezogenen Anrechnungen durch die Schulreferenten verteilt und an der Schule später in der Tabelle "Anrechnungen, Ermäßigungen, Freistellungen und Funktionen" (AEFM) mit der Auswahl "Mentorentätigkeit" vergeben.
Planung von Mehraufwänden in Schulen mit Besonderheiten
- Rechtliche Grundlage: VwV Bedarf und Schuljahresablauf Abschnitt II Punkte 6 f) und g)
- Umsetzung in SaxSVS:
- Mehraufwände für Schulen mit Besonderheiten können berücksichtigt werden für:
- Klassen, die eine Ausnahmegenehmigung erhielten,
- Gruppen, die über Ausnahmegenehmigung gebildet werden durften,
- Oberschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung, pro Schüler mit vertiefter Ausbildung können dort zusätzliche Stunden im GB ausgereicht werden,
- Gymnasien mit vertiefter Ausbildung, pro Schüler in Gymnasien mit vertiefter Ausbildung können dort zusätzliche Stunden im GB ausgereicht werden.
- Erteilte Ausnahmegenehmigungen sind an der Klasse bzw. an der Gruppe zu erfassen. Siehe dazu in der Anleitung die Punkte Klassenbildung
und Bildungsplan
.
- Mehraufwände für Schulen mit Besonderheiten können berücksichtigt werden für:
Kürzungen in Fächern des Grundbereichs und Planung von Wahlfächern
- Es sind keine Kürzungen auf die Fächern des Grundbereichs anzuwenden.
- In allen Fächern, auch bei Religion/Ethik, ist entsprechend der gültigen Stundentafeln zu planen und die Stunden im Bildungsplan anzulegen.
- Falls eine Abdeckung des Bedarfs mit Lehrpersonal nicht gegeben ist, bleiben die Stunden im Personaleinsatz offen. Dadurch wird der offene Fachbedarf/planmäßige Unterrichtsausfall abgebildet.
- Planung von Wahlfächern: Bestimmte Wahlfächer wie Religion, Geschichte/Geographie/Gemeinschaftskunde oder Musik/Kunst dürfen im Bildungsplan nicht mehrmals als Klassenunterricht für die gleiche Klasse geplant werden. Sie müssen deshalb als Klassengruppen im Bildungsplan angelegt werden. Siehe Anleitung 2. Stichtag - Planung von Kürzungen in Wahlfächern

Planung Religions- und Ethikunterricht
- Rechtliche Grundlage: VwV Religion und Ethik
- Umsetzung in SaxSVS:
- Die Schulen ordnen die Schüler den Religions- und Ethikgruppen zu.
- Schüler, die den Religionsunterricht an Stützpunktschulen besuchen, werden von der Stammschule als Gastschüler abgegeben und den Gruppen zugeordnet. Siehe auch Planung des Unterrichts für Gastschüler Religion
Planungsbesonderheiten Grundschule und Förderschule
Planung schulvorbereitender Maßnahmen
- Rechtliche Grundlage: VwV Bedarf und Schuljahresablauf Abschnitt II Punkt 6 d)
- Umsetzung in SaxSVS:
- Laut VwV Bedarf und Schuljahresablauf erhalten Grundschule, Schulen nach §63d, Oberschulen+ und Gemeinschaftsschulen für schulvorbereitende Maßnahmen:
- bei einzügiger Klassenstufe 1 -> 3 Lehrerwochenstunden,
- bei zweizügiger Klassenstufe 1 -> 5 Lehrerwochenstunden,
- bei dreizügiger Klassenstufe 1 -> 7 Lehrerwochenstunden,
- bei vier- und mehrzügiger Klassenstufe 1 -> 9 Lehrerwochenstunden
- Im Bildungsplan werden für die Planung der kooperativer schulvorbereitenden Maßnahmen die Bildungsangebote SV:KK, SV:BF und SV:EA in der entsprechenden Größe verwendet.
- Siehe auch Planung der schulvorbereitenden Maßnahmen an Grundschulen
.
- Laut VwV Bedarf und Schuljahresablauf erhalten Grundschule, Schulen nach §63d, Oberschulen+ und Gemeinschaftsschulen für schulvorbereitende Maßnahmen:
Änderung der Stundentafel Sachunterricht Klassenstufe 3
- In den Stundentafeln der Grund- und Gemeinschaftsschulen, Oberschulen+ sowie lernzielgleich unterrichtenden Förderschulen wurde zum Schuljahr 2026/2027 der Umfang des Faches Sachunterricht in der Klassenstufe 3 um eine Stunde erhöht. Der Fächerblock Deutsch und Sachunterricht verändert sich damit von 9 auf 10 Stunden.
