Handreichung Entwurf
2. Stichtag 2025/2026 - Handreichung für Schulreferenten (ABS)
- Vom 31.07. zum 01.08. eines Jahres wechselt die Übernahme der Schülerdaten von Prognose auf Schülerwerte. Mit diesem Wechsel werden nur Stammschüler gezählt, die den Klassen zugeordnet wurden.
- ab 17.09.2025: Das Senden auf 2. Stichtag ist nur möglich, wenn die Mindestanforderungen in der Plausiprüfung keine Fehler mehr aufweisen. (siehe: https://saxsvs.de/index.php/Mindestanforderungen_an_Datenfreigaben_f%C3%BCr_Stichtage)
- Der 2. Stichtag im Schuljahr 2025/2026 ist der 01.10.2025 (Endtermin für die Stichtagsmeldung)
Termine für den 2. Stichtag 1.10.2025
| Termin | Aktion | Verantwortlich | Kontrolle |
|---|---|---|---|
| Freitag, 8. 8. 2025 | Dateneingabe in LPDK fertig theoretisch | Personalreferat | Schulreferent |
| Montag, 11. 8. 2025 | Beginn neues Schuljahr | VwV | |
| Montag, 25. 8. 2025 | Termin Datenfreigabe auf 2. Stichtag mit Klassen- und Gruppenbildung | Schulreferent | |
| Montag, 1. 9. 2025 | Endtermin Prüfung Klassen- und Gruppenbildung | Schulen | Schulreferent |
| Montag, 1. 9. 2025 | Freischaltung Pegasus und Phönix / Übermittlung der Zugangsdaten an ABS und BBS | Pegasus/Phönix | |
| Montag, 1. 9. 2025 | Sicherung der Daten zur Klassen- und Gruppenbildung als Excel-Tabellen | SaxSVS | |
| Mittwoch, 17. 9. 2025 | Datenfreigabe 2. Stichtag nur noch möglich, wenn zuvor die Plausiergebnisse der amtl. Schulstatistik Pegasus geprüft wurden. | Schulen | SMK |
| Montag, 29. 9. 2025 | letzte Eintragungen in LPDK | Personalreferat | |
| Montag, 29. 9. zum Dienstag, 30. September 2025 | letzte Übernahme LPDK-Daten, danach Abklemmen LPDK | SID | |
| Dienstag, 30. 9. 2025 | Letzter Sendetermin Schulen ABS und Abschluss aller Korrekturarbeiten | Schulen | Schulreferent |
| Mittwoch, 1. Oktober 2025 | 2. Stichtag SaxSVS | VwV | |
| Mittwoch, 1. Oktober 2025 | Einfrieren 2. Stichtag für ABS | SID | |
| Donnerstag, 2. 9. 2025 | Beginn Fertigstellung Pegasus | Schulen | |
| Montag 6.10.2025 - Freitag 24.10.2025 | Bestätigung der Berichterstattung (Eintragen Bemerkungen Referent) | Schulreferent | |
| Montag 6.10.2025 bis Freitag 17.10.2025 | Herbstferien | VwV | |
| Montag 27.10.2025 bis Montag, 3.11.2025 | Prüfen der Stichtagsdaten durch Leitung SaxSVS | SMK | |
| Donnerstag, 30. 10. 2025 | Einfrieren BBS | Schulreferent | |
| Dienstag 4. 11. 2025 | Berichtstermin alle Schularten und Fertigmeldung STO an SMK | rPT-Leiter | SMK |
| Mittwoch, 5. 11. 2025 | Ende Datenübernahme Pegasus und Phönix | SID | |
| Mittwoch, 5. 11. 2025 | Beenden 2. Stichtag SMK | SMK | |
| Mittwoch 5.11.2025 zum Donnerstag 6.11.2025 | Freischaltung Übernahme LPDK | SID | |
| Freitag, 7. November 2025 | Prüfen und Beenden Pegasus/Phönix | Schule |
Änderungen zum Vorjahr (2. Stichtag 2024/2025)
| Bereich | Änderung zu 2. Stichtag 2024/2025 | Beschreibung |
|---|---|---|
