2. Stichtag-ABS: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Schulaufsicht
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Knossalla (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
=Termine=
=2. Stichtag 2025/2026 - Handreichung für Schulreferenten (ABS)=
'''Der 2. Stichtag im Schuljahr 2024/2025 ist der 02.10.2024''' (Endtermin für die Stichtagsmeldung)
<br>
*'''02.09.2024''': Prüfung der Daten  zu notwendigen Anpassungen der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung (bis zu vier Wochen nach Unterrichtsbeginn laut VwV  Bedarf und Schuljahresablauf (A/III/9) )
*'''02.09.2024''': Sicherung der Daten zur Klassen- und Gruppenbildung als Excel durch die Projektleitung SaxSVS
*<font color=red>'''ab 02.09.2024''': Das Senden auf 2. Stichtag ist nur möglich, wenn die Mindestanforderungen in der Plausiprüfung keine Fehler mehr aufweisen.</font> siehe: [https://saxsvs.de/index.php/Mindestanforderungen_an_Datenfreigaben_f%C3%BCr_Stichtage Mindestanforderungen an Datenfreigaben für Stichtage]
*'''ab 02.09.2024:''' Übernahme der Daten in die Pegasusstatistik
*'''01.10.2024''': letzte Datenfreigabe „Stichtagsdaten“   
'''Hinweis:''' Da am 02.10.2024 alle Daten des 2. Stichtages vorliegen müssen, ist es erforderlich, dass die Schulen am 01.10. 2024 das letzte Mal eine Datenfreigabe „Stichtagsdaten“  senden.


*'''LPDK-Eintragungen/Endtermine:'''<br>30.09.2024: letzte Eintragungen in der LPDK (bis Dienstschluss)<br>Nacht vom 30.09. zum 01.10.2024: letzte Übernahme der LPDK-Daten <br>01.10.2024: Abklemmen der LPDK
*Vom 31.07. zum 01.08. eines Jahres wechselt die Übernahme der Schülerdaten von Prognose auf Schülerwerte. Mit diesem Wechsel werden nur Stammschüler gezählt, die den Klassen zugeordnet wurden.
*ab 17.09.2025: Das Senden auf 2. Stichtag ist nur möglich, wenn die Mindestanforderungen in der Plausiprüfung keine Fehler mehr aufweisen. (siehe: https://saxsvs.de/index.php/Mindestanforderungen_an_Datenfreigaben_f%C3%BCr_Stichtage) 
*Der 2. Stichtag im Schuljahr 2025/2026 ist der 01.10.2025 (Endtermin für die Stichtagsmeldung)


*'''02.10.2024 alle allgemeinbildenden Schulen werden automatisch eingefroren.'''
=Termine für den 2. Stichtag 1.10.2025=
*'''03. bis 24.10.2024''' Bestätigung der Planung und Eintragen von Bemerkungen durch Referenten 
{| class="wikitable"
'''Hinweis:''' Bemerkungen können auch nach dem automatischen Einfrieren eingetragen werden. Die Bestätigung der Stichtagsmeldung wird per Mail an die Schulen versandt. Die Projektleitung SaxSVS behält sich vor, Schulen, die mit Fehlern eingefroren wurden, wieder aufzutauen. Diese Schulen können wieder auf 2. Stichtag senden und die Referenten müssen am nächsten Tag die Planung erneut bestätigen und einfrieren.
! Termin !! Aktion !! Verantwortlich !! Kontrolle
<br>
|-
Gründe für das Auftauen können z. B. sein:
| Freitag, 8. 8. 2025 || Dateneingabe in LPDK fertig theoretisch || Personalreferat || Schulreferent
* Klassen ohne Schüler
|-
* Klassen mit Schülern über 32
| Montag, 11. 8. 2025 || Beginn neues Schuljahr || VwV ||
* Reli/Ethik in den Schülerdaten fehlt
|-
* grobe Fehler im Personaleinsatz --> z.B. Präsensbefreit ohne LK-Einsatz
| Montag, 25. 8. 2025 || Termin Datenfreigabe auf 2. Stichtag mit Klassen- und Gruppenbildung || Schulreferent ||
* Fehler in der Pegasusstatistik
|-
 
| Montag, 1. 9. 2025 || Endtermin Prüfung Klassen- und Gruppenbildung || Schulen || Schulreferent
*'''Pegasus:'''
|-
'''ab 02.09.2024 Datenübernahme in die Pegasusstatistik mit Datenfreigabe „Stichtagsdaten“ '''
| Montag, 1. 9. 2025 || Freischaltung Pegasus und Phönix / Übermittlung der Zugangsdaten an ABS und BBS || Pegasus/Phönix ||  
<br>
'''Hinweis:''' Eine Korrektur der Daten für Pegasus ist bis zum Abschluss des Stichtages ausschließlich über SaxSVS vorgesehen. Schulen, die sich ab dem 18.09.2023 nicht in Pegasus angemeldet haben, können nicht  auf 2. Stichtag senden. Erst nach erfolgter Anmeldung in der Pegasusstatistik ist das Senden auf 2. Stichtag  wieder möglich. Korrekturen in den freien Tabellen sollen erst nach Einfrieren des Stichtages vorgenommen werden. Ab dem '''03.10.2024''' muss die Schule in Pegasus die Stichtagsmeldung beenden.  In den freien Tabellen können noch Korrekturen durchgeführt werden. Erst mit einer fehlerfreien Plausiprüfung in der Pegasusstatistik ist die Stichtagsmeldung vollständig.
<br>
'''05.11.2024''' Fertigmeldung der STO
<br>
'''06.11.2024''' Beenden des Stichtages durch SMK
*'''alle Termine im Überblick:'''
 
==Termine 2024/2025==
{| class="wikitable"; style="width:100%;"
!style="text-align:left;"|Termin
!style="text-align:left;"|Aktion
!style="text-align:left;"|Verantwortlich
!style="text-align:left;"|Kontrolle
|-
|-
|Freitag, 2. August 2024
| Montag, 1. 9. 2025 || Sicherung der Daten zur Klassen- und Gruppenbildung als Excel-Tabellen || SaxSVS ||  
|Dateneingabe in LPDK fertig theoretisch
|Personalreferat
|Schulreferent
|-
|-
|Montag, 5. August 2024
| Mittwoch, 17. 9. 2025 || Datenfreigabe 2. Stichtag nur noch möglich, wenn zuvor die Plausiergebnisse der amtl. Schulstatistik Pegasus geprüft wurden. || Schulen || SMK
|Beginn neues Schuljahr
|VwV
|
|-
|-
|'''Montag, 26. August 2024'''
| Montag, 29. 9. 2025 || letzte Eintragungen in LPDK || Personalreferat ||  
|'''Sendetermin auf 2. Stichtag mit Klassen- und Gruppenbildung'''
|Schulreferent
|
|-
|-
|'''Montag, 2. September 2024'''
| Montag, 29. 9. zum Dienstag, 30. September 2025 || letzte Übernahme LPDK-Daten, danach Abklemmen LPDK || SID ||  
|'''Endtermin Prüfung Klassen- und Gruppenbildung'''
|Schulen
|Schulreferent
|-
|-
|Montag, 2. September 2024
| Dienstag, 30. 9. 2025 || Letzter Sendetermin Schulen ABS und Abschluss aller Korrekturarbeiten || Schulen || Schulreferent
|Beginn Datenübernahme ABS - Pegasus
|
|
|-
|-
|'''Montag, 2. September 2024'''
| Mittwoch, 1. Oktober 2025 || 2. Stichtag SaxSVS || VwV ||  
|'''Übermittlung der Zugangsdaten für Pegasus'''
|Pegasus/Schulportal
|
|-
|-
|Montag, 2. September 2024
| Mittwoch, 1. Oktober 2025 || Einfrieren 2. Stichtag für ABS || SID ||  
|Sicherung der Daten zur Klassen- und Gruppenbildung als Excel
|SaxSVS
|
|-
|-
|Montag, 7. Oktober 2024
| Donnerstag, 2. 9. 2025 || Beginn Fertigstellung Pegasus || Schulen ||  
|Beginn Herbstferien
|VwV
|
|-
|-
|Freitag, 18. Oktober 2024
| Montag 6.10.2025 - Freitag 24.10.2025 || Bestätigung der Berichterstattung (Eintragen Bemerkungen Referent) || Schulreferent ||  
|Ende Herbstferien
|VwV
|
|-
|-
|Montag, 30. September 2024
| Montag 6.10.2025 bis Freitag 17.10.2025 ||  Herbstferien || VwV ||  
|letzte Eintragungen in LPDK
|Personalreferat
|
|-
|-
|Montag, 30. September zum Dienstag, 1. Oktober 2024
| Montag 27.10.2025 bis Montag, 3.11.2025 || Prüfen der Stichtagsdaten durch Leitung SaxSVS || SMK ||  
|letzte Übernahme LPDK-Daten, danach Abklemmen LPDK
|SID
|
|-
|-
|Dienstag, 1. Oktober 2024
| Donnerstag, 30. 10. 2025 || Einfrieren BBS || Schulreferent ||
|Letzter Sendetermin Schulen ABS und Abschluss aller Korrekturarbeiten
|Schulen
|Schulreferent
|-
|-
|'''Mittwoch, 2. Oktober 2024'''
| Dienstag 4. 11. 2025 || Berichtstermin alle Schularten und Fertigmeldung STO an SMK || rPT-Leiter || SMK
|'''2. Stichtag SaxSVS'''
|VwV
|
|-
|-
|Mittwoch, 2. Oktober 2024
| Mittwoch, 5. 11. 2025 || Ende Datenübernahme Pegasus und Phönix || SID ||  
|Einfrieren 2. Stichtag für ABS
|SID
|
|-
|-
|Donnerstag, 3. Oktober 2024
| Mittwoch, 5. 11. 2025 || Beenden 2. Stichtag SMK || SMK ||  
|Beginn Fertigstellung Pegasus
|Schulen
|
|-
|-
|Montag, 07.10.24 - Donnerstag, 24.10.24
| Mittwoch 5.11.2025 zum Donnerstag 6.11.2025 || Freischaltung Übernahme LPDK || SID ||  
|Bestätigung der Berichterstattung (Eintragen Bemerkungen Referent)
|Schulreferent
|
|-
|-
|Freitag, 25.10.24 - Montag, 04.11.24
| Freitag, 7. November 2025 || Prüfen und Beenden Pegasus/Phönix || Schule ||
|Prüfen der Stichtagsdaten durch Leitung SaxSVS
|}
|SMK
 
