1. Stichtag-ABS

Aus Schulaufsicht
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Allgemeiner Hinweis für die Prüfung der Stichtagsdaten in SaxSVS

  • Für die Prüfung der Daten steht im Bereich Schule ein Prüfbericht zur Verfügung.

Die Bedarfsplanung im Anschluss an den Stichtag kann über die Prognosemaske erfolgen. Diese Maske ist nur unter dem Stichtag „aktuell“ verfügbar. Die Daten des 1. Stichtages werden zentral in die Prognose nach dem Einfrieren übernommen. Die Übernahme der Daten des Stichtages „aktuell“ für die Anschlussrechnung erfolgt erstmalig mit dem Einfrieren des 1. Stichtages. Später kann der Nutzer die Daten des Stichtages „aktuell“ selbständig aktualisieren. Eintragungen in den Detailmasken können bereits im Vorfeld erfolgen, eine Hochrechnung der Bilanz ist aber erst nach dem 1. Stichtag möglich.

  • Die Schulen werden durch den Schulreferenten eingefroren.
  • Die Beschreibung des Prüfberichtes und der Prognose finden Sie im Hilfewiki unter dem Link:

Prüfbericht: https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Kontrolle

  • Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Prüfkriterien und eine Checkliste finden Sie ebenfalls im Hilfewiki unter dem Link:

https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/1._Stichtag-ABS

Handreichung - Planungshinweise des zPT

Planungsgrundsätze

Für die gesamte Planung bzw. den gesamten Lehrereinsatz gilt die Verpflichtung zum sparsamen Umgang mit den verfügbaren Ressourcen.

Termine

07.03.2025 Klassenbildung mit Prognose der Schülerzahlen und Bildungsplan(außer Kl. 5, GYM, OS, FS und Kl. 7 OS)
bis 11.03.2025 Anmeldung an den weiterführenden Schulen
14.03.2025 OS und GYM melden die angemeldeten Schüler
bis 14.03.2025 Eintragungen der Aufschläge und Pauschalen durch die Referenten
20.03.2025 1. Stichtag
Hinweis: Die Bestätigung der Planung des 1. Stichtages (Einfrieren) erfolgt durch die Schulreferenten für die Einzelschule ab 20.03.2025.
20.03.- 01.04.2025 Eintragungen in die LPDK durch Personal-SB nur in Absprache mit dem Fachreferat
01.04.2025 letzte Eintragung in die LPDK
02.04.2025 Letztes Senden der Schulen
02.04.2025 Abkoppeln der LPDK (früh)
03.04.2025 Abschluss der Kontrollphase an den Standorten des LaSuB (Einfrieren)
04.04.2025 Fertigmeldung der STO an das SMK zum Abschluss des Stichtages
07.04.2025 Beenden des Stichtages durch das SMK
08.04.2025 LPDK wieder ankoppeln
bis 16.04.2025 Erstellen und Versenden der Planungsbestätigung
18.-25.04.2025 Osterferien

Planung Religion und Ethik

Die Planung erfolgt entsprechend Absatz 5.5 der VwV Religion und Ethik: Der Religionsunterricht wird grundsätzlich entsprechend den jeweils geltenden Stundentafeln erteilt, sofern die personellen Voraussetzungen gemäß Teil A Nr. 4 vorliegen. (VwV Religion und Ethik, Absatz 5.5)

Vorbereitungsklassen

Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten
Lehrplan DaZ Grundsätze

  • Schülerinnen und Schüler in der DaZ-Etappe 1 werden immer in der VK-Klasse an der Stammschule abgebildet.
  • Schülerinnen und Schüler der DaZ-Etappen 2 oder 3 werden immer den Regelklassen und nicht zusätzlich der VK-Klasse zugeordnet.
  • Die Teilintegration in der Etappe DaZ-2 erfolgt immer an der Stammschule.
  • Finden DaZ-Unterricht in der VK-Klasse und Teilintegration nicht an derselben Schule statt, ist der Schüler als Stammschüler an der Schule der Teilintegration und als Gastschüler an der Schule mit DaZ-Unterricht zu planen. Er wird an der Schule, die den DaZ-Unterricht anbietet, in der Stufe VKA als Gastschüler DaZ eingetragen und zählt nicht mit bei der Gesamtschülerzahl der Schule. In der Stufe sonst wird eine Gruppe sonst:g  Gast DaZ angelegt. Die Schule, die den Schüler teilintegriert, ordnet ihn der Regelklasse zu.

