Anwender:Planung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Schulaufsicht
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* [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4192 Sächsisches Schulgesetz]
* [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4192 Sächsisches Schulgesetz]


* [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18674 VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021]
* [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20803 VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2024/2025]


* [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19185 VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2021/2022]
* [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19963 VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2023/2024]


* [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17344?redirect_succesor_allowed=1 Sächsische Klassenbildungsverordnung]
* [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17344?redirect_succesor_allowed=1 Sächsische Klassenbildungsverordnung]
*[https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17346-Saechsische-Schulnetzplanungsverordnung#x22| Sächsische Schulnetzplanungsverordnung]


* [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17345-Saechsische-Lehrkraefte-Arbeitszeitverordnung Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte einschl. Seiteneinsteiger]
* [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17345-Saechsische-Lehrkraefte-Arbeitszeitverordnung Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte einschl. Seiteneinsteiger]
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* [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/9651-Konzeption-zur-Integration-von-Migranten Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten]
* [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/9651-Konzeption-zur-Integration-von-Migranten Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten]
* [https://www.schulportal.sachsen.de/lplandb/index.php?lplanid=109&lplansc=l19mxtXg55h54JcbnhMD&token=84b71e634dc8073362491cf896e22025 Lehrplan DaZ]


* [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17348 Stundentafeln der BBS]
* [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17348 Stundentafeln der BBS]


*[https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17744 Stundentafeln der ABS]
*[https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17744 Stundentafeln der ABS]
*[https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19223 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Einführung der Gemeinschaftsschule und Oberschule+]
*[https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2405 VwV Religion und Ethik]


<big>Schuljahresablauf</big>
<big>Schuljahresablauf</big>
==Stichtage==
<br>
'''2. Stichtag 2021/2022'''
'''Termine'''
===Termine===
<br>
*'''Der 2. Stichtag im Schuljahr 2021/2022 ist der 15.10.202'''1. Dieser Termin ist der Endtermin für die Stichtagsmeldung. Konkret bedeutet das, dass alle Korrekturarbeiten bis zum '''14.10.2021''' abgeschlossen sein müssen und an diesem Tag die letzte Möglichkeit besteht, Daten über einen Datenaustausch „2. Stichtagsmeldung/Pegasus“ zu senden.
* 02.10.2024 2. Stichtag für das Schuljahr 2024/2025
*Laut VwV  Bedarf und Schuljahresablauf (A/III/9) sind notwendige Anpassungen der Klassen-, Kurs- und Grup-penbildung bis zu vier Wochen nach Unterrichtsbeginn vorzunehmen. Die Prüfung, dass die Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung korrekt ist, muss bis zum 04.10.2021 erfolgt sein.
* 20.03.2025 1. Stichtag für das Schuljahr 2025/2026
 
'''LPDK-Eintragungen/Endtermine:'''<br>12.09.2021: letzte Eintragungen in der LPDK <br>13.09.2021: letzte Übernahme der LPDK-Daten <br>14.09.2021: Abklemmen der LPDK
 
*'''Ab dem 01.10.2021 erfolgt mit dem Datenaustausch „2. Stichtagsmeldung/Pegasus“ auch die Datenübernahme in die Pegasusstatistik.''' Eine Korrektur der Daten für Pegasus ist bis zum Abschluss des Stichtages ausschließlich über SaxSVS vorgesehen. Korrekturen in den freien Tabellen sollen erst nach Einfrieren des Stichtages vorgenommen werden. Nach dem 15.10.2021 muss die Schule in Pegasus die Stichtagsmeldung beenden. Korrekturen in den freien Tabellen können durchgeführt werden. Erst mit einer fehlerfreien Plausiprüfung in der Pegasusstatistik ist die Stichtagsmeldung vollständig.
*'''Am 15.10.2021 werden alle allgemeinbildenden Schulen automatisch eingefroren.'''
*Die Schulreferenten können Besonderheiten der Schule wie bisher im Bemerkungsfeld erläutern. Bemerkungen können auch nach dem automatischen Einfrieren eingetragen werden. Der Endtermin für das Eintragen der Bemerkungen ist der 05.11.2021. Die Bestätigung der Stichtagsmeldung wird per Mail an die Schulen versandt.
 
