Handreichung Entwurf

Aus Schulaufsicht
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2. Stichtag 2025/2026 - Handreichung für Schulreferenten (ABS)

  • Vom 31.07. zum 01.08. eines Jahres wechselt die Übernahme der Schülerdaten von Prognose auf Schülerwerte. Mit diesem Wechsel werden nur Stammschüler gezählt, die den Klassen zugeordnet wurden.
  • ab 17.09.2025: Das Senden auf 2. Stichtag ist nur möglich, wenn die Mindestanforderungen in der Plau-siprüfung keine Fehler mehr aufweisen. (siehe: https://saxsvs.de/index.php/Mindestanforderungen_an_Datenfreigaben_f%C3%BCr_Stichtage)
  • Der 2. Stichtag im Schuljahr 2025/2026 ist der 01.10.2025 (Endtermin für die Stichtagsmeldung)

Termine für den 2. Stichtag 1.10.2025

Termin Aktion Verantwortlich Kontrolle
Freitag, 8. August 2025 Dateneingabe in LPDK fertig theoretisch Personalreferat Schulreferent
Montag, 11. August 2025 Beginn neues Schuljahr VwV
Montag, 25. August 2025 Termin Datenfreigabe auf 2. Stichtag mit Klassen- und Gruppenbildung Schulreferent
Montag, 1. September 2025 Endtermin Prüfung Klassen- und Gruppenbildung Schulen Schulreferent
Montag, 1. September 2025 Freischaltung Pegasus und Phönix / Übermittlung der Zugangsdaten an ABS und BBS Pegasus/Phönix
Montag, 1. September 2025 Sicherung der Daten zur Klassen- und Gruppenbildung als Excel-Tabellen SaxSVS
Mittwoch, 17. September 2025 Datenfreigabe 2. Stichtag nur noch möglich, wenn zuvor die Plausiergebnisse der amtl. Schulstatistik Pegasus geprüft wurden. Schulen SMK
Montag, 29. September 2025 letzte Eintragungen in LPDK Personalreferat
Montag, 29. September zum Dienstag, 30. September 2025 letzte Übernahme LPDK-Daten, danach Abklemmen LPDK SID
Dienstag, 30. September 2025 Letzter Sendetermin Schulen ABS und Abschluss aller Korrekturarbeiten Schulen Schulreferent
Mittwoch, 1. Oktober 2025 2. Stichtag SaxSVS VwV
Mittwoch, 1. Oktober 2025 Einfrieren 2. Stichtag für ABS SID
Donnerstag, 2. Oktober 2025 Beginn Fertigstellung Pegasus Schulen
Montag 06.10.2025 - Freitag 24.10.2025 Bestätigung der Berichterstattung (Eintragen Bemerkungen Referent) Schulreferent
Mo 06.10.2025 bis Fr 17.10.2025 Herbstferien VwV
Montag 27.10.2025 bis Montag, 03.11.2025 Prüfen der Stichtagsdaten durch Leitung SaxSVS SMK
Donnerstag, 30. Oktober 2025 Einfrieren BBS Schulreferent
Dienstag 4. November 2025 Berichtstermin alle Schularten und Fertigmeldung STO an SMK rPT-Leiter SMK
Dienstag, 5. November 2025 Ende Datenübernahme Pegasus und Phönix SID
Mittwoch, 5. November 2025 Beenden 2. Stichtag SMK SMK
Mi 05.11.2025 zum Do 06.11.2025 Freischaltung Übernahme LPDK SID
Freitag, 7. November 2025 Prüfen und Beenden Pegasus/Phönix Schule

Änderungen zum Vorjahr (2. Stichtag 2024/2025)

Bereich Änderung zu 2. Stichtag 2024/2025 Beschreibung
AEF K6/K9 --> AnrSEK II
Altersermäßigung
Fachberater --> sbA = 4 h
sbA um 10%
Reduzierung Regelstundenmaß für Lehrbeauftragte an LAS 2 h
9.1 Änderungen Arbeitsvermögen
DAZ DaZ-2 in KL 1
Einzelintegration
Mindestschülerzahl 13 in Vorbereitungsklassen
6.1 Änderung Migration
Religion/Ethik Planung nach VwV Stundentafel 5.3 Änderung Planung Religion/Ethik
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2405 Link noch prüfen
Pauschalen neuer Theo GB --> Berechnung der Pauschalen im Schulmodul 10.3 Änderung der Abbildung von Pauschalen
https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Theoretischer_Grundbreich#Budget_nach_Pauschalen_(neu)
EB X %
EB gebunden für Projekte wie Zooschule und Schülerrechenzentrum
Festlegung zPT