Änderung zum Vorjahr

  • VK-Gruppen: 7 bis 12 DaZ-Schülerinnen und -Schüler
  • VK-Klassen: ab 13 DaZ-Schülerinnen und -Schüler
  • Einzelintegration: Für DaZ-2 Schülerinnen und -Schüler in Regelklassen, werden DaZ-Stunden berechnet, wenn keine VK-Gruppe oder VK-Klasse gebildet werden kann. Zum Beispiel, wenn weniger als 7 DaZ-Schülerinnen/Schüler an der Schule vorhanden sind.
  • GS, P63, GMS – Klasse 1: zusätzliche DaZ-Stunden für Schulanfänger mit dem Merkmal DaZ-2
  • An Förderschulen werden keine VK-Klassen gebildet. Die Schüler werden als DaZ-2-Schüler den Regelklassen zugeordnet und erhalten das Merkmal „Einzelintegration“. Die Förderschulen erhalten für die Förderung der sprachlichen Entwicklung zusätzliche DaZ-Stunden.
  • Die Betreuungslehrerstunden werden pro angelegte VK-Klasse berechnet.
  • Die Entscheidung über die Bildung einer zusätzlichen Vorbereitungsklasse oder Vorbereitungsgruppe obliegt den zuständigen Referenten und Migration-Koordinatoren der LaSuB. Eine zusätzliche Klasse oder Gruppe kann in begründeten Ausnahmefällen unter der Voraussetzung, dass die räumlichen Kapazitäten vorhanden sind, gebildet werden.


Ausführliche Erläuterungen zur Planung Deutsch als Zweitsprache und zur Umsetzung des Migrationserlasses: https://saxsvs.de/index.php/Handreichung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Planung_des_Bedarfs_f%C3%BCr_Sch%C3%BClerinnen_und_Sch%C3%BCler_mit_Herkunftssprache_ungleich_Deutsch 1. Stichtag

  • In der Prognose zum 1. Stichtag werden die Schüler dort eingetragen und gezählt, wo sie sich zukünftig am 1.8.2025 befinden.
  • DaZ-2-Schüler in Einzelintegration werden in der Prognose eingetragen.
  • Schülerinnen und Schüler, die zum neuen Schuljahr von der DaZ-1 in die DaZ-2 wechseln und einer Regelklasse der eigenen Schule sicher zugeordnet werden können, werden in der Prognose in der Regelklasse abgebildet.
  • Schülerinnen und Schüler, die zum neuen Schuljahr von der Etappe DaZ-1 in die Etappe DaZ-2 wechseln und durch die Referenten/Koordinatoren einer Regelklasse einer anderen Schule sicher zugeordnet wurden, werden in der Prognose in der Regelklasse der anderen Schule abgebildet.
  • Schülerinnen und Schüler, die zum neuen Schuljahr von der Etappe DaZ-1 in die Etappe DaZ-2 wechseln und für die noch kein Platz in einer Regelklasse vorhanden ist, werden weiterhin in der Prognose in der VK-Klasse der bisherigen Stammschule abgebildet. Sie verbleiben in DaZ-1 bis ein Platz in einer Regelklasse verfügbar ist.

Berechnung der Stunden für DaZ

DaZ-Schüler Stunden für DaZ Stunden für DaZ
Schulart GS, AFS, GMS, P63 AFS, P63, GMS, OSP, GYM, OS, AOS, Kolleg
Stufe Primarstufe/Schüler Kl 1/UST MST/OST/ WST/Sekundarstufe 1/VKE
1-6 5 10
7-12 10 20
13-28 15 25
29-34 20 35
35-42 25 45
43-56 30 50
57-62 35 60
63-68 40 70
69-84 45 75
85-90 50 85
91-96 55 95
ab 97 60 100

Beispielrechnung:

GS: 6 Schüler DaZ-2 in Kl. 1, 46 Schüler DaZ-2 in Kl. 2-4
DaZ: 5 h (Kl. 1) + 30 h (Kl. 2-4) --> Der Schule stehen 35 h DaZ zur Verfügung.

Hinweise zur Planung von DaZ-3

  • Die Anzahl der Stunden für DaZ-3 wird auf der Basis der prognostizierten Schüler mit dem Merkmal DaZ-3 berechnet:
Schüler mit DaZ-3 * 0,3 = pauschaler Wert für DaZ-3

GTA

Stunden für GTA-Koordinatoren werden als Aufschlag auf die schulbezogenen Anrechnungsstunden durch den Schulreferenten vergeben:

  • bis 180 Schülerinnen und Schüler 1 UE
  • bis 500 Schülerinnen und Schüler 2 UE
  • ab 501 Schülerinnen und Schüler 3 UE

GYM

  • P4-Gymnasien erhalten Stunden für Profil laut Stundentafel.


