2. Stichtag-ABS

Aus Schulaufsicht
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Termine

Der 2. Stichtag im Schuljahr 2023/2024 ist der 19.10.2023 (Endtermin für die Stichtagsmeldung)

  • 18.09.2023: Prüfung der Daten zu notwendigen Anpassungen der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung (bis zu vier Wochen nach Unterrichtsbeginn laut VwV Bedarf und Schuljahresablauf (A/III/9) )
  • 18.09.2023: Sicherung der Daten zur Klassen- und Gruppenbildung als Excel durch die Projektleitung SaxSVS
  • ab 18.09.2023: Das Senden auf 2. Stichtag ist nur möglich, wenn die Mindestanforderungen in der Plausiprüfung keine Fehler mehr aufweisen. siehe: https://saxsvs.de/index.php/Mindestanforderungen_an_Datenfreigaben_f%C3%BCr_Stichtage
  • ab 18.09.2023: Übernahme der Daten in die Pegasusstatistik
  • 18.10.2023: letzter Datenfreigabe „Stichtagsdaten“

Hinweis: Da am 19.10.2023 alle Daten des 2. Stichtages vorliegen müssen, ist es erforderlich, dass die Schulen am 18.10. 2023 das letzte Mal eine Datenfreigabe „Stichtagsdaten“ senden.

  • LPDK-Eintragungen/Endtermine:
    17.10.2023: letzte Eintragungen in der LPDK
    17.10.2023: letzte Übernahme der LPDK-Daten
    18.10.2023: Abklemmen der LPDK
  • 19.10.2023 alle allgemeinbildenden Schulen werden automatisch eingefroren.
  • 20. bis 24.10.2023 Bestätigung der Planung und Eintragen von Bemerkungen durch Referenten

Hinweis: Bemerkungen können auch nach dem automatischen Einfrieren eingetragen werden. Die Bestätigung der Stichtagsmeldung wird per Mail an die Schulen versandt. Die Projektleitung SaxSVS behält sich vor, Schulen, die mit Fehlern eingefroren wurden, wieder aufzutauen. Diese Schulen können wieder auf 2. Stichtag senden und die Referenten müssen die Planung erneut bestätigen und einfrieren.
Gründe für das Auftauen können z. B. sein:

  • Klassen ohne Schüler
  • Klassen mit Schülern über 32
  • Reli/Ethik in den Schülerdaten fehlt
  • grobe Fehler im Personaleinsatz --> z.B. Präsensbefreit ohne LK-Einsatz
  • Fehler in der Pegasusstatistik
  • Pegasus:

ab 18.09.2023 Datenübernahme in die Pegasusstatistik mit Datenfreigabe „Stichtagsdaten“
Hinweis: Eine Korrektur der Daten für Pegasus ist bis zum Abschluss des Stichtages ausschließlich über SaxSVS vorgesehen. Schulen, die sich ab dem 18.09.2023 nicht in Pegasus angemeldet haben, können nicht auf 2. Stichtag senden. Erst nach erfolgter Anmeldung in der Pegasusstatistik ist das Senden auf 2. Stichtag wieder möglich. Korrekturen in den freien Tabellen sollen erst nach Einfrieren des Stichtages vorgenommen werden. Ab dem 20.10.2023 muss die Schule in Pegasus die Stichtagsmeldung beenden. Korrekturen in den freien Tabellen können durchgeführt werden. Erst mit einer fehlerfreien Plausiprüfung in der Pegasusstatistik ist die Stichtagsmeldung vollständig.
02.11.2023 Fertigmeldung der STO und Beenden des Stichtages durch SMK

  • alle Termine im Überblick:

Allgemeine Hinweise zur Planung

Die Planung erfolgt nach VwV Stundentafeln und VwV Religion/Ethik. (siehe Anwender:Planung)

