2. Stichtag-ABS: Unterschied zwischen den Versionen

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=Termine=
=Termine=
'''Der 2. Stichtag im Schuljahr 2023/2024 ist der 19.10.2023''' (Endtermin für die Stichtagsmeldung)
'''Der 2. Stichtag im Schuljahr 2024/2025 ist der 02.10.2024''' (Endtermin für die Stichtagsmeldung)
<br>
<br>
*'''18.09.2023''': Prüfung der Daten  zu notwendigen Anpassungen der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung (bis zu vier Wochen nach Unterrichtsbeginn laut VwV  Bedarf und Schuljahresablauf (A/III/9) )
*'''02.09.2024''': Prüfung der Daten  zu notwendigen Anpassungen der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung (bis zu vier Wochen nach Unterrichtsbeginn laut VwV  Bedarf und Schuljahresablauf (A/III/9) )
*'''18.09.2023''': Sicherung der Daten zur Klassen- und Gruppenbildung als Excel
*'''02.09.2024''': Sicherung der Daten zur Klassen- und Gruppenbildung als Excel durch die Projektleitung SaxSVS
*<font color=red>'''ab 18.09.2023''': Das Senden auf 2. Stichtag ist nur möglich, wenn die Mindestanforderungen in der Plausiprüfung keine Fehler mehr aufweisen.</font> siehe: https://saxsvs.de/index.php/Mindestanforderungen_an_Datenfreigaben_f%C3%BCr_Stichtage
*<font color=red>'''ab 02.09.2024''': Das Senden auf 2. Stichtag ist nur möglich, wenn die Mindestanforderungen in der Plausiprüfung keine Fehler mehr aufweisen.</font> siehe: https://saxsvs.de/index.php/Mindestanforderungen_an_Datenfreigaben_f%C3%BCr_Stichtage
*'''ab 18.09.2023:''' Übernahme der Daten in die Pegasusstatistik  
*'''ab 02.09.2024:''' Übernahme der Daten in die Pegasusstatistik  
*'''18.10.2023''': letzter Datenfreigabe „2. Stichtagsmeldung/Pegasus“ 
*'''01.10.2024''': letzter Datenfreigabe „Stichtagsdaten“   
'''Hinweis:''' Da am 19.10.2023 alle Daten des 2. Stichtages vorliegen müssen, ist es erforderlich, dass die Schulen am 18.10. 2023 das letzte Mal einen Datenfreigabe „2. Stichtagsmeldung/Pegasus“ senden.
'''Hinweis:''' Da am 02.10.2024 alle Daten des 2. Stichtages vorliegen müssen, ist es erforderlich, dass die Schulen am 01.10. 2024 das letzte Mal eine Datenfreigabe „Stichtagsdaten“  senden.


*'''LPDK-Eintragungen/Endtermine:'''<br>17.10.2023: letzte Eintragungen in der LPDK <br>17.10.2023: letzte Übernahme der LPDK-Daten <br>18.10.2023: Abklemmen der LPDK
*'''LPDK-Eintragungen/Endtermine:'''<br>30.09.2024: letzte Eintragungen in der LPDK (bis Dienstschluss)<br>Nacht vom 30.09. zum 01.10.2024: letzte Übernahme der LPDK-Daten <br>01.10.2024: Abklemmen der LPDK


*'''19.10.2023 alle allgemeinbildenden Schulen werden automatisch eingefroren.'''
*'''02.10.2024 alle allgemeinbildenden Schulen werden automatisch eingefroren.'''
*'''20. bis 24.10.2023''' Bestätigung der Planung und Eintragen von Bemerkungen durch Referenten   
*'''03. bis 24.10.2024''' Bestätigung der Planung und Eintragen von Bemerkungen durch Referenten   
'''Hinweis:''' Bemerkungen können auch nach dem automatischen Einfrieren eingetragen werden.  Die Bestätigung der Stichtagsmeldung wird per Mail an die Schulen versandt. Die Projektleitung SaxSVS behält sich vor, Schulen, die mit Fehlern eingefroren wurden, wieder aufzutauen. Diese Schulen können wieder auf 2. Stichtag senden und die Referenten müssen die Planung erneut bestätigen und einfrieren.
'''Hinweis:''' Bemerkungen können auch nach dem automatischen Einfrieren eingetragen werden.  Die Bestätigung der Stichtagsmeldung wird per Mail an die Schulen versandt. Die Projektleitung SaxSVS behält sich vor, Schulen, die mit Fehlern eingefroren wurden, wieder aufzutauen. Diese Schulen können wieder auf 2. Stichtag senden und die Referenten müssen am nächsten Tag die Planung erneut bestätigen und einfrieren.
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Gründe für das Auftauen können z. B. sein:
Gründe für das Auftauen können z. B. sein:
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*'''Pegasus:'''
*'''Pegasus:'''
'''ab 18.09.2023 Datenübernahme in die Pegasusstatistik mit dem Datenfreigabe „2. Stichtagsmeldung/Pegasus“ '''  
'''ab 02.09.2024 Datenübernahme in die Pegasusstatistik mit Datenfreigabe „Stichtagsdaten“ '''  
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'''Hinweis:''' Eine Korrektur der Daten für Pegasus ist bis zum Abschluss des Stichtages ausschließlich über SaxSVS vorgesehen. Schulen, die sich ab dem 18.09.2023 nicht in Pegasus angemeldet haben, können nicht  auf 2. Stichtag senden. Erst nach erfolgter Anmeldung in der Pegasusstatistik ist das Senden auf 2. Stichtag  wieder möglich. Korrekturen in den freien Tabellen sollen erst nach Einfrieren des Stichtages vorgenommen werden. Ab dem '''20.10.2023''' muss die Schule in Pegasus die Stichtagsmeldung beenden. Korrekturen in den freien Tabellen können durchgeführt werden. Erst mit einer fehlerfreien Plausiprüfung in der Pegasusstatistik ist die Stichtagsmeldung vollständig.
'''Hinweis:''' Eine Korrektur der Daten für Pegasus ist bis zum Abschluss des Stichtages ausschließlich über SaxSVS vorgesehen. Schulen, die sich ab dem 18.09.2023 nicht in Pegasus angemeldet haben, können nicht  auf 2. Stichtag senden. Erst nach erfolgter Anmeldung in der Pegasusstatistik ist das Senden auf 2. Stichtag  wieder möglich. Korrekturen in den freien Tabellen sollen erst nach Einfrieren des Stichtages vorgenommen werden. Ab dem '''18.09.2024''' muss die Schule in Pegasus die Stichtagsmeldung beenden. Korrekturen in den freien Tabellen können durchgeführt werden. Erst mit einer fehlerfreien Plausiprüfung in der Pegasusstatistik ist die Stichtagsmeldung vollständig.
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<br>
'''02.11.2023''' Fertigmeldung der STO und Beenden des Stichtages durch SMK
'''05.11.2024''' Fertigmeldung der STO  
<br>
'''06.11.2024''' Beenden des Stichtages durch SMK
*'''alle Termine im Überblick:'''
*'''alle Termine im Überblick:'''


