Aus Saxsvs

Planung Deutsch als Zweitsprache

modified 2026-02-09; 12:36:48

Grundlagen

Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten
Lehrplan Deutsch als Zweitsprache
VwV Stundentafeln Deutsch als Zweitsprache
VwV Bedarf und Schuljahresablauf

Die Schüler durchlaufen im Rahmen der Förderung drei Etappen: 1. Etappe (DaZ-1), 2. Etappe (DaZ-2) und 3. Etappe (DaZ-3).
Änderungen der Etappen müssen in den Schülerdaten monatlich jeweils zum Termin der Sendung mit Freigabe für die Schulaufsicht aktualisiert werden!

Erste und zweite Etappe

  • Die erste und zweite Etappe findet an ausgewählten Schulen der Schularten Grundschule, Oberschule, Oberschule+, Gymnasium, Gemeinschaftsschule und Kolleg in Vorbereitungsklassen/Vorbereitungsgruppen oder wenn die Schülerzahl für die Bildung einer Vorbereitungsgruppe nicht ausreicht als Einzelintegration direkt in der Regelklasse statt.
  • An Förderschulen findet die schulische Integration immer als Einzelintegration direkt in der Regelklasse statt.
  • Je nach Schülerzahl sollen die Schüler der ersten und zweiten Etappe (DaZ-1 / DaZ-2) in Vorbereitungsklassen bzw. Vorbereitungsgruppen oder in Einzelintegration direkt in der Regelklasse unterrichtet werden. Dabei können in der Grundschule Schüler aus höchstens 2 Klassenstufen und an den weiterführenden Schularten Schüler aus höchstens 3 Klassenstufen zusammengefasst werden.
  • Bis zu einer Gesamtschülerzahl von 6 Schülerinnen/Schülern an der Schule wird in der Regel keine Vorbereitungsklasse oder -gruppe gebildet, sondern die Möglichkeit der Einzelintegration direkt in der Regelklasse genutzt.
  • Ab einer Schülerzahl von 7 bis zu 12 Schülerinnen und Schülern wird eine Vorbereitungsgruppe gebildet.
  • Ab 13 Schülerinnen/Schülern werden Vorbereitungsklassen gebildet.
  • Im SaxSVS-Schulmodul sind für diese Vorbereitungsklassen an den Schularten Grundschule, Oberschule, Oberschule+, Gymnasium, Gemeinschaftsschule oder Kolleg folgende Klassentypen vorgesehen:

GS:VKA - Vorbereitungsklassen an Grundschulen

MS:VKA - Vorbereitungsklassen an Oberschulen

B2:MS:VKA - Vorbereitungsklassen an Abendoberschulen
B2:KOL:VKA - Vorbereitungsklassen an Kollegs
GYM:VKA - Vorbereitungsklassen an Gymnasien
OSP:VKA - Vorbereitungsklassen an Oberschule+
P63:VKA - Vorbereitungsklassen an Schulen besonderer Art nach §63d Schulgesetz

GMS:VKA:Primar - Vorbereitungsklassen an Gemeinschaftsschulen - Primarstufe

GMS:VKA:Sekundar - Vorbereitungsklassen an Gemeinschaftsschulen - Sekundarstufe

  • Klassentypen für Vorbereitungsgruppen entsprechen den oben genannten Klassentypen für Vorbereitungsklassen, enden aber auf ein zusätzliches ":g"!

Erste und zweite Etappe zum 1. Stichtag

Zur Planung des kommenden Schuljahres am 1. Stichtag sind folgende Schritte notwendig:

Anlegen der Vorbereitungsklassen, Vorbereitungsgruppen oder Einzelintegration

  • In der Klassenbildung die benötigten Vorbereitungsklassen (Klassentyp x:VKA) oder Vorbereitungsgruppen anlegen oder die Schülerinnen und Schüler mit Einzelintegration direkt in der Regelklasse im Register Migration/DAZ entsprechend kennzeichnen.
Achtung! Es werden entweder Vorbereitungsklassen/Vorbereitungsgruppen gebildet oder Einzelintegrationen gekennzeichnet. Es können nicht beide Varianten gewählt werden. 

Hochrechnung und Aktualisierung der Prognose/Statistik

  • Im Bereich Prognose/Statistik die Hochrechnung (Übernahme aus Schülerdaten) durchführen.
  • Die Prognose der voraussichtlichen Schülerzahl von DaZ-Schülern in den Zeilen "davon DaZ 1. Etappe", "davon DaZ 2. Etappe" bzw. bei Einzelintegration in " davon DaZ 2. Etappe" und in "darunter Einzelintegration" anpassen.
  • In der Prognose werden die Schülerinnen und Schüler in DaZ-Etappen dort eingetragenen, wo sie sich zukünftig ab dem 01.08. befinden, d.h. "DaZ-1"- Schüler in den Vorbereitungsklassen,"DaZ-2" und "DaZ-3"- Schüler in den Regelklassen.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Regel die DaZ-Etappen 1 und 2 innerhalb eines Schuljahres durchlaufen.
  • Schülerinnen und Schüler, die zum neuen Schuljahr von der Etappe "DaZ-1" in die Etappe "DaZ-2" wechseln und in eine Regelklasse der eigenen Schule aufgenommen werden können, werden in der Prognose des nächsten Schuljahres bei der Regelklasse abgebildet.