|
=Änderungen zum Vorjahr (2. Stichtag 2024/2025)=
{| class="wikitable"
! Bereich !! Änderung zu 2. Stichtag 2024/2025 !! Beschreibung
|-
|-
|Mittwoch, 30. Oktober 2024
| AEF || K6/K9 -->  AnrSEK II<br>Altersermäßigung<br> Fachberater --> sbA = 4 h<br>sbA um 10%<br>Reduzierung Regelstundenmaß für Lehrbeauftragte an LAS 2 h || 9.1 Änderungen Arbeitsvermögen
|Beenden von Pegasus
|Schule
|
|-
|-
|'''Dienstag, 5. November 2024'''
| DAZ || DaZ-2 in KL 1<br>Einzelintegration<br>Mindestschülerzahl 13 in Vorbereitungsklassen  || 6.1 Änderung Migration<br>
|'''Berichtstermin alle Schularten und Fertigmeldung STO an SMK '''
|rPT-Leiter
|SMK
|-
|-
|'''Mittwoch, 6. November 2024'''
| Religion/Ethik || Planung nach VwV Stundentafel || 5.3 Änderung Planung Religion/Ethik<br> https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2405 Link noch prüfen
|'''Beenden 2. Stichtag SMK'''
| SMK
|-
|-
|Mittwoch, 6. November zum Donnerstag, 7. November 2024
| Pauschalen || neuer Theo GB --> Berechnung der Pauschalen im Schulmodul || 10.3 Änderung der Abbildung von Pauschalen<br>https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Theoretischer_Grundbreich#Budget_nach_Pauschalen_(neu)
|Wiederanschalten der Übernahme LPDK
|SID
|
|-
|-
| EB || EB gebunden für Projekte wie Zooschule und Schülerrechenzentrum|| Festlegung zPT
|}
|}


=Allgemeine Hinweise zur Planung=
=Gesetzliche Grundlagen=
<font color=red>'''Prüfen der Schülerzahlen Inklusion und DaZ-1/2'''
https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Anwender:Planung
  '''Die korrekte Schülerzahl für Inklusion und DaZ-1/2 in SaxsVS und in der amtlichen Schulstatistik Pegasus bildet die Voraussetzung für die Berechnung der Finanzmittel, die Schulen für Mehraufwände vom Schulträger oder LaSuB erhalten. Schulen müssen deshalb diese Daten in der amtlichen Schulstatistik Pegasus vor dem Einfrieren des Stichtages prüfen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.'''</font>
 
=Allgemeine Hinweise zur Planung des 2. Stichtages=
 
==Prüfen der Schülerzahlen Inklusion und DaZ-1/2==
  <span style="color:red;">Die korrekte Schülerzahl für Inklusion und DaZ-1/2 in SaxSVS und in der amtlichen Schulstatistik Pegasus bildet die Voraussetzung für die Berechnung der Finanzmittel, die Schulen für Mehraufwände vom Schulträger oder LaSuB erhalten. Schulen müssen deshalb diese Daten in der amtlichen Schulstatistik Pegasus vor dem Einfrieren des Stichtages prüfen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.</span>
 
==Bedarfsplanung==
 
*Die Planung erfolgt nach gesetzlicher Grundlage: VwV Stundentafeln und VwV Bedarf und Schuljahresablauf
*GS, FS, OS, P63, GMS und GYM bilden zum 2. Stichtag die sich aus den Stundentafeln und der durch das LaSuB bewilligten Klassen- und Gruppenbildung ergebenden Bedarfe ab, auch für die Fächer, in denen der Bedarf evtl. nicht gedeckt werden kann
*Stunden, die nicht mit Lehrpersonal abgedeckt werden können, werden trotzdem im Bildungsplan angelegt, bleiben aber im Personaleinsatz "leer". Dadurch wird der planmäßige Ausfall abgebildet.
 
==Planung Ethik/Religion zum 2. Stichtag==
Hinweis zum Unterrichtsausfall Religion/Ethik: Nur wenn der Unterricht in Religion/Ethik auch einstündig nicht mit einem Lehrereinsatz abgesichert werden kann, wird diese 1 Stunde als planmäßiger Ausfall ausgewiesen.
 
*Festlegungen zur Planung des Unterrichts im Fach Religion und Ethik laut VwV Religion und Ethik: 
 
II 5.3 Bei der Stundenplanung soll der Unterricht in den Fächern Evangelische Religion und Katholische Religion:<br><br>a) möglichst parallel zum Fach Ethik,<br>b) in der Regel mit der gleichen Wochenstundenzahl wie das Fach Ethik,<br>c) nicht von vornherein zu ungünstigen Zeiten, zum Beispiel in Randstunden,  <br>d)im Bedarfsfall maximal zwei aufeinander folgende Klassen- oder Jahrgangsstufen übergreifend erteilt werden.<br><br>II 5.5 Der Religionsunterricht wird grundsätzlich entsprechend den jeweils geltenden Stundentafeln erteilt.
 
*Schulleiter ordnen die Schüler den Reli- und Ethikgruppen zu.
*Schüler, die  den Religionsunterricht an Stützpunktschulen besuchen, werden von der Stammschule als Gastschüler abgegeben und den Gruppen zugeordnet.
 
==Wahlpflichtfächer (OS, P63, GMS und lernzielgleiche FS)==


'''Die Planung erfolgt nach VwV Stundentafeln und VwV Religion/Ethik.''' (siehe [[Anwender:Planung]])
*Schüler der Klassestufe 10 wählen 2 Fächer aus GK, GE und GEO.
*'''GS, FS, OS, P63, OSP, GMS und GYM''' bilden zum 2. Stichtag die sich aus den Stundentafeln und der durch das LaSuB bewilligten Klassen- und Gruppenbildung ergebenden Bedarfe ab, auch für die Fächer, in denen der Bedarf evtl. nicht gedeckt werden kann. Stunden, die nicht mit Lehrpersonal abgedeckt werden können, werden trotzdem im Bildungsplan angelegt, bleiben aber im Personaleinsatz "leer". Dadurch wird der planmäßige Ausfall abgebildet.
*Pro Klasse können maximal 6 Wochenstunden für diese Fächer geplant werden.
Nur bei einstündiger Planung von Religion/Ethik ohne Lehrkräfteeinsatz, wird diese eine Stunde als planmäßiger Ausfall ausgewiesen.
*Die Planung ist klassenübergreifend zu vollziehen.


*'''GS, P63, OSP, GMS:''' Stunden für Schwimmbegleitung müssen durch den Schulreferenten als Pauschale gepflegt werden. '''Wird ein Assistent als Schwimmbegleitung eingesetzt, werden die Stunden für Schwimmbegleitung nicht in Aufschläge auf Pauschalen geplant, weil kein Personaleinsatz bei Assistenten möglich ist.'''
==Kaderstunden (OS, Wintersportcampus)==
*'''OS, P63, OSP, GMS und lernzielgleiche FS:''' Schüler der Klassestufe 10 wählen 2 Fächer aus GK, GE und GEO. Pro Klasse können maximal 6 Wochenstunden für diese Fächer geplant werden. Die Planung ist klassenübergreifend zu vollziehen.
*'''Sport-OS:''' Sportoberschulen erhalten Kaderstunden im Grundbereich. Es werden pro Schüler in Klassen des Typs MS:KLX:spo 0,5 UE berechnet.
*'''Wintersportcampus Klingenthal:''' Kaderstunden werden durch das Fachreferat festgelegt
*'''GYM:'''
**An Gymnasien ergibt sich in den Jahrgangsstufen 11, 12 (und 13) die Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen multipliziert mit dem Faktor 47. Das so berechnete Budget wird im Theo GB der SEK II ausgewiesen.
**In den Stundentafeln der Klassenstufen 5-10 werden 5 h für individuelle Förderung ausgewiesen --> WB. Diese Stunden werden im Theo GB als WB-Pauschale ausgewiesen.
Der Bedarf errechnet sich wie folgt:<br>(Anzahl der Klassen der Klassenstufen 5 bis 10) / 6 * 5.<br>Beispiel: <br>Anzahl Klassen = 19 → 19/6*5 = 15,83 UE.
*'''GS, FS:''' An Grund- und Förderschulen gilt ab 01.08.2024 eine geänderte Stundentafel für die Klassenstufen 1 und 2. Anleitung zur Änderung des Bildungsplanes für Schulen: [https://saxsvs.de/index.php/Bildungsplan_%C3%84nderung_Stundentafel_Grundschulen_2024 Bildungsplan Änderung Stundentafel Grundschulen 2024]
==Weitere Hinweise zur Planung==
*Gruppenzuordnungen in Religion und weiteren Wahlfächern erzeugen in den Schülerdaten den Eintrag in den Wahlfächern.
*Gruppenzuordnungen in den Fremdsprachen erzeugen in den Schülerdaten den Eintrag bei Fremdsprachen.
*Die Berechnung des EB erfolgt auf der Basis der Gesamtschülerzahl bzw. der angelegten Klassenzahl entsprechend der VwV Bedarf und Schuljahresablauf. EB ohne Personaleinsatz muss im Bildungsplan gelöscht werden.


