1. Stichtag-ABS

Aus Schulaufsicht
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Handreichung

Hinweise zur Planung des 1. Stichtages

Die Planungshinweise des zPT zum 1. Stichtag 2024/2025 sind auch unter "Aktuelle Informationen" auf der Startseite des Schulaufsichtsmoduls verlinkt oder als PDF hier herunterzuladen: Datei:Handreichung -für-Schulreferenten-1-Stichtag-2024-2025.pdf
Umfassende Hinweise zur: Planung von deutsch als Zweitsprache (DaZ) sind über diesen Link abrufbar.

GTA

Stunden für GTA-Koordinatoren werden als Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen geplant. Folgende Berechnung wird zu Grunde gelegt:

  • bis 180 Schülerinnen und Schüler 1 UE
  • bis 500 Schülerinnen und Schüler 2 UE
  • ab 501 Schülerinnen und Schüler 3 UE

Migration

Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten


Lehrplan für Vorbereitungsgruppen/Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden Schulen

Organisation des Unterrichts Klassen- und Gruppenbildung Klassen bzw. Gruppen im Fach Deutsch als Zweitsprache sind altersbezogen zu bilden. Das gilt auch für die während des Schuljahres neu hinzukommenden Schüler. Für die Grundschule können gemäß Schulordnung höchstens zwei aufeinanderfolgende Klassenstufen zusammengefasst werden. Für die Oberschule bzw. das Gymnasium können gemäß der jeweiligen Schulordnung höchstens drei aufeinanderfolgen-de Klassenstufen zusammengefasst werden. Folgende Klassen- und Gruppenbildung wird empfohlen:

  • für die Grundschule
    • Schüler der Klassen 1 und 2
    • Schüler der Klassen 3 und 4
  • für die Oberschule/die Oberschule +/Schule besonderer Art §63 d/die Gemeinschaftsschule/das Gymnasium
    • Schüler der Klassen 5 bis 7
    • Schüler der Klassen 8 bis 10

Für die Klassen- und Gruppenbildung ist die Schulaufsicht verantwortlich. Für die Förderschulen gilt eine vergleichbare Klassenbildung.

Umsetzung von DaZ in SaxSVS

DaZ-Etappen

  • DaZ 1 - 365 Tage (Richtwert)
  • DaZ 2 - 365 Tage (Richtwert)
  • DaZ 3 - unbegrenzt

Schüler in MS:VKA:EZE haben keine Begrenzung der DaZ1- Etappe.

Datenpflege im Schulmodul: Aktuell/ 1. Stichtag Schülerdaten, Register Migration

  • GS: Klassen mit dem Typ GS:VKA/15 h DaZ
  • OS/OSP/P63: Klassen mit dem Typ MS:VKA/25 h DaZ; MS:VKA:EZE/35 h DaZ; MS:KL9:DAZA/25 h DaZ
  • GMS: GMS:VKA/25 h DaZ
  • GYM: GYM:VKA/25 h DaZ

Klassenobergrenze 28 Schüler, Berechnung von 2 Betreuungslehrerstunden (sbA) pro angelegter Klasse

Hinweise zur Planung von DaZ

  • Die VKA-Schüler werden prognostisch je nach Aufnahmekapazität in der Klassenbildungsmaske in den Regelklassen oder in der VKA-Klasse eingetragen.
  • Die Berechnung der Stunden erfolgt unabhängig von der Anzahl der VKA-Schüler. Pro geplante Klassen werden die DaZ-Stunden im Theo GB ausgewiesen:
    • GS: 15 h
    • OS/OS +/P63 d/GMS/GYM: 25 h
  • Im Schulmodul wird mindestens eine Klasse in der Stufe VKA angelegt.
  • Für VKA-Gruppen werden Im Theo GB keine Stunden berechnet.

Hinweise zur Planung von DaZ-3

  • Die Anzahl der Stunden für DaZ-3 wird auf der Basis der prognostizierten Schüler mit dem Merkmal DaZ-3 berechnet:
Schüler mit DaZ-3 * 0,3 = pauschaler Wert für DaZ-3

Inklusion

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Bildung von Klassen, Kursen und Gruppen regelt die Höhergewichtung von Schülern, die inklusiv unterrichtet werden. Saechsische-Klassenbildungsverordnung [1]
Gewichtungszuschläge:

  • in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache 0,5 pro Schüler,
  • im Förderschwerpunkt Lernen 1,0 pro Schüler und
  • in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung 1,5 pro Schüler.

gesetzliche Grundlage: Schulintegrationsverordnung

Bis zur Einführung der Kooperationsverbünde erhalten Grund- und Oberschulen, die ab dem Schuljahr 2018/2019 die lernzieldifferente inklusive Unterrichtung fortführen oder neu einführen, schulbezogene Anrechnungsstunden.
Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen bilden zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts nach Absatz 5 (Schulgesetz [2]) Kooperationsverbünde.

