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*Festlegungen zur Planung des Unterrichts im Fach Religion und Ethik laut VwV Religion und Ethik: | *Festlegungen zur Planung des Unterrichts im Fach Religion und Ethik laut VwV Religion und Ethik: | ||
II 5.3 Bei der Stundenplanung soll der Unterricht in den Fächern Evangelische Religion und Katholische Religion:<br>a) möglichst parallel zum Fach Ethik,<br>b) in der Regel mit der gleichen Wochenstundenzahl wie das Fach Ethik,<br>c) nicht von vornherein zu ungünstigen Zeiten, zum Beispiel in Randstunden, und nicht von vornherein zu ungünstigen Zeiten, zum Beispiel in Randstunden, <br>d)im Bedarfsfall maximal zwei aufeinander folgende Klassen- oder Jahrgangsstufen übergreifend erteilt werden.<br>II 5.5 Der Religionsunterricht wird grundsätzlich entsprechend den jeweils geltenden Stundentafeln erteilt. | II 5.3 Bei der Stundenplanung soll der Unterricht in den Fächern Evangelische Religion und Katholische Religion:<br><br>a) möglichst parallel zum Fach Ethik,<br>b) in der Regel mit der gleichen Wochenstundenzahl wie das Fach Ethik,<br>c) nicht von vornherein zu ungünstigen Zeiten, zum Beispiel in Randstunden, und nicht von vornherein zu ungünstigen Zeiten, zum Beispiel in Randstunden, <br>d)im Bedarfsfall maximal zwei aufeinander folgende Klassen- oder Jahrgangsstufen übergreifend erteilt werden.<br>II 5.5 Der Religionsunterricht wird grundsätzlich entsprechend den jeweils geltenden Stundentafeln erteilt. | ||
*Schulleiter ordnen die Schüler den Reli- und Ethikgruppen zu. | *Schulleiter ordnen die Schüler den Reli- und Ethikgruppen zu. | ||
Version vom 23. Juli 2025, 10:41 Uhr
2. Stichtag 2025/2026 - Handreichung für Schulreferenten (ABS)
- Vom 31.07. zum 01.08. eines Jahres wechselt die Übernahme der Schülerdaten von Prognose auf Schü-lerwerte. Mit diesem Wechsel werden nur Stammschüler gezählt, die den Klassen zugeordnet wurden.
- ab 17.09.2025: Das Senden auf 2. Stichtag ist nur möglich, wenn die Mindestanforderungen in der Plau-siprüfung keine Fehler mehr aufweisen. (siehe: https://saxsvs.de/index.php/Mindestanforderungen_an_Datenfreigaben_f%C3%BCr_Stichtage)
- Der 2. Stichtag im Schuljahr 2025/2026 ist der 01.10.2025 (Endtermin für die Stichtagsmeldung)
Termine für den 2. Stichtag 1.10.2025
| Termin | Aktion | Verantwortlich | Kontrolle |
|---|---|---|---|
| Freitag, 8. August 2025 | Dateneingabe in LPDK fertig theoretisch | Personalreferat | Schulreferent |
| Montag, 11. August 2025 | Beginn neues Schuljahr | VwV | |
| Montag, 25. August 2025 | Termin Datenfreigabe auf 2. Stichtag mit Klassen- und Gruppenbildung | Schulreferent | |
| Montag, 1. September 2025 | Endtermin Prüfung Klassen- und Gruppenbildung | Schulen | Schulreferent |
| Montag, 1. September 2025 | Freischaltung Pegasus und Phönix / Übermittlung der Zugangsdaten an ABS und BBS | Pegasus/Phönix | |
| Montag, 1. September 2025 | Sicherung der Daten zur Klassen- und Gruppenbildung als Excel-Tabellen | SaxSVS | |
