Handreichung 2. Stichtag Entwurf
modified 2026-06-25; 08:10:48
Wichtiger Hinweis: Die Daten bezüglich Schülerzahl, Klassenanzahl, Schülerinnen und Schüler mit Inklusion sowie Schülerinnen und Schüler in DaZ-Etappen werden nicht nur für statistische Zwecke sondern auch als Grundlage für Zuwendungsbescheide [1] und den Kommunalen Finanzausgleich verwendet. Falsche oder fehlende Angaben wirken sich damit direkt finanziell für den Schulträger aus. Diese Daten sollten unbedingt vor Einfrieren des 2. Stichtages in der amtlichen Schulstatistik (Pegasus)auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Änderungen zum Vorjahr
- Die besonderen Klassen- und Gruppenobergrenzen für Vorbereitungsklassen und -gruppen sind weiterhin bis einschließlich 31.07.2027 ausgesetzt.
- Damit gilt die Klassenobergrenze von 28 Schülern gem. § 4a Abs. 2 Satz 1 SächsSchulG sowie die Gruppengrößen nach Abschnitt 1 der Anlage zur Sächsischen Klassenbildungsverordnung.
Allgemeine Hinweise zur Planung 2. Stichtag
Im Schuljahr 2026/2027 ist der 2. Stichtag (7. Oktober 2026) Endtermin für die Stichtagsmeldung!
- Alle Korrekturarbeiten müssen bis zum 06.10.2026 abgeschlossen sein.
Siehe auch Terminüberblick 2. Stichtag zum Schuljahr 2026/2027
Umgang mit Ressourcen
- Für die gesamte Planung bzw. den gesamten Lehrereinsatz gilt die Verpflichtung zum sparsamen Umgang mit den verfügbaren Ressourcen. Ergänzungsbereich (EB) wird grundsätzlich erst ausgereicht, wenn alle Möglichkeiten zur Sicherung des Grundbereiches (GB) ausgeschöpft sind.
Bezüge auf die VwV Bedarf und Schuljahresablauf
- Bei Bezügen in dieser Handreichung auf die VwV Bedarf und Schuljahresablauf ist immer Abschnitt I Nummer 2 Buchstabe a) der VwV zu beachten.
a) Die Regelungen dieser Verwaltungsvorschrift begründen weder Ansprüche auf eine bestimmte Unterrichtsorganisation noch Ansprüche auf Personal oder Stellen.
Übernahme der Daten in die amtliche Schulstatistik Pegasus
- Die Übernahme der Daten zur amtlichen Schulstatistik (Pegasus)
und das Einfrieren des 2. Stichtages erfolgt wie schon im letzten Schuljahr in Abhängigkeit voneinander. Es sind deshalb unbedingt die Hinweise in der Anleitung 2. Stichtag für Schulleitungen
und in der Anleitung amtliche Schulstatistik - Pegasus
zu beachten.
Planung des Ergänzungsbereiches
- Alle Schularten bilden den vom Landesamt für Schule und Bildung zugewiesenen Ergänzungsbereich ab.
- Die Zuweisung kann von den Werten der VwV Bedarf und Schuljahresablauf abweichen, da es sich um ein Budget handelt.
- Lehrkräfte mit Arbeitsvermögen, die nicht mit Unterrichtseinsatz geplant werden können (Beschäftigungsverbot, präsenzbefreit, ...), werden im Ergänzungsbereich geplant.
- Ergänzungsbereich wird im Bildungsplan nur dann angelegt, wenn dafür auch Lehrpersonal zur Verfügung steht.
- Für Projekte wie Zooschulen, Schülerrechenzentren u.ä. steht ein Bildungsangebot "EB gebunden" zur Verfügung.
- Die Planung sollte als "sonstige Klasse" erfolgen und ist hier beschrieben. Planung von Projekten im gebundenen EB

- Die Planung sollte als "sonstige Klasse" erfolgen und ist hier beschrieben. Planung von Projekten im gebundenen EB
Das Bildungsangebot "EB gebunden" darf nur nach Absprache und mit Genehmigung der Schulreferentin/des Schulreferenten geplant werden.