| AEF | K6/K9 --> AnrSEK II Altersermäßigung Fachberater --> sbA = 4 h sbA um 10% Reduzierung Regelstundenmaß für Lehrbeauftragte an LAS 2 h |
9.1 Änderungen Arbeitsvermögen |
| DAZ | DaZ-2 in KL 1 Einzelintegration Mindestschülerzahl 13 in Vorbereitungsklassen |
6.1 Änderung Migration |
| Religion/Ethik | Planung nach VwV Stundentafel | 5.3 Änderung Planung Religion/Ethik https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2405 Link noch prüfen |
| Pauschalen | neuer Theo GB --> Berechnung der Pauschalen im Schulmodul | 10.3 Änderung der Abbildung von Pauschalen https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Theoretischer_Grundbreich#Budget_nach_Pauschalen_(neu) |
| EB | EB gebunden für Projekte wie Zooschule und Schülerrechenzentrum | Festlegung zPT |
Gesetzliche Grundlagen
https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Anwender:Planung
Allgemeine Hinweise zur Planung des 2. Stichtages
Prüfen der Schülerzahlen Inklusion und DaZ-1/2
Die korrekte Schülerzahl für Inklusion und DaZ-1/2 in SaxSVS und in der amtlichen Schulstatistik Pegasus bildet die Voraussetzung für die Berechnung der Finanzmittel, die Schulen für Mehraufwände vom Schulträger oder LaSuB erhalten. Schulen müssen deshalb diese Daten in der amtlichen Schulstatistik Pegasus vor dem Einfrieren des Stichtages prüfen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.
Bedarfsplanung
- Die Planung erfolgt nach gesetzlicher Grundlage: VwV Stundentafeln und VwV Bedarf und Schuljahresablauf
- GS, FS, OS, P63, GMS und GYM bilden zum 2. Stichtag die sich aus den Stundentafeln und der durch das LaSuB bewilligten Klassen- und Gruppenbildung ergebenden Bedarfe ab, auch für die Fächer, in denen der Bedarf evtl. nicht gedeckt werden kann
- Stunden, die nicht mit Lehrpersonal abgedeckt werden können, werden trotzdem im Bildungsplan angelegt, bleiben aber im Personaleinsatz "leer". Dadurch wird der planmäßige Ausfall abgebildet.
Planung Ethik/Religion zum 2. Stichtag
Hinweis zum Unterrichtsausfall Religion/Ethik: Nur wenn der Unterricht in Religion/Ethik auch einstündig nicht mit einem Lehrereinsatz abgesichert werden kann, wird diese 1 Stunde als planmäßiger Ausfall ausgewiesen.
- Festlegungen zur Planung des Unterrichts im Fach Religion und Ethik laut VwV Religion und Ethik:
II 5.3 Bei der Stundenplanung soll der Unterricht in den Fächern Evangelische Religion und Katholische Religion:
a) möglichst parallel zum Fach Ethik,
b) in der Regel mit der gleichen Wochenstundenzahl wie das Fach Ethik,
c) nicht von vornherein zu ungünstigen Zeiten, zum Beispiel in Randstunden,
d)im Bedarfsfall maximal zwei aufeinander folgende Klassen- oder Jahrgangsstufen übergreifend erteilt werden.
II 5.5 Der Religionsunterricht wird grundsätzlich entsprechend den jeweils geltenden Stundentafeln erteilt.
- Schulleiter ordnen die Schüler den Reli- und Ethikgruppen zu.
- Schüler, die den Religionsunterricht an Stützpunktschulen besuchen, werden von der Stammschule als Gastschüler abgegeben und den Gruppen zugeordnet.