[[Datei:Termine.png|600px]]
==Termine 2024/2025==
{| class="wikitable"; style="width:100%;"
!style="text-align:left;"|Termin
!style="text-align:left;"|Aktion
!style="text-align:left;"|Verantwortlich
!style="text-align:left;"|Kontrolle
|-
|Freitag, 2. August 2024
|Dateneingabe in LPDK fertig theoretisch
|Personalreferat
|Schulreferent
|-
|Montag, 5. August 2024
|Beginn neues Schuljahr
|VwV
|
|-
|'''Montag, 26. August 2024'''
|'''Sendetermin auf 2. Stichtag mit Klassen- und Gruppenbildung'''
|Schulreferent
|
|-
|'''Montag, 2. September 2024'''
|'''Endtermin Prüfung Klassen- und Gruppenbildung'''
|Schulen
|Schulreferent
|-
|Montag, 2. September 2024
|Beginn Datenübernahme ABS - Pegasus
|
|
|-
|'''Montag, 2. September 2024'''
|'''Übermittlung der Zugangsdaten für Pegasus'''
|Pegasus/Schulportal
|
|-
|Montag, 2. September 2024
|Sicherung der Daten zur Klassen- und Gruppenbildung als Excel
|SaxSVS
|
|-
|Montag, 7. Oktober 2024
|Beginn Herbstferien
|VwV
|
|-
|Freitag, 18. Oktober 2024
|Ende Herbstferien
|VwV
|
|-
|Montag, 30. September 2024
|letzte Eintragungen in LPDK
|Personalreferat
|
|-
|Montag, 30. September zu Dienstag, 1. Oktober 2024
|letzte Übernahme LPDK-Daten, danach Abklemmen LPDK
|SID
|
|-
|Dienstag, 1. Oktober 2024
|Letzter Sendetermin Schulen ABS und Abschluss aller Korrekturarbeiten
|Schulen
|Schulreferent
|-
|'''Mittwoch, 2. Oktober 2024'''
|'''2. Stichtag SaxSVS'''
|VwV
|
|-
|Mittwoch, 2. Oktober 2024
|Einfrieren 2. Stichtag für ABS
|SID
|
|-
|Mittwoch, 2. Oktober 2024
|Ende Datenübernahme Pegasus
|SID
|
|-
|Donnerstag, 3. Oktober 2024
|Beginn Fertigstellung Pegasus
|Schulen
|
|-
|03.10.-24.10.2024
|Bestätigung der Berichterstattung (Eintragen Bemerkungen Referent)
|Schulreferent
|
|-
|25.10.- 01.11.2024
|Prüfen der Stichtagsdaten durch Leitung SaxSVS
|SMK
|
|-
|Mittwoch, 30. Oktober 2024
|Beenden von Pegasus
|Schule
|
|-
|'''Dienstag, 5. November 2024'''
|'''Berichtstermin alle Schularten und Fertigmeldung STO an SMK '''
|rPT-Leiter
|SMK
|-
|'''Mittwoch, 6. November 2024'''
|'''Beenden 2. Stichtag SMK'''
| SMK
|
 
|-
 
|}


=Allgemeine Hinweise zur Planung=
=Allgemeine Hinweise zur Planung=
<font color=red>'''Prüfen der Schülerzahlen Inklusion und DaZ-1/2'''
'''Die korrekte Schülerzahl  für Inklusion und DaZ-1/2 in SaxsVS und in der amtlichen Schulstatistik Pegasus bildet die Voraussetzung für die Berechnung der Finanzmittel, die Schulen für Mehraufwände vom Schulträger oder LaSuB erhalten. Schulen müssen deshalb diese Daten in der amtlichen Schulstatistik Pegasus vor dem Einfrieren des Stichtages prüfen.'''</font>
'''Die Planung erfolgt nach VwV Stundentafeln und VwV Religion/Ethik.''' (siehe [[Anwender:Planung]])
'''Die Planung erfolgt nach VwV Stundentafeln und VwV Religion/Ethik.''' (siehe [[Anwender:Planung]])
*'''GS, FS, OS, P63, OSP, GMS und GYM''' bilden zum 2. Stichtag die sich aus den Stundentafeln und der durch das LaSuB bewilligten Klassen- und Gruppenbildung ergebenden Bedarfe ab, auch für die Fächer, in denen der Bedarf evtl. nicht gedeckt werden kann. Stunden, die nicht mit Lehrpersonal abgedeckt werden können, werden trotzdem im Bildungsplan angelegt, bleiben aber im Personaleinsatz "leer". Dadurch wird der planmäßige Ausfall abgebildet.
*'''GS, FS, OS, P63, OSP, GMS und GYM''' bilden zum 2. Stichtag die sich aus den Stundentafeln und der durch das LaSuB bewilligten Klassen- und Gruppenbildung ergebenden Bedarfe ab, auch für die Fächer, in denen der Bedarf evtl. nicht gedeckt werden kann. Stunden, die nicht mit Lehrpersonal abgedeckt werden können, werden trotzdem im Bildungsplan angelegt, bleiben aber im Personaleinsatz "leer". Dadurch wird der planmäßige Ausfall abgebildet.
<font color=red>*'''planmäßiger Ausfall auch bei Ethik/Religion? --> Rückfrage an das zpT!'''</font>
Nur bei einstündiger Planung von Religion/Ethik ohne Lehrkräfteeinsatz, wird diese eine Stunde als planmäßiger Ausfall ausgewiesen.
Nur bei einstündiger Planung von Religion/Ethik ohne Lehrkräfteeinsatz, wird diese eine Stunde als planmäßiger Ausfall ausgewiesen.


