Anwender:FAQ

Aus Schulaufsicht
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Allgemeines

Welche Schüler haben einen Migrationshintergrund?

Definition: Schüler mit Migrationshintergrund sind jene, die zwei- oder mehrsprachig aufwachsen und die selbst oder deren Eltern (bzw. ein Elternteil) oder Großeltern nach Deutschland zugewandert sind, ungeachtet ihrer gegenwärtigen Staatsangehörigkeit und ungeachtet dem Aufenthaltsstatus (eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht). Die Bezeichnung Schüler mit Migrationshintergrund wird analog zu Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist genutzt.

In den Schuldaten steht der verkehrte Schulleiter. Wer pflegt dieses Merkmal?

Die allgemeinen Daten (einschließlich Schulleiter) werden aus der Schuldatenbank übertragen. Die Änderung des Schulleitereintrages erfolgt bei der Pflege der Personaldaten durch das Personalreferat.

Bedienung

Warum stimmen die Daten vom Schulmodul (Schulsicht) nicht mit dem Aufsichtsmodul (Referentensicht) überein?

In der Schule werden die Daten fortlaufend geschrieben und gespeichert. Nach dem Speichern sind die veränderten Daten nur im Schulmodul geändert. Erst wenn die Daten an das Aufsichtsmodul gesendet werden (Freigabe für Aufsicht), stimmen die Daten am Folgetag wieder überein (einige Daten werden erst in der Nacht verarbeitet). Im Gegensatz zur Schule werden die Daten im Aufsichtsmodul (Referentensicht) in 3 Stichtagsdatenbanken gespeichert (1. Stichtag, 2. Stichtag, aktuell).

Achtung! Jede Änderung im Schulmodul muss gesendet werden.

Welche Daten können bei der Prognose bei Fächern und von/zu verwendet werden?

siehe Anlagen im Kapitel Prognose

Nutzer

Woher bekomme ich das LOGIN für das Aufsichtsmodul?

Das LOGIN kann über den Multiplikator des LaSuB-Standortes beantragt werden.

Wie ist der Aufbau des LOGIN-Namens?

smk_... (erster Buchstabe vom Vornamen und ohne Leerzeichen der komplette Familienname, alle Buchstaben klein geschrieben)

verwendete Abkürzungen

siehe Auflistung von Abkürzungen

Was versteht man unter gewichteten Schülerzahlen (Schü+)?

Bei der Bildung von Klassen, Gruppen und Kursen werden hinsichtlich der Obergrenze Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf höher gewichtet.

Gewichtungszuschläge:

  • Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache -> je 0,5
  • Förderschwerpunkt Lernen -> je 1
  • Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung -> je 1,5