Gesetzliche Grundlagen

https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Anwender:Planung

Allgemeine Hinweise zur Planung des 2. Stichtages

Prüfen der Schülerzahlen Inklusion und DaZ-1/2

Die korrekte Schülerzahl für Inklusion und DaZ-1/2 in SaxSVS und in der amtlichen Schulstatistik Pegasus bildet die Voraussetzung für die Berechnung der Finanzmittel, die Schulen für Mehrauf-wände vom Schulträger oder LaSuB erhalten. Schulen müssen deshalb diese Daten in der amtlichen Schulstatistik Pegasus vor dem Einfrieren des Stichtages prüfen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.

Bedarfsplanung

  • Die Planung erfolgt nach gesetzlicher Grundlage: VwV Stundentafeln
  • GS, FS, OS, P63, GMS und GYM bilden zum 2. Stichtag die sich aus den Stundentafeln und der durch das LaSuB bewilligten Klassen- und Gruppenbildung ergebenden Bedarfe ab, auch für die Fächer, in denen der Bedarf evtl. nicht gedeckt werden kann
  • Stunden, die nicht mit Lehrpersonal abgedeckt werden können, werden trotzdem im Bildungsplan ange-legt, bleiben aber im Personaleinsatz "leer". Dadurch wird der planmäßige Ausfall abgebildet.

Planung Ethik/Religion zum 2. Stichtag

  • Festlegungen zur Planung des Unterrichts im Fach Religion und Ethik laut VwV Religion und Ethik:
II 5.3 Bei der Stundenplanung soll der Unterricht in den Fächern Evangelische Religion und Katholische Religion:

a) möglichst parallel zum Fach Ethik,
b) in der Regel mit der gleichen Wochenstundenzahl wie das Fach Ethik,
c) nicht von vornherein zu ungünstigen Zeiten, zum Beispiel in Randstunden, und nicht von vornherein zu ungünstigen Zeiten, zum Beispiel in Randstunden,
d)im Bedarfsfall maximal zwei aufeinander folgende Klassen- oder Jahrgangsstufen übergreifend erteilt werden.

II 5.5 Der Religionsunterricht wird grundsätzlich entsprechend den jeweils geltenden Stundentafeln erteilt.
  • Schulleiter ordnen die Schüler den Reli- und Ethikgruppen zu.
  • Schüler, die den Religionsunterricht an Stützpunktschulen besuchen, werden von der Stammschule als Gastschüler abgegeben und den Gruppen zugeordnet.

Wahlpflichtfächer (OS, P63, GMS und lernzielgleiche FS)

  • Schüler der Klassestufe 10 wählen 2 Fächer aus GK, GE und GEO.
  • Pro Klasse können maximal 6 Wochenstunden für diese Fächer geplant werden.
  • Die Planung ist klassenübergreifend zu vollziehen.

Kaderstunden (OS, Wintersportcampus)

  • Sport-OS: erhalten Kaderstunden im Grundbereich. Es werden pro Schüler in Klassen des Typs MS:KLX:spo 0,5 UE berechnet.
  • Wintersportcampus Klingenthal: Kaderstunden werden durch das Fachreferat festgelegt.

Bedarf SEKII / WB-Pauschale (GYM)

  • In den Jahrgangsstufen 11, 12 (und 13) ergibt sich die Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen multipliziert mit dem Faktor 47
  • Das so berechnete Budget wird im Theo GB der SEK II ausgewiesen.
  • In den Stundentafeln der Klassenstufen 5-10 werden 5 h für individuelle Förderung ausgewiesen --> WB. Diese Stunden werden im Theo GB als WB-Pauschale ausgewiesen.
  • Der Bedarf errechnet sich wie folgt:
Anzahl der Klassen der Klassenstufen 5 bis 10 / 6 * 5.
Beispiel: Anzahl Klassen = 19 → 19/6*5 = 15,83 UE.

Alternative Lernangebote an Oberschulen

  • Schülerinnen und Schüler, die an Projekten mit alternativen Lernangeboten gemäß § 26 Absatz 3 Satz 2 SächsSchulG teilnehmen, werden wie Schülerinnen und Schüler in Klassen zur Reintegration von Schulverweigerern in Klassen vom Typ MS:KL9:rik abgebildet. Im Bildungsplan werden Bildungsangebote mit dem amtl.Kurz = URIK für so viele Stunden geplant, wie Lehrkräfte der Schule in diesem Projekt tätig sind. Eine ausführliche Beschreibung der Planung für diese Fälle befindet sich unter Planung alternativer Lernangebote.