Lehrkräfte mit Befreiung von der Präsenzpflicht
- Lehrkräfte, die aufgrund eines ärztlichen Attests von der Präsenzpflicht befreit und von zu Hause tätig sind, werden im Ergänzungsbereich mit dem Bildungsangebot PRÄSENZBEFREIT entsprechend der Unterrichtsverpflichtung
geplant.
Personaleinsatz Schulassistentinnen und Schulassistenten
- Schulassistentinnen und Schulassistenten werden nicht im Unterricht eingesetzt und können deshalb, ebenso wie Päd. Fachkräfte im Unterricht, im Personaleinsatz nicht verplant werden.
Planung des Bedarfes für Schülerinnen und Schüler mit nicht oder nicht ausschließlich deutscher Herkunftssprache
- Rechtliche Grundlagen:
- Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten enthalten im Lehrplan für Vorbereitungsgruppen/Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden Schulen
- VwV Stundentafeln Deutsch als Zweitsprache
- VwV Bedarf und Schuljahresablauf Abschnitt II Punkt 6 b) und Abschnitt III Punkt 3
- Umsetzung in SaxSVS:
| 1.Etappe und 2.Etappe |
siehe Planung Deutsch als Zweitsprache |
| 3. Etappe |
Nähere Angaben dazu auch unter Planung Deutsch als Zweitsprache |
Planung des Bedarfes für inklusive Unterrichtung
- Rechtliche Grundlagen:
- Umsetzung in SaxSVS:
- Unter Beachtung der Planungshinweise zum 2. Stichtag
wird auf der Basis der Schülerdaten für die Inklusion ein Gesamt-Budget geschaffen. Dieses Gesamtbudget berechnet sich aus:
- Unter Beachtung der Planungshinweise zum 2. Stichtag
| Grundschule |
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| Oberschule, Oberschule+ und Schulen nach §63d SächsSchulG |
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| Gymnasium und BBS |
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| Gemeinschaftsschule |
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- Es ist Aufgabe des Landesamtes für Schule und Bildung dieses Gesamt-Budget auf die betreffenden Schulen und Schüler aufzuteilen und diesen zuzuweisen. Es ist nicht Ziel, jedem inklusiv unterrichteten Schüler die gleiche Stundenzahl zu gewähren. Die Entscheidung soll auf Grund des Einzelfalles getroffen werden.
- In SaxSVS werden für den 2. Stichtag durch die Schule die Inklusionsstunden gemäß der Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung geplant, dazu werden die Stunden durch die Schule im Bildungsplan als Gruppenunterricht mit dem Bildungsangebot "INKL" im "GB" (Grundbereich) geplant, nur wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vorhanden ist.
- Schülern der Inklusionsform Kooperation sind Schüler der Förderschule. Es werden in den Schülerdaten die Form Koop und der Hauptförderschwerpunkt gepflegt sowie Nebendatensätze an die kooperierende Regelschule geschickt und dort den entsprechenden Klassen zugeordnet.
- Für Kooperationsklassen der Förderschulen an anderen Schularten werden die dafür gesondert vorgesehenen Klassentypen mit der Endung int4 verwendet und in der Klassenbildung
die Kooperationsschule eingetragen.
Planung des Arbeitsvermögens von Studienreferendaren
- Rechtliche Grundlage: Lehramtsprüfungsordnung II – LAPO II
- Umsetzung in SaxSVS
- Studienreferendare werden nicht im Schulmodul angelegt, sondern kommen über den Datenaustausch an die Schule.
- Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt erhalten einen selbständigen Lehrauftrag entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten.
Planung Seiteneinsteigende
- Rechtliche Grundlage: Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung §4 Anrechnungen
- Umsetzung in SaxSVS
- Seiteneinsteigende werden entsprechend ihres Arbeitsvermögens laut LPDK von den Schulen verplant.
- Anrechnungen für Mentorenstunden werden als Aufschläge auf die schulbezogenen Anrechnungen durch die Schulreferenten verteilt und an der Schule später in der Tabelle "Anrechnungen, Ermäßigungen, Freistellungen und Funktionen" (AEFM) mit der Auswahl "Mentorentätigkeit" vergeben.