*'''GS, P63, OSP, GMS:''' Stunden für Schwimmbegleitung müssen durch den Schulreferenten als Pauschale gepflegt werden.
*'''GS, P63, OSP, GMS:''' Stunden für Schwimmbegleitung müssen durch den Schulreferenten als Pauschale gepflegt werden. '''Wird ein Assistent als Schwimmbegleitung eingesetzt, werden die Stunden für Schwimmbegleitung nicht in Aufschläge auf Pauschalen geplant, weil kein Personaleinsatz bei Assistenten möglich ist.'''
*'''OS, P63, OSP, GMS und lernzielgleiche FS:''' Schüler der Klassestufe 10 wählen 2 Fächer aus GK, GE und GEO. Pro Klasse können maximal 6 Wochenstunden für diese Fächer geplant werden. Die Planung ist klassenübergreifend zu vollziehen.  
*'''OS, P63, OSP, GMS und lernzielgleiche FS:''' Schüler der Klassestufe 10 wählen 2 Fächer aus GK, GE und GEO. Pro Klasse können maximal 6 Wochenstunden für diese Fächer geplant werden. Die Planung ist klassenübergreifend zu vollziehen.  
*'''Sport-OS:''' Sportoberschulen erhalten Kaderstunden im Grundbereich. Es werden pro Schüler in Klassen des Typs MS:KLX:spo 0,5 UE berechnet.
*'''Sport-OS:''' Sportoberschulen erhalten Kaderstunden im Grundbereich. Es werden pro Schüler in Klassen des Typs MS:KLX:spo 0,5 UE berechnet.
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*'''GYM:'''  
*'''GYM:'''  
**An Gymnasien ergibt sich in den Jahrgangsstufen 11, 12 (und 13) die Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen multipliziert mit dem Faktor 47. Das so berechnete Budget wird im Theo GB der SEK II ausgewiesen.
**An Gymnasien ergibt sich in den Jahrgangsstufen 11, 12 (und 13) die Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen multipliziert mit dem Faktor 47. Das so berechnete Budget wird im Theo GB der SEK II ausgewiesen.
**In den Stundentafeln der Klassenstufen 5-10 werden 5 h für individuelle Förderung ausgewiesen --> WB. Diese Stunden werden im THEO GB als WB-Pauschale ausgewiesen.
**In den Stundentafeln der Klassenstufen 5-10 werden 5 h für individuelle Förderung ausgewiesen --> WB. Diese Stunden werden im Theo GB als WB-Pauschale ausgewiesen.
  Der Bedarf errechnet sich wie folgt:<br>(Anzahl der Klassen der Klassenstufen 5 bis 10) / 6 * 5.<br>Beispiel: <br>Anzahl Klassen = 19 → 19/6*5 = 15,83 UE.
  Der Bedarf errechnet sich wie folgt:<br>(Anzahl der Klassen der Klassenstufen 5 bis 10) / 6 * 5.<br>Beispiel: <br>Anzahl Klassen = 19 → 19/6*5 = 15,83 UE.
*'''GS, GMS:''' Beendigung der Pilotphase nach § 64 Absatz 8 des Sächsischen Schulgesetzes (Klassenobergrenze von 25 Schülerinnen und Schülern für die Klassenstufe 1 und 2) siehe: [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17344?redirect_succesor_allowed=1 Sächsische Klassenbildungsverordnung]
*'''GS, FS:''' An Grund- und Förderschulen gilt ab 01.08.2024 eine geänderte Stundentafel für die Klassenstufen 1 und 2. Anleitung zur Änderung des Bildungsplanes für Schulen: https://saxsvs.de/index.php/Bildungsplan_%C3%84nderung_Stundentafel_Grundschulen_2024
==Weitere Hinweise zur Planung==
==Weitere Hinweise zur Planung==
*Gruppenzuordnungen in Religion und weiteren Wahlfächern erzeugen in den Schülerdaten den Eintrag in den Wahlfächern.
*Gruppenzuordnungen in Religion und weiteren Wahlfächern erzeugen in den Schülerdaten den Eintrag in den Wahlfächern.
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<br>
(siehe [[Anwender:Planung]])
(siehe [[Anwender:Planung]])
 
