Handreichung Entwurf: Unterschied zwischen den Versionen
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Schüler, die inklusiv unterrichtet werden erhalten folgende Gewichtungszuschläge: | Schüler, die inklusiv unterrichtet werden erhalten folgende Gewichtungszuschläge: | ||
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Version vom 23. Juli 2025, 10:55 Uhr
2. Stichtag 2025/2026 - Handreichung für Schulreferenten (ABS)
- Vom 31.07. zum 01.08. eines Jahres wechselt die Übernahme der Schülerdaten von Prognose auf Schü-lerwerte. Mit diesem Wechsel werden nur Stammschüler gezählt, die den Klassen zugeordnet wurden.
- ab 17.09.2025: Das Senden auf 2. Stichtag ist nur möglich, wenn die Mindestanforderungen in der Plau-siprüfung keine Fehler mehr aufweisen. (siehe: https://saxsvs.de/index.php/Mindestanforderungen_an_Datenfreigaben_f%C3%BCr_Stichtage)
- Der 2. Stichtag im Schuljahr 2025/2026 ist der 01.10.2025 (Endtermin für die Stichtagsmeldung)
Termine für den 2. Stichtag 1.10.2025
| Termin | Aktion | Verantwortlich | Kontrolle |
|---|---|---|---|
| Freitag, 8. August 2025 | Dateneingabe in LPDK fertig theoretisch | Personalreferat | Schulreferent |
| Montag, 11. August 2025 | Beginn neues Schuljahr | VwV | |
| Montag, 25. August 2025 | Termin Datenfreigabe auf 2. Stichtag mit Klassen- und Gruppenbildung | Schulreferent | |
| Montag, 1. September 2025 | Endtermin Prüfung Klassen- und Gruppenbildung | Schulen | Schulreferent |
| Montag, 1. September 2025 | Freischaltung Pegasus und Phönix / Übermittlung der Zugangsdaten an ABS und BBS | Pegasus/Phönix | |
| Montag, 1. September 2025 | Sicherung der Daten zur Klassen- und Gruppenbildung als Excel-Tabellen | SaxSVS | |
| Mittwoch, 17. September 2025 | Datenfreigabe 2. Stichtag nur noch möglich, wenn zuvor die Plausiergebnisse der amtl. Schulstatistik Pegasus geprüft wurden. | Schulen | SMK |
| Montag, 29. September 2025 | letzte Eintragungen in LPDK | Personalreferat | |
| Montag, 29. September zum Dienstag, 30. September 2025 | letzte Übernahme LPDK-Daten, danach Abklemmen LPDK | SID | |
| Dienstag, 30. September 2025 | Letzter Sendetermin Schulen ABS und Abschluss aller Korrekturarbeiten | Schulen | Schulreferent |
| Mittwoch, 1. Oktober 2025 | 2. Stichtag SaxSVS | VwV | |
| Mittwoch, 1. Oktober 2025 | Einfrieren 2. Stichtag für ABS | SID | |
| Donnerstag, 2. Oktober 2025 | Beginn Fertigstellung Pegasus | Schulen | |
| Montag 06.10.2025 - Freitag 24.10.2025 | Bestätigung der Berichterstattung (Eintragen Bemerkungen Referent) | Schulreferent | |
| Mo 06.10.2025 bis Fr 17.10.2025 | Herbstferien | VwV | |
| Montag 27.10.2025 bis Montag, 03.11.2025 | Prüfen der Stichtagsdaten durch Leitung SaxSVS | SMK | |
| Donnerstag, 30. Oktober 2025 | Einfrieren BBS | Schulreferent | |
| Dienstag 4. November 2025 | Berichtstermin alle Schularten und Fertigmeldung STO an SMK | rPT-Leiter | SMK |
| Dienstag, 5. November 2025 | Ende Datenübernahme Pegasus und Phönix | SID | |
| Mittwoch, 5. November 2025 | Beenden 2. Stichtag SMK | SMK | |
| Mi 05.11.2025 zum Do 06.11.2025 | Freischaltung Übernahme LPDK | SID | |
| Freitag, 7. November 2025 | Prüfen und Beenden Pegasus/Phönix | Schule |
Änderungen zum Vorjahr (2. Stichtag 2024/2025)
| Bereich | Änderung zu 2. Stichtag 2024/2025 | Beschreibung |
|---|---|---|
| AEF | K6/K9 --> AnrSEK II Altersermäßigung sbA um 10% Reduzierung Regelstundenmaß für Lehrbeauftragte an LAS 2 h |
8.1 Änderungen Arbeitsvermögen |
| DAZ | DaZ-2 in KL 1 Einzelintegration Mindestschülerzahl 13 in VK-Klassen |
5.1 Änderung Migration |
| Religion/Ethik | Planung nach VwV Stundentafel | 4.3 Änderung Planung Religion/Ethik https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2405 Link noch prüfen |
| Pauschalen | neuer Theo --> Berechnung der Pauschalen im Schulmodul | 9.4 Änderung der Abbildung von Pauschalen https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Theoretischer_Grundbreich#Budget_nach_Pauschalen_(neu) |
| EB | X % EB gebunden für Projekte wie Zooschule und Schülerrechenzentrum |
Festlegung zPT |
=Gesetzliche Grundlagen= siehe Anwender:Planung
Allgemeine Hinweise zur Planung des 2. Stichtages
Prüfen der Schülerzahlen Inklusion und DaZ-1/2
Die korrekte Schülerzahl für Inklusion und DaZ-1/2 in SaxSVS und in der amtlichen Schulstatistik Pegasus bildet die Voraussetzung für die Berechnung der Finanzmittel, die Schulen für Mehrauf-wände vom Schulträger oder LaSuB erhalten. Schulen müssen deshalb diese Daten in der amtlichen Schulstatistik Pegasus vor dem Einfrieren des Stichtages prüfen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.