=Handreichung=
*Sport-OS: erhalten Kaderstunden im Grundbereich. Es werden pro Schüler in Klassen des Typs MS:KLX:spo 0,5 UE berechnet.
==Migration==
*Wintersportcampus Klingenthal: Kaderstunden werden durch das Fachreferat festgelegt.
Gesetzliche Grundlagen sind:
<br>
==Bedarf SEKII / WB-Pauschale (GYM)==
Die sächsische '''Konzeption zur Integration von Migranten'''
 
<br>
*In den Jahrgangsstufen 11, 12 (und 13) ergibt sich die Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen multipliziert mit dem Faktor 47
'''Lehrplan für Vorbereitungsgruppen/Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden Schulen'''
*Das so berechnete Budget wird im Theo GB der SEK II ausgewiesen.
<br>
*In den Stundentafeln der Klassenstufen 5-10 werden 5 h für individuelle Förderung ausgewiesen --> WB. Diese Stunden werden im Theo GB als WB-Pauschale ausgewiesen.
(siehe [[Anwender:Planung]])
*Der Bedarf errechnet sich wie folgt:
===Klassen- und Gruppenbildung in der Stufe VKA===
Anzahl der Klassen der Klassenstufen 5 bis 10 / 6 * 5.<br>Beispiel: Anzahl Klassen = 19 → 19/6*5 = 15,83 UE.
'''Planung des Bedarfes für Schüler mit Herkunftssprache ungleich Deutsch, Hinweise für die Planung im Schulmodul:'''
==Alternative Lernangebote an Oberschulen==
[https://saxsvs.de/index.php/Handreichung_2._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Planung_des_Bedarfes_f%C3%BCr_Sch%C3%BCler_mit_Herkunftssprache_ungleich_Deutsch Handreichung 2.Stichtag für Schulleitungen- Planung des Bedarfes für Schüler mit Herkunftssprache ungleich Deutsch]
* Schülerinnen und Schüler, die an Projekten mit alternativen Lernangeboten gemäß § 26 Absatz 3 Satz 2 SächsSchulG teilnehmen, werden wie Schülerinnen und Schüler in Klassen zur Reintegration von Schulverweigerern in Klassen vom Typ MS:KL9:rik abgebildet. Im Bildungsplan werden Bildungsangebote mit dem amtl.Kurz = URIK für so viele Stunden geplant, wie Lehrkräfte der Schule in diesem Projekt tätig sind. Eine ausführliche Beschreibung der Planung für diese Fälle befindet sich unter [https://saxsvs.de/index.php/Planung_alternativer_Lernangebote Planung alternativer Lernangebote].
<br>
 
*Die bisherige Klassenobergrenze 23 Schüler wurde ausgesetzt. Der neue Wert wurde auf 28 Schüler festgesetzt.
==EB==
*GS: 15 h DaZ
 
*OS/OSP/P63: 25 h DaZ; MS:VKA:EZE/35 h DaZ
*Die Berechnung des EB erfolgt auf der Basis der Gesamtschülerzahl VwV Bedarf und Schuljahresablauf.  
*GMS: 25 h DaZ
*Für Projekte wie Zooschule und Schülerrechenzentrum wird das Bildungsangebot EB/EB gebunden verwendet. Die Zuweisung des gebundenen EB’s erfolgt durch das Fachreferat.
*GYM: 25 h DaZ
*EB ohne Personaleinsatz muss im Bildungsplan gelöscht werden.
*FS: Primarstufe 15 h DaZ, Sekundarstufe 25 h DaZ
 
*Die Berechnung der Stunden erfolgt unabhängig von der Anzahl der VK-Schüler.
=Migration=
*Pro angelegter Klasse werden 2 Betreuungslehrerstunden (sbA) berechnet. Für VK-Gruppen werden keine Betreuungslehrerstunden berechnet.
<br>
Klassen bzw. Gruppen im Fach Deutsch als Zweitsprache sind altersbezogen zu bilden.
Für die Grundschule können gemäß Schulordnung höchstens zwei aufeinanderfolgende Klassenstufen zusammengefasst werden. Für die weiterführenden Schulen können gemäß der jeweiligen Schulordnung höchstens drei aufeinanderfolgende Klassenstufen zusammengefasst werden.
Folgende Klassen- und Gruppenbildung wird empfohlen:
*für die Grundschule
**Schüler der Klassen 1 und 2
**Schüler der Klassen 3 und 4
*für die Oberschule/die Oberschule +/Schule besonderer Art §63 d/die Gemeinschaftsschule/das Gymnasium
**Schüler der Klassen 5 bis 7
**Schüler der Klassen 8 bis 10
Für die Klassen- und Gruppenbildung ist die Schulaufsicht verantwortlich.
Für die Förderschulen gilt eine vergleichbare Klassenbildung.


==Inklusion==
==Änderungen==
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Bildung von Klassen, Kursen und Gruppen regelt die Höhergewichtung von Schülern, die inklusiv unterrichtet werden. '''Saechsische-Klassenbildungsverordnung''' (siehe [[Anwender:Planung]])
Möglichkeiten der Integration von Schülern mit Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch 
<br>
*Schulen mit Vorbereitungsklassen (ab 13 SuS) oder Vorbereitungsgruppen (bis 12 SuS)
'''Gewichtungszuschläge:'''
**DaZ-1 in Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen
*in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache 0,5 pro Schüler,
**DaZ-2 in Regelklasse
*im Förderschwerpunkt Lernen 1,0 pro Schüler und
**Schulanfänger besuchen von Beginn an die Regelklasse
*in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung 1,5 pro Schüler.
'''gesetzliche Grundlage: Schulintegrationsverordnung''' (siehe [[Anwender:Planung]])


Bis zur Einführung der Kooperationsverbünde erhalten Grund- und Oberschulen, die ab dem Schuljahr 2018/2019 die lernzieldifferente inklusive Unterrichtung fortführen oder neu einführen, schulbezogene Anrechnungsstunden.
*Schulen ohne Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen
<br>
**Einzelintegration (DaZ-2 SuS in Regelklasse)
Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen bilden zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts nach Absatz 5 '''Schulgesetz''' (siehe [[Anwender:Planung]]) Kooperationsverbünde.
===Umsetzung von Inklusion in SaxSVS===
Schüler mit dem Merkmal Inklusion in den Schülerdaten/Register Förderung


===Berechnung DAZ-Stunden===
Die Zuweisung von Stunden für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erfolgt nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen/-gruppen gemäß folgender Tabelle:
{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
!style=width:10em;text-align:center;"|GS
! DaZ-Schüler  !! Stunden für DaZ  !! Stunden für DaZ
!style=width:10em;text-align:center;"|betreuende FS
|-
!style=width:10em;text-align:center;"|OS/OSP/P63
| Schulart|| GS, AFS|| AFS, OS, P63, GMS, OSP, GYM, AOS, Kolleg
!style=width:10em;text-align:center;"|betreuende FS
|-
!style=width:10em;text-align:center;"|GMS
| Stufe || Schüler Kl 1/Kl 2-4/UST/VKA || MST/OST/ WST/Sekundarstufe 1/VKE/VKA
!style=width:10em;text-align:center;"|betreuende FS
|-
!style=width:10em;text-align:center;"|GYM
| 1-6 || 5 || 10
!style=width:10em;text-align:center;"|betreuende FS
|-
| 7-12 || 10 || 20
|-
| 13-28 || 15 || 25
|-
| 29-34 || 20 || 35
|-
| 35-42 || 25 || 45
|-
| 43-56 || 30 || 50
|-
| 57-62 || 35 || 60
|-
| 63-68 || 40 || 70
|-
|-
|style="text-align:center;"|1,5||style="text-align:center;"| 0,5 || style="text-align:center;"|1,5 || style="text-align:center;"|0,5 || style="text-align:center;"|1,5 || style="text-align:center;"|0,5|| style="text-align:center;"|1,5 || style="text-align:center;"|0,5
| 69-84 || 45 || 75
|-
| 85-90 || 50 || 85
|-
| 91-96 || 55 || 95
|-
| ab 97 || 60 || 100
|}
|}
Aufschläge für lernzieldifferente Unterrichtung und Kooperationsverbünde werden durch den Schulreferenten gepflegt:
*Home/Datenpflege Aufschläge/schulbezogene Anrechnungen


===Hinweise zur Planung von Inklusion===
===Besonderheiten===  
*Durch die Schule werden die Inklusionsstunden gemäß der Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung geplant. Dazu werden die Stunden durch die Schule im Bildungsplan als Gruppenunterricht mit dem Bildungsangebot "INKL" im "GB" (Grundbereich) angelegt. Grundsätzlich wird Inklusion nur geplant,  wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vorhanden ist. Die Differenz zwischen dem Bedarf und dem tatsächlichen Einsatz wird in der Abweichung in Pauschalen transparent.
*Für lernzieldifferente Unterrichtung erhalten Schulen Aufschläge auf die schulbezogenen Anrechnungen:
** an der GS 3h
** an der OS 4h +1h je weiterer Schüler


==Klassen- und Gruppen- und Kursbildung==
*GS, GMS, P63: VK-Schüler in der Klassenstufe 1 erhalten zusätzliche Ressourcen für den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache.
Die Grundlage für die Klassen-, Gruppen- und Kursbildung bildet die '''VwV Schuljahresablauf''' (siehe [[Anwender:Planung]]).
Beispielrechnung: GS: 6 Schüler DaZ-2 in Kl. 1, 46 Schüler DaZ-2 in Kl. 2-4 -> 5 h (Kl. 1) + 30 h (Kl. 2-4) --> Der Schule stehen 35 h DaZ zur Verfügung.
<br>  
'''Gymnasien und Beruflichen Gymnasien:'''


*Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen (Schülerzahl zuzüglich Gewichtungszuschläge geteilt durch 25) multipliziert mit dem Faktor 47
*Förderschulen
*Gymnasien mit vertiefter Ausbildung zusätzlich je Schüler
**bilden keine Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen.
**bei sportlicher Vertiefung 1,0 Lehrerwochenstunden, 
**Alle Schülerinnen und Schüler in der Etappe DaZ-2 werden direkt in die Regelklassen integriert und erhalten in klassen- oder schulübergreifenden Gruppen zusätzlich Unterricht in Deutsch als Zweitsprache.
**bei musischer Vertiefung 0,7 Lehrerwochenstunden, 
**bei sprachlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden, 
**bei mathematisch-naturwissenschaftlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden


'''GS, FS, P63, OSP, GMS - Maßnahmen in der Schuleingangsphase:'''
==Planung Migration==
*bei einzügiger Klassenstufe 1 3 Lehrerwochenstunden, 
*Die Klassenobergrenze wird weiter auf 28 Schüler festgesetzt.
*bei zweizügiger Klassenstufe 1 5 Lehrerwochenstunden, 
*Pro angelegter Klasse werden 2 Betreuungslehrerstunden (sbA) berechnet.
*bei dreizügiger Klassenstufe 1 7 Lehrerwochenstunden, 
*Für VK-Gruppen werden keine Betreuungslehrerstunden berechnet.
*bei vier- und mehrzügiger Klassenstufe 1 9 Lehrerwochenstunden.
*Klassen bzw. Gruppen im Fach Deutsch als Zweitsprache sind altersbezogen zu bilden:
'''Oberschulen mit dem besonderen Bildungsweg Produktives Lernen:
**GS: gemäß Schulordnung höchstens zwei aufeinanderfolgende Klassenstufen
*je Lerngruppe 48 Lehrerwochenstunden
**weiterführenden Schulen: gemäß der jeweiligen Schulordnung höchstens drei aufeinanderfolgende Klassenstufen (Schüler der Klassen 5-7 und 8-10)
===Ausnahmegenehmigungen zur Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung===
*Für die Klassen- und Gruppenbildung ist die Schulaufsicht verantwortlich.
Fallgruppen werden grundsätzlich nur für die zusätzlich gebildeten Klassen bzw. Gruppe beantragt (nicht für alle Klassen/Gruppen der Stufe).
 