Umsetzung von Inklusion in SaxSVS

Schüler mit dem Merkmal Inklusion 1. Stichtag Prognose der Anzahl der Schüler in der Klassenbildungsmaske

Berechnung des Bedarfs für Inklusion pro Schüler mit dem Merkmal Inklusion wurden in SaxSVS angepasst.

GS betreuende FS OS/OSP/P63 betreuende FS GMS betreuende FS GYM betreuende FS
1,5 0,5 1,5 0,5 1,5 0,5 1,5 0,5

Aufschläge für lernzieldifferente Unterrichtung und Kooperationsverbünde werden durch den Schulreferenten gepflegt:

  • Allgemeines/Datenpflege Aufschläge/schulbezogene Anrechnungen

Hinweise zur prognostischen Planung von INKL

  • Die Anzahl der Stunden für INKL wird auf der Basis der prognostizierten Schüler mit dem Merkmal INKL berechnet:
GS: Schüler mit INKL * 2 = pauschaler Wert für INKL
OS/OSP/P63/GMS/GYM: Schüler mit INKL * 2 = pauschaler Wert für INKL

Hinweise zur Planung von Inklusion/lerndifferenzierte Unterrichtung

  • Aufschläge auf die schulbezogenen Anrechnungen für lernzieldifferente Unterrichtung an der GS 3h, OS 4h +1h je weiterer Schüler.
  • Über die Höhe der Aufschläge der ERINA-Schulen entscheidet das jeweilige Fachreferat.


Aufschläge für lernzieldifferente Unterrichtung und Kooperationsverbünde werden durch den Schulreferenten gepflegt:

  • Home/Allgemeines Aufschläge/schulbezogene Anrechnungen

Klassen- und Gruppen- und Kursbildung

Die Grundlage für die Klassen- und Gruppen- und Kursbildung bildet die VwV Schuljahresablauf.
Gymnasien und Berufliche Gymnasien:

  • Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen (Schülerzahl zuzüglich Gewichtungszuschläge geteilt durch 25) multipliziert mit dem Faktor 47
  • Gymnasien mit vertiefter Ausbildung zusätzlich je Schüler
    • bei sportliche Vertiefung 1,0 Lehrerwochenstunden,
    • bei musischer Vertiefung 0,7 Lehrerwochenstunden,
    • bei sprachlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden,
    • bei mathematisch-naturwissenschaftlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden

GS, P63, OSP, GMS - Maßnahmen in der Schuleingangsphase:

  • bei einzügiger Klassenstufe 1 3 Lehrerwochenstunden,
  • bei zweizügiger Klassenstufe 1 5 Lehrerwochenstunden,
  • bei dreizügiger Klassenstufe 1 7 Lehrerwochenstunden,
  • bei vier- und mehrzügiger Klassenstufe 1 9 Lehrerwochenstunden.

Oberschulen mit dem besonderen Bildungsweg Produktives Lernen:

  • je Lerngruppe 48 Lehrerwochenstunden

Ausnahmegenehmigungen zur Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung

  • Fallgruppe I
    • Räume oder Teilbereiche der Schule gewährleisten nicht die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Verhütung von Unfällen
  • Fallgruppe II
    • Förderschulen --> das Schulnetz lässt aufgrund regionaler wirtschaftlicher und siedlungsgeographischer Gegebenheiten keine sinnvolle Alternative gemäß den Vorgaben für die Planung und Einrichtung von Schulstandorten zu
  • Fallgruppe III
    • gesonderte Regelungen in Verwaltungsvorschriften
- Außenstelle
- Dehnerklasse (sportbetonte Schule)
- INKLUSION (§2 Abs. 3 SächsKlassBVO
- Klassen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht
- Kooperation mit FS
- Schillergymnasium, Annengymnasium
- Unterschreitung der Mindestschülerzahlen wegen regionaler Besonderheiten
- Vorhalteklasse (DaZ)
- Webergymnasium, Paluccaschule, Kreuzchor - 63. Grundschule
  • Fallgruppe V
    • Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch
    • Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“
    • zweite abschlussorientierte Fremdsprache an Oberschulen

Planungsvorgaben für die Gruppenbildung

Schulart Klasse, Gruppe Mindestschülerzahl
OS, OSP, P63 Gruppe mit dem Ziel Hauptschulabschluss 12
Gruppe in Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales 12
Gruppe in Technik und Computer 12
Gruppe in Informatik 12
GMS Gruppe mit dem Ziel Hauptschulabschluss 12
Gruppe in Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales 12
Gruppe in Technik und Computer 12
Gruppe in Informatik 12
Gruppe zweite Fremdsprache (gymnasiales Anforderungsniveau) 12
Gymnasium Gruppe in Technik und Computer 12
Gruppe in Informatik 12
Gruppe dritte Fremdsprache 12
Profilgruppe 16

Schülerzahlprognose in SaxSVS

In der Klassenbildungsmaske werden die Schülerzahlen prognostisch eingetragen.