EB

  • Die Berechnung des EB erfolgt auf der Basis der Gesamtschülerzahl VwV Bedarf und Schuljahresablauf.
  • Der EB wird in Höhe von X % ausgereicht.
  • Für Projekte wie Zooschule und Schülerrechenzentrum wird das Bildungsangebot EB/EB gebunden verwendet. Die Zuweisung des gebundenen EB’s erfolgt durch das Fachreferat.
  • EB ohne Personaleinsatz muss im Bildungsplan gelöscht werden.

Migration

Änderungen

Formen der Integration von Schülern mit Herkunftssprache ungleich Deutsch

  • Schulen mit Vorbereitungsklassen (ab 13 SuS) oder Vorbereitungsgruppen (bis 12 SuS)
    • DaZ-1 in Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen
    • DaZ-2 in Regelklasse
    • Schulanfänger besuchen von Beginn an die Regelklasse
  • Schulen ohne Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen
    • Einzelintegration (DaZ-2 SuS in Regelklasse)

Berechnung DAZ-Stunden

Die Berechnung der Stunden für DaZ erfolgt unabhängig von der Integrationsform für alle VK-Schüler nach folgender Tabelle:

DaZ-Schüler Stunden für DaZ Stunden für DaZ
Schulart GS, AFS AFS, OS, P63, GMS, OSP, GYM, AOS, Kolleg
Stufe Schüler Kl 1/Kl 2-4/UST/VKA MST/OST/ WST/Sekundarstufe 1/VKE/VKA
1-6 5 10
7-12 10 20
13-28 15 25
29-34 20 35
35-42 25 45
43-56 30 50
57-62 35 60
63-68 40 70
69-84 45 75
85-90 50 85
91-96 55 95
ab 97 60 100

Besonderheiten

  • GS, GMS, P63: VK-Schüler in der Klassenstufe 1 erhalten zusätzliche Ressourcen für den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache
Beispielrechnung: GS: 6 Schüler DaZ-2 in Kl. 1, 46 Schüler DaZ-2 in Kl. 2-4 -> 5 h (Kl. 1) + 30 h (Kl. 2-4) --> Der Schule stehen 35 h DaZ zur Verfügung.
  • Förderschulen
    • bilden keine Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungsgruppen.
    • Alle Schülerinnen und Schüler in der Etappe DaZ-2 werden im Rahmen der Einzelintegration direkt in die Regelklassen integriert und erhalten in klassen- oder schulübergreifenden Gruppen zusätzlich Unterricht in Deutsch als Zweitsprache.
    • Siehe auch Planung des Bedarfs für Schülerinnen und Schüler mit Herkunftssprache ungleich Deutsch

Planung Migration

  • Die Klassenobergrenze wird weiter auf 28 Schüler festgesetzt.
  • Pro angelegter Klasse werden 2 Betreuungslehrerstunden (sbA) berechnet.
  • Für VK-Gruppen werden keine Betreuungslehrerstunden berechnet.
  • Klassen bzw. Gruppen im Fach Deutsch als Zweitsprache sind altersbezogen zu bilden:
    • GS: gemäß Schulordnung höchstens zwei aufeinanderfolgende Klassenstufen
    • weiterführenden Schulen: gemäß der jeweiligen Schulordnung höchstens drei aufeinanderfolgende Klassenstufen (Schüler der Klassen 5-7 und 8-10)
  • Für die Klassen- und Gruppenbildung ist die Schulaufsicht verantwortlich.
  • Siehe auch Planung des Bedarfs für Schülerinnen und Schüler mit Herkunftssprache ungleich Deutsch
  • DaZ-3: Die Stunden für DaZ-3 werden pauschal berechnet ( Schüler mit DaZ-3 * 0,3). Stunden für DaZ-3 werden nur geplant, wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vorhanden ist. Die Differenz zwischen dem Bedarf und dem tatsächlichen Einsatz wird in der Abweichung in Pauschalen transparent.

https://saxsvs.de/index.php/Handreichung_2._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen_Planung_des_Bedarfes_f%C3%BCr_Sch%C3%BCler_mit_Herkunftssprache_ungleich_Deutsch

