Aus Saxsvs

Schülerbewegungen in SaxSVS

modified 2024-06-14; 06:19:34

Anlegen von Schülern im Schulmodul SaxSVS

Aufnahme der Schüler in SaxSVS

Schüler werden als Schulanfänger im Schulmodul SaxSVS grundsätzlich nur in einer Grundschule angelegt. Ausnahmen sind der Zuzug aus anderen Bundesländern / Staaten oder der Wechsel von einer Schule in freier Trägerschaft in eine staatliche Schule. In diesen Fällen werden die Schüler von der Schule in SaxSVS angelegt, an der die Erstanmeldung durch die Eltern erfolgt.

Grundsätzlich sind alle an der Grundschule angemeldeten Schulanfänger in SaxSVS aufzunehmen und einer SV-Klasse (Klasse mit Klassentyp GS:SV) zuzuordnen, auch wenn ein späterer Übergang an eine Schule in freier Trägerschaft geplant ist. Diese Schüler werden dann später per Funktion Datensatzübergabe an die betreffenden Schulen verschickt.

Schüler mit Wunsch auf Schulbezirkswechsel

Wurde für einen Schüler durch die Eltern ein Antrag auf Aufnahme an einer Schule außerhalb des Schulbezirks gestellt, wird nach Zustimmung durch das Landesamt für Schule und Bildung und nach Erstellung des Aufnahmebescheides durch die aufnehmende Schule, der Schüler als Stammschüler (Stammschülersicht) an die gewünschte Schule abgegeben.

Schulanfänger mit Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs

Ist für einen Schulanfänger die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet worden, so wird der Schüler als Stammschüler an der zuständigen Grundschule angelegt und von dort als Gastschülersicht an die entsprechende FS versandt. Erst nach der Entscheidung des LaSuB, dass der Schülers seine Schullaufbahn an einer FS fortsetzt, wird der Schüler als Stammschülersicht an die FS abgegeben.

Übergang an weiterführende Schulen

Übersendung vorab nach Anmeldung

  • Mit Einführung des Onlineschulmoduls SaxSVS entfällt die vorherige Übersendung als Gastschüler (früher Nebendatensatz) an weiterführende Schulen!
  • Wenn die weiterführende Schule (Oberschule, Gymnasium ...) bekannt ist, können die Schülerdatensätze schon vorab übergeben werden.
Bitte unbedingt beachten: Das Von-Datum (erster Schultag an der weiterführenden Schule) ist dabei zwingend der 01.08.2024.
Die Schülerin/der Schüler wird als Stammschüler bis zum 31.07. behalten. Bis zu diesem Datum kann auch die Schulwahl (weiterführende Schule) durch löschen der Zeile in der Datensatzübergabe wieder aufgehoben werden. 
  • Die weiterführende Schule kann dann die Schülerin/den Schüler nach Auswahl des neuen Schuljahres schon Klassen und Gruppen zuordnen, besitzt aber noch keinen Stammschuleintrag.

Übersendung zum Schuljahresende als Stammschüler

  • Die Übergabe der Stammschülersicht der Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresende an eine weiterführende Schule kann schon vorher geplant werden.
  • Sobald die aufnehmende Schule feststeht, kann mit der Datensatzübergabe die Stammschülersicht an weiterführende Schulen abgegeben werden.
Als "Von-Datum" (erster Schultag an der weiterführenden Schule) ist dabei zwingend der 01.08. auszuwählen!
  • Ab 21-Tage vor dem Schuljahresende ist eine Übergabe der Stammschülersicht zu einem Datum im aktuellen Schuljahr nicht mehr möglich.
  • Vor der Abgabe sollte eine Prüfung und Aktualisierung der Daten über die Plausiprüfung erfolgen.
  • In den Klassenstufen 4 der Grund- und Förderschulen müssen vor Abgabe die Bildungsempfehlungen und der Übergang an weiterführende Schulen eingetragen werden.
  • In den Abschlussklassen an Förderschulen, Oberschulen und Gymnasien müssen die Abschlüsse der Schülerinnen und Schüler kontrolliert und falls nicht vorhanden eingetragen werden.

Übergang an die berufsbildenden Schulen

  • Setzt die Schülerin/der Schüler ihre/seine Schullaufbahn an einer berufsbildenden Schule fort, so wird er über die Funktion Datensatzübergabe mit Grund "Beendigung der Schullaufbahn" zum Datum 31.07. oder, falls die Berufsschule schon bekannt ist, mit Grund "Übergang an sächs. Berufsschule in öffentl./freier Trägerschaft" zum Datum 01.08. archiviert.
  • Da die Schülerdaten nicht weitergegeben werden, wird kein Eintrag in die Schülerlaufbahn geschrieben.
  • Die Berufsschule kann später im Register Abschluss vermerkt werden.

Beendigung Schullaufbahn in Sachsen

  • Beendet eine Schülerin/ein Schüler seine Schullaufbahn in Sachsen, wird die Abschlussart im Register Abschluss auf der Maske Schülerdaten eingetragen und der Schülerdatensatz über die Funktion Datensatzübergabe mit Grund „Beendigung der Schullaufbahn“ und Bis-Datum 31.07. in das Schülerarchiv verschoben.

Austauschschüler im Ausland

siehe Schülerwechsel ins Ausland

Schülerwechsel innerhalb eines Schuljahres

Schülerwechsel innerhalb Sachsens

Erfolgt ein Schulwechsel in Sachsen innerhalb eines Schuljahres, informiert die aufnehmende Schule die Stammschule über die Aufnahme des Schülers und bittet um die Übersendung der Stammschülersicht. Die Übersendung der Stammschülersicht soll innerhalb von 1 Woche nach dieser Information erfolgen.

Schülerwechsel nach außerhalb Sachsens

Wechselt ein Schüler in eine Schule außerhalb Sachsens wird dieser über die Funktion Datensatzübergabe mit Grund „Schulwechsel nach außerhalb Sachsen“ abgegeben. Die Schülerin/ der Schüler wird dabei in das Schülerarchiv verschoben. Es ist notwendig Bundesland, Ort und aufnehmende Schule für die Ergänzung der Laufbahn einzutragen.

Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs

Ist ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet worden, so wird der Schüler als Gastschülersicht an die entsprechende FS versandt. Wird durch das LaSuB als Ergebnis des Verfahrens die Entscheidung getroffen, dass der Schülers seine Schullaufbahn an einer FS fortsetzt, wird der Schüler als Stammschülersicht an die FS abgegeben, andernfalls ist die Gastschülerzeitscheibe durch Eintragung eines Enddatums von der Stammschule zu beenden.