Wahlpflichtfächer (OS, P63, GMS und lernzielgleiche FS)
- Schüler der Klassestufe 10 wählen 2 Fächer aus GK, GE und GEO.
- Pro Klasse können maximal 6 Wochenstunden für diese Fächer geplant werden.
- Die Planung ist klassenübergreifend zu vollziehen.
Kaderstunden (OS, Wintersportcampus)
- Sport-OS: erhalten Kaderstunden im Grundbereich. Es werden pro Schüler in Klassen des Typs MS:KLX:spo 0,5 UE berechnet.
- Wintersportcampus Klingenthal: Kaderstunden werden durch das Fachreferat festgelegt.
Bedarf SEKII / WB-Pauschale (GYM)
- In den Jahrgangsstufen 11, 12 (und 13) ergibt sich die Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen multipliziert mit dem Faktor 47
- Das so berechnete Budget wird im Theo GB der SEK II ausgewiesen.
- In den Stundentafeln der Klassenstufen 5-10 werden 5 h für individuelle Förderung ausgewiesen --> WB. Diese Stunden werden im Theo GB als WB-Pauschale ausgewiesen.
- Der Bedarf errechnet sich wie folgt:
Anzahl der Klassen der Klassenstufen 5 bis 10 / 6 * 5.
Beispiel: Anzahl Klassen = 19 → 19/6*5 = 15,83 UE.
Alternative Lernangebote an Oberschulen
- Schülerinnen und Schüler, die an Projekten mit alternativen Lernangeboten gemäß § 26 Absatz 3 Satz 2 SächsSchulG teilnehmen, werden wie Schülerinnen und Schüler in Klassen zur Reintegration von Schulverweigerern in Klassen vom Typ MS:KL9:rik abgebildet. Im Bildungsplan werden Bildungsangebote mit dem amtl.Kurz = URIK für so viele Stunden geplant, wie Lehrkräfte der Schule in diesem Projekt tätig sind. Eine ausführliche Beschreibung der Planung für diese Fälle befindet sich unter Planung alternativer Lernangebote.
EB
- Die Berechnung des EB erfolgt auf der Basis der Gesamtschülerzahl VwV Bedarf und Schuljahresablauf.
- Für Projekte wie Zooschule und Schülerrechenzentrum wird das Bildungsangebot EB/EB gebunden verwendet. Die Zuweisung des gebundenen EB’s erfolgt durch das Fachreferat.
- EB ohne Personaleinsatz muss im Bildungsplan gelöscht werden.
Migration
Änderungen
Möglichkeiten der Integration von Schülern mit Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch
- Schulen mit Vorbereitungsklassen (ab 13 SuS) oder Vorbereitungsgruppen (bis 12 SuS)
- DaZ-1 in Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen
- DaZ-2 in Regelklasse
- Schulanfänger besuchen von Beginn an die Regelklasse
- Schulen ohne Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen
- Einzelintegration (DaZ-2 SuS in Regelklasse)
Berechnung DAZ-Stunden
Die Zuweisung von Stunden für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erfolgt nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen/-gruppen gemäß folgender Tabelle:
| DaZ-Schüler | Stunden für DaZ | Stunden für DaZ |
|---|---|---|
| Schulart | GS, AFS | AFS, OS, P63, GMS, OSP, GYM, AOS, Kolleg |
| Stufe | Schüler Kl 1/Kl 2-4/UST/VKA | MST/OST/ WST/Sekundarstufe 1/VKE/VKA |
| 1-6 | 5 | 10 |
| 7-12 | 10 | 20 |
| 13-28 | 15 | 25 |
| 29-34 | 20 | 35 |
| 35-42 | 25 | 45 |
| 43-56 | 30 | 50 |
| 57-62 | 35 | 60 |
| 63-68 | 40 | 70 |
| 69-84 | 45 | 75 |
| 85-90 | 50 | 85 |
| 91-96 | 55 | 95 |
| ab 97 | 60 | 100 |
Besonderheiten
- GS, GMS, P63: VK-Schüler in der Klassenstufe 1 erhalten zusätzliche Ressourcen für den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache.