Inklusion

Schüler, die inklusiv unterrichtet werden, erhalten folgende Gewichtungszuschläge:

Förderschwerpunkt Gewichtungszuschlag
Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache 0,5 pro Schüler
Lernen 1,0 pro Schüler
geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung 1,5 pro Schüler

Kooperationsverbünde/lernzieldifferente Unterrichtung

  • Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen bilden zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts Kooperationsverbünde.
  • Aufschläge für lernzieldifferente Unterrichtung (GS 3h, OS 4h +1h je weiterer Schüler)
  • Kooperationsverbünde werden durch den Schulreferenten gepflegt: Home/Datenpflege Aufschläge/schulbezogene Anrechnungen

Umsetzung von Inklusion in SaxSVS

  • Pauschale Berechnung: Regelschule (GS, OS/OSP/P63, GMS, GYM): 1,5 h + betreuende FS:0,5 h
  • Durch die Schule werden die Inklusionsstunden gemäß der Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung geplant.
  • Dazu werden die Stunden durch die Schule im Bildungsplan als Gruppenunterricht mit dem Bildungsangebot "INKL" im "GB" (Grundbereich) angelegt.
  • Grundsätzlich wird Inklusion nur geplant, wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vorhanden ist.
  • Die Differenz zwischen dem Bedarf und dem tatsächlichen Einsatz wird in der Abweichung in Pauschalen transparent.

Klassen-, Gruppen- und Kursbildung

Besonderheiten Schularten

Gymnasien mit vertiefter Ausbildung zusätzlich je Schüler:

  • bei sportlicher Vertiefung 1,0 Lehrerwochenstunden,
  • bei musischer Vertiefung 0,7 Lehrerwochenstunden,
  • bei sprachlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden,
  • bei mathematisch-naturwissenschaftlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden

GS, P63, OSP, GMS - Maßnahmen in der Schuleingangsphase (Schulvorbreitung --> SV):

  • bei einzügiger Klassenstufe 1 3 Lehrerwochenstunden,
  • bei zweizügiger Klassenstufe 1 5 Lehrerwochenstunden,
  • bei dreizügiger Klassenstufe 1 7 Lehrerwochenstunden,
  • bei vier- und mehrzügiger Klassenstufe 1 9 Lehrerwochenstunden.

Oberschulen mit dem besonderen Bildungsweg Produktives Lernen:

  • je Lerngruppe 48 Lehrerwochenstunden

Planungsvorgaben für die Klassen- und Gruppenbildung

Schulart Klasse/Gruppe Mindestschülerzahl Schülerobergrenze
P63, OS, GMS, GYM Klasse 15 28
GS Klasse 14 28
GS, P63, OS, GMS, GYM VK-Klasse 13 28
GS, P63, OS, GMS, GYM Gruppen WE, TC, WTH, Info, Schwimmen 12 16
GS, P63, OS, GMS, GYM Reli/Ethik 8 28
OS, P63 2. FS KL 6 12 28
OS, P63 HS-Gruppen KL 7 12 28
GYM 3. FS KL 8 12 28
GYM Profil 16 28
FS Siehe VwV Sächs. Klassenbildungsverordnung

Ausnahmegenehmigungen zur Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung

Fallgruppen werden grundsätzlich nur für die zusätzlich gebildeten Klassen bzw. Gruppen beantragt (nicht für alle Klassen/Gruppen der Stufe).
Fallgruppe I

  • Räume oder Teilbereiche der Schule gewährleisten nicht die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Verhütung von Unfällen

Fallgruppe II

  • Förderschulen --> das Schulnetz lässt aufgrund regionaler, wirtschaftlicher und siedlungsgeographischer Gegebenheiten keine sinnvolle Alternative gemäß den Vorgaben für die Planung und Einrichtung von Schulstandorten zu

Fallgruppe III

  • gesonderte Regelungen in Verwaltungsvorschriften
    • Außenstelle
    • Dehnerklasse (sportbetonte Schule)
    • INKLUSION (§2 Abs. 3 SächsKlassBVO
    • Klassen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht
    • Kooperation mit FS
    • Schillergymnasium (Pirna), Annengymnasium (Görlitz)
    • Unterschreitung der Mindestschülerzahlen wegen regionaler Besonderheiten
    • Vorhalteklasse (DaZ)
    • Webergymnasium, Paluccaschule, Kreuzchor - 63. Grundschule

Fallgruppe V

  • Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch
  • Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“
  • zweite abschlussorientierte Fremdsprache an Oberschulen

Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Studienreferendare

Änderungen beim Arbeitsvermögen

Altersermäßigungen - Reduzierung Regelstundenmaß

  • Lehrkräfte, die nach dem 1. August 2025
    • das 60. Lebensjahr vollendet haben um 1 h
    • das 62. Lebensjahr vollendet haben um 2 h
    • das 64. Lebensjahr vollendet haben um 3 h
    • das 66. Lebensjahr vollendet haben um 4 h.
  • für Lehrkräfte, die vor dem 1. August 2025
    • das 58. Lebensjahr vollendet haben um 1 h
    • das 60. Lebensjahr vollendet haben um 2 h
    • das 61. Lebensjahr vollendet haben um 3 h
    • das 66. Lebensjahr vollendet haben um 4 h.

Fachberater

  • Reduzierung der pbA auf 4 h

Anrechnungen für den Einsatz in der Sekundarstufe II (AnrSEKII)
Schulleitungen entscheiden damit künftig eigenverantwortlich über die Gewährung von Anrechnungsstunden für eine Tätigkeit in der gymnasialen Oberstufe. Die Berechnung der Gesamtzahl der "AnrSEKII" in der festgelegten Höhe von 0,1 Wochenstun-den pro Schülerinnen/Schüler in der gymnasialen Oberstufe soll sich auf die zum "Endtermin Datenfreigabe mit Klassen- und Gruppenbildung" (01.09.2025) gemeldete Schülerzahl beziehen.


Schulbezogene Anrechnungen

  • Entsprechend der Änderungen in der Lehrkräftearbeitszeit-Verordnung wurde in der Berechnung der schulbezogenen Anrechnungsstunden schulartübergreifend um ca. 10 Prozent gekürzt.

Reduzierung des Regelstundenmaß Lehrbeauftragte an Lehrerausbildungsstätten

  • 2 Wochenstunden

Prüfen des Arbeitsvermögens von Lehrkräften und Studienreferendaren

  • Das Arbeitsvermögen wird in der LPDK gepflegt.
  • Schulreferenten prüfen das korrekte Arbeitsvermögen und die korrekte Pflege weiterer Anrechnungen, Ermäßigungen und Freistellungen.
  • Freistellungen für den Örtlichen Personalrat werden durch den Schulleiter im Schulmodul gepflegt.
  • AnrSek II werden durch die Schulleitungen gepflegt.
  • sbA müssen geplant werden. Dauerhaft gewährte sbA wie SL, sSL, BL … können mit einer offenen Zeitscheibe angelegt werden.
  • Studienreferendare (StRef) erhalten einen selbständigen Lehrauftrag nach LAPO II entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten.
  • Assistenten werden in das Onlineschulmodul übernommen. In der Bilanz der Schule werden Assistenten in einer separaten Spalte abgebildet. Sie werden in der Bilanz der LK nicht berücksichtigt.

Datenpflege durch Schulreferentin/Schulreferent

Abweichung in der Klassenbildung/Ausnahmegenehmigung

  • Schulleiter beantragt Ausnahmegenehmigung (Fallgruppe wird in der Klassenbildungsmaske für die zusätzlich gebildete Klasse eingetragen).
  • Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe unter Plausibilitäten → Abweichung Klassenbildung
  • Der Theo GB berechnet für die genehmigte Klasse den Bedarf.

Abweichungen im Theo GB durch zusätzlich gebildete Gruppen

  • Der Schulleiter trägt im Bildungsplan für die zusätzlich gebildete Gruppe die Fallgruppe ein.
  • Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe und begründet die zusätzlich gebildete Gruppe in der Planungsbestätigung.
  • Genehmigte Fallgruppen haben keinen Einfluss auf die Berechnung des THEO GB, deshalb ist der IST-Wert im Fach höher.

Pauschalen

NEU:Der Theo GB wird zukünftig im Schulmodul berechnet. Die Anpassungen für den Bereich Pauschalen sind bereits umgesetzt. Das bedeutet, dass Pauschalen im Schulmodul berechnet werden und über eine Datenfreigabe an das Schulaufsichtsmodul übertragen werden. Ausführliche Beschreibung: https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Theoretischer_Grundbreich#Budget_nach_Pauschalen_(NEU!)

  • Pauschalen, die aus Schülerdaten berechnet werden

Im Schulmodul führt jede Änderung der Schülerdaten und der pauschalen Bildungsangebote zu einer Neuberechnung der Pauschalen. Die neu berechneten Werte werden im Aufsichtsmodul nach erfolgter Datenfreigabe sofort sichtbar.