Teilintegration und DaZ-Unterricht nicht an derselben Schule

  • Finden die Teilintegration und der DaZ-Unterricht in der Vorbereitungsklasse nicht an derselben Schule statt, ist der Schüler als Stammschüler an der Schule der Teilintegration und als Gastschüler an der Schule mit DaZ-Unterricht zu planen.
  • Diese Schüler erhalten an der Stammschule nicht das Merkmal "Einzelintegration!"
  • Die Planung des Unterrichts erfolgt wie für die Gastschüler-Religion. Siehe Planung des Unterrichts für die Gastschüler DaZ

Beispiel:

aktuelles Schuljahr mit Zugang nach dem 1. November Prognose im zukünftigen Schuljahr
Schüler ist an der Stammschule einer Regelklasse und an der Gastschule einer Vorbereitungsklasse zugeordnet.

Schüler wird an Stammschule in der Prognose der Regelklasse mit Merkmal "davon DaZ-2" eingetragen.
Diese Schüler werden nicht in die Zeile "darunter Einzelintegration eingetragen!"
Schüler wird an der Schule mit DaZ-Unterricht in der Prognose der Vorbereitungsklassen in der Zeile Gastschüler DaZ eingetragen.


Planung für Schülerinnen und Schüler, für die kein Platz in der Regelklasse vorhanden ist

  • Schülerinnen und Schüler, die zum neuen Schuljahr von der Etappe "DaZ-1" in die Etappe "DaZ-2" wechseln und für die noch kein Platz in einer Regelklasse vorhanden ist, werden weiterhin in der Prognose der Vorbereitungsklasse der bisherigen Stammschule abgebildet, bis für diese ein Platz an einer anderen Schule gefunden wurde.

Planung des DaZ-Unterrichts im Bildungsplan

  • Im Bildungsplan wird der Unterricht bei vorhandenen Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen mit dem amtlich Kurz "DaZ" im Regelfall als Mehrstufengruppe geplant, um später Schüler dem geplanten Unterricht zuordnen zu können.
  • Die Anzahl der zu planenden DaZ-Stunden zum 1. Stichtag ist nicht mehr von den geplanten Vorbereitungsklassen abhängig.
  • Der Bedarf an Stunden im Bildungsplan für den Unterricht im Bildunsangebot "DaZ" wird abhängig von der vorhandenen Schülerzahl der Etappen DaZ-1/DaZ-2 jeweils für "Klassenstufe 1", "Primarstufe Kl.2-4, Unterstufe" und "Sekundarstufe 1, Mittelstufe, Oberstufe, Werkstufe" nach folgender Übersicht geplant.

Die entsprechenden Regelungen sind in der VwV Bedarf und Schuljahresablauf festgelegt.

Anzahl Schülerinnen/Schüler Klassenstufe 1 - Stunden DaZ Primarstufe KL 2-4, Unterstufe - Stunden DaZ Sekundarstufe, Mittelstufe, Oberstufe, Werkstufe - Stunden DaZ
1-6 5 5 10
7-12 10 10 20
13-28 15 15 25
29-34 20 20 35
35-42 25 25 45
43-56 30 30 50
57-62 35 35 60
63-68 40 40 70
69-84 45 45 75
85-90 50 50 85
91-96 55 55 95
ab 97 60 60 100

Planung DaZ Vorbereitungsklassen/Vorbereitungsgruppen im Bildungsplan

Planung DaZ Klassenstufe 1 im Bildungsplan

Planung DaZ Einzelintegration im Bildungsplan

Erste und zweite Etappe zum 2. Stichtag

  • Mit Beginn des Schuljahres zum 2. Stichtag sind die DaZ-Schüler den Klassen zuzuordnen und die Lehrkräfte im Fach "DaZ" einzusetzen.
  • Aus technischen Gründen werden in SaxSVS:
    • Schülerinnen und Schüler in der DaZ-Etappe "DaZ-1" immer in der Vorbereitungsklasse abgebildet,
    • Schülerinnen und Schüler in der DaZ-Etappe "DaZ-2" immer einer Regelklasse zugeordnet,
    • Schülerinnen und Schüler mit Einzelintegration immer der DaZ-Etappe "DaZ-2" und direkt der Regelklasse zugeordnet.
  • Bei allen DaZ-Schülern muss die Etappe in der entsprechenden Zeitscheibe im aktuellen Schuljahr in den Schülerdaten Register "Migration/DAZ" eingetragen sein, um die korrekte Zählung im TheoGB zu gewährleisten.
Bei DaZ-Schülern in Einzelintegration direkt in der Regelklasse muss zusätzlich zur Etappe "DaZ-2" noch der Haken in der Spalte "Einzelintegration" in den Schülerdaten Register  "Migration/DAZ" gesetzt sein 