Schwimmbegleitung
- Die Stunden zur Schwimmbegleitung an Grund- und Förderschulen werden durch den Schulreferenten pro Schule als Pauschale zugewiesen und dann in der entsprechenden Höhe im Bildungsplan verplant.
- Wird die Schwimmbegleitung durch den Einsatz von Schulassistentinnen/Schulassistenten abgedeckt, wird dafür keine Pauschale zugewiesen. Die Schule plant dann auch keine Stunden für Schwimmbegleitung im Bildungsplan.
Jahrgangsübergreifender Unterricht
- Grundschulen, die nach §5(2) Sächsisches Schulgesetz jahrgangsübergreifenden Unterricht anbieten, beachten bitte die Hinweise zur Planung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts in der Grundschule

Alternative Lernangebote an Förderschulen
- Schülerinnen und Schüler an Förderschulen , die an Projekten mit alternativen Lernangeboten gemäß § 26 Absatz 3 Satz 2 SächsSchulG teilnehmen, werden in speziellen Klassen mit den Klassentypen FS:E:KLx:ala oder FS:L:KLx:ala abgebildet.
- Im Bildungsplan werden für diese Klassen Bildungsangebote mit dem amtl.Kurz = URIK mit so vielen Stunden geplant, wie Lehrkräfte der Schule in diesem Projekt tätig sind. Eine ausführliche Beschreibung der Planung für diese Fälle befindet sich unter Planung alternativer Lernangebote
.
Planungsbesonderheiten Oberschule und Oberschule+
Alternative Lernangebote an Oberschulen
- Schülerinnen und Schüler, die an Projekten mit alternativen Lernangeboten gemäß § 26 Absatz 3 Satz 2 SächsSchulG teilnehmen, werden an Oberschulen wie Schülerinnen und Schüler in Klassen zur Reintegration von Schulverweigerern in Klassen vom Typ MS:KL9:rik abgebildet. Im Bildungsplan werden Bildungsangebote mit dem amtl.Kurz = URIK für so viele Stunden geplant, wie Lehrkräfte der Schule in diesem Projekt tätig sind. Eine ausführliche Beschreibung der Planung für diese Fälle befindet sich unter Planung alternativer Lernangebote
.
Wahlpflichtfächer an Oberschulen, Schulen nach §63d, Gemeinschaftsschulen und lernzielgleich unterrichtenden Förderschulen
- Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 wählen 2 Fächer aus den Bildungsangeboten GK, GE und GEO.
- Pro Klasse dürfen maximal 6 Wochenstunden für diese Fächer geplant werden.
- Die Planung ist klassenübergreifend zu vollziehen.
Kaderstunden für Sport an Sportoberschulen und dem Wintersportcampus Klingenthal
- Sportoberschulen erhalten Kaderstunden im Grundbereich. Es werden pro Schüler in Klassen des Typs MS:KLX:spo 0,5 UE ausgereicht.
- Für den Wintersportcampus Klingenthal wird die Höhe der Kaderstunden durch das Fachreferat festgelegt.
Produktives Lernen
- Oberschulen mit dem besonderen Bildungsweg "Produktives Lernen" erhalten je Lerngruppe 48 Lehrerwochenstunden.
- Siehe auch Schulversuch Produktives Lernen
Planungsbesonderheiten Gymnasium und Gemeinschaftsschule
Bedarf der gymnasialen Oberstufe (SEK II) und WB-Pauschale
- In den Jahrgangsstufen 11, 12 (und 13) ergibt sich die Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen multipliziert mit dem Faktor 47.
- Das so berechnete Budget wird im TheoGB der Sekundarstufe II ausgewiesen.
- In den Stundentafeln der Klassenstufen 5-10 werden 5h für individuelle Förderung (WB) ausgewiesen.
- Diese Stunden werden im Theo GB als WB-Pauschale angezeigt.
- Der Bedarf errechnet sich wie folgt:
- Anzahl der Klassen der Klassenstufen 5 bis 10 / 6 * 5.
