Aus Saxsvs

Anleitung 1. Stichtag für Schulleitungen

modified 2024-01-08; 14:16:40

Zielstellung des 1. Stichtages

Die Bedarfserhebung zum 1. Stichtag liefert eine schulartspezifische Bilanz über:

Soll = Summe der Bedarfe an Arbeitsvermögen zu Beginn des nächsten Schuljahres (immer 1. August)

Haben = Summe des voraussichtlich verfügbaren Arbeitsvermögens zu Beginn des nächsten Schuljahres (immer 1. August)

SOLL HABEN
  • Bedarf an Unterricht im Grundbereich, inkl. schulvorbereitende Projekte
(Bedarf nach Prognose Klassen- und Gruppenbildung)
  • Bedarf an Unterricht im Bereich EB (ggf. nicht für alle Schularten)
  • Bedarfe an AEFM

Arbeitsvermögen laut Beschäftigungsumfang der Lehrkräfte und Pädagogischen Fachkräfte im Unterricht zum 1. August

  • abzüglich Abgänge durch Abordnungen aus dem System Schule heraus (LaSuB einschließlich Ausbildungsstätten, SMK, Universitäten, usw.)
  • Arbeitsvermögen der Beschäftigten aus Mitteln mit Verträgen über das laufende Schuljahr hinaus
  • eigenständige Lehraufträge der Studienreferendare mit zweijähriger Ausbildung im 2. Ausbildungsabschnitt des Vorbereitungsdienstes
  • Bedarf an Unterricht im Bereich INKL wird aus der Schülerprognose nach Abschluss des ersten Stichtages berechnet
  • ohne AV kirchlicher LK
  • ohne AV "neuer" Beschäftigter aus Mitteln

Das Ergebnis der Erhebung ist Grundlage für folgende Entscheidungen:

  • Flexibilisierung der Stellen zwischen den Schularten
  • Entscheidungen zur Klassen-, Gruppen- und Kursbildung
  • Personalmaßnahmen zur Unterrichtsabdeckung (Abordnungen, Versetzungen, Änderungen am Beschäftigungsumfang, Neueinstellungen)

Anleitung

Das komplette Handbuch für SaxSVS wird unter dem Menüpunkt Handbuch bereitgestellt.

Kontrolle des Arbeitsvermögens der Lehrkräfte

  • Den Beschäftigungsumfang der Lehrkräfte in den Lehrerdaten im Register Arbeitsvertrag für das kommende Schuljahr überprüfen.

Arbeitsvermögen für Studienreferendare

  • Der Beschäftigungsumfang der Studienreferendare mit zweijähriger Ausbildung für das kommende Schuljahr kann im Planungs-PopUp geprüft werden.

Den gewählten Tag dabei auf den 01.08. des zukünftigen Schuljahres einstellen.

Klassenbildung


Im zukünftigen Schuljahr Klassen anlegen, dabei den Klassentyp beachten.
In der Grundschule (und ggf. allgemeinbildenden Förderschule) die notwendige Anzahl an SV-Klassen bilden und alle zukünftigen Schulanfänger in diesen Klassen erfassen.

  • Alternativ kann ab Version 3.10.0 auch die automatische Klassenbildung (2. Bild) genutzt werden

Siehe auch Handbuch Klassenbildung!


Den Klassen einen Klassenlehrer zuordnen.
Wenn die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung geplant ist, wird bei der Klasse in der Zeile Ausnahmegenehmigung eine Fallgruppe eintragen.

Nur bei der betroffenen zusätzlich gebildeten Klasse, nicht bei allen Klassen der Klassenstufe!
Im TheoGB werden nur die eingetragenen Fallgruppen berücksichtigt, die vom Schulreferenten genehmigt wurden.

An allgemeinbildenden Förderschulen sind bei Klassen der Integrationsform 4 (INT4) die Kooperationsschulen in der Zeile INT4-Kooperationsschule zu erfassen.

Siehe auch Handbuch Klassenbildung

Automatische Versetzung

Im zukünftigen Schuljahr im Menü unter Klassen" den Punkt „Automatische Versetzung“ auswählen.
Die Klassen für das zukünftige Schuljahr zuordnen und die automatische Versetzung über den Schalter starten.