  • GS, FS, OS, P63, OSP, GMS und GYM bilden zum 2. Stichtag die sich aus den Stundentafeln und der durch das LaSuB bewilligten Klassen- und Gruppenbildung ergebenden Bedarfe ab, auch für die Fächer, in denen der Bedarf evtl. nicht gedeckt werden kann. Stunden, die nicht mit Lehrpersonal abgedeckt werden können, werden trotzdem im Bildungsplan angelegt, bleiben aber im Personaleinsatz "leer". Dadurch wird der planmäßige Ausfall abgebildet.
Nur bei einstündiger Planung von Religion/Ethik ohne Lehrkräfteeinsatz, wird diese eine Stunde als planmäßiger Ausfall ausgewiesen.
  • GS, P63, OSP, GMS: Stunden für Schwimmbegleitung müssen durch den Schulreferenten als Pauschale gepflegt werden. Wird ein Assistent als Schwimmbegleitung eingesetzt, werden die Stunden für Schwimmbegleitung nicht in Aufschläge auf Pauschalen geplant, weil kein Personaleinsatz bei Assisteneten möglich ist.
  • OS, P63, OSP, GMS und lernzielgleiche FS: Schüler der Klassestufe 10 wählen 2 Fächer aus GK, GE und GEO. Pro Klasse können maximal 6 Wochenstunden für diese Fächer geplant werden. Die Planung ist klassenübergreifend zu vollziehen.
  • Sport-OS: Sportoberschulen erhalten Kaderstunden im Grundbereich. Es werden pro Schüler in Klassen des Typs MS:KLX:spo 0,5 UE berechnet.
  • Wintersportcampus Klingenthal: Kaderstunden werden durch das Fachreferat festgelegt
  • GYM:
    • An Gymnasien ergibt sich in den Jahrgangsstufen 11, 12 (und 13) die Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen multipliziert mit dem Faktor 47. Das so berechnete Budget wird im Theo GB der SEK II ausgewiesen.
    • In den Stundentafeln der Klassenstufen 5-10 werden 5 h für individuelle Förderung ausgewiesen --> WB. Diese Stunden werden im THEO GB als WB-Pauschale ausgewiesen.
Der Bedarf errechnet sich wie folgt:
(Anzahl der Klassen der Klassenstufen 5 bis 10) / 6 * 5.
Beispiel:
Anzahl Klassen = 19 → 19/6*5 = 15,83 UE.
  • GS, GMS: Beendigung der Pilotphase nach § 64 Absatz 8 des Sächsischen Schulgesetzes (Klassenobergrenze von 25 Schülerinnen und Schülern für die Klassenstufe 1 und 2) siehe: Sächsische Klassenbildungsverordnung

Weitere Hinweise zur Planung

  • Gruppenzuordnungen in Religion und weiteren Wahlfächern erzeugen in den Schülerdaten den Eintrag in den Wahlfächern.
  • Gruppenzuordnungen in den Fremdsprachen erzeugen in den Schülerdaten den Eintrag bei Fremdsprachen.
  • Die Berechnung des EB erfolgt auf der Basis der Gesamtschülerzahl bzw. der angelegten Klassenzahl entsprechend der VwV Bedarf und Schuljahresablauf. EB ohne Personaleinsatz muss im Bildungsplan gelöscht werden.

Handreichung

Migration

Gesetzliche Grundlagen sind:
Die sächsische Konzeption zur Integration von Migranten
Lehrplan für Vorbereitungsgruppen/Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden Schulen
(siehe Anwender:Planung)

Organisation des Unterrichts

Klassen- und Gruppenbildung:
Klassen bzw. Gruppen im Fach Deutsch als Zweitsprache sind altersbezogen zu bilden. Das gilt auch für die während des Schuljahres neu hinzukommenden Schüler. Für die Grundschule können gemäß Schulordnung höchstens zwei aufeinanderfolgende Klassenstufen zusammengefasst werden. Für die Oberschule bzw. das Gymnasium können gemäß der jeweiligen Schulordnung höchstens drei aufeinanderfolgende Klassenstufen zusammengefasst werden. Folgende Klassen- und Gruppenbildung wird empfohlen:

  • für die Grundschule
    • Schüler der Klassen 1 und 2
    • Schüler der Klassen 3 und 4
  • für die Oberschule/die Oberschule +/Schule besonderer Art §63 d/die Gemeinschaftsschule/das Gymnasium
    • Schüler der Klassen 5 bis 7
    • Schüler der Klassen 8 bis 10

Für die Klassen- und Gruppenbildung ist die Schulaufsicht verantwortlich. Für die Förderschulen gilt eine vergleichbare Klassenbildung.

Umsetzung von DaZ in SaxSVS

DaZ-Etappen

  • DaZ 1 - 365 Tage (Richtwert)
  • DaZ 2 - 365 Tage (Richtwert)
  • DaZ 3 - unbegrenzt

Schüler in MS:VKA:EZE haben keine Begrenzung der DaZ1- Etappe.