===Klassen- und Gruppenbildung in der Stufe VKA===
===Organisation des Unterrichts===
'''Planung des Bedarfes für Schüler mit Herkunftssprache ungleich Deutsch, Hinweise für die Planung im Schulmodul:'''
Klassen- und Gruppenbildung:
https://saxsvs.de/index.php/Handreichung_2._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen_Entwurf#Planung_des_Bedarfes_f%C3%BCr_Sch%C3%BCler_mit_Herkunftssprache_ungleich_Deutsch
<br>
*Die bisherige Klassenobergrenze 23 Schüler wurde ausgesetzt. Der neue Wert wurde auf 28 Schüler festgesetzt.
*GS: 15 h DaZ
*OS/OSP/P63: 25 h DaZ; MS:VKA:EZE/35 h DaZ
*GMS: 25 h DaZ
*GYM: 25 h DaZ
*FS: Primarstufe 15 h DaZ, Sekundarstufe 25 h DaZ
*Die Berechnung der Stunden erfolgt unabhängig von der Anzahl der VKA-Schüler.
*Pro angelegter Klasse werden 2 Betreuungslehrerstunden (sbA) berechnet. Für VK-Gruppen werden keine Betreuungslehrerstunden berechnet.
<br>
<br>
Klassen bzw. Gruppen im Fach Deutsch als Zweitsprache sind altersbezogen zu bilden. Das gilt auch für die während des Schuljahres neu hinzukommenden Schüler.
Klassen bzw. Gruppen im Fach Deutsch als Zweitsprache sind altersbezogen zu bilden.  
Für die Grundschule können gemäß Schulordnung höchstens zwei aufeinanderfolgende Klassenstufen zusammengefasst werden. Für die Oberschule bzw. das Gymnasium können gemäß der jeweiligen Schulordnung höchstens drei aufeinanderfolgende Klassenstufen zusammengefasst werden.
Für die Grundschule können gemäß Schulordnung höchstens zwei aufeinanderfolgende Klassenstufen zusammengefasst werden. Für die weiterführenden Schulen können gemäß der jeweiligen Schulordnung höchstens drei aufeinanderfolgende Klassenstufen zusammengefasst werden.
Folgende Klassen- und Gruppenbildung wird empfohlen:
Folgende Klassen- und Gruppenbildung wird empfohlen:
*für die Grundschule
*für die Grundschule
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Für die Klassen- und Gruppenbildung ist die Schulaufsicht verantwortlich.
Für die Klassen- und Gruppenbildung ist die Schulaufsicht verantwortlich.
Für die Förderschulen gilt eine vergleichbare Klassenbildung.
Für die Förderschulen gilt eine vergleichbare Klassenbildung.
===Umsetzung von DaZ in SaxSVS===
DaZ-Etappen
*DaZ 1 - 365 Tage (Richtwert)
*DaZ 2 - 365 Tage (Richtwert)
*DaZ 3 - unbegrenzt
Schüler in MS:VKA:EZE haben keine Begrenzung der DaZ1- Etappe.
Datenpflege im Schulmodul: Aktuell/ 2. Stichtag Schülerdaten, Register Migration
*GS: Klassen mit dem Typ GS:VKA/15 h DaZ
*OS/OSP/P63: Klassen mit dem Typ MS:VKA/25 h DaZ; MS:VKA:EZE/35 h DaZ; MS:KL9:DAZA/25 h DaZ
*GMS: GMS:VKA/25 h DaZ
Die bisherige Klassenobergrenze 23 Schüler wurde ausgesetzt. Der neue Wert wurde auf 28 Schüler festgesetzt. Berechnung von 2 Betreuungslehrerstunden (sbA) pro angelegter Klasse
===Hinweise zur Planung von DaZ===
*Die Berechnung der Stunden erfolgt unabhängig von der Anzahl der VKA-Schüler. Pro geplante Klassen werden die DaZ-Stunden im Theo GB ausgewiesen:
**GS: 15 h
**OS/OS +/P63 d/GMS/GYM: 25 h
*Im Schulmodul wird mindestens eine Klasse in der Stufe VKA angelegt.
*Für VKA-Gruppen werden im Theo GB keine Stunden berechnet.
===Hinweise zur Zuordnung von VK-Schülern zu Klassen===
*VK-Schüler werden den Regelklassen zugeordnet.
*Wenn in den Regelklassen keine Kapazität vorhanden ist, werden die VK-Schüler den VK-Klassen zugeordnet.
*VK-Schüler, die an der Stammschule nicht teilintegriert werden können, werden den VK-Klassen zugeordnet und als Gastschüler mit dem Grund "Gast-DaZ" an die Gastschule abgegeben. An der Gastschule werden die VK-Schüler den Regelklassen zugeordnet. An der Gastschule wird keine VK-Klasse angelegt.
===Planung von DaZ-3===
*Pro Schüler mit dem Merkmal DaZ-3 in den Schülerdaten werden bis zu 0,3 h Stunden im Grundbereich durch das LaSuB zugewiesen.
*Durch die Schule werden die Stunden für DaZ-3 gemäß der Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung geplant, dazu werden die Stunden durch die Schule im Bildungsplan als Gruppenunterricht mit dem Bildungsangebot "DaZ-3" im "GB" (Grundbereich) angelegt, nur wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vorhanden ist. Die Differenz zwischen dem Bedarf und dem tatsächlichen Einsatz wird in der Abweichung in Pauschalen transparent.


==Inklusion==
==Inklusion==
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** an der GS 3h
** an der GS 3h
** an der OS 4h +1h je weiterer Schüler
** an der OS 4h +1h je weiterer Schüler
**Über die Höhe der Aufschläge der ERINA-Schulen entscheidet das jeweilige Fachreferat.
<br>.
<br>.


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*je Lerngruppe 48 Lehrerwochenstunden
*je Lerngruppe 48 Lehrerwochenstunden
===Ausnahmegenehmigungen zur Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung===
===Ausnahmegenehmigungen zur Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung===
Fallgruppen werden grundsätzlich nur für die zusätzlich gebildeten Klassen bzw. Gruppe beantragt (nicht für alle Klassen/Gruppen der Stufe).
*Fallgruppe I
*Fallgruppe I
**Räume oder Teilbereiche der Schule gewährleisten nicht die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Verhütung von Unfällen   
**Räume oder Teilbereiche der Schule gewährleisten nicht die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Verhütung von Unfällen   
*Fallgruppe II
*Fallgruppe II
**Förderschulen und berufsbildenden Schulen -->  das Schulnetz lässt aufgrund regionaler, wirtschaftlicher und siedlungsgeographischer Gegebenheiten  keine sinnvolle Alternative gemäß den Vorgaben für die Planung und Einrichtung von Schulstandorten zu
**Förderschulen -->  das Schulnetz lässt aufgrund regionaler, wirtschaftlicher und siedlungsgeographischer Gegebenheiten  keine sinnvolle Alternative gemäß den Vorgaben für die Planung und Einrichtung von Schulstandorten zu
*Fallgruppe III
*Fallgruppe III
**gesonderte Regelungen in Verwaltungsvorschriften
**gesonderte Regelungen in Verwaltungsvorschriften
  - Außenstelle<br>- Dehnerklasse (sportbetonte Schule)<br>- INKLUSION (§2 Abs. 3 SächsKlassBVO <br>- Klassen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht<br>- Kooperation mit FS<br>- Schillergymnasium, Annengymnasium<br>- Unterschreitung der Mindestschülerzahlen wegen regionaler Besonderheiten<br>- Vorhalteklasse (DaZ)<br>- Webergymnasium, Paluccaschule, Kreuzchor - 63. Grundschule
  - Außenstelle<br>- Dehnerklasse (sportbetonte Schule)<br>- INKLUSION (§2 Abs. 3 SächsKlassBVO <br>- Klassen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht<br>- Kooperation mit FS<br>- Schillergymnasium (Pirna), Annengymnasium (Görlitz)<br>- Unterschreitung der Mindestschülerzahlen wegen regionaler Besonderheiten<br>- Vorhalteklasse (DaZ)<br>- Webergymnasium, Paluccaschule, Kreuzchor - 63. Grundschule
*Fallgruppe V
*Fallgruppe V
**Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch
**Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch
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*Schulleiter beantragt Ausnahmegenehmigung (Fallgruppe wird in der Klassenbildungsmaske für die zusätzlich gebildete Klasse eingetragen).
*Schulleiter beantragt Ausnahmegenehmigung (Fallgruppe wird in der Klassenbildungsmaske für die zusätzlich gebildete Klasse eingetragen).
*Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe.
*Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe.
*Der THEO GB berechnet für die genehmigte Klasse den Bedarf.
*Der Theo GB berechnet für die genehmigte Klasse den Bedarf.