Bedarfsplanung
- Die Planung erfolgt nach gesetzlicher Grundlage: VwV Stundentafeln
- GS, FS, OS, P63, GMS und GYM bilden zum 2. Stichtag die sich aus den Stundentafeln und der durch das LaSuB bewilligten Klassen- und Gruppenbildung ergebenden Bedarfe ab, auch für die Fächer, in de-nen der Bedarf evtl. nicht gedeckt werden kann
- Stunden, die nicht mit Lehrpersonal abgedeckt werden können, werden trotzdem im Bildungsplan ange-legt, bleiben aber im Personaleinsatz "leer". Dadurch wird der planmäßige Ausfall abgebildet.
Planung Ethik/Religion zum 2. Stichtag
- Festlegungen zur Planung des Unterrichts im Fach Religion und Ethik laut VwV Religion und Ethik:
II 5.3 Bei der Stundenplanung soll der Unterricht in den Fächern Evangelische Religion und Katholische Religion:
a) möglichst parallel zum Fach Ethik,
b) in der Regel mit der gleichen Wochenstundenzahl wie das Fach Ethik,
c) nicht von vornherein zu ungünstigen Zeiten, zum Beispiel in Randstunden, und nicht von vornherein zu ungünstigen Zeiten, zum Beispiel in Randstunden,
d)im Bedarfsfall maximal zwei aufeinander folgende Klassen- oder Jahrgangsstufen übergreifend erteilt werden.
II 5.5 Der Religionsunterricht wird grundsätzlich entsprechend den jeweils geltenden Stundentafeln erteilt.
- Schulleiter ordnen die Schüler den Reli- und Ethikgruppen zu.
- Schüler, die als Gastschüler den Unterricht an Stützpunktschulen besuchen, werden an die Stützpunkt-schule als Nichtstammschüler abgegeben und den Gruppen zugeordnet.
Wahlpflichtfächer (OS, P63, GMS und lernzielgleiche FS)
- Schüler der Klassestufe 10 wählen 2 Fächer aus GK, GE und GEO.
- Pro Klasse können maximal 6 Wochenstunden für diese Fächer geplant werden.
- Die Planung ist klassenübergreifend zu vollziehen.
Kaderstunden (OS, Wintersportcampus)
- Sport-OS: erhalten Kaderstunden im Grundbereich. Es werden pro Schüler in Klassen des Typs MS:KLX:spo 0,5 UE berechnet.
- Wintersportcampus Klingenthal: Kaderstunden werden durch das Fachreferat festgelegt.
Bedarf SEKII / WB-Pauschale (GYM)
- In den Jahrgangsstufen 11, 12 (und 13) ergibt sich die Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen multipliziert mit dem Faktor 47
- Das so berechnete Budget wird im Theo GB der SEK II ausgewiesen.
- In den Stundentafeln der Klassenstufen 5-10 werden 5 h für individuelle Förderung ausgewiesen --> WB. Diese Stunden werden im Theo GB als WB-Pauschale ausgewiesen.
- Der Bedarf errechnet sich wie folgt:
(Anzahl der Klassen der Klassenstufen 5 bis 10) / 6 * 5.
Beispiel: Anzahl Klassen = 19 → 19/6*5 = 15,83 UE.
EB
- Die Berechnung des EB erfolgt auf der Basis der Gesamtschülerzahl VwV Bedarf und Schuljahresablauf.
- Der EB wird in Höhe von X % ausgereicht.
- Für Projekte wie Zooschule und Schülerrechenzentrum wird das Bildungsangebot EB/EB gebunden verwen-det. Die Zuweisung des gebundenen EB’s erfolgt durch das Fachreferat.
- EB ohne Personaleinsatz muss im Bildungsplan gelöscht werden.