==Berichterstattung==
{| width="970" cellspacing="0" cellpadding="10" border="1"
|-
! width="60%"  |'''Aktion'''
! width="30%"  |'''Verantwortliche'''
! width="10%"  |'''Zeitraum'''
|-
|
*regionale Festlegungen des LaSuB zur Planung des kommenden Schuljahres
|zentrale Planungsgruppe des LaSuB
|Dezember/Januar
|-
|
*Erarbeitung einer Handreichung für den 1. Stichtag
|SaxSVS
|Januar/Februar
|-
|
'''SaxSVS-Aufsichtsmodul'''
*Prüfung der Schülerzahlprognosen
*Prüfung der prognostischen Klassen- und Gruppenbildung
*Prüfung des Bildungsplanes über Theoretischen Grundbereich
*Freigabe der Daten für Übernahme in Stichtagsdatenbank
*Einfrieren des 1. Stichtag, nach Abschluss aller Freigaben
|Schulreferent
|März/April
|-
|
*Erarbeitung einer Handreichung für den 2. Stichtag  
|SaxSVS
|Juli/August
|-
|
'''SaxSVS-Aufsichtsmodul'''
*Prüfung der Schülerzahlen
*Prüfung der Klassen- und Gruppenbildung
*Prüfung des Bildungsplanes über Theoretischen Grundbereich
*Prüfung der Fachbilanz
*Prüfung des Lehrereinsatzes
*Freigabe der Daten für Übernahme in Stichtagsdatenbank
:*zentrales Einfrieren der Daten für die allgemeinbildenden Schulen
:*Einfrieren der Daten für die BBS durch das Fachreferat
|Schulreferent
|Oktober
|}
 
==Monatlicher Bericht zum aktuellen Stand==
{| width="970" cellspacing="0" cellpadding="10" border="1"
|-
! width="60%"  |'''Aktion'''
! width="30%"  |'''Verantwortliche'''
! width="10%"  |'''Zeitraum'''
|-
|
1. Das Senden zum 5. eines jeden Monats ist zwingend notwendig. Die Schulen sollen mindestens einen Datenaustausch mit Freigabe für die Schulaufsicht pro Monat durchführen. Dieser sichert die Daten der lokalen Datenbank, notwendige Updates werden eingespielt und eventuelle technische Mängel können erkannt werden.
 
2. Zu diesem Sendetermin müssen die Daten der Schule auf aktuellen Stand gebracht werden, wenn folgende Änderungen an der Schule eingetreten sind:
* a. Klassen-, Gruppen- oder Kursbildung, die voraussichtlich bis Ende des aktuellen Schulhalbjahres wirksam sind.  
:'''Im Zeitraum zwischen dem 1. Stichtag und 1. August sind Änderungen an Schülerzahlen für das kommende Schuljahr in der Klassenbildung im Register Prognose/Statistik zu pflegen.'''
* b. Abordnungen / Versetzungen von Lehrkräften,
* c. Beginn oder Beendigung von Langzeiterkrankung, Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, Elternzeiten und sonstigen Beurlaubungen,
* d. Beginn oder Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
* e. Änderungen in der Zuweisung von personenbezogenen und schulbezogenen Anrechnungen.
* f. Änderungen bei Schülern mit Deutsch als Zweitsprache in den Etappen DaZ-1, DaZ-2 und DaZ-3 (Aufnahme, Änderung oder Wegfall der Etappe)


3. Die Schülerdaten sind im Zusammenhang mit zentralen Abfragen (Wohnortstatistik, Sportstatistik, Schulanfängererfassung...) zu aktualisieren.
<big>Planung der Stichtage</big>
|Schulleitung
|jeden Monat
|-
|}


*[[1. Stichtag-ABS]] (Handreichung ABS 2024/2025)([https://www.saxsvs.de/schulaufsicht/downloads/Checkliste.pdf Checkliste])
*[[1. Stichtag-BBS]] (Handreichung BBS 2024/2025)
* [[2. Stichtag-ABS]] 2024/2025) ([https://www.saxsvs.de/schulaufsicht/downloads/Checkliste.pdf Checkliste])
*[[2. Stichtag-BBS]]  (Handreichung BBS 2024/2025)
<big>[[Berichte zur Auswertung von Planungsdaten]]</big>
<br>
<big>[[Berichterstattung]]</big> (laufende Berichterstattung, Senden zum 5. des Monats)




[[Kategorie: Statistik]]
[[Kategorie: Statistik]]

Aktuelle Version vom 12. August 2024, 18:29 Uhr