*Fallgruppe I
*'''DaZ-3:''' Die Stunden für DaZ-3 werden pauschal berechnet ( Schüler mit DaZ-3 * 0,3).  
**Räume oder Teilbereiche der Schule gewährleisten nicht die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Verhütung von Unfällen 
*Siehe auch:
*Fallgruppe II
https://saxsvs.de/index.php/Handreichung_2._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen_Entwurf#Planung_des_Bedarfes_f%C3%BCr_Sch%C3%BClerinnen_und_Sch%C3%BCler_ohne_deutsche_Herkunftssprache
**Förderschulen  -->  das Schulnetz lässt aufgrund regionaler, wirtschaftlicher und siedlungsgeographischer Gegebenheiten  keine sinnvolle Alternative gemäß den Vorgaben für die Planung und Einrichtung von Schulstandorten zu
*Fallgruppe III
**gesonderte Regelungen in Verwaltungsvorschriften
- Außenstelle<br>- Dehnerklasse (sportbetonte Schule)<br>- INKLUSION (§2 Abs. 3 SächsKlassBVO <br>- Klassen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht<br>- Kooperation mit FS<br>- Schillergymnasium (Pirna), Annengymnasium (Görlitz)<br>- Unterschreitung der Mindestschülerzahlen wegen regionaler Besonderheiten<br>- Vorhalteklasse (DaZ)<br>- Webergymnasium, Paluccaschule, Kreuzchor - 63. Grundschule
*Fallgruppe V
**Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch
**Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“
**zweite abschlussorientierte Fremdsprache an Oberschulen


===Planungsvorgaben für die Gruppenbildung===
=Inklusion=
Schüler, die inklusiv unterrichtet werden, erhalten folgende Gewichtungszuschläge:
{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
! Schulart !! Klasse, Gruppe !! Mindestschülerzahl
! Förderschwerpunkt !! Gewichtungszuschlag
|-
|-
| OS, OSP, P63 || Gruppe mit dem Ziel Hauptschulabschluss || 12
|Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache || 0,5 pro Schüler
|-
|-
| || Gruppe in Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales || 12
| Lernen||1,0 pro Schüler
|-
|-
| || Gruppe in Technik und Computer || 12
| geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung ||1,5 pro Schüler
|}
==Kooperationsverbünde/lernzieldifferente Unterrichtung==
 
*Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen bilden zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts Kooperationsverbünde.
*Aufschläge für lernzieldifferente Unterrichtung (GS 3h, OS 4h +1h je weiterer Schüler)
*Kooperationsverbünde werden durch den Schulreferenten gepflegt: Home/Datenpflege Aufschläge/schulbezogene Anrechnungen
 
==Umsetzung von Inklusion in SaxSVS==
*Pauschale Berechnung: Regelschule (GS, OS/OSP/P63, GMS, GYM): 1,5 h + betreuende FS:0,5 h
*Durch die Schule werden die Inklusionsstunden gemäß der Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung geplant.
*Dazu werden die Stunden durch die Schule im Bildungsplan als Gruppenunterricht mit dem Bildungsangebot "INKL" im "GB" (Grundbereich) angelegt.
*Grundsätzlich wird Inklusion nur geplant, wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vorhanden ist.
*Die Differenz zwischen dem Bedarf und dem tatsächlichen Einsatz wird in der Abweichung in Pauschalen transparent.
 
=Klassen-, Gruppen- und Kursbildung=
==Besonderheiten Schularten==
'''Gymnasien mit vertiefter Ausbildung zusätzlich je Schüler:'''
*bei sportlicher Vertiefung 1,0 Lehrerwochenstunden,
*bei musischer Vertiefung 0,7 Lehrerwochenstunden,
*bei sprachlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden,
*bei mathematisch-naturwissenschaftlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden
'''GS, P63, OSP, GMS - Maßnahmen in der Schuleingangsphase (Schulvorbereitung --> SV):'''
*bei einzügiger Klassenstufe 1 3 Lehrerwochenstunden,
*bei zweizügiger Klassenstufe 1 5 Lehrerwochenstunden,
*bei dreizügiger Klassenstufe 1 7 Lehrerwochenstunden,
*bei vier- und mehrzügiger Klassenstufe 1 9 Lehrerwochenstunden.
'''Oberschulen mit dem besonderen Bildungsweg Produktives Lernen:'''
*je Lerngruppe 48 Lehrerwochenstunden
 
==Planungsvorgaben für die Klassen- und Gruppenbildung==
*VwV Sächs. Klassenbildungsverordnung (https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Anwender:Planung)
 
{| class="wikitable"
!Schulart !!Klasse/Gruppe !!Mindestschülerzahl !!Schülerobergrenze
|-
|-
| || Gruppe in Informatik || 12
|P63, OS, GMS, GYM ||Klasse ||15 ||28
|-
|-
| GMS || Gruppe mit dem Ziel Hauptschulabschluss || 12
|GS ||Klasse ||14 ||28
|-
|-
| || Gruppe in Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales || 12
|GS, P63, OS, GMS, GYM ||VK-Klasse ||13 ||28
|-
|-
| || Gruppe in Technik und Computer || 12
|GS, P63, OS, GMS, GYM ||Gruppen WE, TC, WTH, Info, Schwimmen ||12 ||16
|-
|-
| || Gruppe in Informatik || 12
|GS, P63, OS, GMS, GYM|| Gruppen Reli/Ethik ||8 ||28
|-
|-
| || Gruppe zweite Fremdsprache (gymnasiales Anforderungsniveau) || 12
|OS, P63 ||Gruppen 2. FS KL 6 ||12 ||28
|-
|-
| Gymnasium || Gruppe in Technik und Computer || 12
|OS, P63|| HS-Gruppen KL 7 ||12 ||28
|-
|-
| || Gruppe in Informatik || 12
|GYM ||Gruppen 3. FS KL 8 ||12 ||28
|-
|-
| || Gruppe dritte Fremdsprache || 12
|GYM ||Profilgruppen ||16 ||28
|-
|-
| || Profilgruppe || 16
|FS ||Siehe VwV Sächs. Klassenbildungsverordnung
|}
|}


===Abbildung der Schülerzahlen in SaxSVS===
==Ausnahmegenehmigungen zur Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung==
*Re/ETH
*Wahlfächer
*Inklusion (INKL)
*HS/RS an OS, P63, OSP, HS/RS/GYM an GMS §4 am GYM
*Migranten / DAZ-3
*schwerst- und mehrfach behindert


Vom 31.07. zum 01.08. eines Jahres wechselt die Übernahme der Schülerdaten von Prognose auf Schülerwerte. Mit diesem Wechsel werden nur Stammschüler gezählt, die den Klassen zugeordnet wurden.
'''Fallgruppen werden grundsätzlich nur für die zusätzlich gebildeten Klassen bzw. Gruppen beantragt (nicht für alle Klassen/Gruppen der Stufe).'''
<br>
<br>
Die Datenpflege erfolgt in den Schülerdaten im Schulmodul.
'''Fallgruppe I'''
*Räume oder Teilbereiche der Schule gewährleisten nicht die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Verhütung von Unfällen
'''Fallgruppe II'''
*Förderschulen --> das Schulnetz lässt aufgrund regionaler, wirtschaftlicher und siedlungsgeographischer Gegebenheiten keine sinnvolle Alternative gemäß den Vorgaben für die Planung und Einrichtung von Schulstandorten zu
'''Fallgruppe III'''
*gesonderte Regelungen in Verwaltungsvorschriften
**Außenstelle
**Dehnerklasse (sportbetonte Schule)
**INKLUSION (§2 Abs. 3 SächsKlassBVO
**Klassen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht
**Kooperation mit FS
**Schillergymnasium (Pirna), Annengymnasium (Görlitz)
**Unterschreitung der Mindestschülerzahlen wegen regionaler Besonderheiten
**Vorhalteklasse (DaZ)
**Webergymnasium, Paluccaschule, Kreuzchor - 63. Grundschule
'''Fallgruppe V'''
*Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch
*Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“
*zweite abschlussorientierte Fremdsprache an Oberschulen
 
=Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Studienreferendare=
 
==Änderungen beim Arbeitsvermögen==
 
'''Altersermäßigungen - Reduzierung Regelstundenmaß'''
 
*Lehrkräfte, die nach dem 1. August 2025
**das 60. Lebensjahr vollendet haben um 1 h
**das 62. Lebensjahr vollendet haben um 2 h
**das 64. Lebensjahr vollendet haben um 3 h
**das 66. Lebensjahr vollendet haben um 4 h.
*für Lehrkräfte, die vor dem 1. August 2025
**das 58. Lebensjahr vollendet haben um 1 h
**das 60. Lebensjahr vollendet haben um 2 h
**das 61. Lebensjahr vollendet haben um 3 h
**das 66. Lebensjahr vollendet haben um 4 h.
 
