Schülerbewegungen in SaxSVS
modified 2024-03-11; 07:19:42
Anlegen von Schülern im Schulmodul SaxSVS
Aufnahme der Schüler in SaxSVS
Schüler werden als Schulanfänger im Schulmodul SaxSVS grundsätzlich nur in einer Grundschule angelegt. Ausnahmen sind der Zuzug aus anderen Bundesländern / Staaten oder der Wechsel von einer Schule in freier Trägerschaft in eine staatliche Schule. In diesen Fällen werden die Schüler von der Schule in SaxSVS angelegt, an der die Erstanmeldung durch die Eltern erfolgt.
Grundsätzlich sind alle an der Grundschule angemeldeten Schulanfänger in SaxSVS aufzunehmen und einer SV-Klasse (Klasse mit Klassentyp GS:SV) zuzuordnen, auch wenn ein späterer Übergang an eine Schule in freier Trägerschaft geplant ist. Diese Schüler werden dann später per Funktion Datensatzübergabe an die betreffenden Schulen verschickt.
Schüler mit Wunsch auf Schulbezirkswechsel
Wurde für einen Schüler durch die Eltern ein Antrag auf Aufnahme an einer Schule außerhalb des Schulbezirks gestellt, wird nach Zustimmung durch das Landesamt für Schule und Bildung und nach Erstellung des Aufnahmebescheides durch die aufnehmende Schule, der Schüler als Stammschüler (Stammschülersicht) an die gewünschte Schule abgegeben.
Schulanfänger mit Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
Ist für einen Schulanfänger die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet worden, so wird der Schüler als Stammschüler an der zuständigen Grundschule angelegt und von dort als Gastschülersicht an die entsprechende FS versandt. Erst nach der Entscheidung des LaSuB, dass der Schülers seine Schullaufbahn an einer FS fortsetzt, wird der Schüler als Stammschülersicht an die FS abgegeben.
Übergang an weiterführende Schulen
Übersendung vorab nach Anmeldung
- Mit Einführung des Onlineschulmoduls SaxSVS entfällt die vorherige Übersendung als Gastschüler (früher Nebendatensatz)!
- Wenn die weiterführende Schule (Oberschule, Gymnasium ...) für das nächste Schuljahr bekannt ist, so können die Schülerdatensätze schon jetzt übergeben.
Dabei bitte unbedingt beachten: Das Von-Datum (erster Schultag an der weiterführenden Schule) ist dabei zwingend der 01.08.2024. Die Schülerin/der Schüler wird als Stammschüler bis zum 31.07. behalten. Bis zu diesem Datum kann auch die Schulwahl (weiterführende Schule) durch löschen der Zeile in der Datensatzübergabe wieder aufgehoben werden.
- Die weiterführende Schule kann dann den Schülerdatensatz nach Auswahl des neuen Schuljahres schon Klassen und Gruppen zuordnen, besitzt aber noch keinen Stammschuleintrag.
Übersendung zum Schuljahresende als Stammschüler
Mit dem Onlineschulmopdul SaxSVS kann die Übergabe der Stammschülersicht der Schülerinnen und Schüler auch schon vor Schuljahresende an eine weiterführende Schule geplant werden. Sobald die aufnehmende Schule feststeht, kann mit der Datensatzübergabe die Stammschülersicht an weiterführende Schulen mit Datum 01.08. abgegeben werden. Vorher sollte noch eine Prüfung und Aktualisierung der Daten über die Plausiprüfung erfolgen.
Vor Abgabe müssen in den Klassenstufen 4 der Grund- und Förderschulen die Bildungsempfehlungen und der Übergang an weiterführende Schulen und in den Abschlussklassen an Förderschulen, Oberschulen und Gymnasien die Abschlüsse der Schüler kontrolliert und falls nicht vorhanden eingetragen werden.
Übergang an die berufsbildenden Schulen
Setzt der Schüler seine Schullaufbahn an einer berufsbildenden Schule fort, so wird er über die Funktion Datensatzübergabe mit Grund „Übergang an sächs. Berufsschule...“ zum Datum 01.08.an diese Schule abgegeben. Er verbleibt dann im Archiv der abgebenden Schule, um später den Berufsschulnachweis nachzupflegen.
Beendigung Schullaufbahn in Sachsen
Beendet ein Schüler seine Schullaufbahn in Sachsen, wird die Abschlussart im Register Abschluss der Maske Schülerdaten eingetragen und der Schüler über die Funktion Datensatzübergabe mit Grund „Beendigung der Schullaufbahn“ zum Datum 01.08. in das Schülerarchiv verschoben.
Austauschschüler im Ausland
siehe Schülerwechsel ins Ausland
Schülerwechsel innerhalb eines Schuljahres
Schülerwechsel innerhalb Sachsens
Erfolgt ein Schulwechsel in Sachsen innerhalb eines Schuljahres, informiert die aufnehmende Schule die Stammschule über die Aufnahme des Schülers und bittet um die Übersendung der Stammschülersicht. Die Übersendung der Stammschülersicht soll innerhalb von 1 Woche nach dieser Information erfolgen.
Schülerwechsel nach außerhalb Sachsens
Wechselt ein Schüler in eine Schule außerhalb Sachsens wird dieser über die Funktion Datensatzübergabe mit Grund „Schulwechsel nach außerhalb Sachsen“ abgegeben. Die Schülerin/ der Schüler wird dabei in das Schülerarchiv verschoben. Es ist notwendig Bundesland, Ort und aufnehmende Schule für die Ergänzung der Laufbahn einzutragen.
Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
Ist ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet worden, so wird der Schüler als Gastschülersicht an die entsprechende FS versandt. Wird durch das LaSuB als Ergebnis des Verfahrens die Entscheidung getroffen, dass der Schülers seine Schullaufbahn an einer FS fortsetzt, wird der Schüler als Stammschülersicht an die FS abgegeben, andernfalls ist die Gastschülerzeitscheibe durch Eintragung eines Enddatums von der Stammschule zu beenden.