2. Stichtag-ABS
Termine
Der 2. Stichtag im Schuljahr 2021/2022 ist der 15.10.2021
- Endtermin für die Stichtagsmeldung
- 14.10.2021: Abschluss Korrekturarbeiten und letzter Datenaustausch „2. Stichtagsmeldung/Pegasus“
- 04.10.2021: notwendige Anpassungen der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung bis zu vier Wochen nach Unterrichtsbeginn laut VwV Bedarf und Schuljahresablauf (A/III/9)
Prüfung der korrekten Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung LPDK-Eintragungen/Endtermine:
12.10.2021: letzte Eintragungen in der LPDK
13.10.2021: letzte Übernahme der LPDK-Daten
14.10.2021: Abklemmen der LPDK
- bis 01.10.2021 Datenübernahme in die Pegasusstatistiker mit dem Datenaustausch „2. Stichtagsmeldung/Pegasus“
Hinweis: Eine Korrektur der Daten für Pegasus ist bis zum Abschluss des Stichtages ausschließlich über SaxSVS vorgesehen. Korrekturen in den freien Tabellen sollen erst nach Einfrieren des Stichtages vorgenommen werden. Nach dem 15.10.2021 muss die Schule in Pegasus die Stichtagsmeldung beenden. Korrekturen in den freien Tabellen können durchgeführt werden. Erst mit einer fehlerfreien Plausiprüfung in der Pegasusstatistik ist die Stichtagsmeldung vollständig.
- 15.10.2021 alle allgemeinbildenden Schulen werden automatisch eingefroren.
- bis 05.11.2021 Eintragen der Besonderheiten der Schule im Bemerkungsfeld
Hinweis: Bemerkungen können auch nach dem automatischen Einfrieren eingetragen werden. Der Endtermin für das Eintragen der Bemerkungen ist der 05.11.2021. Die Bestätigung der Stichtagsmeldung wird per Mail an die Schulen versandt.
Handreichung
Migration
Gesetzliche Grundlagen sind:
Die sächsische Konzeption zur Integration von Migranten
Lehrplan für Vorbereitungsgruppen/Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden Schulen
(siehe Anwender:Planung)
Organisation des Unterrichts Klassen- und Gruppenbildung Klassen bzw. Gruppen im Fach Deutsch als Zweitsprache sind altersbezogen zu bilden. Das gilt auch für die während des Schuljahres neu hinzukommenden Schüler. Für die Grundschule können gemäß Schulordnung höchstens zwei aufeinanderfolgende Klassenstufen zusammengefasst werden. Für die Oberschule bzw. das Gymnasium können gemäß der jeweiligen Schulordnung höchstens drei aufeinanderfolgen-de Klassenstufen zusammengefasst werden. Folgende Klassen- und Gruppenbildung wird empfohlen:
- für die Grundschule
- Schüler der Klassen 1 und 2
- Schüler der Klassen 3 und 4
- für die Oberschule/das Gymnasium
- Schüler der Klassen 5 bis 7
- Schüler der Klassen 8 bis 10
Für die Klassen- und Gruppenbildung ist die Schulaufsicht verantwortlich. Für die Förderschulen gilt eine vergleichbare Klassenbildung.
Umsetzung von DaZ in SaxSVS
DaZ-Etappen
- DaZ 1 - 365 Tage (Richtwert)
- DaZ 2 - 365 Tage (Richtwert)
- DaZ 3 - unbegrenzt
Schüler in MS:VKA:EZE haben keine Begrenzung der DaZ1- Etappe.
Datenpflege im Schulmodul: Aktuell/ 2. Stichtag Schülerdaten, Register Migration
- GS: Klassen mit dem Typ GS:VKA/15 h DaZ
- OS: Klassen mit dem Typ MS:VKA/25 h DaZ; MS:VKA:EZE/35 h DaZ; MS:KL9:DAZA/25 h DaZ
Klassenobergrenze 23 Schüler, Berechnung von 2 Betreuungslehrerstunden (sbA) pro angelegter Klasse
Hinweise zur Planung von DaZ
- Die VKA-Schüler werden den Regelklassen zugeordnet.
- Im Schulmodul wird mindestens eine Klasse in der Stufe VKA angelegt.
- Für VKA-Gruppen werden Im Theo GB keine Stunden berechnet.