'''Fachberater'''
*Reduzierung der pbA auf 4 h
'''Anrechnungen für den Einsatz in der Sekundarstufe II (AnrSEKII)'''
<br>Schulleitungen entscheiden damit künftig eigenverantwortlich über die Gewährung von Anrechnungsstunden für eine Tätigkeit in der gymnasialen Oberstufe.
Die Berechnung der Gesamtzahl der "AnrSEKII" in der festgelegten Höhe von 0,1 Wochenstun-den pro Schülerinnen/Schüler in der gymnasialen Oberstufe soll sich auf die zum "Endtermin Datenfreigabe mit Klassen- und Gruppenbildung" (01.09.2025) gemeldete Schülerzahl beziehen.
 
<br>'''Schulbezogene Anrechnungen'''
*Entsprechend der Änderungen in der Lehrkräftearbeitszeit-Verordnung wurde in der Berechnung der schulbezogenen Anrechnungsstunden schulartübergreifend um ca. 10 Prozent gekürzt.
'''Reduzierung des Regelstundenmaß Lehrbeauftragte an Lehrerausbildungsstätten'''
*2 Wochenstunden
 
==Prüfen des Arbeitsvermögens von Lehrkräften und Studienreferendaren==
 
*Das Arbeitsvermögen wird in der LPDK gepflegt.
*Schulreferenten prüfen das korrekte Arbeitsvermögen und die korrekte Pflege weiterer Anrechnungen, Ermäßigungen und Freistellungen.
*Freistellungen für den Örtlichen Personalrat werden durch den Schulleiter im Schulmodul gepflegt.
*AnrSek II werden durch die Schulleitungen gepflegt.
*sbA müssen geplant werden. Dauerhaft gewährte sbA wie SL, sSL, BL … können mit einer offenen Zeitscheibe angelegt werden.
*Studienreferendare (StRef) erhalten einen selbständigen Lehrauftrag nach LAPO II entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten.
*Assistenten werden in das Onlineschulmodul übernommen. In der Bilanz der Schule werden Assistenten in einer separaten Spalte abgebildet. Sie werden in der Bilanz der LK nicht berücksichtigt.
 
=Datenpflege durch Schulreferentin/Schulreferent=
 
==Abweichung in der Klassenbildung/Ausnahmegenehmigung==


===Abweichung in der Klassenbildung/Ausnahmegenehmigung===
*Plausibilitäten → Abweichung Klassenbildung
*Schulleiter beantragt Ausnahmegenehmigung (Fallgruppe wird in der Klassenbildungsmaske für die zusätzlich gebildete Klasse eingetragen).
*Schulleiter beantragt Ausnahmegenehmigung (Fallgruppe wird in der Klassenbildungsmaske für die zusätzlich gebildete Klasse eingetragen).
*Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe.
*Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe unter Plausibilitäten → Abweichung Klassenbildung
*Der Theo GB berechnet für die genehmigte Klasse den Bedarf.
*Der Theo GB berechnet für die genehmigte Klasse den Bedarf.


===Abweichungen im Theo GB durch zusätzlich gebildete Gruppen===
==Abweichungen im Theo GB durch zusätzlich gebildete Gruppen==
*Der Schulleiter trägt im Bildungsplan für die zusätzlich gebildete Gruppe die Fallgruppe ein.
*Der Schulleiter trägt im Bildungsplan für die zusätzlich gebildete Gruppe die Fallgruppe ein.
*Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe und begründet die zusätzlich gebildete Gruppe in der Planungsbestätigung.
*Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe und begründet die zusätzlich gebildete Gruppe in der Planungsbestätigung.
*Genehmigte Fallgruppen haben keinen Einfluss auf die Berechnung des THEO GB, deshalb ist der IST-Wert im Fach höher.
*Genehmigte Fallgruppen haben keinen Einfluss auf die Berechnung des THEO GB, deshalb ist der IST-Wert im Fach höher.
==Pauschalen==
'''NEU:'''Der Theo GB wird zukünftig im Schulmodul berechnet. Die Anpassungen für den Bereich Pauschalen sind bereits umgesetzt. Das bedeutet, dass Pauschalen im Schulmodul berechnet werden und über eine Datenfreigabe an das Schulaufsichtsmodul übertragen werden. Ausführliche Beschreibung: https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Theoretischer_Grundbreich#Budget_nach_Pauschalen_(NEU!)


===Pauschale für Schwimmbegleitung===
*'''Pauschalen, die aus Schülerdaten berechnet werden'''
Stunden für Schwimmbegleitung werden durch den Schulleiter beantragt und durch den Schulreferenten als Pauschale vergeben.
Im Schulmodul führt jede Änderung der Schülerdaten und der pauschalen Bildungsangebote zu einer Neuberechnung der Pauschalen. Die neu berechneten Werte werden im Aufsichtsmodul nach erfolgter Datenfreigabe sofort sichtbar.


Home → Datenpflege Pauschalen
*'''Pauschalen Schwimmbegleitung, SOR 2+, Kader'''
Datenpflege durch den Schulreferenten --> Allgemeines --> Datenpflege --> Aufschläge in Pauschalen --> '''nächtliche Übertragung vom Schulaufsichtsmodul in das Schulmodul'''


===Planung Ethik/Religion zum 2. Stichtag===
*'''GS, P63, GMS, FS – Schwimmbegleitung'''
*Schulleiter ordnen die Schüler den Reli- und Ethikgruppen zu.
Stunden für Schwimmbegleitung werden durch den Schulleiter beantragt und durch den Schulre-ferenten als Pauschale vergeben unter Home → Datenpflege → Pauschalen
*Schüler, die als Gastschüler den Unterricht an Stützpunktschulen besuchen, werden an die Stützpunktschule als Nichtstammschüler abgegeben und den Gruppen zugeordnet.
Wird ein Assistent als Schwimmbegleitung eingesetzt, werden die Stunden für Schwimmbegleitung nicht in Aufschläge auf Pauschalen geplant, weil kein Personaleinsatz bei Assistenten möglich ist
 
*'''SOR 2plus'''
===Alternative Lernangebote an Oberschulen===
*'''Wintersportcampus - Kader'''
* Schülerinnen und Schüler, die an Projekten mit alternativen Lernangeboten gemäß § 26 Absatz 3 Satz 2 SächsSchulG teilnehmen, werden wie Schülerinnen und Schüler in Klassen zur Reintegration von Schulverweigerern in Klassen vom Typ MS:KL9:rik abgebildet. Im Bildungsplan werden Bildungsangebote mit dem amtl.Kurz = URIK für so viele Stunden geplant, wie Lehrkräfte der Schule in diesem Projekt tätig sind. Eine ausführliche Beschreibung der Planung für diese Fälle befindet sich unter [https://saxsvs.de/index.php/Planung_alternativer_Lernangebote Planung alternativer Lernangebote].


==Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Studienreferendare==
==Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen==  
Die gesetzlichen Grundlagen sind die '''Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung''' und die '''Lehramtsprüfungsordnung II''' (siehe [[Anwender:Planung]])
werden vom Schulreferenten gepflegt unter Allgemeines -->  Datenpflege:
<br>
Das Arbeitsvermögen der Lehrkräfte wird in der LPDK gepflegt. Schulreferenten prüfen das korrekte Arbeitsvermögen und die korrekte Pflege weiterer Anrechnungen, Ermäßigungen, Minderungen und Freistellungen.
*Freistellungen für den Örtlichen Personalrat werden durch den Schulleiter im Schulmodul gepflegt.
*Am Gymnasium werden Minderungen für K6/K9 durch den Schulleiter eingetragen.
*SbA müssen geplant werden. Dauerhaft gewährte sbA wie SL, sSL, BL … können mit einer offenen Zeitscheibe angelegt werden.
*Funktionen ohne sbA werden mit 0 h sbA im Schulmodul angelegt.
'''Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen:'''
Schulreferenten pflegen die Aufschläge ein: Home → Datenpflege
*weitere Beratungslehrer
*weitere Beratungslehrer
*Mentorentätigkeit
*Mentorentätigkeit
*Außenstelle (bei genehmigter Außenstelle)
*Außenstelle (bei genehmigter Außenstelle)
*Fachleitertätigkeit  
*Fachleitertätigkeit
*lernzieldifferente Unterrichtung
*lernzieldifferente Unterrichtung
*Bertelsmann
*Bertelsmann
*Kooperationsverbünde
*Kooperationsverbünde
*GTA-Koordinator
*GTA-Koordinator
*LK mit Arbeitsvermögen, die nicht mit Unterrichtseinsatz geplant werden können, werden im EB (präsenzbefreit, Beschäftigungsverbot, ...) geplant.
**bis 180 Schülerinnen und Schüler 1 UE
 
**bis 500 Schülerinnen und Schüler 2 UE
 
**ab 501 Schülerinnen und Schüler 3 UE
'''Studienreferendare:'''
LK mit Arbeitsvermögen, die nicht mit Unterrichtseinsatz geplant werden können, werdenim EB (präsenzbefreit, Beschäftigungsverbot, ...) geplant.
<br>
StRef erhalten einen selbständigen Lehrauftrag nach LAPO II entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten.


 
=Prüfung der Stichtagsdaten=
'''Schulassistentinnen und Schulassistenten'''<br>
Für die Prüfung der Stichtagsdaten wird im Aufsichtsmodul ein Prüfbericht zur Verfügung gestellt.
"Assistenten" werden in das Onlineschulmodul übernommen. In der Bilanz der Schule werden Assistenten in einer separaten Spalte abgebildet. Sie werden in der Bilanz der LK nicht berücksichtigt.<br>
Schulassistentinnen und Schulassistenten werden nicht im Unterricht eingesetzt und können deshalb im Personaleinsatz von SaxSVS, ebenso wie Päd. Fachkräfte im Unterricht, nicht verplant werden.
 