  • Re/ETH
  • Wahlfächer/Fremdsprachen
  • Inklusion (INKL)
  • HS/RS an OS/OSP/P63, HS/RS/Gym an GMS, §4 am GYM
  • Migranten / DAZ-3
  • schwerst- und mehrfach behindert


Vom 31.07. zum 01.08. eines Jahres wechselt die Übernahme der Schülerdaten von Prognose auf Schülerwerte. Mit diesem Wechsel werden nur Stammschüler gezählt, die den Klassen zugeordnet wurden.

Abweichungen in der Klassenbildung

  • Plausibilitäten → Abweichung Klassenbildung
  • Schulleiter beantragt Ausnahmegenehmigung (Fallgruppe wird in der Klassenbildungsmaske für die zusätzlich gebildete Klasse eingetragen).
  • Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe.
  • Der THEO GB berechnet für die genehmigte Klasse den Bedarf.

Abweichungen im THEO GB durch zusätzlich gebildete Gruppen

  • Der Schulleiter trägt im Bildungsplan für die zusätzlich gebildete Gruppe die Fallgruppe ein.
  • Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe und begründet die zusätzlich gebildete Gruppe in der Planungsbestätigung.
  • Genehmigte Fallgruppen haben keinen Einfluss auf die Berechnung des THEO GB, deshalb ist der IST-Wert im Fach höher.

Pauschale für Schwimmbegleitung: Stunden für Schwimmbegleitung werden durch den Schulleiter beantragt und durch den Schulreferenten als Pauschale vergeben.
Home → Datenpflege → Pauschalen

Planung Ethik/Religion

1. Stichtag

  • Schulleiter trägt Schülerzahlen prognostisch in die Klassenbildungsmaske ein.
  • Stützpunktschulen tragen die Anzahl der Gastschüler prognostisch in die jeweilige Klassenstufe ein.
  • Der Bildungsplan wird durch die Schulleitung entsprechend der Prognose erstellt.
  • Der Personaleinsatz erfolgt bei eigenem Personal.
  • Falls eine Abordnung vorgesehen ist, wird ein Jokerlehrer geplant.
  • Falls eine kirchliche Lehrkraft benötigt wird, erfolgt kein Personaleinsatz.

Weitere Hinweise zur Planung

  • Stunden für Schwimmbegleitung werden pro geplante Gruppe vergeben.
  • Die Berechnung des EB erfolgt auf der Basis der Gesamtschülerzahl.
  • Sport-OS erhalten Kaderstunden für Schüler in Klassen des Typs MS:KL X:spo in Höhe von 0,5 h pro Schüler.

Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Studienreferendare

Die gesetzlichen Grundlagen sind die Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung und die Lehramtsprüfungsordnung II [3]
Das Arbeitsvermögen der Lehrkräfte wird in der LPDK gepflegt. Schulreferenten prüfen das korrekte Arbeitsvermögen und die korrekte Pflege weiterer Anrechnungen, Ermäßigungen, Minderungen und Freistellungen.

  • Freistellungen für den Örtlichen Personalrat werden durch den Schulleiter im Schulmodul gepflegt.
  • Am Gymnasium werden Minderungen für K6/K9 durch den Schulleiter eingetragen.
  • Für die Bedarfsberechnung der sbA wird der theoretisch berechnete Wert laut Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung – SächsLKAZVO herangezogen.

Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen:
Schulreferenten pflegen die Aufschläge ein: Home → Datenpflege

  • weitere Beratungslehrer
  • Mentorentätigkeit
  • Außenstelle (bei genehmigter Außenstelle)
  • Fachleitertätigkeit
  • Lernzieldifferente Unterrichtung
  • Bertelsmann
  • Kooperationsverbünde
  • GTA-Koordinatoren

Studienreferendare:
StRef erhalten im 2. Ausbildungsabschnitt einen selbständigen Lehrauftrag nach LAPO II entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten.

Prüfung der Stichtagsdaten

Für die Prüfung der Stichtagsdaten wird im neuen Aufsichtsmodul ein Prüfbericht zur Verfügung gestellt. Der Prüfbericht ersetzt die bisherige Checkliste.

  • Auf 1. Stichtag gesendet?
  • Korrektes Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Lehramtsanwärter?
  • Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen? (Eintragung durch Referent über Allgemeines  Datenpflege)
  • Sind Freistellungen eingetragen (ÖPR)?
  • Klassenbildung / Schülerzahlprognosen?
  • Re/ETH
  • Wahlfächer
  • Inklusion (Inkl)
  • HS/RS/GYM/§4
  • Migranten / DAZ-3
  • schwerstmehrfach behindert?
  • Klassenbildung?
  • Genehmigung von Fallgruppen?
  • Bildungsplan?
  • K6/K9
  • Gruppenbildung Religionsunterricht mit prognostischen Schülerzahlen und Lehrereinsatz?

Planungsbestätigung

Die Planungsbestätigung erfolgt durch den Schulreferenten. Nach dem die Schule durch den Schulreferenten eingefroren wurde, kann die Planungsbestätigung an die Schule gesendet werden. Die Planungsbestätigung muss im neuen Aufsichtsmodul erfolgen.

Checkliste

(Checkliste)