| Mittwoch, 17. September 2025 | Datenfreigabe 2. Stichtag nur noch möglich, wenn zuvor die Plausiergebnisse der amtl. Schulstatistik Pegasus geprüft wurden. | Schulen | SMK |
| Montag, 29. September 2025 | letzte Eintragungen in LPDK | Personalreferat | |
| Montag, 29. September zum Dienstag, 30. September 2025 | letzte Übernahme LPDK-Daten, danach Abklemmen LPDK | SID | |
| Dienstag, 30. September 2025 | Letzter Sendetermin Schulen ABS und Abschluss aller Korrekturarbeiten | Schulen | Schulreferent |
| Mittwoch, 1. Oktober 2025 | 2. Stichtag SaxSVS | VwV | |
| Mittwoch, 1. Oktober 2025 | Einfrieren 2. Stichtag für ABS | SID | |
| Donnerstag, 2. Oktober 2025 | Beginn Fertigstellung Pegasus | Schulen | |
| Montag 06.10.2025 - Freitag 24.10.2025 | Bestätigung der Berichterstattung (Eintragen Bemerkungen Referent) | Schulreferent | |
| Mo 06.10.2025 bis Fr 17.10.2025 | Herbstferien | VwV | |
| Montag 27.10.2025 bis Montag, 03.11.2025 | Prüfen der Stichtagsdaten durch Leitung SaxSVS | SMK | |
| Donnerstag, 30. Oktober 2025 | Einfrieren BBS | Schulreferent | |
| Dienstag 4. November 2025 | Berichtstermin alle Schularten und Fertigmeldung STO an SMK | rPT-Leiter | SMK |
| Dienstag, 5. November 2025 | Ende Datenübernahme Pegasus und Phönix | SID | |
| Mittwoch, 5. November 2025 | Beenden 2. Stichtag SMK | SMK | |
| Mi 05.11.2025 zum Do 06.11.2025 | Freischaltung Übernahme LPDK | SID | |
| Freitag, 7. November 2025 | Prüfen und Beenden Pegasus/Phönix | Schule |
Änderungen zum Vorjahr (2. Stichtag 2024/2025)
| Bereich | Änderung zu 2. Stichtag 2024/2025 | Beschreibung |
|---|---|---|
| AEF | K6/K9 --> AnrSEK II Altersermäßigung sbA um 10% Reduzierung Regelstundenmaß für Lehrbeauftragte an LAS 2 h |
8.1 Änderungen Arbeitsvermögen |
| DAZ | DaZ-2 in KL 1 Einzelintegration Mindestschülerzahl 13 in VK-Klassen |
5.1 Änderung Migration |
| Religion/Ethik | Planung nach VwV Stundentafel | 4.3 Änderung Planung Religion/Ethik https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2405 Link noch prüfen |
| Pauschalen | neuer Theo --> Berechnung der Pauschalen im Schulmodul | 9.4 Änderung der Abbildung von Pauschalen https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Theoretischer_Grundbreich#Budget_nach_Pauschalen_(neu) |
| EB | X % EB gebunden für Projekte wie Zooschule und Schülerrechenzentrum |
Festlegung zPT |
=Gesetzliche Grundlagen= siehe Anwender:Planung
Allgemeine Hinweise zur Planung des 2. Stichtages
Prüfen der Schülerzahlen Inklusion und DaZ-1/2
Die korrekte Schülerzahl für Inklusion und DaZ-1/2 in SaxSVS und in der amtlichen Schulstatistik Pegasus bildet die Voraussetzung für die Berechnung der Finanzmittel, die Schulen für Mehrauf-wände vom Schulträger oder LaSuB erhalten. Schulen müssen deshalb diese Daten in der amtlichen Schulstatistik Pegasus vor dem Einfrieren des Stichtages prüfen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.