- Beispiel: bei 19 Klassen -> 19/6*5 = 15,83 Stunden WB.
Planung von Anrechnungen für den Einsatz in der gymnasialen Oberstufe
- Die Vergabe von "Anrechnungen für Einsatz in der gymnasialen Oberstufe (AnrSEKII)" von erfolgt durch die Schulleitungen an Gymnasien für Lehrkräfte mit Einsatz in der Oberstufe. Die Berechnung der Gesamtzahl der "AnrSEKII" in der festgelegten Höhe von 0,1 Wochenstunden pro Schülerinnen/Schüler in der gymnasialen Oberstufe soll sich auf die zum "Endtermin Datenfreigabe mit Klassen- und Gruppenbildung" (01.09.2026) gemeldete Schülerzahl beziehen. Durch die Schulreferentinnen und Schulreferenten wird die korrekte Höhe dieser Anrechnungen geprüft.
Gymnasien mit vertiefter Ausbildung
- Gymnasien erhalten zusätzlich je Schülerin/Schüler in der vertiefter Ausbildung
- bei sportlicher Vertiefung 1,0 Lehrerwochenstunden,
- bei musischer Vertiefung 0,7 Lehrerwochenstunden,
- bei sprachlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden,
- bei mathematisch-naturwissenschaftlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden
Terminüberblick 2. Stichtag zum Schuljahr 2026/2027
- 2. Stichtag im Schuljahr 2026/2027 ist der 7. Oktober 2026.
- Für die Berichterstattung der Schulen zum 2. Stichtag wurden folgende Termine festgelegt:
Datei:Handreichung-2tst-2026-terminleiste.png
| Datum | Aktion | verantwortlich |
| bis Montag, 07.09.26 | erstmaliges Senden der Schulen zur Prüfung der Klassen- und Gruppenbildung (Durchführen der Plausiprüfungen und Senden auf 2. Stichtag) | Schule |
| Montag, 14.09.26 | Endtermin Datenfreigabe 2. Stichtag mit Klassen- und Gruppenbildung | Schule/ |
| ab Montag, 14.09.26 bis Dienstag, 06.10.26 |
Sendetermin der Schulen zur inhaltlichen Prüfung und Übernahme in Pegasus | Schule/Schulreferenten |
| ab Mittwoch, 23.09.26 | Datenfreigabe 2. Stichtag nur noch möglich, wenn zuvor die Plausiergebnisse der Amtlichen Schulstatistik (Pegasus) |
Schule |
| Montag, 05.10.26 zu Dienstag, 06.10.26 | letzte Übernahme LPDK-Daten, danach Abklemmen LPDK | SID |
| Dienstag, 06.10.26 | Letzter Termin Dateifreigabe 2. Stichtag Schulen ABS und Abschluss aller Korrekturarbeiten | Schulen |
| Mittwoch, 07.10.26 | 2. Stichtag / Einfrieren der Datenstände | SaxSVS |
| Montag, 08.10.26 bis Freitag, 27.10.26 |
Bestätigung der Berichterstattung | Schulreferenten |
| Mittwoch, 04.11.26 zu Donnerstag, 05.11.26 | Wiederanschalten der Übernahme LPDK | SID |
| bis Freitag, 06.11.26 | Fertigstellung der Amtlichen Schulstatistik (Pegasus) |
Schulen |
Checklisten und Aufgaben
Die Checklisten enthalten die zum 2. Stichtag notwendigen Aufgaben mit entsprechenden Hinweisen.
Es werden für Schulleitungen und Schulreferentinnen/Schulreferenten aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben zum Stichtag angepasste Checklisten zur Verfügung gestellt.
- Link zur Checkliste für Schulleitungen 2. Stichtag

- Link zur Checkliste 2. Stichtag für Schulreferentinnen/Schulreferenten des LaSuB
Senden der Daten und Planungsbestätigung
- Zur Übergabe der Daten muss eine Datenfreigabe für 2. Stichtag Statistikdaten durchgeführt werden.
- Vor jeder Datenfreigabe wird automatisch geprüft, ob die Plausiprüfungen durchgeführt worden sind.
- Ab 14.09.2026 müssen bei einer Datenfreigabe die Mindestanforderungen an Datenfreigaben für den 2. Stichtag erfüllt sein.
Ein Ausdruck der Handreichung ist über den Schalter "Druckversion" auf der linken Seite in der Menüleiste möglich!