Planung von Mehraufwänden in Schulen mit Besonderheiten
- Rechtliche Grundlage: VwV Bedarf und Schuljahresablauf Abschnitt II Punkte 6 f) und g)
- Umsetzung in SaxSVS:
- Mehraufwände für Schulen mit Besonderheiten können berücksichtigt werden für:
- Klassen, die eine Ausnahmegenehmigung erhielten,
- Gruppen, die über Ausnahmegenehmigung gebildet werden durften,
- Oberschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung, pro Schüler mit vertiefter Ausbildung können dort zusätzliche Stunden im GB ausgereicht werden,
- Gymnasien mit vertiefter Ausbildung, pro Schüler in Gymnasien mit vertiefter Ausbildung können dort zusätzliche Stunden im GB ausgereicht werden.
- Erteilte Ausnahmegenehmigungen sind an der Klasse bzw. an der Gruppe zu erfassen. Siehe dazu in der Anleitung die Punkte Klassenbildung
und Bildungsplan
.
- Mehraufwände für Schulen mit Besonderheiten können berücksichtigt werden für:
Kürzungen in Klassenbildung und Tafelfächern
- Es sind keine Kürzungen in den Fächern des Grundbereichs anzuwenden.
- In allen Fächern, auch bei Religion/Ethik, ist entsprechend der gültigen Stundentafeln zu planen und die Stunden im Bildungsplan anzulegen.
- Falls eine Abdeckung des Bedarfs mit Lehrpersonal nicht gegeben ist, bleiben die Stunden im Personaleinsatz offen. Dadurch wird der offene Fachbedarf abgebildet.
- Planung von Wahlfächern: Bestimmte Wahlfächer wie Religion, Geschichte/Geographie/Gemeinschaftskunde oder Musik/Kunst dürfen im Bildungsplan nicht mehrmals als Klassenunterricht für die gleiche Klasse geplant werden. Sie müssen deshalb als Klassengruppen im Bildungsplan angelegt werden. Siehe Anleitung 2. Stichtag - Planung von Kürzungen in Wahlfächern

Planungsbesonderheiten Grundschule und Förderschule
Planung schulvorbereitender Maßnahmen
- Rechtliche Grundlage: VwV Bedarf und Schuljahresablauf Abschnitt II Punkt 6 d)
- Umsetzung in SaxSVS:
- Im Bildungsplan werden für die Planung der kooperativer schulvorbereitenden Maßnahmen die Bildungsangebote SV:KK, SV:BF und SV:EA in der entsprechenden Größe verwendet.
- Siehe auch Planung der schulvorbereitenden Maßnahmen an Grundschulen
.
Änderung der Stundentafel Sachunterricht Klassenstufe 3
- In den Stundentafeln der Grund- und Gemeinschaftsschulen, Oberschulen+ sowie lernzielgleich unterrichtenden Förderschulen wurde zum Schuljahr 2026/2027 der Umfang des Faches Sachunterricht in der Klassenstufe 3 um eine Stunde erhöht. Der Fächerblock Deutsch und Sachunterricht verändert sich damit von 9 auf 10 Stunden.
Schwimmbegleitung
- Die Stunden zur Schwimmbegleitung an Grund- und Förderschulen werden durch den Schulreferenten pro Schule als Pauschale zugewiesen und dann in der entsprechenden Höhe im Bildungsplan verplant.
- Wird die Schwimmbegleitung durch den Einsatz von Schulassistentinnen/Schulassistenten abgedeckt, wird dafür keine Pauschale zugewiesen. Die Schule plant dann auch keine Stunden für Schwimmbegleitung im Bildungsplan.
Jahrgangsübergreifender Unterricht
- Grundschulen, die nach §5(2) Sächsisches Schulgesetz jahrgangsübergreifenden Unterricht anbieten, beachten bitte die Hinweise zur Planung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts in der Grundschule

Alternative Lernangebote an Förderschulen
- Schülerinnen und Schüler an Förderschulen , die an Projekten mit alternativen Lernangeboten gemäß § 26 Absatz 3 Satz 2 SächsSchulG teilnehmen, werden in speziellen Klassen mit den Klassentypen FS:E:KLx:ala oder FS:L:KLx:ala abgebildet.
- Im Bildungsplan werden für diese Klassen Bildungsangebote mit dem amtl.Kurz = URIK mit so vielen Stunden geplant, wie Lehrkräfte der Schule in diesem Projekt tätig sind. Eine ausführliche Beschreibung der Planung für diese Fälle befindet sich unter Planung alternativer Lernangebote
.