Bedarfsplanung
- Die Planung erfolgt nach gesetzlicher Grundlage: VwV Stundentafeln
- GS, FS, OS, P63, GMS und GYM bilden zum 2. Stichtag die sich aus den Stundentafeln und der durch das LaSuB bewilligten Klassen- und Gruppenbildung ergebenden Bedarfe ab, auch für die Fächer, in de-nen der Bedarf evtl. nicht gedeckt werden kann
- Stunden, die nicht mit Lehrpersonal abgedeckt werden können, werden trotzdem im Bildungsplan ange-legt, bleiben aber im Personaleinsatz "leer". Dadurch wird der planmäßige Ausfall abgebildet.
Planung Ethik/Religion zum 2. Stichtag
- Festlegungen zur Planung des Unterrichts im Fach Religion und Ethik laut VwV Religion und Ethik:
II 5.3 Bei der Stundenplanung soll der Unterricht in den Fächern Evangelische Religion und Katholische Religion:
a) möglichst parallel zum Fach Ethik,
b) in der Regel mit der gleichen Wochenstundenzahl wie das Fach Ethik,
c) nicht von vornherein zu ungünstigen Zeiten, zum Beispiel in Randstunden, und nicht von vornherein zu ungünstigen Zeiten, zum Beispiel in Randstunden,
d)im Bedarfsfall maximal zwei aufeinander folgende Klassen- oder Jahrgangsstufen übergreifend erteilt werden.
II 5.5 Der Religionsunterricht wird grundsätzlich entsprechend den jeweils geltenden Stundentafeln erteilt.
- Schulleiter ordnen die Schüler den Reli- und Ethikgruppen zu.
- Schüler, die als Gastschüler den Unterricht an Stützpunktschulen besuchen, werden an die Stützpunkt-schule als Nichtstammschüler abgegeben und den Gruppen zugeordnet.
3.4. Wahlpflichtfächer (OS, P63, GMS und lernzielgleiche FS)
• Schüler der Klassestufe 10 wählen 2 Fächer aus GK, GE und GEO. • Pro Klasse können maximal 6 Wochenstunden für diese Fächer geplant werden. • Die Planung ist klassenübergreifend zu vollziehen.
3.5. Kaderstunden (OS, Wintersportcampus)
• Sport-OS: erhalten Kaderstunden im Grundbereich. Es werden pro Schüler in Klassen des Typs MS:KLX:spo 0,5 UE berechnet. • Wintersportcampus Klingenthal: Kaderstunden werden durch das Fachreferat festgelegt. 3.6. Bedarf SEKII / WB-Pauschale (GYM)
• In den Jahrgangsstufen 11, 12 (und 13) ergibt sich die Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen multipliziert mit dem Faktor 47 • Das so berechnete Budget wird im Theo GB der SEK II ausgewiesen. • In den Stundentafeln der Klassenstufen 5-10 werden 5 h für individuelle Förderung ausgewiesen --> WB. Diese Stunden werden im Theo GB als WB-Pauschale ausgewiesen. • Der Bedarf errechnet sich wie folgt: (Anzahl der Klassen der Klassenstufen 5 bis 10) / 6 * 5. Beispiel: Anzahl Klassen = 19 → 19/6*5 = 15,83 UE.
3.7. EB
• Die Berechnung des EB erfolgt auf der Basis der Gesamtschülerzahl VwV Bedarf und Schuljahresablauf. • Der EB wird in Höhe von X % ausgereicht. • Für Projekte wie Zooschule und Schülerrechenzentrum wird das Bildungsangebot EB/EB gebunden verwen-det. Die Zuweisung des gebundenen EB’s erfolgt durch das Fachreferat. • EB ohne Personaleinsatz muss im Bildungsplan gelöscht werden.