Beispielrechnung: GS: 6 Schüler DaZ-2 in Kl. 1, 46 Schüler DaZ-2 in Kl. 2-4 -> 5 h (Kl. 1) + 30 h (Kl. 2-4) --> Der Schule stehen 35 h DaZ zur Verfügung.
- Förderschulen
- bilden keine Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen.
- Alle Schülerinnen und Schüler in der Etappe DaZ-2 werden direkt in die Regelklassen integriert und erhalten in klassen- oder schulübergreifenden Gruppen zusätzlich Unterricht in Deutsch als Zweitsprache.
Planung Migration
- Die Klassenobergrenze wird weiter auf 28 Schüler festgesetzt.
- Pro angelegter Klasse werden 2 Betreuungslehrerstunden (sbA) berechnet.
- Für VK-Gruppen werden keine Betreuungslehrerstunden berechnet.
- Klassen bzw. Gruppen im Fach Deutsch als Zweitsprache sind altersbezogen zu bilden:
- GS: gemäß Schulordnung höchstens zwei aufeinanderfolgende Klassenstufen
- weiterführenden Schulen: gemäß der jeweiligen Schulordnung höchstens drei aufeinanderfolgende Klassenstufen (Schüler der Klassen 5-7 und 8-10)
- Für die Klassen- und Gruppenbildung ist die Schulaufsicht verantwortlich.
- DaZ-3: Die Stunden für DaZ-3 werden pauschal berechnet ( Schüler mit DaZ-3 * 0,3).
- Siehe auch:
Inklusion
Schüler, die inklusiv unterrichtet werden, erhalten folgende Gewichtungszuschläge:
| Förderschwerpunkt | Gewichtungszuschlag |
|---|---|
| Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache | 0,5 pro Schüler |
| Lernen | 1,0 pro Schüler |
| geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung | 1,5 pro Schüler |
Kooperationsverbünde/lernzieldifferente Unterrichtung
- Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen bilden zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts Kooperationsverbünde.
- Aufschläge für lernzieldifferente Unterrichtung (GS 3h, OS 4h +1h je weiterer Schüler)
- Kooperationsverbünde werden durch den Schulreferenten gepflegt: Home/Datenpflege Aufschläge/schulbezogene Anrechnungen
Umsetzung von Inklusion in SaxSVS
- Pauschale Berechnung: Regelschule (GS, OS/OSP/P63, GMS, GYM): 1,5 h + betreuende FS:0,5 h
- Durch die Schule werden die Inklusionsstunden gemäß der Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung geplant.
- Dazu werden die Stunden durch die Schule im Bildungsplan als Gruppenunterricht mit dem Bildungsangebot "INKL" im "GB" (Grundbereich) angelegt.
- Grundsätzlich wird Inklusion nur geplant, wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vorhanden ist.
- Die Differenz zwischen dem Bedarf und dem tatsächlichen Einsatz wird in der Abweichung in Pauschalen transparent.
Klassen-, Gruppen- und Kursbildung
Besonderheiten Schularten
Gymnasien mit vertiefter Ausbildung zusätzlich je Schüler:
- bei sportlicher Vertiefung 1,0 Lehrerwochenstunden,
- bei musischer Vertiefung 0,7 Lehrerwochenstunden,
- bei sprachlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden,
- bei mathematisch-naturwissenschaftlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden
GS, P63, OSP, GMS - Maßnahmen in der Schuleingangsphase (Schulvorbereitung --> SV):
- bei einzügiger Klassenstufe 1 3 Lehrerwochenstunden,
- bei zweizügiger Klassenstufe 1 5 Lehrerwochenstunden,
- bei dreizügiger Klassenstufe 1 7 Lehrerwochenstunden,
- bei vier- und mehrzügiger Klassenstufe 1 9 Lehrerwochenstunden.