Planung von EU4, WB, P
Für die Berechnung des Fachbedarfs in der Lehrerausbildung wird die Konkretisierung des Bildungsangebots in den in den Fächern amtl. kurz WB, EU4 und P benötigt. Überall dort, wo ein Fach der Stundentafel zugeordnet werden kann, soll das auch erfolgen. Die Planung von amtl. kurz EU4/ BA EU4 soll eine Ausnahme sein, wenn keine Fachzuordnung möglich ist. Auch bei WB und P soll, sofern möglich, das Bildungsangebot konkretisiert werden.
WB
In den Stundentafeln der Klassenstufen 5-10 werden 5 h für individuelle Förderung ausgewiesen.

  • Der Bedarf errechnet sich wie folgt: (Anzahl der Klassen der Klassenstufen 5 bis 10) / 6 * 5.
  • Beispiel: Anzahl Klassen = 19 → 19/6*5 = 15,83 UE.

Diese Stunden werden im THEO GB als WB-Pauschale ausgewiesen.

GS/GMS

Stunden für Schwimmbegleitung müssen durch den Schulreferenten als Pauschale gepflegt werden.

OS/OS +/P63 und lernzielgleiche FS

Schüler der Klassenstufe 10 wählen 2 Fächer aus GK, GE und GEO. Pro Klasse können maximal 6 Wochenstunden für diese Fächer verplant werden. Die Planung ist klassenübergreifend zu vollziehen.
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 wählen außerdem ein Fach aus KU und MU.

Inklusion

Der Bedarf für Inklusion wird aus der Anzahl der prognostizierten Schüler errechnet. Stunden, die die Schule im Bildungsplan angelegt haben, werden im 1. Stichtag nicht übernommen.

  • Die Änderungen der Pauschale für die Ermittlung des Bedarfs für Inklusion auf den für alle Schularten einheitlichen Wert von 2 h je inklusiv unterrichtetem Schüler  1,5 h Regelschule + 0,5 h Förderschule bleibt bestehen.
  • Für lernzieldiff. Unterrichtung gilt für alle Schulen folgende Berechnungsgrundlage:
    • GS: 3h
    • OS, GMS, P63: 4h + je 1h für jeden weiteren Schüler.

Schulen des ehemaligen Schulversuchs ERINA erhalten keine erhöhten Aufschläge.
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Bildung von Klassen, Kursen und Gruppen regelt die Höhergewichtung von Schülern, die inklusiv unterrichtet werden. Saechsische-Klassenbildungsverordnung [1]
Gewichtungszuschläge:

  • in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache 0,5 pro Schüler,
  • im Förderschwerpunkt Lernen 1,0 pro Schüler und
  • in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung 1,5 pro Schüler.

gesetzliche Grundlage: Schulintegrationsverordnung

Bis zur Einführung der Kooperationsverbünde erhalten Grund- und Oberschulen, die ab dem Schuljahr 2018/2019 die lernzieldifferente inklusive Unterrichtung fortführen oder neu einführen, schulbezogene Anrechnungsstunden.
Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen bilden zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts nach Absatz 5 (Schulgesetz [2]) Kooperationsverbünde.

Umsetzung von Inklusion in SaxSVS

Schüler mit dem Merkmal Inklusion 1. Stichtag Prognose der Anzahl der Schüler in der Klassenbildungsmaske

Berechnung des Bedarfs für Inklusion pro Schüler mit dem Merkmal Inklusion wurden in SaxSVS angepasst.

GS betreuende FS OS/OSP/P63 betreuende FS GMS betreuende FS GYM betreuende FS
1,5 0,5 1,5 0,5 1,5 0,5 1,5 0,5

Aufschläge für lernzieldifferente Unterrichtung und Kooperationsverbünde werden durch den Schulreferenten gepflegt:

  • Allgemeines/Datenpflege Aufschläge/schulbezogene Anrechnungen

Hinweise zur prognostischen Planung von INKL

  • Die Anzahl der Stunden für INKL wird auf der Basis der prognostizierten Schüler mit dem Merkmal INKL berechnet:
GS: Schüler mit INKL * 2 = pauschaler Wert für INKL
OS/OSP/P63/GMS/GYM: Schüler mit INKL * 2 = pauschaler Wert für INKL

Hinweise zur Planung von Inklusion/lerndifferenzierte Unterrichtung

  • Aufschläge auf die schulbezogenen Anrechnungen für lernzieldifferente Unterrichtung an der GS 3h, OS 4h +1h je weiterer Schüler.
  • Schulen des ehemaligen Schulversuchs ERINA erhalten keine erhöhten Aufschläge.