==Prüfung der Stichtagsdaten==
Für die Prüfung der Stichtagsdaten wird im neuen Aufsichtsmodul ein Prüfbericht zur Verfügung gestellt. Der Prüfbericht ersetzt die bisherige Checkliste.  
*Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Referendare?
*Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Referendare?
*Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen?
*Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen?
*Freistellungen (ÖPR) und Minderungen (K6/K9) eingetragen? Sind sbA vergeben?
*Freistellungen (ÖPR) und Anrechnungen für den Einsatz in der SEK II (AnrSEK II) eingetragen? Sind sbA vergeben?
*Schülerzahlen? (INKL, DaZ, §4, mb/smb, Reli/Eth)
*Schülerzahlen? (INKL, DaZ, §4, mb/smb, Reli/Eth, HS/RS)
*Wahlfächer?
*Klassenbildung? Genehmigung von Fallgruppen?
*Klassenbildung? Genehmigung von Fallgruppen?
*Bildungsplan? DAZ-3, INKL im Grundbereich?
*Bildungsplan? DAZ-3, INKL im Grundbereich?
*GYM: WB, zusätzlicher GB für §4? Kurswahl/Kursbildung?
*GYM: WB, zusätzlicher GB für §4? Kurswahl/Kursbildung?
*Religion → Gruppenzuordnung?
*Religion → Gruppenzuordnung?
==Planungsbestätigung==
'''Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung gemäß VwV Schuljahresablauf:'''
<br>
Für die Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung kann der Schulreferent die Planungsbestätigung nutzen. In das Bemerkungsfeld kann folgender Text eingetragen werden:


*Die korrekte Klassen-, Gruppen- und Kursbildung wird bestätigt.
=Planungsbestätigung=
==Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung==
*gemäß VwV Bedarf und Schuljahresablauf
*Für die Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung kann der Schulreferent die Pla-nungsbestätigung nutzen.
*In das Bemerkungsfeld kann folgender Text eingetragen werden: „Die korrekte Klassen-, Gruppen- und Kursbildung wird bestätigt.
 
==Bestätigung der Stichtagsmeldung==
*Die Schule sendet die Daten nach erfolgter Plausiprüfung auf 2. Stichtag.
*Solange in der Plausiprüfung noch Fehler sind, erscheint in der Planungsbestätigung diese Meldung: „Die Datenübernahme nach Pegasus war nicht fehlerfrei. Die Daten müssen korrigiert und erneut gesendet werden.“
*Sind die Daten für den 2. Stichtag korrekt und auch keine Fehler mehr in der Pegasusplausi, erscheint in der Planungsbestätigung folgende Meldung:
„Die Datenübernahme nach Pegasus war erfolgreich.“


'''Bestätigung der Stichtagsmeldung:'''
<br>
Die Schule sendet die Daten nach erfolgter Plausiprüfung auf 2. Stichtag. Solange in der Plausiprüfung noch Fehler sind, erscheint in der Planungsbestätigung diese Meldung:


Die Datenübernahme nach Pegasus war nicht fehlerfrei. Die Daten müssen korrigiert und erneut gesendet werden.
==Einfrieren der Daten==


Sind die Daten für den 2. Stichtag korrekt und auch keine Fehler mehr in der Pegasusplausi, erscheint in der Planungsbestätigung folgende Meldung:
*Am 2. Stichtag werden die Daten automatisch eingefroren. In der Planungsbestätigung erscheint die Meldung:  
„Die Planung der Schule zum 2. Stichtag wurde automatisch eingefroren.“
*Bemerkungen können auch nach dem automatischen Einfrieren eingetragen werden


Die Datenübernahme nach Pegasus war erfolgreich.


Am 2. Stichtag werden die Daten automatisch eingefroren. In der Planungsbestätigung erscheint die Meldung:
==Planungsbestätigung durch Schulreferenten==
*Schulreferenten bestätigen die Planung. Im Bemerkungsfeld können Besonderheiten der Schule erläutert werden.  
*Die Bestätigung der Stichtagsmeldung wird per Mail an die Schulen versandt.


Die Planung der Schule zum 2. Stichtag wurde automatisch eingefroren.
=Prüfung der Stichtagdaten durch die Projektleitung SaxSVS=


Schulreferenten bestätigen die Planung. Im Bemerkungsfeld können Besonderheiten der Schule erläutert werden.
Die Projektleitung SaxSVS behält sich vor, Schulen, die mit Fehlern eingefroren wurden, wieder aufzutauen.
<br>
Diese Schulen können wieder auf 2. Stichtag senden und die Referenten müssen am nächsten Tag die Planung erneut bestätigen und einfrieren.
[[Datei:Planungsbestätigung-2-Stichtag.png]]
<br>'''Gründe für das Auftauen können z. B. sein:'''
*Klassen ohne Schüler
*Klassen mit Schülern über 32
*Reli/Ethik in den Schülerdaten fehlen
*grobe Fehler im Personaleinsatz --> z.B. Präsensbefreit ohne LK-Einsatz
*Fehler in der Pegasusstatistik

Version vom 15. August 2025, 07:23 Uhr

2. Stichtag 2025/2026 - Handreichung für Schulreferenten (ABS)

  • Vom 31.07. zum 01.08. eines Jahres wechselt die Übernahme der Schülerdaten von Prognose auf Schülerwerte. Mit diesem Wechsel werden nur Stammschüler gezählt, die den Klassen zugeordnet wurden.
  • ab 17.09.2025: Das Senden auf 2. Stichtag ist nur möglich, wenn die Mindestanforderungen in der Plausiprüfung keine Fehler mehr aufweisen. (siehe: https://saxsvs.de/index.php/Mindestanforderungen_an_Datenfreigaben_f%C3%BCr_Stichtage)
  • Der 2. Stichtag im Schuljahr 2025/2026 ist der 01.10.2025 (Endtermin für die Stichtagsmeldung)

Termine für den 2. Stichtag 1.10.2025

Termin Aktion Verantwortlich Kontrolle
Freitag, 8. 8. 2025 Dateneingabe in LPDK fertig theoretisch Personalreferat Schulreferent
Montag, 11. 8. 2025 Beginn neues Schuljahr VwV
Montag, 25. 8. 2025 Termin Datenfreigabe auf 2. Stichtag mit Klassen- und Gruppenbildung Schulreferent
Montag, 1. 9. 2025 Endtermin Prüfung Klassen- und Gruppenbildung Schulen Schulreferent
Montag, 1. 9. 2025 Freischaltung Pegasus und Phönix / Übermittlung der Zugangsdaten an ABS und BBS Pegasus/Phönix
Montag, 1. 9. 2025 Sicherung der Daten zur Klassen- und Gruppenbildung als Excel-Tabellen SaxSVS
Mittwoch, 17. 9. 2025 Datenfreigabe 2. Stichtag nur noch möglich, wenn zuvor die Plausiergebnisse der amtl. Schulstatistik Pegasus geprüft wurden. Schulen SMK
Montag, 29. 9. 2025 letzte Eintragungen in LPDK Personalreferat
Montag, 29. 9. zum Dienstag, 30. September 2025 letzte Übernahme LPDK-Daten, danach Abklemmen LPDK SID
Dienstag, 30. 9. 2025 Letzter Sendetermin Schulen ABS und Abschluss aller Korrekturarbeiten Schulen Schulreferent
Mittwoch, 1. Oktober 2025 2. Stichtag SaxSVS VwV
Mittwoch, 1. Oktober 2025 Einfrieren 2. Stichtag für ABS SID
Donnerstag, 2. 9. 2025 Beginn Fertigstellung Pegasus Schulen
Montag 6.10.2025 - Freitag 24.10.2025 Bestätigung der Berichterstattung (Eintragen Bemerkungen Referent) Schulreferent
Montag 6.10.2025 bis Freitag 17.10.2025 Herbstferien VwV
Montag 27.10.2025 bis Montag, 3.11.2025 Prüfen der Stichtagsdaten durch Leitung SaxSVS SMK
Donnerstag, 30. 10. 2025 Einfrieren BBS Schulreferent
Dienstag 4. 11. 2025 Berichtstermin alle Schularten und Fertigmeldung STO an SMK rPT-Leiter SMK
Mittwoch, 5. 11. 2025 Ende Datenübernahme Pegasus und Phönix SID
Mittwoch, 5. 11. 2025 Beenden 2. Stichtag SMK SMK
Mittwoch 5.11.2025 zum Donnerstag 6.11.2025 Freischaltung Übernahme LPDK SID
Freitag, 7. November 2025 Prüfen und Beenden Pegasus/Phönix Schule

Änderungen zum Vorjahr (2. Stichtag 2024/2025)

Bereich Änderung zu 2. Stichtag 2024/2025 Beschreibung
AEF K6/K9 --> AnrSEK II
Altersermäßigung
Fachberater --> sbA = 4 h
sbA um 10%
Reduzierung Regelstundenmaß für Lehrbeauftragte an LAS 2 h
9.1 Änderungen Arbeitsvermögen
DAZ DaZ-2 in KL 1
Einzelintegration
Mindestschülerzahl 13 in Vorbereitungsklassen
6.1 Änderung Migration
Religion/Ethik Planung nach VwV Stundentafel 5.3 Änderung Planung Religion/Ethik
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2405 Link noch prüfen
Pauschalen neuer Theo GB --> Berechnung der Pauschalen im Schulmodul 10.3 Änderung der Abbildung von Pauschalen
https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Theoretischer_Grundbreich#Budget_nach_Pauschalen_(neu)
EB EB gebunden für Projekte wie Zooschule und Schülerrechenzentrum Festlegung zPT

Gesetzliche Grundlagen

https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Anwender:Planung

Allgemeine Hinweise zur Planung des 2. Stichtages

Prüfen der Schülerzahlen Inklusion und DaZ-1/2

Die korrekte Schülerzahl für Inklusion und DaZ-1/2 in SaxSVS und in der amtlichen Schulstatistik Pegasus bildet die Voraussetzung für die Berechnung der Finanzmittel, die Schulen für Mehraufwände vom Schulträger oder LaSuB erhalten. Schulen müssen deshalb diese Daten in der amtlichen Schulstatistik Pegasus vor dem Einfrieren des Stichtages prüfen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.

Bedarfsplanung

  • Die Planung erfolgt nach gesetzlicher Grundlage: VwV Stundentafeln und VwV Bedarf und Schuljahresablauf
  • GS, FS, OS, P63, GMS und GYM bilden zum 2. Stichtag die sich aus den Stundentafeln und der durch das LaSuB bewilligten Klassen- und Gruppenbildung ergebenden Bedarfe ab, auch für die Fächer, in denen der Bedarf evtl. nicht gedeckt werden kann
  • Stunden, die nicht mit Lehrpersonal abgedeckt werden können, werden trotzdem im Bildungsplan angelegt, bleiben aber im Personaleinsatz "leer". Dadurch wird der planmäßige Ausfall abgebildet.