Datenpflege im Schulmodul: Aktuell/ 2. Stichtag Schülerdaten, Register Migration

  • GS: Klassen mit dem Typ GS:VKA/15 h DaZ
  • OS/OSP/P63: Klassen mit dem Typ MS:VKA/25 h DaZ; MS:VKA:EZE/35 h DaZ; MS:KL9:DAZA/25 h DaZ
  • GMS: GMS:VKA/25 h DaZ

Die bisherige Klassenobergrenze 23 Schüler wurde ausgesetzt. Der neue Wert wurde auf 28 Schüler festgesetzt. Berechnung von 2 Betreuungslehrerstunden (sbA) pro angelegter Klasse

Hinweise zur Planung von DaZ

  • Die Berechnung der Stunden erfolgt unabhängig von der Anzahl der VKA-Schüler. Pro geplante Klassen werden die DaZ-Stunden im Theo GB ausgewiesen:
    • GS: 15 h
    • OS/OS +/P63 d/GMS/GYM: 25 h
  • Im Schulmodul wird mindestens eine Klasse in der Stufe VKA angelegt.
  • Für VKA-Gruppen werden im Theo GB keine Stunden berechnet.

Hinweise zur Zuordnung von VK-Schülern zu Klassen

  • VK-Schüler werden den Regelklassen zugeordnet.
  • Wenn in den Regelklassen keine Kapazität vorhanden ist, werden die VK-Schüler den VK-Klassen zugeordnet.
  • VK-Schüler, die an der Stammschule nicht teilintegriert werden können, werden den VK-Klassen zugeordnet und als Gastschüler mit dem Grund "Gast-DaZ" an die Gastschule abgegeben. An der Gastschule werden die VK-Schüler den Regelklassen zugeordnet. An der Gastschule wird keine VK-Klasse angelegt.

Planung von DaZ-3

  • Pro Schüler mit dem Merkmal DaZ-3 in den Schülerdaten werden bis zu 0,3 h Stunden im Grundbereich durch das LaSuB zugewiesen.
  • Durch die Schule werden die Stunden für DaZ-3 gemäß der Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung geplant, dazu werden die Stunden durch die Schule im Bildungsplan als Gruppenunterricht mit dem Bildungsangebot "DaZ-3" im "GB" (Grundbereich) angelegt, nur wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vorhanden ist. Die Differenz zwischen dem Bedarf und dem tatsächlichen Einsatz wird in der Abweichung in Pauschalen transparent.

Inklusion

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Bildung von Klassen, Kursen und Gruppen regelt die Höhergewichtung von Schülern, die inklusiv unterrichtet werden. Saechsische-Klassenbildungsverordnung (siehe Anwender:Planung)
Gewichtungszuschläge:

  • in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache 0,5 pro Schüler,
  • im Förderschwerpunkt Lernen 1,0 pro Schüler und
  • in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung 1,5 pro Schüler.

gesetzliche Grundlage: Schulintegrationsverordnung (siehe Anwender:Planung)

Bis zur Einführung der Kooperationsverbünde erhalten Grund- und Oberschulen, die ab dem Schuljahr 2018/2019 die lernzieldifferente inklusive Unterrichtung fortführen oder neu einführen, schulbezogene Anrechnungsstunden.
Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen bilden zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts nach Absatz 5 Schulgesetz (siehe Anwender:Planung) Kooperationsverbünde.

Umsetzung von Inklusion in SaxSVS

Schüler mit dem Merkmal Inklusion in den Schülerdaten/Register Förderung

Berechnung des Bedarfs für Inklusion pro Schüler mit dem Merkmal Inklusion wurden in SaxSVS angepasst.

GS betreuende FS OS/OSP/P63 betreuende FS GMS betreuende FS GYM betreuende FS
1,5 0,5 1,5 0,5 1,5 0,5 1,5 0,5

Aufschläge für lernzieldifferente Unterrichtung und Kooperationsverbünde werden durch den Schulreferenten gepflegt:

  • Home/Datenpflege Aufschläge/schulbezogene Anrechnungen

Hinweise zur Planung von Inklusion

  • Durch die Schule werden die Inklusionsstunden gemäß der Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung geplant. Dazu werden die Stunden durch die Schule im Bildungsplan als Gruppenunterricht mit dem Bildungsangebot "INKL" im "GB" (Grundbereich) angelegt. Grundsätzlich wird Inklusion nur geplant, wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vorhanden ist. Die Differenz zwischen dem Bedarf und dem tatsächlichen Einsatz wird in der Abweichung in Pauschalen transparent.
  • Für lernzieldifferente Unterrichtung erhalten Schulen Aufschläge auf die schulbezogenen Anrechnungen:
    • an der GS 3h
    • an der OS 4h +1h je weiterer Schüler
    • Über die Höhe der Aufschläge der ERINA-Schulen entscheidet das jeweilige Fachreferat.