Planungsbesonderheiten Oberschule und Oberschule+
Alternative Lernangebote an Oberschulen
- Schülerinnen und Schüler, die an Projekten mit alternativen Lernangeboten gemäß § 26 Absatz 3 Satz 2 SächsSchulG teilnehmen, werden an Oberschulen wie Schülerinnen und Schüler in Klassen zur Reintegration von Schulverweigerern in Klassen vom Typ MS:KL9:rik abgebildet. Im Bildungsplan werden Bildungsangebote mit dem amtl.Kurz = URIK für so viele Stunden geplant, wie Lehrkräfte der Schule in diesem Projekt tätig sind. Eine ausführliche Beschreibung der Planung für diese Fälle befindet sich unter Planung alternativer Lernangebote
.
Planungsbesonderheiten Gymnasium und Gemeinschaftsschule
Planung von Anrechnungen für den Einsatz in der gymnasialen Oberstufe
- Die Vergabe von "Anrechnungen für Einsatz in der gymnasialen Oberstufe (AnrSEKII)" von erfolgt durch die Schulleitungen an Gymnasien für Lehrkräfte mit Einsatz in der Oberstufe. Die Berechnung der Gesamtzahl der "AnrSEKII" in der festgelegten Höhe von 0,1 Wochenstunden pro Schülerinnen/Schüler in der gymnasialen Oberstufe soll sich auf die zum "Endtermin Datenfreigabe mit Klassen- und Gruppenbildung" (01.09.2026) gemeldete Schülerzahl beziehen. Durch die Schulreferentinnen und Schulreferenten wird die korrekte Höhe dieser Anrechnungen geprüft.
Terminüberblick 2. Stichtag zum Schuljahr 2026/2027
- 2. Stichtag im Schuljahr 2026/2027 ist der 7. Oktober 2026.
- Für die Berichterstattung der Schulen zum 2. Stichtag wurden folgende Termine festgelegt:
Datei:Handreichung-2tst-2026-terminleiste.png
| Datum | Aktion | verantwortlich |
| bis Montag, 07.09.26 | erstmaliges Senden der Schulen zur Prüfung der Klassen- und Gruppenbildung (Durchführen der Plausiprüfungen und Senden auf 2. Stichtag) | Schule |
| Montag, 14.09.26 | Endtermin Datenfreigabe 2. Stichtag mit Klassen- und Gruppenbildung | Schule/ |
| ab Montag, 14.09.26 bis Dienstag, 06.10.26 |
Sendetermin der Schulen zur inhaltlichen Prüfung und Übernahme in Pegasus | Schule/Schulreferenten |
| ab Mittwoch, 23.09.26 | Datenfreigabe 2. Stichtag nur noch möglich, wenn zuvor die Plausiergebnisse der Amtlichen Schulstatistik (Pegasus) |
Schule |
| Montag, 05.10.26 zu Dienstag, 06.10.26 | letzte Übernahme LPDK-Daten, danach Abklemmen LPDK | SID |
| Dienstag, 06.10.26 | Letzter Termin Dateifreigabe 2. Stichtag Schulen ABS und Abschluss aller Korrekturarbeiten | Schulen |
| Mittwoch, 07.10.26 | 2. Stichtag / Einfrieren der Datenstände | SaxSVS |
| Montag, 08.10.26 bis Freitag, 27.10.26 |
Bestätigung der Berichterstattung | Schulreferenten |
| Mittwoch, 04.11.26 zu Donnerstag, 05.11.26 | Wiederanschalten der Übernahme LPDK | SID |
| bis Freitag, 06.11.26 | Fertigstellung der Amtlichen Schulstatistik (Pegasus) |
Schulen |
Checklisten und Aufgaben
Die Checklisten enthalten die zum 2. Stichtag notwendigen Aufgaben mit entsprechenden Hinweisen.
Es werden für Schulleitungen und Schulreferentinnen/Schulreferenten aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben zum Stichtag angepasste Checklisten zur Verfügung gestellt.
- Link zur Checkliste für Schulleitungen 2. Stichtag

- Link zur Checkliste für Schulreferentinnen/Schulreferenten des LaSuB
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