  • Für eine Gruppenzuordnung zum geplanten Unterricht im Bildungsangebot "DaZ" bei vorhandenen Vorbereitungsklassen oder -gruppen müssen im Bildungsplan die Regelklassen, denen DaZ-Schüler zugeordnet wurden, mit den Mehrstufengruppen der Vorbereitungsklassen oder -gruppen durch Anhaken gekoppelt werden.
  • Für Einzelintegrationen ist es ebenfalls empfehlenswert Mehrstufengruppen zu bilden.
  • In der Klassenstufe 1 können Stufengruppen für die DaZ-Schüler der Klassenstufe 1 gebildet werden.


  • Jetzt können in der Gruppenzuordnung die Schüler den Gruppen zugeordnet werden.

Teilintegration und DaZ-Unterricht nicht an derselben Schule

  • Finden die Teilintegration und der DaZ-Unterricht in der Vorbereitungsklasse nicht an derselben Schule statt, ist der Schüler als Stammschüler an der Schule der Teilintegration und als Gastschüler an der Schule mit DaZ-Unterricht zu planen.
  • Die Planung erfolgt wie für die Gastschüler-Religion. Siehe Planung des Unterrichts für die Gastschüler DaZ

Hinweise zur Planung von DaZ-Etappen für Schulanfänger an Grundschulen

  • Schulanfänger mit Bedarf in Deutsch als Zweitsprache sollen an den Grundschulen schon direkt bei der Einschulung in die Klassen der Klassenstufe 1 teilintegriert werden.
  • Die Zuordnung zu den DaZ-Etappen in SaxSVS dient immer der organisatorischen Abbildung der Schülerinnen und Schüler in DaZ-Etappen und muss dabei nicht zwingend der sprachlichen Entwicklung entsprechen.
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 an Grundschulen erhalten deshalb aus organisatorischen und technischen Gründen, wenn sie direkt in die Regelklasse aufgenommen werden, immer die Etappe "DaZ-2", unabhängig von ihrer Sprachentwicklung.

  • Schülerinnen und Schüler in DaZ-Etappe "DaZ-2" in der Klassenstufe 1 erhalten laut VwV Bedarf und Schuljahresablauf DaZ-Stunden im gleichen schülerzahlabhängigen Umfang wie für Einzelintegration.

Hinweise zur Planung von DaZ-Unterricht für Schüler an Förderschulen

  • Für die Bildung von Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen gibt es an öffentlichen Förderschulen derzeit keine rechtlichen Grundlagen. An Förderschulen werden deshalb keine Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen gebildet.
  • DaZ-Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf werden zur schulischen und sozialen Integration der Etappe "DaZ-2" und direkt den Regelklassen zugeordnet. Diese Schülerinnen und Schüler werden wie Einzelintegrationen direkt in der Regelklasse gehandhabt und erhalten DaZ-Stunden im gleichen schülerzahlabhängigen Umfang wie für Einzelintegration.

Planung von Inklusionsstunden für DaZ-Schüler

  • Um im Bildungsplan für DaZ-Schüler Inklusionsstunden zu planen, ist es notwendig, diese Stunden als Mehrstufengruppe zu planen und mit der Regelklasse des Stammschülers zu koppeln. Nur dann erfolgt eine richtige Abbildung im Aufsichtsmodul.
  • Das betrifft aber, wie oben beschrieben, nur DaZ-Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, für die ein Feststellungsverfahren durchgeführt wurde.

Dritte Etappe

  • Allen zu fördernden Schülern in der dritten Etappe muss in den Schülerdaten im Register "Migration/DAZ" die Etappe "DaZ-3" in der entsprechenden Zeitscheibe im aktuellen Schuljahr eingetragen werden.

  • Die Stunden für die dritte Etappe werden mit 0,3 Stunden pro Schüler in Regelklassen berechnet.
  • Die Stunden sind entsprechend der Anzahl der Schüler im Bildungsplan mit Bildungsangebot "DaZ-3" (aus frei verfügbar) anzulegen und zum 2. Stichtag mit dem entsprechenden Lehrereinsatz zu versehen.

  • Zum 1. Stichtag wird der Bedarf für DaZ-3 pauschal aus der Anzahl der Schüler mit "Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch" und dem Merkmal "davon DaZ-3" in der Klassenbildung/Prognose berechnet.

Ansichten im SaxSVS-Aufsichtsmodul

  • Im Theoretischen Grundbereich werden die eingetragenen Stunden mit den theoretisch berechneten Stunden verglichen. Falls eine Abweichung entsteht, wird diese in der Spalte Abw-IST vermerkt.