Siehe auch Handbuch Automatische Versetzung!

Prüfung Schülerdaten und Bildungsgang

Dieser Punkt ist nur für eine möglichst aktuelle Hochrechnung wichtig!
Die Plausi-Prüfungen sollten zur Kontrolle genutzt werden!


  • Prüfen ob für jeden Schüler ein Stammschuleintrag vorhanden ist. Entweder über das Symbol neben dem Namen in der Statusleiste oder über den Schülerfilter "Gastschüler".

  • Die Schülerdaten auf eingetragene Herkunftssprache ≠ Deutsch, Datum Schullaufbahnberatung, und Teilnahme DAZ-Etappen prüfen.
Schüler werden für DAZ-3 nur gezählt, wenn auch ein Datum bei Schullaufbahnberatung eingetragen ist

  • Prüfen des eingetragenen Bildungsgangs
  • Für §4-Gymnasien ist die Abbildung der Vertiefungen V:xx im Bildungsgang (Art/BG) notwendig.
  • Die Einträge können bei Bedarf auch über die Funktion Sammeländerung geändert werden.

Siehe auch Handbuch Sammeländerung!


  • Prüfen der Fremdsprachen und der Wahlfächer!
  • Um die Wahlfächer zu ändern, muss eine Gruppenzuordnung erfolgen oder der Unterricht für das Wahlfach im Klassenverband geplant sein.

Hochrechnung und Schülerzahlprognose

Im zukünftigen Schuljahr in der Prognose/Statistik die gewünschte Klassenstufe auswählen und über den Schalter die Übernahme aus den Schülerdaten starten.
Danach die Schülerzahlen in Prognose/Statistik ggf. per Hand korrigieren.

In der Oberschule und Gemeinschaftsschule auf die korrekte Anzahl der Schüler in Klassenstufe 7-10 in den Bildungsgängen achten! 

Anzahl der inklusiv unterrichteten Schüler pro Hauptförderschwerpunkt prüfen bzw. eintragen, wenn noch weitere Inklusionen beantragt wurden.
Anzahl der Schüler mit Herkunftssprache ≠ Deutsch und davon mit DAZ-3 prüfen bzw. eintragen.
Anzahl der Schüler in Ethik / Religion inkl. Gastschüler prüfen bzw. eintragen.

Achtung! Wenn die Schüler in Ethik/Religion aus den Schülerdaten per Hochrechnung erzeugt werden sollen, muss zuerst eine Gruppenzuordnung erfolgt sein!

Gastschüler für Grund- und Leistungskurse an Gymnasien eintragen.
Anzahl §4-Schüler an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung prüfen bzw. eintragen.
An Oberschulen in der Klassenstufe 10: Anzahl der Schüler in Kunst, Musik, Geschichte, Geographie und Gemeinschaftskunde prüfen bzw. eintragen.

Siehe auch Handbuch Prognose/Statistik!

Bildungsplan


  • Den Bildungsplan für das zukünftige Schuljahr anlegen bzw. aus den Vorjahren übernehmen.
  • Dabei besonders auf korrekte Gruppenbildung und Auswahl des Bildungsangebotes bei Religion/Ethik (Re/Eth), schulvorbereitende Maßnahmen (SV), Arbeitsgemeinschaft (AG), 2. Fremdsprache (2.FS) und 3. Fremdsprache (3.FS) achten.

Siehe auch Planung der schulvorbereitenden Maßnahmen an Grundschulen!


  • 12h Arbeitsvermögen von zweijährigen StRef im Grundbereich planen.
  • Die restlichen Stunden des StRef im GB planen, später im Personaleinsatz den Mentor einsetzen.


  • Beantragte Ausnahmegenehmigungen sind mit einer Fallgruppe zu versehen, da sonst keine Bestätigung durch den Schulreferenten erfolgen kann!
Die Fallgruppe aber nur bei der betroffenen zusätzlich gebildeten Gruppe eintragen, nicht bei allen!