Migration
Änderungen
Formen der Integration von Schülern mit Herkunftssprache ungleich Deutsch
- Schulen mit VK-Klassen (ab 13 SuS) oder VK-Gruppen (bis 12 SuS)
- DaZ-1 in VK-Klasse
- DaZ-2 in Regelklasse
- Schulanfänger besuchen von Beginn an in die Regelklasse
- Schulen ohne VK-Klassen oder VK-Gruppen
- Einzelintegration (DaZ-2 SuS in Regelklasse)
Berechnung
Die Berechnung der Stunden für DaZ erfolgt unabhängig von der Integrationsform für alle VK-Schüler nach folgender Tabelle:
Besonderheiten:
- GS, GMS, P63: VK-Schüler in der Klassenstufe 1 erhalten zusätzliche Ressourcen für den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache
Beispielrechnung: GS: 6 Schüler DaZ-2 in Kl. 1, 46 Schüler DaZ-2 in Kl. 2-4 -> 5 h (Kl. 1) + 30 h (Kl. 2-4) --> Der Schule ste-hen 35 h DaZ zur Verfügung.
- Förderschulen
- bilden keine VK-Klassen oder VK-Gruppen.
- Alle Schülerinnen und Schüler in der Etappe DaZ-2 werden im Rahmen der Einzelintegration di-rekt in die Regelklassen integriert und erhalten in klassen- oder schulübergreifenden Gruppen zu-sätzlich Unterricht in Deutsch als Zweitsprache.
- Siehe auch Planung des Bedarfs für Schülerinnen und Schüler mit Herkunftssprache ungleich Deutsch
Planung Migration
- Die Klassenobergrenze wird weiter auf 28 Schüler festgesetzt.
- Pro angelegter Klasse werden 2 Betreuungslehrerstunden (sbA) berechnet
- Für VK-Gruppen werden keine Betreuungslehrerstunden berechnet.
- Klassen bzw. Gruppen im Fach Deutsch als Zweitsprache sind altersbezogen zu bilden
- GS: gemäß Schulordnung höchstens zwei aufeinanderfolgende Klassenstufen
- weiterführenden Schulen: gemäß der jeweiligen Schulordnung höchstens drei aufeinanderfolgen-de (Schüler der Klassen 5-7 und 8-10)
- Für die Klassen- und Gruppenbildung ist die Schulaufsicht verantwortlich.
- Siehe auch Planung des Bedarfs für Schülerinnen und Schüler mit Herkunftssprache ungleich Deutsch
Inklusion
Schüler, die inklusiv unterrichtet werden erhalten folgende Gewichtungszuschläge:
| Förderschwerpunkt | Gewichtungszuschlag |
|---|---|
| Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache | 0,5 pro Schüler |
| Lernen | 1,0 pro Schüler l |
| Geistige Entwicklung, Emotionale und soziale Entwicklung | 1,5 pro Schüler |
Kooperationsverbünde/lernzieldifferente Unterrichtung
- Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen bilden zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpä-dagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts Kooperationsverbünde
- Aufschläge für lernzieldifferente Unterrichtung (GS 3h, OS 4h +1h je weiterer Schüler)
und Kooperationsverbünde werden durch den Schulreferenten gepflegt: Home/Datenpflege Aufschlä-ge/schulbezogene Anrechnungen
Umsetzung von Inklusion in SaxSVS
- Pauschale Berechnung: Regelschule (GS, OS/OSP/P63, GMS, GYM): 1,5 + betreuende FS:0,5
- Durch die Schule werden die Inklusionsstunden gemäß der Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung geplant.
- Dazu werden die Stunden durch die Schule im Bildungsplan als Gruppenunterricht mit dem Bildungsan-gebot "INKL" im "GB" (Grundbereich) angelegt.
• Grundsätzlich wird Inklusion nur geplant, wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vor-handen ist. • Die Differenz zwischen dem Bedarf und dem tatsächlichen Einsatz wird in der Abweichung in Pauschalen transparent.
Klassen-, Gruppen- und Kursbildung
Besonderheiten Schularten
Gymnasien und Beruflichen Gymnasien:
- Gymnasien mit vertiefter Ausbildung zusätzlich je Schüler
- bei sportlicher Vertiefung 1,0 Lehrerwochenstunden,
- bei musischer Vertiefung 0,7 Lehrerwochenstunden,
- bei sprachlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden,
- bei mathematisch-naturwissenschaftlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden
- GS, P63, OSP, GMS - Maßnahmen in der Schuleingangsphase:
- bei einzügiger Klassenstufe 1 3 Lehrerwochenstunden,
- bei zweizügiger Klassenstufe 1 5 Lehrerwochenstunden,
- bei dreizügiger Klassenstufe 1 7 Lehrerwochenstunden,
- bei vier- und mehrzügiger Klassenstufe 1 9 Lehrerwochenstunden.
- Oberschulen mit dem besonderen Bildungsweg Produktives Lernen:
- je Lerngruppe 48 Lehrerwochenstunden
Planungsvorgaben für die Klassen- und Gruppenbildung
- VwV Sächs. Klassenbildungsverordnung (siehe Anwender:Planung)