Aufschläge für lernzieldifferente Unterrichtung und Kooperationsverbünde werden durch den Schulreferenten gepflegt:

  • Home/Allgemeines Aufschläge/schulbezogene Anrechnungen

Weitere Hinweise zur Planung des 1. Stichtages

Klassen- und Gruppen- und Kursbildung

Die Grundlage für die Klassen- und Gruppen- und Kursbildung bildet die VwV Schuljahresablauf.
Gymnasien und Berufliche Gymnasien:

  • Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen (Schülerzahl zuzüglich Gewichtungszuschläge geteilt durch 25) multipliziert mit dem Faktor 47
  • Gymnasien mit vertiefter Ausbildung zusätzlich je Schüler
    • bei sportliche Vertiefung 1,0 Lehrerwochenstunden,
    • bei musischer Vertiefung 0,7 Lehrerwochenstunden,
    • bei sprachlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden,
    • bei mathematisch-naturwissenschaftlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden

GS, P63, OSP, GMS - Maßnahmen in der Schuleingangsphase:

  • bei einzügiger Klassenstufe 1 3 Lehrerwochenstunden,
  • bei zweizügiger Klassenstufe 1 5 Lehrerwochenstunden,
  • bei dreizügiger Klassenstufe 1 7 Lehrerwochenstunden,
  • bei vier- und mehrzügiger Klassenstufe 1 9 Lehrerwochenstunden.

Oberschulen mit dem besonderen Bildungsweg Produktives Lernen:

  • je Lerngruppe 48 Lehrerwochenstunden

Ausnahmegenehmigungen zur Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung

  • Fallgruppe I
    • Räume oder Teilbereiche der Schule gewährleisten nicht die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Verhütung von Unfällen
  • Fallgruppe II
    • Förderschulen --> das Schulnetz lässt aufgrund regionaler wirtschaftlicher und siedlungsgeographischer Gegebenheiten keine sinnvolle Alternative gemäß den Vorgaben für die Planung und Einrichtung von Schulstandorten zu
  • Fallgruppe III
    • gesonderte Regelungen in Verwaltungsvorschriften
- Außenstelle
- Dehnerklasse (sportbetonte Schule)
- INKLUSION (§2 Abs. 3 SächsKlassBVO
- Klassen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht
- Kooperation mit FS
- Schillergymnasium, Annengymnasium
- Unterschreitung der Mindestschülerzahlen wegen regionaler Besonderheiten
- Vorhalteklasse (DaZ)
- Webergymnasium, Paluccaschule, Kreuzchor - 63. Grundschule
  • Fallgruppe V
    • Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch
    • Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“
    • zweite abschlussorientierte Fremdsprache an Oberschulen

Planungsvorgaben für die Gruppenbildung

Schulart Klasse, Gruppe Mindestschülerzahl
OS, OSP, P63 Gruppe mit dem Ziel Hauptschulabschluss 12
Gruppe in Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales 12
Gruppe in Technik und Computer 12
Gruppe in Informatik 12
GMS Gruppe mit dem Ziel Hauptschulabschluss 12
Gruppe in Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales 12
Gruppe in Technik und Computer 12
Gruppe in Informatik 12
Gruppe zweite Fremdsprache (gymnasiales Anforderungsniveau) 12
Gymnasium Gruppe in Technik und Computer 12
Gruppe in Informatik 12
Gruppe dritte Fremdsprache 12
Profilgruppe 16

Schülerzahlprognose in SaxSVS

In der Klassenbildungsmaske werden die Schülerzahlen prognostisch eingetragen.

  • Re/ETH
  • Wahlfächer/Fremdsprachen
  • Inklusion (INKL)
  • HS/RS an OS/OSP/P63, HS/RS/Gym an GMS, §4 am GYM
  • Migranten / DAZ-3
  • schwerst- und mehrfach behindert


Vom 31.07. zum 01.08. eines Jahres wechselt die Übernahme der Schülerdaten von Prognose auf Schülerwerte. Mit diesem Wechsel werden nur Stammschüler gezählt, die den Klassen zugeordnet wurden.