  • Pauschalen Schwimmbegleitung, SOR 2+, Kader

Datenpflege durch den Schulreferenten --> Allgemeines --> Datenpflege --> Aufschläge in Pauschalen --> nächtliche Übertragung vom Schulaufsichtsmodul in das Schulmodul

  • GS, P63, GMS, FS – Schwimmbegleitung

Stunden für Schwimmbegleitung werden durch den Schulleiter beantragt und durch den Schulre-ferenten als Pauschale vergeben unter Home → Datenpflege → Pauschalen Wird ein Assistent als Schwimmbegleitung eingesetzt, werden die Stunden für Schwimmbegleitung nicht in Aufschläge auf Pauschalen geplant, weil kein Personaleinsatz bei Assistenten möglich ist

  • SOR 2plus
  • Wintersportcampus - Kader

Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen

werden vom Schulreferenten gepflegt unter Allgemeines  Datenpflege:

  • weitere Beratungslehrer
  • Mentorentätigkeit
  • Außenstelle (bei genehmigter Außenstelle)
  • Fachleitertätigkeit
  • lernzieldifferente Unterrichtung
  • Bertelsmann
  • Kooperationsverbünde
  • GTA-Koordinator

LK mit Arbeitsvermögen, die nicht mit Unterrichtseinsatz geplant werden können, werdenim EB (präsenzbefreit, Beschäftigungsverbot, ...) geplant.

Prüfung der Stichtagsdaten

  • Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Referendare?
  • Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen?
  • Freistellungen (ÖPR) und Anrechnungen für den Einsatz in der SEK II (AnrSEK II) eingetragen? Sind sbA vergeben?
  • Schülerzahlen? (INKL, DaZ, §4, mb/smb, Reli/Eth, HS/RS)
  • Wahlfächer?
  • Klassenbildung? Genehmigung von Fallgruppen?
  • Bildungsplan? DAZ-3, INKL im Grundbereich?
  • GYM: WB, zusätzlicher GB für §4? Kurswahl/Kursbildung?
  • Religion → Gruppenzuordnung?

Planungsbestätigung

Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung

  • gemäß VwV Bedarf und Schuljahresablauf
  • Für die Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung kann der Schulreferent die Pla-nungsbestätigung nutzen.
  • In das Bemerkungsfeld kann folgender Text eingetragen werden: „Die korrekte Klassen-, Gruppen- und Kursbildung wird bestätigt.“

Bestätigung der Stichtagsmeldung

  • Die Schule sendet die Daten nach erfolgter Plausiprüfung auf 2. Stichtag.
  • Solange in der Plausiprüfung noch Fehler sind, erscheint in der Planungsbestätigung diese Meldung: „Die Datenübernahme nach Pegasus war nicht fehlerfrei. Die Daten müssen korrigiert und erneut gesendet werden.“
  • Sind die Daten für den 2. Stichtag korrekt und auch keine Fehler mehr in der Pegasusplausi, erscheint in der Planungsbestätigung folgende Meldung:

„Die Datenübernahme nach Pegasus war erfolgreich.“

Einfrieren der Daten

  • Am 2. Stichtag werden die Daten automatisch eingefroren. In der Planungsbestätigung erscheint die Meldung:

„Die Planung der Schule zum 2. Stichtag wurde automatisch eingefroren.“

  • Bemerkungen können auch nach dem automatischen Einfrieren eingetragen werden


Planungsbestätigung durch Schulreferenten

  • Schulreferenten bestätigen die Planung. Im Bemerkungsfeld können Besonderheiten der Schule erläutert werden.
  • Die Bestätigung der Stichtagsmeldung wird per Mail an die Schulen versandt.

Prüfung der Stichtagdaten durch die Projektleitung SaxSVS

Die Projektleitung SaxSVS behält sich vor, Schulen, die mit Fehlern eingefroren wurden, wieder aufzutauen. Diese Schulen können wieder auf 2. Stichtag senden und die Referenten müssen am nächsten Tag die Planung erneut bestätigen und einfrieren.
Gründe für das Auftauen können z. B. sein:

  • Klassen ohne Schüler
  • Klassen mit Schülern über 32
  • Reli/Ethik in den Schülerdaten fehlen
  • grobe Fehler im Personaleinsatz --> z.B. Präsensbefreit ohne LK-Einsatz
  • Fehler in der Pegasusstatistik