Planung Ethik/Religion zum 2. Stichtag

Hinweis zum Unterrichtsausfall Religion/Ethik: Nur wenn der Unterricht in Religion/Ethik auch einstündig nicht mit einem Lehrereinsatz abgesichert werden kann, wird diese 1 Stunde als planmäßiger Ausfall ausgewiesen.

  • Festlegungen zur Planung des Unterrichts im Fach Religion und Ethik laut VwV Religion und Ethik:
II 5.3 Bei der Stundenplanung soll der Unterricht in den Fächern Evangelische Religion und Katholische Religion:

a) möglichst parallel zum Fach Ethik,
b) in der Regel mit der gleichen Wochenstundenzahl wie das Fach Ethik,
c) nicht von vornherein zu ungünstigen Zeiten, zum Beispiel in Randstunden,
d)im Bedarfsfall maximal zwei aufeinander folgende Klassen- oder Jahrgangsstufen übergreifend erteilt werden.

II 5.5 Der Religionsunterricht wird grundsätzlich entsprechend den jeweils geltenden Stundentafeln erteilt.
  • Schulleiter ordnen die Schüler den Reli- und Ethikgruppen zu.
  • Schüler, die den Religionsunterricht an Stützpunktschulen besuchen, werden von der Stammschule als Gastschüler abgegeben und den Gruppen zugeordnet.

Wahlpflichtfächer (OS, P63, GMS und lernzielgleiche FS)

  • Schüler der Klassestufe 10 wählen 2 Fächer aus GK, GE und GEO.
  • Pro Klasse können maximal 6 Wochenstunden für diese Fächer geplant werden.
  • Die Planung ist klassenübergreifend zu vollziehen.

Kaderstunden (OS, Wintersportcampus)

  • Sport-OS: erhalten Kaderstunden im Grundbereich. Es werden pro Schüler in Klassen des Typs MS:KLX:spo 0,5 UE berechnet.
  • Wintersportcampus Klingenthal: Kaderstunden werden durch das Fachreferat festgelegt.

Bedarf SEKII / WB-Pauschale (GYM)

  • In den Jahrgangsstufen 11, 12 (und 13) ergibt sich die Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen multipliziert mit dem Faktor 47
  • Das so berechnete Budget wird im Theo GB der SEK II ausgewiesen.
  • In den Stundentafeln der Klassenstufen 5-10 werden 5 h für individuelle Förderung ausgewiesen --> WB. Diese Stunden werden im Theo GB als WB-Pauschale ausgewiesen.
  • Der Bedarf errechnet sich wie folgt:
Anzahl der Klassen der Klassenstufen 5 bis 10 / 6 * 5.
Beispiel: Anzahl Klassen = 19 → 19/6*5 = 15,83 UE.

Alternative Lernangebote an Oberschulen

  • Schülerinnen und Schüler, die an Projekten mit alternativen Lernangeboten gemäß § 26 Absatz 3 Satz 2 SächsSchulG teilnehmen, werden wie Schülerinnen und Schüler in Klassen zur Reintegration von Schulverweigerern in Klassen vom Typ MS:KL9:rik abgebildet. Im Bildungsplan werden Bildungsangebote mit dem amtl.Kurz = URIK für so viele Stunden geplant, wie Lehrkräfte der Schule in diesem Projekt tätig sind. Eine ausführliche Beschreibung der Planung für diese Fälle befindet sich unter Planung alternativer Lernangebote.

EB

  • Die Berechnung des EB erfolgt auf der Basis der Gesamtschülerzahl VwV Bedarf und Schuljahresablauf.
  • Für Projekte wie Zooschule und Schülerrechenzentrum wird das Bildungsangebot EB/EB gebunden verwendet. Die Zuweisung des gebundenen EB’s erfolgt durch das Fachreferat.
  • EB ohne Personaleinsatz muss im Bildungsplan gelöscht werden.

Migration

Änderungen

Möglichkeiten der Integration von Schülern mit Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch

  • Schulen mit Vorbereitungsklassen (ab 13 SuS) oder Vorbereitungsgruppen (bis 12 SuS)
    • DaZ-1 in Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen
    • DaZ-2 in Regelklasse
    • Schulanfänger besuchen von Beginn an die Regelklasse
  • Schulen ohne Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen
    • Einzelintegration (DaZ-2 SuS in Regelklasse)

Berechnung DAZ-Stunden

Die Zuweisung von Stunden für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erfolgt nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen/-gruppen gemäß folgender Tabelle:

DaZ-Schüler Stunden für DaZ Stunden für DaZ
Schulart GS, AFS AFS, OS, P63, GMS, OSP, GYM, AOS, Kolleg
Stufe Schüler Kl 1/Kl 2-4/UST/VKA MST/OST/ WST/Sekundarstufe 1/VKE/VKA
1-6 5 10
7-12 10 20
13-28 15 25
29-34 20 35
35-42 25 45
43-56 30 50
57-62 35 60
63-68 40 70
69-84 45 75
85-90 50 85
91-96 55 95
ab 97 60 100

Besonderheiten

  • GS, GMS, P63: VK-Schüler in der Klassenstufe 1 erhalten zusätzliche Ressourcen für den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache.
Beispielrechnung: GS: 6 Schüler DaZ-2 in Kl. 1, 46 Schüler DaZ-2 in Kl. 2-4 -> 5 h (Kl. 1) + 30 h (Kl. 2-4) --> Der Schule stehen 35 h DaZ zur Verfügung.
  • Förderschulen
    • bilden keine Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen.
    • Alle Schülerinnen und Schüler in der Etappe DaZ-2 werden direkt in die Regelklassen integriert und erhalten in klassen- oder schulübergreifenden Gruppen zusätzlich Unterricht in Deutsch als Zweitsprache.

Planung Migration

  • Die Klassenobergrenze wird weiter auf 28 Schüler festgesetzt.
  • Pro angelegter Klasse werden 2 Betreuungslehrerstunden (sbA) berechnet.
  • Für VK-Gruppen werden keine Betreuungslehrerstunden berechnet.
  • Klassen bzw. Gruppen im Fach Deutsch als Zweitsprache sind altersbezogen zu bilden:
    • GS: gemäß Schulordnung höchstens zwei aufeinanderfolgende Klassenstufen
    • weiterführenden Schulen: gemäß der jeweiligen Schulordnung höchstens drei aufeinanderfolgende Klassenstufen (Schüler der Klassen 5-7 und 8-10)
  • Für die Klassen- und Gruppenbildung ist die Schulaufsicht verantwortlich.
  • DaZ-3: Die Stunden für DaZ-3 werden pauschal berechnet ( Schüler mit DaZ-3 * 0,3).
  • Siehe auch:

https://saxsvs.de/index.php/Handreichung_2._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen_Entwurf#Planung_des_Bedarfes_f%C3%BCr_Sch%C3%BClerinnen_und_Sch%C3%BCler_ohne_deutsche_Herkunftssprache

Inklusion

Schüler, die inklusiv unterrichtet werden, erhalten folgende Gewichtungszuschläge:

Förderschwerpunkt Gewichtungszuschlag
Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache 0,5 pro Schüler
Lernen 1,0 pro Schüler
geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung 1,5 pro Schüler

Kooperationsverbünde/lernzieldifferente Unterrichtung

  • Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen bilden zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts Kooperationsverbünde.
  • Aufschläge für lernzieldifferente Unterrichtung (GS 3h, OS 4h +1h je weiterer Schüler)
  • Kooperationsverbünde werden durch den Schulreferenten gepflegt: Home/Datenpflege Aufschläge/schulbezogene Anrechnungen

Umsetzung von Inklusion in SaxSVS

  • Pauschale Berechnung: Regelschule (GS, OS/OSP/P63, GMS, GYM): 1,5 h + betreuende FS:0,5 h
  • Durch die Schule werden die Inklusionsstunden gemäß der Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung geplant.
  • Dazu werden die Stunden durch die Schule im Bildungsplan als Gruppenunterricht mit dem Bildungsangebot "INKL" im "GB" (Grundbereich) angelegt.
  • Grundsätzlich wird Inklusion nur geplant, wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vorhanden ist.
  • Die Differenz zwischen dem Bedarf und dem tatsächlichen Einsatz wird in der Abweichung in Pauschalen transparent.

Klassen-, Gruppen- und Kursbildung

Besonderheiten Schularten

Gymnasien mit vertiefter Ausbildung zusätzlich je Schüler:

  • bei sportlicher Vertiefung 1,0 Lehrerwochenstunden,
  • bei musischer Vertiefung 0,7 Lehrerwochenstunden,
  • bei sprachlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden,
  • bei mathematisch-naturwissenschaftlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden

GS, P63, OSP, GMS - Maßnahmen in der Schuleingangsphase (Schulvorbereitung --> SV):

  • bei einzügiger Klassenstufe 1 3 Lehrerwochenstunden,
  • bei zweizügiger Klassenstufe 1 5 Lehrerwochenstunden,
  • bei dreizügiger Klassenstufe 1 7 Lehrerwochenstunden,
  • bei vier- und mehrzügiger Klassenstufe 1 9 Lehrerwochenstunden.