4. Migration
4.1. Änderungen Formen der Integration von Schülern mit Herkunftssprache ungleich Deutsch
• Schulen mit VK-Klassen (ab 13 SuS) oder VK-Gruppen (bis 12 SuS) o DaZ-1 in VK-Klasse o DaZ-2 in Regelklasse o Schulanfänger besuchen von Beginn an in die Regelklasse
• Schulen ohne VK-Klassen oder VK-Gruppen o Einzelintegration (DaZ-2 SuS in Regelklasse)
Berechnung Die Berechnung der Stunden für DaZ erfolgt unabhängig von der Integrationsform für alle VK-Schüler nach folgender Tabelle:
Besonderheiten:
• GS, GMS, P63: VK-Schüler in der Klassenstufe 1 erhalten zusätzliche Ressourcen für den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache Beispielrechnung: GS: 6 Schüler DaZ-2 in Kl. 1, 46 Schüler DaZ-2 in Kl. 2-4 -> 5 h (Kl. 1) + 30 h (Kl. 2-4) --> Der Schule ste-hen 35 h DaZ zur Verfügung.
• Förderschulen o bilden keine VK-Klassen oder VK-Gruppen. o Alle Schülerinnen und Schüler in der Etappe DaZ-2 werden im Rahmen der Einzelintegration di-rekt in die Regelklassen integriert und erhalten in klassen- oder schulübergreifenden Gruppen zu-sätzlich Unterricht in Deutsch als Zweitsprache. o Siehe auch Planung des Bedarfs für Schülerinnen und Schüler mit Herkunftssprache ungleich Deutsch
4.2. Planung Migration
• Die Klassenobergrenze wird weiter auf 28 Schüler festgesetzt.
• Pro angelegter Klasse werden 2 Betreuungslehrerstunden (sbA) berechnet
• Für VK-Gruppen werden keine Betreuungslehrerstunden berechnet.
• Klassen bzw. Gruppen im Fach Deutsch als Zweitsprache sind altersbezogen zu bilden
o GS: gemäß Schulordnung höchstens zwei aufeinanderfolgende Klassenstufen
o weiterführenden Schulen: gemäß der jeweiligen Schulordnung höchstens drei aufeinanderfolgen-de (Schüler der Klassen 5-7 und 8-10)
• Für die Klassen- und Gruppenbildung ist die Schulaufsicht verantwortlich.
• Siehe auch Planung des Bedarfs für Schülerinnen und Schüler mit Herkunftssprache ungleich Deutsch
5. Inklusion
5.1. Gewichtungszuschläge
• Schüler, die inklusiv unterrichtet werden erhalten folgende Gewichtungszuschläge:
Förderschwerpunkt Gewichtungszuschlag Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache 0,5 pro Schüler Lernen 1,0 pro Schüler Geistige Entwicklung, Emotionale und soziale Entwicklung 1,5 pro Schüler
5.2. Kooperationsverbünde/lernzieldifferente Unterrichtung
• Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen bilden zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpä-dagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts Kooperationsverbünde • Aufschläge für lernzieldifferente Unterrichtung (GS 3h, OS 4h +1h je weiterer Schüler) und Kooperationsverbünde werden durch den Schulreferenten gepflegt: Home/Datenpflege Aufschlä-ge/schulbezogene Anrechnungen
5.3. Umsetzung von Inklusion in SaxSVS • Pauschale Berechnung: Regelschule (GS, OS/OSP/P63, GMS, GYM): 1,5 + betreuende FS:0,5 • Durch die Schule werden die Inklusionsstunden gemäß der Zuweisung durch das Landesamt für Schule und Bildung geplant. • Dazu werden die Stunden durch die Schule im Bildungsplan als Gruppenunterricht mit dem Bildungsan-gebot "INKL" im "GB" (Grundbereich) angelegt. • Grundsätzlich wird Inklusion nur geplant, wenn Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vor-handen ist. • Die Differenz zwischen dem Bedarf und dem tatsächlichen Einsatz wird in der Abweichung in Pauschalen transparent.