Siehe auch Handbuch Bildungsplan!


  • Stunden für Migranten in der 3. Etappe im Grundbereich mit Bildungsangebot DAZ-3 aus frei verfügbar z.B. als Mehrstufengruppe planen.
Nur fakultativ, Berechnung erfolgt zum 1. Stichtag pauschal aus den eingetragenen Schülern mit DAZ-3 in der Prognose.


Planung von Stunden für Inklusion

Die Stunden für die Inklusion von Schülern müssen zum 1. Stichtag noch nicht im Bildungsplan geplant werden. Falls diese aber zum Beispiel durch die Übernahme des Bildungsplanes aus dem Vorjahr vorhanden sind, können sie im Bildungsplan verbleiben. Für die Bedarfsberechnung werden sie aber nicht berücksichtigt und deshalb beim Schulreferenten und im TheoGB bei der Auswahl "1.Stichtag" nicht angezeigt.

Siehe auch Handbuch Bildungsplan!

Planung des Wahlbereichs an Oberschulen

  • Zum 1. August 2018 ist eine überarbeitete Schulordnung Ober- und Abendoberschulen (SOOSA) in Kraft getreten.
  • In dieser Schulordnung wurde in den Oberschulen nach §6 Absatz 4 Sächsisches Schulgesetz ein Bildungsangebot "Wahlbereich" (WB) eingeführt.
  • Dieser Wahlbereich wird im Bildungsplan in den Klassenstufen 7 bis 10 mit 2 Stunden pro Klasse im Bildungsangebot "Wahlbereich" (WB) geplant.
  • In den Klassenstufen 5 und 6 wird weiterhin "Förderunterricht" (FÖ) mit insgesamt 2 Stunden pro Klasse geplant.
  • In den Klassenstufen 7 bis 10 werden für die Berechnung der Stundenzahl für den Wahlbereich die Schüler mit Unterricht in der 2. Fremdsprache abgezogen. Die Klassen welche die 2 Stunden Wahlbereich in KL7 - KL10 erhalten, ergeben sich also aus der Schülerzahl in der Klassenstufe, abzüglich der Schüler in der 2. Fremdsprache, geteilt durch 28.
  • Über den Gruppennamen im Bildungsplan soll der Inhalt des Wahlbereichs für die Schulaufsicht erkennbar sein.
  • Gleichzeitig entfallen die Bildungsangebote "Leistungsgruppen Oberschule" (LEGO) und "Neigungskurs" (NK) in den Oberschulen und Förderschulen, die nach dem Lehrplan der Oberschule unterrichten.

Planung der schulspezifischen Profile an Gymnasien

  • Zum 1. August 2018 ist eine überarbeitete Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) in Kraft getreten.
  • Die bisherigen Bezeichnungen der Profile entfallen. An Stelle dessen treten schulspezifische Profile, die die Gymnasien in eigener Verantwortung einrichten.
  • Dieser schulspezifischen Profile werden im Bildungsplan in den Klassenstufen 8 bis 10 mit 2 bzw. 3 Stunden im Bildungsangebot "P" geplant.
  • Über den Gruppennamen im Bildungsplan soll der Inhalt der schulspezifischen Profile für die Schulaufsicht erkennbar sein.
  • In den Klassenstufen 7 bis 10 wird das Bildungsangebote Informatik (INF) verbindlich mit einer Wochenstunde geplant.

Freistellungen und Minderungen

  • In den Lehrerdaten Register Anrechnungen/Funktionen/Abordnungen die Freistellungen z.B. ÖPR eintragen.
  • Minderungen für den Einsatz in der gymnasialen Oberstufe eintragen.
  • Schulbezogene Anrechnungen (A-sb) können wie bisher geplant werden, soweit über die Vergabe der Anrechnungsstunden bereits entschieden wurde.

Link zur Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung

Siehe auch Handbuch Lehrerdaten!

Lehrauftragsverteilung

  • Personaleinsatz (soweit möglich) planen, um den fächerspezifischen Bedarf anzuzeigen.

Siehe auch Handbuch Lehrer-PopUp!