Oberschulen mit dem besonderen Bildungsweg Produktives Lernen:
- je Lerngruppe 48 Lehrerwochenstunden
Planungsvorgaben für die Klassen- und Gruppenbildung
- VwV Sächs. Klassenbildungsverordnung (https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Anwender:Planung)
| Schulart | Klasse/Gruppe | Mindestschülerzahl | Schülerobergrenze |
|---|---|---|---|
| P63, OS, GMS, GYM | Klasse | 15 | 28 |
| GS | Klasse | 14 | 28 |
| GS, P63, OS, GMS, GYM | VK-Klasse | 13 | 28 |
| GS, P63, OS, GMS, GYM | Gruppen WE, TC, WTH, Info, Schwimmen | 12 | 16 |
| GS, P63, OS, GMS, GYM | Gruppen Reli/Ethik | 8 | 28 |
| OS, P63 | Gruppen 2. FS KL 6 | 12 | 28 |
| OS, P63 | HS-Gruppen KL 7 | 12 | 28 |
| GYM | Gruppen 3. FS KL 8 | 12 | 28 |
| GYM | Profilgruppen | 16 | 28 |
| FS | Siehe VwV Sächs. Klassenbildungsverordnung |
Ausnahmegenehmigungen zur Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung
Fallgruppen werden grundsätzlich nur für die zusätzlich gebildeten Klassen bzw. Gruppen beantragt (nicht für alle Klassen/Gruppen der Stufe).
Fallgruppe I
- Räume oder Teilbereiche der Schule gewährleisten nicht die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Verhütung von Unfällen
Fallgruppe II
- Förderschulen --> das Schulnetz lässt aufgrund regionaler, wirtschaftlicher und siedlungsgeographischer Gegebenheiten keine sinnvolle Alternative gemäß den Vorgaben für die Planung und Einrichtung von Schulstandorten zu
Fallgruppe III
- gesonderte Regelungen in Verwaltungsvorschriften
- Außenstelle
- Dehnerklasse (sportbetonte Schule)
- INKLUSION (§2 Abs. 3 SächsKlassBVO
- Klassen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht
- Kooperation mit FS
- Schillergymnasium (Pirna), Annengymnasium (Görlitz)
- Unterschreitung der Mindestschülerzahlen wegen regionaler Besonderheiten
- Vorhalteklasse (DaZ)
- Webergymnasium, Paluccaschule, Kreuzchor - 63. Grundschule
Fallgruppe V
- Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch
- Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“
- zweite abschlussorientierte Fremdsprache an Oberschulen
Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Studienreferendare
Änderungen beim Arbeitsvermögen
Altersermäßigungen - Reduzierung Regelstundenmaß
- Lehrkräfte, die nach dem 1. August 2025
- das 60. Lebensjahr vollendet haben um 1 h
- das 62. Lebensjahr vollendet haben um 2 h
- das 64. Lebensjahr vollendet haben um 3 h
- das 66. Lebensjahr vollendet haben um 4 h.
- für Lehrkräfte, die vor dem 1. August 2025
- das 58. Lebensjahr vollendet haben um 1 h
- das 60. Lebensjahr vollendet haben um 2 h
- das 61. Lebensjahr vollendet haben um 3 h
- das 66. Lebensjahr vollendet haben um 4 h.
Fachberater
- Reduzierung der pbA auf 4 h
Anrechnungen für den Einsatz in der Sekundarstufe II (AnrSEKII)
Schulleitungen entscheiden damit künftig eigenverantwortlich über die Gewährung von Anrechnungsstunden für eine Tätigkeit in der gymnasialen Oberstufe.
Die Berechnung der Gesamtzahl der "AnrSEKII" in der festgelegten Höhe von 0,1 Wochenstun-den pro Schülerinnen/Schüler in der gymnasialen Oberstufe soll sich auf die zum "Endtermin Datenfreigabe mit Klassen- und Gruppenbildung" (01.09.2025) gemeldete Schülerzahl beziehen.