Oberschulen mit dem besonderen Bildungsweg Produktives Lernen:

  • je Lerngruppe 48 Lehrerwochenstunden

Planungsvorgaben für die Klassen- und Gruppenbildung

Schulart Klasse/Gruppe Mindestschülerzahl Schülerobergrenze
P63, OS, GMS, GYM Klasse 15 28
GS Klasse 14 28
GS, P63, OS, GMS, GYM VK-Klasse 13 28
GS, P63, OS, GMS, GYM Gruppen WE, TC, WTH, Info, Schwimmen 12 16
GS, P63, OS, GMS, GYM Gruppen Reli/Ethik 8 28
OS, P63 Gruppen 2. FS KL 6 12 28
OS, P63 HS-Gruppen KL 7 12 28
GYM Gruppen 3. FS KL 8 12 28
GYM Profilgruppen 16 28
FS Siehe VwV Sächs. Klassenbildungsverordnung

Ausnahmegenehmigungen zur Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung

Fallgruppen werden grundsätzlich nur für die zusätzlich gebildeten Klassen bzw. Gruppen beantragt (nicht für alle Klassen/Gruppen der Stufe).
Fallgruppe I

  • Räume oder Teilbereiche der Schule gewährleisten nicht die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Verhütung von Unfällen

Fallgruppe II

  • Förderschulen --> das Schulnetz lässt aufgrund regionaler, wirtschaftlicher und siedlungsgeographischer Gegebenheiten keine sinnvolle Alternative gemäß den Vorgaben für die Planung und Einrichtung von Schulstandorten zu

Fallgruppe III

  • gesonderte Regelungen in Verwaltungsvorschriften
    • Außenstelle
    • Dehnerklasse (sportbetonte Schule)
    • INKLUSION (§2 Abs. 3 SächsKlassBVO
    • Klassen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht
    • Kooperation mit FS
    • Schillergymnasium (Pirna), Annengymnasium (Görlitz)
    • Unterschreitung der Mindestschülerzahlen wegen regionaler Besonderheiten
    • Vorhalteklasse (DaZ)
    • Webergymnasium, Paluccaschule, Kreuzchor - 63. Grundschule

Fallgruppe V

  • Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch
  • Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“
  • zweite abschlussorientierte Fremdsprache an Oberschulen

Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Studienreferendare

Änderungen beim Arbeitsvermögen

Altersermäßigungen - Reduzierung Regelstundenmaß

  • Lehrkräfte, die nach dem 1. August 2025
    • das 60. Lebensjahr vollendet haben um 1 h
    • das 62. Lebensjahr vollendet haben um 2 h
    • das 64. Lebensjahr vollendet haben um 3 h
    • das 66. Lebensjahr vollendet haben um 4 h.
  • für Lehrkräfte, die vor dem 1. August 2025
    • das 58. Lebensjahr vollendet haben um 1 h
    • das 60. Lebensjahr vollendet haben um 2 h
    • das 61. Lebensjahr vollendet haben um 3 h
    • das 66. Lebensjahr vollendet haben um 4 h.

Fachberater

  • Reduzierung der pbA auf 4 h

Anrechnungen für den Einsatz in der Sekundarstufe II (AnrSEKII)
Schulleitungen entscheiden damit künftig eigenverantwortlich über die Gewährung von Anrechnungsstunden für eine Tätigkeit in der gymnasialen Oberstufe. Die Berechnung der Gesamtzahl der "AnrSEKII" in der festgelegten Höhe von 0,1 Wochenstun-den pro Schülerinnen/Schüler in der gymnasialen Oberstufe soll sich auf die zum "Endtermin Datenfreigabe mit Klassen- und Gruppenbildung" (01.09.2025) gemeldete Schülerzahl beziehen.


Schulbezogene Anrechnungen

  • Entsprechend der Änderungen in der Lehrkräftearbeitszeit-Verordnung wurde in der Berechnung der schulbezogenen Anrechnungsstunden schulartübergreifend um ca. 10 Prozent gekürzt.

Reduzierung des Regelstundenmaß Lehrbeauftragte an Lehrerausbildungsstätten

  • 2 Wochenstunden

Prüfen des Arbeitsvermögens von Lehrkräften und Studienreferendaren

  • Das Arbeitsvermögen wird in der LPDK gepflegt.
  • Schulreferenten prüfen das korrekte Arbeitsvermögen und die korrekte Pflege weiterer Anrechnungen, Ermäßigungen und Freistellungen.
  • Freistellungen für den Örtlichen Personalrat werden durch den Schulleiter im Schulmodul gepflegt.
  • AnrSek II werden durch die Schulleitungen gepflegt.
  • sbA müssen geplant werden. Dauerhaft gewährte sbA wie SL, sSL, BL … können mit einer offenen Zeitscheibe angelegt werden.
  • Studienreferendare (StRef) erhalten einen selbständigen Lehrauftrag nach LAPO II entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten.
  • Assistenten werden in das Onlineschulmodul übernommen. In der Bilanz der Schule werden Assistenten in einer separaten Spalte abgebildet. Sie werden in der Bilanz der LK nicht berücksichtigt.

Datenpflege durch Schulreferentin/Schulreferent

Abweichung in der Klassenbildung/Ausnahmegenehmigung

  • Schulleiter beantragt Ausnahmegenehmigung (Fallgruppe wird in der Klassenbildungsmaske für die zusätzlich gebildete Klasse eingetragen).
  • Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe unter Plausibilitäten → Abweichung Klassenbildung
  • Der Theo GB berechnet für die genehmigte Klasse den Bedarf.

Abweichungen im Theo GB durch zusätzlich gebildete Gruppen

  • Der Schulleiter trägt im Bildungsplan für die zusätzlich gebildete Gruppe die Fallgruppe ein.
  • Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe und begründet die zusätzlich gebildete Gruppe in der Planungsbestätigung.
  • Genehmigte Fallgruppen haben keinen Einfluss auf die Berechnung des THEO GB, deshalb ist der IST-Wert im Fach höher.

Pauschalen

NEU:Der Theo GB wird zukünftig im Schulmodul berechnet. Die Anpassungen für den Bereich Pauschalen sind bereits umgesetzt. Das bedeutet, dass Pauschalen im Schulmodul berechnet werden und über eine Datenfreigabe an das Schulaufsichtsmodul übertragen werden. Ausführliche Beschreibung: https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Theoretischer_Grundbreich#Budget_nach_Pauschalen_(NEU!)

  • Pauschalen, die aus Schülerdaten berechnet werden

Im Schulmodul führt jede Änderung der Schülerdaten und der pauschalen Bildungsangebote zu einer Neuberechnung der Pauschalen. Die neu berechneten Werte werden im Aufsichtsmodul nach erfolgter Datenfreigabe sofort sichtbar.

  • Pauschalen Schwimmbegleitung, SOR 2+, Kader

Datenpflege durch den Schulreferenten --> Allgemeines --> Datenpflege --> Aufschläge in Pauschalen --> nächtliche Übertragung vom Schulaufsichtsmodul in das Schulmodul

  • GS, P63, GMS, FS – Schwimmbegleitung

Stunden für Schwimmbegleitung werden durch den Schulleiter beantragt und durch den Schulre-ferenten als Pauschale vergeben unter Home → Datenpflege → Pauschalen Wird ein Assistent als Schwimmbegleitung eingesetzt, werden die Stunden für Schwimmbegleitung nicht in Aufschläge auf Pauschalen geplant, weil kein Personaleinsatz bei Assistenten möglich ist

  • SOR 2plus
  • Wintersportcampus - Kader

Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen

werden vom Schulreferenten gepflegt unter Allgemeines --> Datenpflege:

  • weitere Beratungslehrer
  • Mentorentätigkeit
  • Außenstelle (bei genehmigter Außenstelle)
  • Fachleitertätigkeit
  • lernzieldifferente Unterrichtung
  • Bertelsmann
  • Kooperationsverbünde
  • GTA-Koordinator
    • bis 180 Schülerinnen und Schüler 1 UE
    • bis 500 Schülerinnen und Schüler 2 UE
    • ab 501 Schülerinnen und Schüler 3 UE

LK mit Arbeitsvermögen, die nicht mit Unterrichtseinsatz geplant werden können, werdenim EB (präsenzbefreit, Beschäftigungsverbot, ...) geplant.

Prüfung der Stichtagsdaten

Für die Prüfung der Stichtagsdaten wird im Aufsichtsmodul ein Prüfbericht zur Verfügung gestellt.

  • Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Referendare?
  • Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen?
  • Freistellungen (ÖPR) und Anrechnungen für den Einsatz in der SEK II (AnrSEK II) eingetragen? Sind sbA vergeben?
  • Schülerzahlen? (INKL, DaZ, §4, mb/smb, Reli/Eth, HS/RS)
  • Wahlfächer?
  • Klassenbildung? Genehmigung von Fallgruppen?
  • Bildungsplan? DAZ-3, INKL im Grundbereich?
  • GYM: WB, zusätzlicher GB für §4? Kurswahl/Kursbildung?
  • Religion → Gruppenzuordnung?

Planungsbestätigung

Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung

  • gemäß VwV Bedarf und Schuljahresablauf
  • Für die Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung kann der Schulreferent die Pla-nungsbestätigung nutzen.
  • In das Bemerkungsfeld kann folgender Text eingetragen werden: „Die korrekte Klassen-, Gruppen- und Kursbildung wird bestätigt.“

Bestätigung der Stichtagsmeldung

  • Die Schule sendet die Daten nach erfolgter Plausiprüfung auf 2. Stichtag.
  • Solange in der Plausiprüfung noch Fehler sind, erscheint in der Planungsbestätigung diese Meldung: „Die Datenübernahme nach Pegasus war nicht fehlerfrei. Die Daten müssen korrigiert und erneut gesendet werden.“
  • Sind die Daten für den 2. Stichtag korrekt und auch keine Fehler mehr in der Pegasusplausi, erscheint in der Planungsbestätigung folgende Meldung:

„Die Datenübernahme nach Pegasus war erfolgreich.“

Einfrieren der Daten

  • Am 2. Stichtag werden die Daten automatisch eingefroren. In der Planungsbestätigung erscheint die Meldung:

„Die Planung der Schule zum 2. Stichtag wurde automatisch eingefroren.“

  • Bemerkungen können auch nach dem automatischen Einfrieren eingetragen werden


Planungsbestätigung durch Schulreferenten

  • Schulreferenten bestätigen die Planung. Im Bemerkungsfeld können Besonderheiten der Schule erläutert werden.
  • Die Bestätigung der Stichtagsmeldung wird per Mail an die Schulen versandt.

Prüfung der Stichtagdaten durch die Projektleitung SaxSVS

Die Projektleitung SaxSVS behält sich vor, Schulen, die mit Fehlern eingefroren wurden, wieder aufzutauen. Diese Schulen können wieder auf 2. Stichtag senden und die Referenten müssen am nächsten Tag die Planung erneut bestätigen und einfrieren.
Gründe für das Auftauen können z. B. sein:

  • Klassen ohne Schüler
  • Klassen mit Schülern über 32
  • Reli/Ethik in den Schülerdaten fehlen
  • grobe Fehler im Personaleinsatz --> z.B. Präsensbefreit ohne LK-Einsatz
  • Fehler in der Pegasusstatistik