Kurswahl und Kursbildung (Gymnasium)

  • Kurswahl für Schüler der SekII aus externem Programm importieren oder in SaxSVS durchführen.

  • Kursbildung importieren oder in SaxSVS durchführen.

Siehe auch Handbuch Import

Planung des Unterrichts in Religion

  • Die Planung erfolgt entsprechend Absatz 5.5 der VwV Religion und Ethik: Der Religionsunterricht wird grundsätzlich entsprechend den jeweils geltenden Stundentafeln erteilt, sofern die personellen Voraussetzungen gemäß Teil A Nr. 4 vorliegen. Das Landesamt für Schule und Bildung sichert vorrangig jeweils für das Gebiet des Standortes die flächendeckende Absicherung des Religionsunterrichts mit einer Wochenstunde.
  • Zur einheitlichen Bedarfsplanung wird der Religions- und Ethikunterricht zum 1. Stichtag wie folgt einstündig geplant:
  • Grundschule in Klassenstufe 2
  • Oberschule und Gemeinschaftsschule in den Klassenstufen 9 und 10
  • Gymnasien in den Klassenstufen 5 und 6


Gruppenbildung

  • Unterricht für Religion im Bildungsplan anlegen.
  • Klasseninterne Gruppen und Stufengruppen bilden.


  • Für Abgabe an die Kooperationsschulen Religion Mehrstufengruppen mit Bereich „ext“ anlegen und die Kooperationsschule Religion als Schule eintragen.

Siehe auch Planung des Unterrichts für Gastschüler Religion

Siehe auch Handbuch Bildungsplan

An den Kooperationsschulen Religion – Mehrstufengruppen für Gastschüler anlegen

Die Gruppenbildung an Kooperationsschulen Religion erfolgt im Einvernehmen mit dem Religionsverantwortlichen der Regionalstelle.

  • In der Klassenstufe „sonst“ Klassen für die Gastschüler Religion anlegen.
  • Als Klassentyp je nach Schulart GS:sonst:g bzw. MS:sonst:g oder GYM:sonst:g wählen.

Achtung, diese sonst:g-Klassen dürfen in der Prognose keine Schüler enthalten!

  • Mit eigenen Klassen und den gebildeten „sonst:g“-Klassen im Bildungsplan Mehrstufengruppen für die Gastschüler Religion anlegen.

Siehe auch Handbuch Kapitel Bildungsplan und Planung des Unterrichts für Gastschüler Religion

Personaleinsatz für evangelische und katholische Religion

  • Eigenes Personal in evangelischer und katholischer Religion planen.

  • Falls eine Abordnung geplant ist einen Jokerlehrer verplanen.

  • Wenn eine kirchliche Lehrkraft benötigt wird den Einsatz frei lassen


Siehe HandbuchPersonaleinsatz!

Abgabe der Stichtagsdaten

Plausiprüfung durchführen

  • Bei Schuljahr das zukünftige Schuljahr auswählen.
  • Als Plausi-Art „1. Stichtag“ wählen.
  • Alle Plausis in dieser Plausi-Art anhaken.
  • Plausiprüfung mit dem Schalter starten.
  • Durch die Plausiprüfung gefundene Fehler vor Abgabe des Stichtages korrigieren!


  • Über den Link in der Spalte "Plausiname" kann direkt in das jeweilige Register gesprungen werden.

Siehe auch Handbuch Plausiprüfungen!

Datenfreigabe auf 1. Stichtag

Zur Übermittlung der Stichtagsdaten an die Schulaufsicht muss noch eine Datenfreigabe mit Auswahl" 1. Stichtag Planungsdaten" durchgeführt werden.


  • Datenaustausch aufrufen
  • Datenaustauschpasswort eingeben und beim Server anmelden
  • "1. Stichtagsmeldung“ auswählen und Datenaustausch durchführen


  • Vor der Datenfreigabe des Stichtages wird immer zuerst eine Plausiprüfung der Stichtagsdaten durchgeführt! Falls Daten zu korrigieren waren, muss dann der Datenaustausch erneut aufgerufen werden.

Siehe auch Datenfreigabe