Schulbezogene Anrechnungen
- Entsprechend der Änderungen in der Lehrkräftearbeitszeit-Verordnung wurde in der Berechnung der schulbezogenen Anrechnungsstunden schulartübergreifend um ca. 10 Prozent gekürzt.
Reduzierung des Regelstundenmaß Lehrbeauftragte an Lehrerausbildungsstätten
- 2 Wochenstunden
Prüfen des Arbeitsvermögens von Lehrkräften und Studienreferendaren
- Das Arbeitsvermögen wird in der LPDK gepflegt.
- Schulreferenten prüfen das korrekte Arbeitsvermögen und die korrekte Pflege weiterer Anrechnungen, Ermäßigungen und Freistellungen.
- Freistellungen für den Örtlichen Personalrat werden durch den Schulleiter im Schulmodul gepflegt.
- AnrSek II werden durch die Schulleitungen gepflegt.
- sbA müssen geplant werden. Dauerhaft gewährte sbA wie SL, sSL, BL … können mit einer offenen Zeitscheibe angelegt werden.
- Studienreferendare (StRef) erhalten einen selbständigen Lehrauftrag nach LAPO II entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten.
- Assistenten werden in das Onlineschulmodul übernommen. In der Bilanz der Schule werden Assistenten in einer separaten Spalte abgebildet. Sie werden in der Bilanz der LK nicht berücksichtigt.
Datenpflege durch Schulreferentin/Schulreferent
Abweichung in der Klassenbildung/Ausnahmegenehmigung
- Schulleiter beantragt Ausnahmegenehmigung (Fallgruppe wird in der Klassenbildungsmaske für die zusätzlich gebildete Klasse eingetragen).
- Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe unter Plausibilitäten → Abweichung Klassenbildung
- Der Theo GB berechnet für die genehmigte Klasse den Bedarf.
Abweichungen im Theo GB durch zusätzlich gebildete Gruppen
- Der Schulleiter trägt im Bildungsplan für die zusätzlich gebildete Gruppe die Fallgruppe ein.
- Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe und begründet die zusätzlich gebildete Gruppe in der Planungsbestätigung.
- Genehmigte Fallgruppen haben keinen Einfluss auf die Berechnung des THEO GB, deshalb ist der IST-Wert im Fach höher.
Pauschalen
NEU:Der Theo GB wird zukünftig im Schulmodul berechnet. Die Anpassungen für den Bereich Pauschalen sind bereits umgesetzt. Das bedeutet, dass Pauschalen im Schulmodul berechnet werden und über eine Datenfreigabe an das Schulaufsichtsmodul übertragen werden. Ausführliche Beschreibung: https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Theoretischer_Grundbreich#Budget_nach_Pauschalen_(NEU!)
- Pauschalen, die aus Schülerdaten berechnet werden
Im Schulmodul führt jede Änderung der Schülerdaten und der pauschalen Bildungsangebote zu einer Neuberechnung der Pauschalen. Die neu berechneten Werte werden im Aufsichtsmodul nach erfolgter Datenfreigabe sofort sichtbar.