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Klassen- und Gruppen- und Kursbildung

Die Grundlage für die Klassen-, Gruppen- und Kursbildung bildet die VwV Schuljahresablauf (siehe Anwender:Planung).
Gymnasien und Beruflichen Gymnasien:

  • Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen (Schülerzahl zuzüglich Gewichtungszuschläge geteilt durch 25) multipliziert mit dem Faktor 47
  • Gymnasien mit vertiefter Ausbildung zusätzlich je Schüler
    • bei sportlicher Vertiefung 1,0 Lehrerwochenstunden,
    • bei musischer Vertiefung 0,7 Lehrerwochenstunden,
    • bei sprachlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden,
    • bei mathematisch-naturwissenschaftlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden

GS; P63, OSP, GMS - Maßnahmen in der Schuleingangsphase:

  • bei einzügiger Klassenstufe 1 3 Lehrerwochenstunden,
  • bei zweizügiger Klassenstufe 1 5 Lehrerwochenstunden,
  • bei dreizügiger Klassenstufe 1 7 Lehrerwochenstunden,
  • bei vier- und mehrzügiger Klassenstufe 1 9 Lehrerwochenstunden.

Oberschulen mit dem besonderen Bildungsweg Produktives Lernen:

  • je Lerngruppe 48 Lehrerwochenstunden

Ausnahmegenehmigungen zur Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung

  • Fallgruppe I
    • Räume oder Teilbereiche der Schule gewährleisten nicht die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Verhütung von Unfällen
  • Fallgruppe II
    • Förderschulen und berufsbildenden Schulen --> das Schulnetz lässt aufgrund regionaler, wirtschaftlicher und siedlungsgeographischer Gegebenheiten keine sinnvolle Alternative gemäß den Vorgaben für die Planung und Einrichtung von Schulstandorten zu
  • Fallgruppe III
    • gesonderte Regelungen in Verwaltungsvorschriften
- Außenstelle
- Dehnerklasse (sportbetonte Schule)
- INKLUSION (§2 Abs. 3 SächsKlassBVO
- Klassen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht
- Kooperation mit FS
- Schillergymnasium, Annengymnasium
- Unterschreitung der Mindestschülerzahlen wegen regionaler Besonderheiten
- Vorhalteklasse (DaZ)
- Webergymnasium, Paluccaschule, Kreuzchor - 63. Grundschule
  • Fallgruppe V
    • Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch
    • Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“
    • zweite abschlussorientierte Fremdsprache an Oberschulen

Planungsvorgaben für die Gruppenbildung

Schulart Klasse, Gruppe Mindestschülerzahl
OS, OSP, P63 Gruppe mit dem Ziel Hauptschulabschluss 12
Gruppe in Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales 12
Gruppe in Technik und Computer 12
Gruppe in Informatik 12
GMS Gruppe mit dem Ziel Hauptschulabschluss 12
Gruppe in Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales 12
Gruppe in Technik und Computer 12
Gruppe in Informatik 12
Gruppe zweite Fremdsprache (gymnasiales Anforderungsniveau) 12
Gymnasium Gruppe in Technik und Computer 12
Gruppe in Informatik 12
Gruppe dritte Fremdsprache 12
Profilgruppe 16

Abbildung der Schülerzahlen in SaxSVS

  • Re/ETH
  • Wahlfächer
  • Inklusion (INKL)
  • HS/RS an OS, P63, OSP, HS/RS/GYM an GMS §4 am GYM
  • Migranten / DAZ-3
  • schwerst- und mehrfach behindert

Vom 31.07. zum 01.08. eines Jahres wechselt die Übernahme der Schülerdaten von Prognose auf Schülerwerte. Mit diesem Wechsel werden nur Stammschüler gezählt, die den Klassen zugeordnet wurden.
Die Datenpflege erfolgt in den Schülerdaten im Schulmodul.

Abweichung in der Klassenbildung/Ausnahmegenehmigung

  • Plausibilitäten → Abweichung Klassenbildung
  • Schulleiter beantragt Ausnahmegenehmigung (Fallgruppe wird in der Klassenbildungsmaske für die zusätzlich gebildete Klasse eingetragen).
  • Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe.
  • Der THEO GB berechnet für die genehmigte Klasse den Bedarf.

Abweichungen im THEO GB durch zusätzlich gebildete Gruppen

  • Der Schulleiter trägt im Bildungsplan für die zusätzlich gebildete Gruppe die Fallgruppe ein.
  • Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe und begründet die zusätzlich gebildete Gruppe in der Planungsbestätigung.
  • Genehmigte Fallgruppen haben keinen Einfluss auf die Berechnung des THEO GB, deshalb ist der IST-Wert im Fach höher.