6. Klassen-, Gruppen- und Kursbildung
6.1. Besonderheiten Schularten
Gymnasien und Beruflichen Gymnasien: • Gymnasien mit vertiefter Ausbildung zusätzlich je Schüler o bei sportlicher Vertiefung 1,0 Lehrerwochenstunden, o bei musischer Vertiefung 0,7 Lehrerwochenstunden, o bei sprachlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden, o bei mathematisch-naturwissenschaftlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden GS, P63, OSP, GMS - Maßnahmen in der Schuleingangsphase: • bei einzügiger Klassenstufe 1 3 Lehrerwochenstunden, • bei zweizügiger Klassenstufe 1 5 Lehrerwochenstunden, • bei dreizügiger Klassenstufe 1 7 Lehrerwochenstunden, • bei vier- und mehrzügiger Klassenstufe 1 9 Lehrerwochenstunden. Oberschulen mit dem besonderen Bildungsweg Produktives Lernen: • je Lerngruppe 48 Lehrerwochenstunden 6.2. Planungsvorgaben für die Klassen- und Gruppenbildung • VwV Sächs. Klassenbildungsverordnung (siehe Anwender:Planung)
Schulart Klasse/Gruppe Mindestschülerzahl Schülerobergrenze
P63, OS, GMS, GYM Klasse 15 28
GS Klasse 14 28
GS, P63, OS, GMS, GYM VK-Klasse 13 28
GS, P63, OS, GMS, GYM Gruppen WE, TC, WTH, Info, Schwimmen 12 16
GS, P63, OS, GMS, GYM Reli/Ethik 8 28
OS, P63 2. FS KL 6 12 28
OS, P63 HS-Gruppen KL 7 12 28
GYM 3. FS KL 8 12 28
GYM Profil 16 28
FS Siehe VwV Sächs. Klassenbildungsverordnung
6.3. Ausnahmegenehmigungen zur Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung
Fallgruppen werden grundsätzlich nur für die zusätzlich gebildeten Klassen bzw. Gruppe beantragt (nicht für alle Klassen/Gruppen der Stufe). • Fallgruppe I o Räume oder Teilbereiche der Schule gewährleisten nicht die sicherheitstechnischen Anforde-rungen zur Verhütung von Unfällen • Fallgruppe II o Förderschulen --> das Schulnetz lässt aufgrund regionaler, wirtschaftlicher und siedlungsge-ographischer Gegebenheiten keine sinnvolle Alternative gemäß den Vorgaben für die Pla-nung und Einrichtung von Schulstandorten zu • Fallgruppe III o gesonderte Regelungen in Verwaltungsvorschriften - Außenstelle - Dehnerklasse (sportbetonte Schule) - INKLUSION (§2 Abs. 3 SächsKlassBVO - Klassen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht - Kooperation mit FS - Schillergymnasium (Pirna), Annengymnasium (Görlitz) - Unterschreitung der Mindestschülerzahlen wegen regionaler Besonderheiten - Vorhalteklasse (DaZ) - Webergymnasium, Paluccaschule, Kreuzchor - 63. Grundschule • Fallgruppe V o Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch o Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“ o zweite abschlussorientierte Fremdsprache an Oberschulen
7. Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Studienreferendare
7.1. Änderungen beim Arbeitsvermögen
Altersermäßigungen
• 1 h für LK, die ab dem 1.08.2025 das 60. Lebensjahr vollenden • 2 h für LK, die ab dem 1.08.2025 das 62. Lebensjahr vollenden • 3 h für LK, die ab dem 1.08.2025 das 64. Lebensjahr vollenden • 4 h für LK, die ab dem 1.08.2025 das 66. Lebensjahr vollenden
Anrechnungen für den Einsatz in der Sekundarstufe II (AnrSEKII)
• Schulleitungen entscheiden damit künftig eigenverantwortlich über die Gewährung von Anrech-nungsstunden für eine Tätigkeit in der gymnasialen Oberstufe. • Die Berechnung der Gesamtzahl der "AnrSEKII" in der festgelegten Höhe von 0,1 Wochenstun-den pro Schülerinnen/Schüler in der gymnasialen Oberstufe soll sich auf die zum "Endtermin Da-tenfreigabe mit Klassen- und Gruppenbildung" (01.09.2025) gemeldete Schülerzahl beziehen
Schulbezogene Anrechnungen
• Die Höchstzahl der schulbezogenen Anrechnungsstunden wird schulartübergreifend um ca. 10 Prozent gekürzt.