===Abweichungen im THEO GB durch zusätzlich gebildete Gruppen===
===Abweichungen im Theo GB durch zusätzlich gebildete Gruppen===
*Der Schulleiter trägt im Bildungsplan für die zusätzlich gebildete Gruppe die Fallgruppe ein.
*Der Schulleiter trägt im Bildungsplan für die zusätzlich gebildete Gruppe die Fallgruppe ein.
*Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe und begründet die zusätzlich gebildete Gruppe in der Planungsbestätigung.
*Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe und begründet die zusätzlich gebildete Gruppe in der Planungsbestätigung.
*Genehmigte Fallgruppen haben keinen Einfluss auf die Berechnung des THEO GB, deshalb ist der IST-Wert im Fach höher.
*Genehmigte Fallgruppen haben keinen Einfluss auf die Berechnung des THEO GB, deshalb ist der IST-Wert im Fach höher.
===Pauschale für Schwimmbegleitung===
===Pauschale für Schwimmbegleitung===
Stunden für Schwimmbegleitung werden durch den Schulleiter beantragt und durch den Schulreferenten als Pauschale vergeben.
Stunden für Schwimmbegleitung werden durch den Schulleiter beantragt und durch den Schulreferenten als Pauschale vergeben.

Aktuelle Version vom 19. Juni 2024, 06:20 Uhr

Termine

Der 2. Stichtag im Schuljahr 2024/2025 ist der 02.10.2024 (Endtermin für die Stichtagsmeldung)

  • 02.09.2024: Prüfung der Daten zu notwendigen Anpassungen der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung (bis zu vier Wochen nach Unterrichtsbeginn laut VwV Bedarf und Schuljahresablauf (A/III/9) )
  • 02.09.2024: Sicherung der Daten zur Klassen- und Gruppenbildung als Excel durch die Projektleitung SaxSVS
  • ab 02.09.2024: Das Senden auf 2. Stichtag ist nur möglich, wenn die Mindestanforderungen in der Plausiprüfung keine Fehler mehr aufweisen. siehe: https://saxsvs.de/index.php/Mindestanforderungen_an_Datenfreigaben_f%C3%BCr_Stichtage
  • ab 02.09.2024: Übernahme der Daten in die Pegasusstatistik
  • 01.10.2024: letzter Datenfreigabe „Stichtagsdaten“

Hinweis: Da am 02.10.2024 alle Daten des 2. Stichtages vorliegen müssen, ist es erforderlich, dass die Schulen am 01.10. 2024 das letzte Mal eine Datenfreigabe „Stichtagsdaten“ senden.

  • LPDK-Eintragungen/Endtermine:
    30.09.2024: letzte Eintragungen in der LPDK (bis Dienstschluss)
    Nacht vom 30.09. zum 01.10.2024: letzte Übernahme der LPDK-Daten
    01.10.2024: Abklemmen der LPDK
  • 02.10.2024 alle allgemeinbildenden Schulen werden automatisch eingefroren.
  • 03. bis 24.10.2024 Bestätigung der Planung und Eintragen von Bemerkungen durch Referenten

Hinweis: Bemerkungen können auch nach dem automatischen Einfrieren eingetragen werden. Die Bestätigung der Stichtagsmeldung wird per Mail an die Schulen versandt. Die Projektleitung SaxSVS behält sich vor, Schulen, die mit Fehlern eingefroren wurden, wieder aufzutauen. Diese Schulen können wieder auf 2. Stichtag senden und die Referenten müssen am nächsten Tag die Planung erneut bestätigen und einfrieren.
Gründe für das Auftauen können z. B. sein:

  • Klassen ohne Schüler
  • Klassen mit Schülern über 32
  • Reli/Ethik in den Schülerdaten fehlt
  • grobe Fehler im Personaleinsatz --> z.B. Präsensbefreit ohne LK-Einsatz
  • Fehler in der Pegasusstatistik
  • Pegasus:

ab 02.09.2024 Datenübernahme in die Pegasusstatistik mit Datenfreigabe „Stichtagsdaten“
Hinweis: Eine Korrektur der Daten für Pegasus ist bis zum Abschluss des Stichtages ausschließlich über SaxSVS vorgesehen. Schulen, die sich ab dem 18.09.2023 nicht in Pegasus angemeldet haben, können nicht auf 2. Stichtag senden. Erst nach erfolgter Anmeldung in der Pegasusstatistik ist das Senden auf 2. Stichtag wieder möglich. Korrekturen in den freien Tabellen sollen erst nach Einfrieren des Stichtages vorgenommen werden. Ab dem 18.09.2024 muss die Schule in Pegasus die Stichtagsmeldung beenden. Korrekturen in den freien Tabellen können durchgeführt werden. Erst mit einer fehlerfreien Plausiprüfung in der Pegasusstatistik ist die Stichtagsmeldung vollständig.
05.11.2024 Fertigmeldung der STO
06.11.2024 Beenden des Stichtages durch SMK

  • alle Termine im Überblick:

Termine 2024/2025

Termin Aktion Verantwortlich Kontrolle
Freitag, 2. August 2024 Dateneingabe in LPDK fertig theoretisch Personalreferat Schulreferent
Montag, 5. August 2024 Beginn neues Schuljahr VwV
Montag, 26. August 2024 Sendetermin auf 2. Stichtag mit Klassen- und Gruppenbildung Schulreferent
Montag, 2. September 2024 Endtermin Prüfung Klassen- und Gruppenbildung Schulen Schulreferent
Montag, 2. September 2024 Beginn Datenübernahme ABS - Pegasus
Montag, 2. September 2024 Übermittlung der Zugangsdaten für Pegasus Pegasus/Schulportal
Montag, 2. September 2024 Sicherung der Daten zur Klassen- und Gruppenbildung als Excel SaxSVS
Montag, 7. Oktober 2024 Beginn Herbstferien VwV
Freitag, 18. Oktober 2024 Ende Herbstferien VwV
Montag, 30. September 2024 letzte Eintragungen in LPDK Personalreferat
Montag, 30. September zu Dienstag, 1. Oktober 2024 letzte Übernahme LPDK-Daten, danach Abklemmen LPDK SID
Dienstag, 1. Oktober 2024 Letzter Sendetermin Schulen ABS und Abschluss aller Korrekturarbeiten Schulen Schulreferent
Mittwoch, 2. Oktober 2024 2. Stichtag SaxSVS VwV
Mittwoch, 2. Oktober 2024 Einfrieren 2. Stichtag für ABS SID
Mittwoch, 2. Oktober 2024 Ende Datenübernahme Pegasus SID
Donnerstag, 3. Oktober 2024 Beginn Fertigstellung Pegasus Schulen
03.10.-24.10.2024 Bestätigung der Berichterstattung (Eintragen Bemerkungen Referent) Schulreferent
25.10.- 01.11.2024 Prüfen der Stichtagsdaten durch Leitung SaxSVS SMK
Mittwoch, 30. Oktober 2024 Beenden von Pegasus Schule
Dienstag, 5. November 2024 Berichtstermin alle Schularten und Fertigmeldung STO an SMK rPT-Leiter SMK
Mittwoch, 6. November 2024 Beenden 2. Stichtag SMK SMK

Allgemeine Hinweise zur Planung

Prüfen der Schülerzahlen Inklusion und DaZ-1/2

Die korrekte Schülerzahl  für Inklusion und DaZ-1/2 in SaxsVS und in der amtlichen Schulstatistik Pegasus bildet die Voraussetzung für die Berechnung der Finanzmittel, die Schulen für Mehraufwände vom Schulträger oder LaSuB erhalten. Schulen müssen deshalb diese Daten in der amtlichen Schulstatistik Pegasus vor dem Einfrieren des Stichtages prüfen.

Die Planung erfolgt nach VwV Stundentafeln und VwV Religion/Ethik. (siehe Anwender:Planung)

  • GS, FS, OS, P63, OSP, GMS und GYM bilden zum 2. Stichtag die sich aus den Stundentafeln und der durch das LaSuB bewilligten Klassen- und Gruppenbildung ergebenden Bedarfe ab, auch für die Fächer, in denen der Bedarf evtl. nicht gedeckt werden kann. Stunden, die nicht mit Lehrpersonal abgedeckt werden können, werden trotzdem im Bildungsplan angelegt, bleiben aber im Personaleinsatz "leer". Dadurch wird der planmäßige Ausfall abgebildet.
Nur bei einstündiger Planung von Religion/Ethik ohne Lehrkräfteeinsatz, wird diese eine Stunde als planmäßiger Ausfall ausgewiesen.
  • GS, P63, OSP, GMS: Stunden für Schwimmbegleitung müssen durch den Schulreferenten als Pauschale gepflegt werden. Wird ein Assistent als Schwimmbegleitung eingesetzt, werden die Stunden für Schwimmbegleitung nicht in Aufschläge auf Pauschalen geplant, weil kein Personaleinsatz bei Assistenten möglich ist.
  • OS, P63, OSP, GMS und lernzielgleiche FS: Schüler der Klassestufe 10 wählen 2 Fächer aus GK, GE und GEO. Pro Klasse können maximal 6 Wochenstunden für diese Fächer geplant werden. Die Planung ist klassenübergreifend zu vollziehen.
  • Sport-OS: Sportoberschulen erhalten Kaderstunden im Grundbereich. Es werden pro Schüler in Klassen des Typs MS:KLX:spo 0,5 UE berechnet.
  • Wintersportcampus Klingenthal: Kaderstunden werden durch das Fachreferat festgelegt
  • GYM:
    • An Gymnasien ergibt sich in den Jahrgangsstufen 11, 12 (und 13) die Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen multipliziert mit dem Faktor 47. Das so berechnete Budget wird im Theo GB der SEK II ausgewiesen.
    • In den Stundentafeln der Klassenstufen 5-10 werden 5 h für individuelle Förderung ausgewiesen --> WB. Diese Stunden werden im Theo GB als WB-Pauschale ausgewiesen.
Der Bedarf errechnet sich wie folgt:
(Anzahl der Klassen der Klassenstufen 5 bis 10) / 6 * 5.
Beispiel:
Anzahl Klassen = 19 → 19/6*5 = 15,83 UE.

Weitere Hinweise zur Planung

  • Gruppenzuordnungen in Religion und weiteren Wahlfächern erzeugen in den Schülerdaten den Eintrag in den Wahlfächern.
  • Gruppenzuordnungen in den Fremdsprachen erzeugen in den Schülerdaten den Eintrag bei Fremdsprachen.
  • Die Berechnung des EB erfolgt auf der Basis der Gesamtschülerzahl bzw. der angelegten Klassenzahl entsprechend der VwV Bedarf und Schuljahresablauf. EB ohne Personaleinsatz muss im Bildungsplan gelöscht werden.

Handreichung

Migration

Gesetzliche Grundlagen sind:
Die sächsische Konzeption zur Integration von Migranten
Lehrplan für Vorbereitungsgruppen/Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden Schulen
(siehe Anwender:Planung)

Klassen- und Gruppenbildung in der Stufe VKA

Planung des Bedarfes für Schüler mit Herkunftssprache ungleich Deutsch, Hinweise für die Planung im Schulmodul: https://saxsvs.de/index.php/Handreichung_2._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen_Entwurf#Planung_des_Bedarfes_f%C3%BCr_Sch%C3%BCler_mit_Herkunftssprache_ungleich_Deutsch

  • Die bisherige Klassenobergrenze 23 Schüler wurde ausgesetzt. Der neue Wert wurde auf 28 Schüler festgesetzt.
  • GS: 15 h DaZ
  • OS/OSP/P63: 25 h DaZ; MS:VKA:EZE/35 h DaZ
  • GMS: 25 h DaZ
  • GYM: 25 h DaZ
  • FS: Primarstufe 15 h DaZ, Sekundarstufe 25 h DaZ
  • Die Berechnung der Stunden erfolgt unabhängig von der Anzahl der VKA-Schüler.
  • Pro angelegter Klasse werden 2 Betreuungslehrerstunden (sbA) berechnet. Für VK-Gruppen werden keine Betreuungslehrerstunden berechnet.