Pauschale für Schwimmbegleitung

Stunden für Schwimmbegleitung werden durch den Schulleiter beantragt und durch den Schulreferenten als Pauschale vergeben.

Home → Datenpflege → Pauschalen

Planung Ethik/Religion zum 2. Stichtag

  • Schulleiter ordnen die Schüler den Reli- und Ethikgruppen zu.
  • Schüler, die als Gastschüler den Unterricht an Stützpunktschulen besuchen, werden an die Stützpunktschule als Nichtstammschüler abgegeben und den Gruppen zugeordnet.

Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Studienreferendare

Die gesetzlichen Grundlagen sind die Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung und die Lehramtsprüfungsordnung II (siehe Anwender:Planung)
Das Arbeitsvermögen der Lehrkräfte wird in der LPDK gepflegt. Schulreferenten prüfen das korrekte Arbeitsvermögen und die korrekte Pflege weiterer Anrechnungen, Ermäßigungen, Minderungen und Freistellungen.

  • Freistellungen für den Örtlichen Personalrat werden durch den Schulleiter im Schulmodul gepflegt.
  • Am Gymnasium werden Minderungen für K6/K9 durch den Schulleiter eingetragen.
  • SbA müssen geplant werden. Dauerhaft gewährte sbA wie SL, sSL, BL … können mit einer offenen Zeitscheibe angelegt werden.
  • Funktionen ohne sbA werden mit 0 h sbA im Schulmodul angelegt.

Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen: Schulreferenten pflegen die Aufschläge ein: Home → Datenpflege

  • weitere Beratungslehrer
  • Mentorentätigkeit
  • Außenstelle (bei genehmigter Außenstelle)
  • Fachleitertätigkeit
  • lernzieldifferente Unterrichtung
  • Bertelsmann
  • Kooperationsverbünde
  • GTA-Koordinator
  • LK mit Arbeitsvermögen, die nicht mit Unterrichtseinsatz geplant werden können, werden im EB (präsenzbefreit, Beschäftigungsverbot, ...) geplant.

Studienreferendare:
StRef erhalten einen selbständigen Lehrauftrag nach LAPO II entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten.
Assistenten werden in das Onlineschulmodul übernommen. In der Bilanz der Schule werden Assistenten in einer separaten Spalte abgebildet. Sie werden in der Bilanz der LK nicht berücksichtigt.

Prüfung der Stichtagsdaten

Für die Prüfung der Stichtagsdaten wird im neuen Aufsichtsmodul ein Prüfbericht zur Verfügung gestellt. Der Prüfbericht ersetzt die bisherige Checkliste.

  • Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Referendare?
  • Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen?
  • Freistellungen (ÖPR) und Minderungen (K6/K9) eingetragen? Sind sbA vergeben?
  • Schülerzahlen? (INKL, DaZ, §4, mb/smb, Reli/Eth)
  • Klassenbildung? Genehmigung von Fallgruppen?
  • Bildungsplan? DAZ-3, INKL im Grundbereich?
  • GYM: WB, zusätzlicher GB für §4? Kurswahl/Kursbildung?
  • Religion → Gruppenzuordnung?

Planungsbestätigung

Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung gemäß VwV Schuljahresablauf:
Für die Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung kann der Schulreferent die Planungsbestätigung nutzen. In das Bemerkungsfeld kann folgender Text eingetragen werden:

  • Die korrekte Klassen-, Gruppen- und Kursbildung wird bestätigt.

Bestätigung der Stichtagsmeldung:
Die Schule sendet die Daten nach erfolgter Plausiprüfung auf 2. Stichtag. Solange in der Plausiprüfung noch Fehler sind, erscheint in der Planungsbestätigung diese Meldung:

Die Datenübernahme nach Pegasus war nicht fehlerfrei. Die Daten müssen korrigiert und erneut gesendet werden.

Sind die Daten für den 2. Stichtag korrekt und auch keine Fehler mehr in der Pegasusplausi, erscheint in der Planungsbestätigung folgende Meldung:

Die Datenübernahme nach Pegasus war erfolgreich.

Am 2. Stichtag werden die Daten automatisch eingefroren. In der Planungsbestätigung erscheint die Meldung:

Die Planung der Schule zum 2. Stichtag wurde automatisch eingefroren.

Schulreferenten bestätigen die Planung. Im Bemerkungsfeld können Besonderheiten der Schule erläutert werden.