Reduzierung des Regelstundenmaß Lehrbeauftragte an Lehrerausbildungsstätten
• 2 Wochenstunden
7.2. Prüfen des Arbeitsvermögens von Lehrkräften und StRef
• Das Arbeitsvermögen der Lehrkräfte wird in der LPDK gepflegt. • Schulreferenten prüfen das korrekte Arbeitsvermögen und die korrekte Pflege weiterer Anrechnungen, Ermäßigungen, Minderungen und Freistellungen. • Freistellungen für den Örtlichen Personalrat werden durch den Schulleiter im Schulmodul gepflegt. • AnrSek II werden durch die Schulleitungen gepflegt. • sbA müssen geplant werden. Dauerhaft gewährte sbA wie SL, sSL, BL … können mit einer offenen Zeit-scheibe angelegt werden. • Funktionen ohne sbA werden mit 0 h sbA im Schulmodul angelegt. • Studienreferendare (StRef) erhalten einen selbständigen Lehrauftrag nach LAPO II entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten. • Assistenten werden in das Onlineschulmodul übernommen. In der Bilanz der Schule werden Assistenten in einer separaten Spalte abgebildet. Sie werden in der Bilanz der LK nicht berücksichtigt.
8. Datenpflege durch Schulreferentin/Schulreferent
8.1. Abweichung in der Klassenbildung/Ausnahmegenehmigung
• Schulleiter beantragt Ausnahmegenehmigung (Fallgruppe wird in der Klassenbildungsmaske für die zusätzlich gebildete Klasse eingetragen). • Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe unter Plausibilitäten → Abweichung Klassenbildung • Der Theo GB berechnet für die genehmigte Klasse den Bedarf.
8.2. Abweichungen im Theo GB durch zusätzlich gebildete Gruppen
• Der Schulleiter trägt im Bildungsplan für die zusätzlich gebildete Gruppe die Fallgruppe ein. • Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe und begründet die zusätzlich gebildete Gruppe in der Planungsbestätigung. • Genehmigte Fallgruppen haben keinen Einfluss auf die Berechnung des THEO GB, deshalb ist der IST-Wert im Fach höher.
8.3. Pauschalen
• Der Theo GB wird zukünftig im Schulmodul berechnet. Die Anpassungen für den Bereich Pauschalen sind bereits umgesetzt. Das bedeutet, dass Pauschalen im Schulmodul berechnet werden und über eine Datenfreigabe an das Schulaufsichtsmodul übertragen werden. Ausführliche Beschreibung: https://saxsvs.de/schulaufsicht/index.php/Theoretischer_Grundbreich#Budget_nach_Pauschalen_(NEU!)
• Pauschalen, die aus Schülerdaten berechnet werden
Im Schulmodul führt jede Änderung der Schülerdaten und der pauschalen Bildungsangebote zu einer Neuberechnung der Pauschalen. Die neu berechneten Werte werden im Aufsichtsmodul nach erfolgter Datenfreigabe sofort sichtbar.