Klassen bzw. Gruppen im Fach Deutsch als Zweitsprache sind altersbezogen zu bilden. Für die Grundschule können gemäß Schulordnung höchstens zwei aufeinanderfolgende Klassenstufen zusammengefasst werden. Für die weiterführenden Schulen können gemäß der jeweiligen Schulordnung höchstens drei aufeinanderfolgende Klassenstufen zusammengefasst werden. Folgende Klassen- und Gruppenbildung wird empfohlen:

  • für die Grundschule
    • Schüler der Klassen 1 und 2
    • Schüler der Klassen 3 und 4
  • für die Oberschule/die Oberschule +/Schule besonderer Art §63 d/die Gemeinschaftsschule/das Gymnasium
    • Schüler der Klassen 5 bis 7
    • Schüler der Klassen 8 bis 10

Für die Klassen- und Gruppenbildung ist die Schulaufsicht verantwortlich. Für die Förderschulen gilt eine vergleichbare Klassenbildung.

Inklusion

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Bildung von Klassen, Kursen und Gruppen regelt die Höhergewichtung von Schülern, die inklusiv unterrichtet werden. Saechsische-Klassenbildungsverordnung (siehe Anwender:Planung)
Gewichtungszuschläge:

  • in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache 0,5 pro Schüler,
  • im Förderschwerpunkt Lernen 1,0 pro Schüler und
  • in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung 1,5 pro Schüler.

gesetzliche Grundlage: Schulintegrationsverordnung (siehe Anwender:Planung)

Bis zur Einführung der Kooperationsverbünde erhalten Grund- und Oberschulen, die ab dem Schuljahr 2018/2019 die lernzieldifferente inklusive Unterrichtung fortführen oder neu einführen, schulbezogene Anrechnungsstunden.
Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen bilden zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts nach Absatz 5 Schulgesetz (siehe Anwender:Planung) Kooperationsverbünde.

Umsetzung von Inklusion in SaxSVS

Schüler mit dem Merkmal Inklusion in den Schülerdaten/Register Förderung

Berechnung des Bedarfs für Inklusion pro Schüler mit dem Merkmal Inklusion wurden in SaxSVS angepasst.

GS betreuende FS OS/OSP/P63 betreuende FS GMS betreuende FS GYM betreuende FS
1,5 0,5 1,5 0,5 1,5 0,5 1,5 0,5

Aufschläge für lernzieldifferente Unterrichtung und Kooperationsverbünde werden durch den Schulreferenten gepflegt:

  • Home/Datenpflege Aufschläge/schulbezogene Anrechnungen

Hinweise zur Planung von Inklusion

  • Durch die Schule werden die Inklusionsstunden gemäß der Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung geplant. Dazu werden die Stunden durch die Schule im Bildungsplan als Gruppenunterricht mit dem Bildungsangebot "INKL" im "GB" (Grundbereich) angelegt. Grundsätzlich wird Inklusion nur geplant, wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vorhanden ist. Die Differenz zwischen dem Bedarf und dem tatsächlichen Einsatz wird in der Abweichung in Pauschalen transparent.
  • Für lernzieldifferente Unterrichtung erhalten Schulen Aufschläge auf die schulbezogenen Anrechnungen:
    • an der GS 3h
    • an der OS 4h +1h je weiterer Schüler


.

Klassen- und Gruppen- und Kursbildung

Die Grundlage für die Klassen-, Gruppen- und Kursbildung bildet die VwV Schuljahresablauf (siehe Anwender:Planung).
Gymnasien und Beruflichen Gymnasien:

  • Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen (Schülerzahl zuzüglich Gewichtungszuschläge geteilt durch 25) multipliziert mit dem Faktor 47
  • Gymnasien mit vertiefter Ausbildung zusätzlich je Schüler
    • bei sportlicher Vertiefung 1,0 Lehrerwochenstunden,
    • bei musischer Vertiefung 0,7 Lehrerwochenstunden,
    • bei sprachlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden,
    • bei mathematisch-naturwissenschaftlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden

GS; P63, OSP, GMS - Maßnahmen in der Schuleingangsphase:

  • bei einzügiger Klassenstufe 1 3 Lehrerwochenstunden,
  • bei zweizügiger Klassenstufe 1 5 Lehrerwochenstunden,
  • bei dreizügiger Klassenstufe 1 7 Lehrerwochenstunden,
  • bei vier- und mehrzügiger Klassenstufe 1 9 Lehrerwochenstunden.

Oberschulen mit dem besonderen Bildungsweg Produktives Lernen:

  • je Lerngruppe 48 Lehrerwochenstunden

Ausnahmegenehmigungen zur Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung

Fallgruppen werden grundsätzlich nur für die zusätzlich gebildeten Klassen bzw. Gruppe beantragt (nicht für alle Klassen/Gruppen der Stufe).

  • Fallgruppe I
    • Räume oder Teilbereiche der Schule gewährleisten nicht die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Verhütung von Unfällen
  • Fallgruppe II
    • Förderschulen --> das Schulnetz lässt aufgrund regionaler, wirtschaftlicher und siedlungsgeographischer Gegebenheiten keine sinnvolle Alternative gemäß den Vorgaben für die Planung und Einrichtung von Schulstandorten zu
  • Fallgruppe III
    • gesonderte Regelungen in Verwaltungsvorschriften
- Außenstelle
- Dehnerklasse (sportbetonte Schule)
- INKLUSION (§2 Abs. 3 SächsKlassBVO
- Klassen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht
- Kooperation mit FS
- Schillergymnasium (Pirna), Annengymnasium (Görlitz)
- Unterschreitung der Mindestschülerzahlen wegen regionaler Besonderheiten
- Vorhalteklasse (DaZ)
- Webergymnasium, Paluccaschule, Kreuzchor - 63. Grundschule
  • Fallgruppe V
    • Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch
    • Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“
    • zweite abschlussorientierte Fremdsprache an Oberschulen