- Pauschalen Schwimmbegleitung, SOR 2+, Kader
Datenpflege durch den Schulreferenten --> Allgemeines --> Datenpflege --> Aufschläge in Pauschalen --> nächtliche Übertragung vom Schulaufsichtsmodul in das Schulmodul
- GS, P63, GMS, FS – Schwimmbegleitung
Stunden für Schwimmbegleitung werden durch den Schulleiter beantragt und durch den Schulre-ferenten als Pauschale vergeben unter Home → Datenpflege → Pauschalen Wird ein Assistent als Schwimmbegleitung eingesetzt, werden die Stunden für Schwimmbegleitung nicht in Aufschläge auf Pauschalen geplant, weil kein Personaleinsatz bei Assistenten möglich ist
- SOR 2plus
- Wintersportcampus - Kader
Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen
werden vom Schulreferenten gepflegt unter Allgemeines --> Datenpflege:
- weitere Beratungslehrer
- Mentorentätigkeit
- Außenstelle (bei genehmigter Außenstelle)
- Fachleitertätigkeit
- lernzieldifferente Unterrichtung
- Bertelsmann
- Kooperationsverbünde
- GTA-Koordinator
- bis 180 Schülerinnen und Schüler 1 UE
- bis 500 Schülerinnen und Schüler 2 UE
- ab 501 Schülerinnen und Schüler 3 UE
LK mit Arbeitsvermögen, die nicht mit Unterrichtseinsatz geplant werden können, werdenim EB (präsenzbefreit, Beschäftigungsverbot, ...) geplant.
Prüfung der Stichtagsdaten
Für die Prüfung der Stichtagsdaten wird im Aufsichtsmodul ein Prüfbericht zur Verfügung gestellt.
- Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Referendare?
- Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen?
- Freistellungen (ÖPR) und Anrechnungen für den Einsatz in der SEK II (AnrSEK II) eingetragen? Sind sbA vergeben?
- Schülerzahlen? (INKL, DaZ, §4, mb/smb, Reli/Eth, HS/RS)
- Wahlfächer?
- Klassenbildung? Genehmigung von Fallgruppen?
- Bildungsplan? DAZ-3, INKL im Grundbereich?
- GYM: WB, zusätzlicher GB für §4? Kurswahl/Kursbildung?
- Religion → Gruppenzuordnung?
Planungsbestätigung
Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung
- gemäß VwV Bedarf und Schuljahresablauf
- Für die Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung kann der Schulreferent die Pla-nungsbestätigung nutzen.
- In das Bemerkungsfeld kann folgender Text eingetragen werden: „Die korrekte Klassen-, Gruppen- und Kursbildung wird bestätigt.“
Bestätigung der Stichtagsmeldung
- Die Schule sendet die Daten nach erfolgter Plausiprüfung auf 2. Stichtag.
- Solange in der Plausiprüfung noch Fehler sind, erscheint in der Planungsbestätigung diese Meldung: „Die Datenübernahme nach Pegasus war nicht fehlerfrei. Die Daten müssen korrigiert und erneut gesendet werden.“
- Sind die Daten für den 2. Stichtag korrekt und auch keine Fehler mehr in der Pegasusplausi, erscheint in der Planungsbestätigung folgende Meldung:
„Die Datenübernahme nach Pegasus war erfolgreich.“
Einfrieren der Daten
- Am 2. Stichtag werden die Daten automatisch eingefroren. In der Planungsbestätigung erscheint die Meldung:
„Die Planung der Schule zum 2. Stichtag wurde automatisch eingefroren.“
- Bemerkungen können auch nach dem automatischen Einfrieren eingetragen werden
Planungsbestätigung durch Schulreferenten
- Schulreferenten bestätigen die Planung. Im Bemerkungsfeld können Besonderheiten der Schule erläutert werden.
- Die Bestätigung der Stichtagsmeldung wird per Mail an die Schulen versandt.
Prüfung der Stichtagdaten durch die Projektleitung SaxSVS
Die Projektleitung SaxSVS behält sich vor, Schulen, die mit Fehlern eingefroren wurden, wieder aufzutauen.
Diese Schulen können wieder auf 2. Stichtag senden und die Referenten müssen am nächsten Tag die Planung erneut bestätigen und einfrieren.
Gründe für das Auftauen können z. B. sein:
- Klassen ohne Schüler
- Klassen mit Schülern über 32
- Reli/Ethik in den Schülerdaten fehlen
- grobe Fehler im Personaleinsatz --> z.B. Präsensbefreit ohne LK-Einsatz
- Fehler in der Pegasusstatistik