Abweichungen in der Klassenbildung

  • Plausibilitäten → Abweichung Klassenbildung
  • Schulleiter beantragt Ausnahmegenehmigung (Fallgruppe wird in der Klassenbildungsmaske für die zusätzlich gebildete Klasse eingetragen).
  • Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe.
  • Der THEO GB berechnet für die genehmigte Klasse den Bedarf.

Abweichungen im THEO GB durch zusätzlich gebildete Gruppen

  • Der Schulleiter trägt im Bildungsplan für die zusätzlich gebildete Gruppe die Fallgruppe ein.
  • Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe und begründet die zusätzlich gebildete Gruppe in der Planungsbestätigung.
  • Genehmigte Fallgruppen haben keinen Einfluss auf die Berechnung des THEO GB, deshalb ist der IST-Wert im Fach höher.

Pauschale für Schwimmbegleitung: Stunden für Schwimmbegleitung werden durch den Schulleiter beantragt und durch den Schulreferenten als Pauschale vergeben.
Home → Datenpflege → Pauschalen

Planung Ethik/Religion

1. Stichtag

  • Schulleiter trägt Schülerzahlen prognostisch in die Klassenbildungsmaske ein.
  • Stützpunktschulen tragen die Anzahl der Gastschüler prognostisch in die jeweilige Klassenstufe ein.
  • Der Bildungsplan wird durch die Schulleitung entsprechend der Prognose erstellt.
  • Der Personaleinsatz erfolgt bei eigenem Personal.
  • Falls eine Abordnung vorgesehen ist, wird ein Jokerlehrer geplant.
  • Falls eine kirchliche Lehrkraft benötigt wird, erfolgt kein Personaleinsatz.

Weitere Hinweise zur Planung

  • Stunden für Schwimmbegleitung werden pro geplante Gruppe vergeben.
  • Die Berechnung des EB erfolgt auf der Basis der Gesamtschülerzahl.
  • Sport-OS erhalten Kaderstunden für Schüler in Klassen des Typs MS:KL X:spo in Höhe von 0,5 h pro Schüler.

Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Studienreferendare

Die gesetzlichen Grundlagen sind die Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung und die Lehramtsprüfungsordnung II [3]
Das Arbeitsvermögen der Lehrkräfte wird in der LPDK gepflegt. Schulreferenten prüfen das korrekte Arbeitsvermögen und die korrekte Pflege weiterer Anrechnungen, Ermäßigungen, Minderungen und Freistellungen.

  • Freistellungen für den Örtlichen Personalrat werden durch den Schulleiter im Schulmodul gepflegt.
  • Am Gymnasium werden Minderungen für K6/K9 durch den Schulleiter eingetragen.
  • Für die Bedarfsberechnung der sbA wird der theoretisch berechnete Wert laut Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung – SächsLKAZVO herangezogen.

Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen:
Schulreferenten pflegen die Aufschläge ein: Home → Datenpflege

  • weitere Beratungslehrer
  • Mentorentätigkeit
  • Außenstelle (bei genehmigter Außenstelle)
  • Fachleitertätigkeit
  • Lernzieldifferente Unterrichtung
  • Bertelsmann
  • Kooperationsverbünde
  • GTA-Koordinatoren

Studienreferendare:
StRef erhalten im 2. Ausbildungsabschnitt einen selbständigen Lehrauftrag nach LAPO II entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten.

Prüfung der Stichtagsdaten

Für die Prüfung der Stichtagsdaten wird im neuen Aufsichtsmodul ein Prüfbericht zur Verfügung gestellt. Der Prüfbericht ersetzt die bisherige Checkliste.

  • Auf 1. Stichtag gesendet?
  • Korrektes Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Lehramtsanwärter?
  • Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen? (Eintragung durch Referent über Allgemeines  Datenpflege)
  • Sind Freistellungen eingetragen (ÖPR)?
  • Klassenbildung / Schülerzahlprognosen?
  • Re/ETH
  • Wahlfächer
  • Inklusion (Inkl)
  • HS/RS/GYM/§4
  • Migranten / DAZ-3
  • schwerstmehrfach behindert?
  • Klassenbildung?
  • Genehmigung von Fallgruppen?
  • Bildungsplan?
  • K6/K9
  • Gruppenbildung Religionsunterricht mit prognostischen Schülerzahlen und Lehrereinsatz?

Planungsbestätigung

Die Planungsbestätigung erfolgt durch den Schulreferenten. Nach dem die Schule durch den Schulreferenten eingefroren wurde, kann die Planungsbestätigung an die Schule gesendet werden. Die Planungsbestätigung muss im neuen Aufsichtsmodul erfolgen.

Checkliste

(Checkliste)