Planungsvorgaben für die Gruppenbildung

Schulart Klasse, Gruppe Mindestschülerzahl
OS, OSP, P63 Gruppe mit dem Ziel Hauptschulabschluss 12
Gruppe in Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales 12
Gruppe in Technik und Computer 12
Gruppe in Informatik 12
GMS Gruppe mit dem Ziel Hauptschulabschluss 12
Gruppe in Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales 12
Gruppe in Technik und Computer 12
Gruppe in Informatik 12
Gruppe zweite Fremdsprache (gymnasiales Anforderungsniveau) 12
Gymnasium Gruppe in Technik und Computer 12
Gruppe in Informatik 12
Gruppe dritte Fremdsprache 12
Profilgruppe 16

Abbildung der Schülerzahlen in SaxSVS

  • Re/ETH
  • Wahlfächer
  • Inklusion (INKL)
  • HS/RS an OS, P63, OSP, HS/RS/GYM an GMS §4 am GYM
  • Migranten / DAZ-3
  • schwerst- und mehrfach behindert

Vom 31.07. zum 01.08. eines Jahres wechselt die Übernahme der Schülerdaten von Prognose auf Schülerwerte. Mit diesem Wechsel werden nur Stammschüler gezählt, die den Klassen zugeordnet wurden.
Die Datenpflege erfolgt in den Schülerdaten im Schulmodul.

Abweichung in der Klassenbildung/Ausnahmegenehmigung

  • Plausibilitäten → Abweichung Klassenbildung
  • Schulleiter beantragt Ausnahmegenehmigung (Fallgruppe wird in der Klassenbildungsmaske für die zusätzlich gebildete Klasse eingetragen).
  • Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe.
  • Der Theo GB berechnet für die genehmigte Klasse den Bedarf.

Abweichungen im Theo GB durch zusätzlich gebildete Gruppen

  • Der Schulleiter trägt im Bildungsplan für die zusätzlich gebildete Gruppe die Fallgruppe ein.
  • Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe und begründet die zusätzlich gebildete Gruppe in der Planungsbestätigung.
  • Genehmigte Fallgruppen haben keinen Einfluss auf die Berechnung des THEO GB, deshalb ist der IST-Wert im Fach höher.

Pauschale für Schwimmbegleitung

Stunden für Schwimmbegleitung werden durch den Schulleiter beantragt und durch den Schulreferenten als Pauschale vergeben.

Home → Datenpflege → Pauschalen

Planung Ethik/Religion zum 2. Stichtag

  • Schulleiter ordnen die Schüler den Reli- und Ethikgruppen zu.
  • Schüler, die als Gastschüler den Unterricht an Stützpunktschulen besuchen, werden an die Stützpunktschule als Nichtstammschüler abgegeben und den Gruppen zugeordnet.

Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Studienreferendare

Die gesetzlichen Grundlagen sind die Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung und die Lehramtsprüfungsordnung II (siehe Anwender:Planung)
Das Arbeitsvermögen der Lehrkräfte wird in der LPDK gepflegt. Schulreferenten prüfen das korrekte Arbeitsvermögen und die korrekte Pflege weiterer Anrechnungen, Ermäßigungen, Minderungen und Freistellungen.

  • Freistellungen für den Örtlichen Personalrat werden durch den Schulleiter im Schulmodul gepflegt.
  • Am Gymnasium werden Minderungen für K6/K9 durch den Schulleiter eingetragen.
  • SbA müssen geplant werden. Dauerhaft gewährte sbA wie SL, sSL, BL … können mit einer offenen Zeitscheibe angelegt werden.
  • Funktionen ohne sbA werden mit 0 h sbA im Schulmodul angelegt.

Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen: Schulreferenten pflegen die Aufschläge ein: Home → Datenpflege

  • weitere Beratungslehrer
  • Mentorentätigkeit
  • Außenstelle (bei genehmigter Außenstelle)
  • Fachleitertätigkeit
  • lernzieldifferente Unterrichtung
  • Bertelsmann
  • Kooperationsverbünde
  • GTA-Koordinator
  • LK mit Arbeitsvermögen, die nicht mit Unterrichtseinsatz geplant werden können, werden im EB (präsenzbefreit, Beschäftigungsverbot, ...) geplant.

Studienreferendare:
StRef erhalten einen selbständigen Lehrauftrag nach LAPO II entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten.
Assistenten werden in das Onlineschulmodul übernommen. In der Bilanz der Schule werden Assistenten in einer separaten Spalte abgebildet. Sie werden in der Bilanz der LK nicht berücksichtigt.

Prüfung der Stichtagsdaten

Für die Prüfung der Stichtagsdaten wird im neuen Aufsichtsmodul ein Prüfbericht zur Verfügung gestellt. Der Prüfbericht ersetzt die bisherige Checkliste.

  • Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Referendare?
  • Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen?
  • Freistellungen (ÖPR) und Minderungen (K6/K9) eingetragen? Sind sbA vergeben?
  • Schülerzahlen? (INKL, DaZ, §4, mb/smb, Reli/Eth)
  • Klassenbildung? Genehmigung von Fallgruppen?
  • Bildungsplan? DAZ-3, INKL im Grundbereich?
  • GYM: WB, zusätzlicher GB für §4? Kurswahl/Kursbildung?
  • Religion → Gruppenzuordnung?

Planungsbestätigung

Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung gemäß VwV Schuljahresablauf:
Für die Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung kann der Schulreferent die Planungsbestätigung nutzen. In das Bemerkungsfeld kann folgender Text eingetragen werden:

  • Die korrekte Klassen-, Gruppen- und Kursbildung wird bestätigt.

Bestätigung der Stichtagsmeldung:
Die Schule sendet die Daten nach erfolgter Plausiprüfung auf 2. Stichtag. Solange in der Plausiprüfung noch Fehler sind, erscheint in der Planungsbestätigung diese Meldung:

Die Datenübernahme nach Pegasus war nicht fehlerfrei. Die Daten müssen korrigiert und erneut gesendet werden.

Sind die Daten für den 2. Stichtag korrekt und auch keine Fehler mehr in der Pegasusplausi, erscheint in der Planungsbestätigung folgende Meldung:

Die Datenübernahme nach Pegasus war erfolgreich.

Am 2. Stichtag werden die Daten automatisch eingefroren. In der Planungsbestätigung erscheint die Meldung:

Die Planung der Schule zum 2. Stichtag wurde automatisch eingefroren.

Schulreferenten bestätigen die Planung. Im Bemerkungsfeld können Besonderheiten der Schule erläutert werden.