• Pauschalen Schwimmbegleitung, SOR 2+, Kader Datenpflege durch den Schulreferenten Allgemeines Datenpflege Aufschläge in Pauschalen nächtliche Übertragung vom Schulauf-sichtsmodul in das Schulmodul
• GS, P63, GMS – Schwimmbegleitung Stunden für Schwimmbegleitung werden durch den Schulleiter beantragt und durch den Schulre-ferenten als Pauschale vergeben unter Home → Datenpflege → Pauschalen Wird ein Assistent als Schwimmbegleitung eingesetzt, werden die Stunden für Schwimmbeglei-tung nicht in Aufschläge auf Pauschalen geplant, weil kein Personaleinsatz bei Assistenten mög-lich ist • SOR 2plus • Wintersportcampus - Kader
8.4. Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen
• werden vom Schulreferenten gepflegt unter Allgemeines Datenpflege: o weitere Beratungslehrer o Mentorentätigkeit o Außenstelle (bei genehmigter Außenstelle) o Fachleitertätigkeit o lernzieldifferente Unterrichtung o Bertelsmann o Kooperationsverbünde o GTA-Koordinator o LK mit Arbeitsvermögen, die nicht mit Unterrichtseinsatz geplant werden können, werden
im EB (präsenzbefreit, Beschäftigungsverbot, ...) geplant.
9. Prüfung der Stichtagsdaten Für die Prüfung der Stichtagsdaten wird im neuen Aufsichtsmodul ein Prüfbericht zur Verfügung gestellt. Der Prüfbericht ersetzt die bisherige Checkliste. • Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Referendare? • Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen? • Freistellungen (ÖPR) und Anrechnungen für den Einsatz in der SEK II (AnrSEK II) eingetragen? Sind sbA vergeben? • Schülerzahlen? (INKL, DaZ, §4, mb/smb, Reli/Eth, HS/RS) • Wahlfächer? • Klassenbildung? Genehmigung von Fallgruppen? • Bildungsplan? DAZ-3, INKL im Grundbereich? • GYM: WB, zusätzlicher GB für §4? Kurswahl/Kursbildung? • Religion → Gruppenzuordnung?
10. Planungsbestätigung
10.1. Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung
• gemäß VwV Bedarf und Schuljahresablauf • Für die Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung kann der Schulreferent die Pla-nungsbestätigung nutzen. • In das Bemerkungsfeld kann folgender Text eingetragen werden: „Die korrekte Klassen-, Gruppen- und Kursbildung wird bestätigt.“
10.2. Bestätigung der Stichtagsmeldung
• Die Schule sendet die Daten nach erfolgter Plausiprüfung auf 2. Stichtag. • Solange in der Plausiprüfung noch Fehler sind, erscheint in der Planungsbestätigung diese Meldung: „Die Datenübernahme nach Pegasus war nicht fehlerfrei. Die Daten müssen korrigiert und erneut gesen-det werden.“ • Sind die Daten für den 2. Stichtag korrekt und auch keine Fehler mehr in der Pegasusplausi, erscheint in der Planungsbestätigung folgende Meldung: „Die Datenübernahme nach Pegasus war erfolgreich.“
10.3. Einfrieren der Daten
• Am 2. Stichtag werden die Daten automatisch eingefroren. In der Planungsbestätigung erscheint die Meldung: „Die Planung der Schule zum 2. Stichtag wurde automatisch eingefroren.“ • Bemerkungen können auch nach dem automatischen Einfrieren eingetragen werden
10.4. Planungsbestätigung durch Schulreferenten
• Schulreferenten bestätigen die Planung. Im Bemerkungsfeld können Besonderheiten der Schule erläutert werden. • Die Bestätigung der Stichtagsmeldung wird per Mail an die Schulen versandt.
11. Prüfung der Stichtagdaten durch die Projektleitung SaxSVS
• Die Projektleitung SaxSVS behält sich vor, Schulen, die mit Fehlern eingefroren wurden, wieder auf-zutauen • Diese Schulen können wieder auf 2. Stichtag senden und die Referenten müssen am nächsten Tag die Planung erneut bestätigen und einfrieren • Gründe für das Auftauen können z. B. sein: o Klassen ohne Schüler o Klassen mit Schülern über 32 o Reli/Ethik in den Schülerdaten fehlen o grobe Fehler im Personaleinsatz --> z.B. Präsensbefreit ohne LK-Einsatz o Fehler in der Pegasusstatistik