Inklusion
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Bildung von Klassen, Kursen und Gruppen regelt die Höhergewichtung von Schülern, die inklusiv unterrichtet werden. Saechsische-Klassenbildungsverordnung (siehe Anwender:Planung
Gewichtungszuschläge:
- in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache 0,5 pro Schüler,
- im Förderschwerpunkt Lernen 1,0 pro Schüler und
- in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung 1,5 pro Schüler.
gesetzliche Grundlage: Schulintegrationsverordnung (siehe Anwender:Planung)
Bis zur Einführung der Kooperationsverbünde erhalten Grund- und Oberschulen, die ab dem Schuljahr 2018/2019 die lernzieldifferente inklusive Unterrichtung fortführen oder neu einführen, schulbezogene Anrechnungsstunden.
Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen bilden zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts nach Absatz 5 Schulgesetz (siehe Anwender:Planung) Kooperationsverbünde.
Umsetzung von Inklusion in SaxSVS
Schüler mit dem Merkmal Inklusion 1. Stichtag Prognose der Anzahl der Schüler in der Klassenbildungsmaske 2. Stichtag/Aktuell Schülerdaten Register Förderung
Berechnung des Bedarfs für Inklusion pro Schüler mit dem Merkmal Inklusion wurden in SaxSVS angepasst.
GS | betreuende FS | OS | betreuende FS | GYM | betreuende FS |
---|---|---|---|---|---|
1,5 | 0,5 | 2,5 | 0,5 | 2,5 | 0,5 |
Aufschläge für lernzieldifferente Unterrichtung und Kooperationsverbünde werden durch den Schulreferenten gepflegt:
- Home/Datenpflege Aufschläge/schulbezogene Anrechnungen
Hinweise zur Planung von Inklusion
- Aufschläge auf die schulbezogenen Anrechnungen für lernzieldifferente Unterrichtung an der GS 3h, OS 4h +1h je weiterer Schüler.
- ERINA-Schulen erhalten die Aufschläge in der bisherigen Höhe.
Klassen- und Gruppen- und Kursbildung
Die Grundlage für die Klassen- und Gruppen- und Kursbildung bildet die VwV Schuljahresablauf (siehe Anwender:Planung).
Gymnasien und Beruflichen Gymnasien:
- Anzahl der Lehrerwochenstunden für Grundkurse und Leistungskurse aus der Zahl der fiktiven Klassen (Schülerzahl zuzüg-lich Gewichtungszuschläge geteilt durch 25) multipliziert mit dem Faktor 47
- Gymnasien mit vertiefter Ausbildung zusätzlich je Schüler
- bei sportliche Vertiefung 1,0 Lehrerwochenstunden,
- bei musischer Vertiefung 0,7 Lehrerwochenstunden,
- bei sprachlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden,
- bei mathematisch-naturwissenschaftlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden
GS - Maßnahmen in der Schuleingangsphase:
- bei einzügiger Klassenstufe 1 3 Lehrerwochenstunden,
- bei zweizügiger Klassenstufe 1 5 Lehrerwochenstunden,
- bei dreizügiger Klassenstufe 1 7 Lehrerwochenstunden,
- bei vier- und mehrzügiger Klassenstufe 1 9 Lehrerwochenstunden.
Oberschulen mit dem besonderen Bildungsweg Produktives Lernen:
- je Lerngruppe 48 Lehrerwochenstunden
Ausnahmegenehmigungen zur Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung
- Fallgruppe I
- Räume oder Teilbereiche der Schule gewährleisten nicht die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Verhütung von Unfällen
- Fallgruppe II
- Förderschulen und berufsbildenden Schulen --> das Schulnetz lässt aufgrund regionaler wirtschaftlicher und siedlungsgeographischer Gegebenheiten keine sinnvolle Alternative gemäß den Vorgaben für die Planung und Einrichtung von Schulstandorten zu
- Fallgruppe III
- gesonderte Regelungen in Verwaltungsvorschriften
- Außenstelle
- Dehnerklasse (sportbetonte Schule)
- INKLUSION (§2 Abs. 3 SächsKlassBVO
- Klassen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht
- Kooperation mit FS
- Schillergymnasium, Annengymnasium
- Unterschreitung der Mindestschülerzahlen wegen regionaler Besonderheiten
- Vorhalteklasse (DaZ)
- Webergymnasium, Paluccaschule, Kreuzchor - 63. Grundschule
- Fallgruppe V
- Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch
- Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“
- zweite abschlussorientierte Fremdsprache an Oberschulen
Planungsvorgaben für die Gruppenbildung
Schulart | Klasse, Gruppe | Mindestschülerzahl |
---|---|---|
Oberschule | Gruppe mit dem Ziel Hauptschulabschluss | 12 |
Gruppe in Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales | 12 | |
Gruppe in Technik und Computer | 12 | |
Gruppe in Informatik | 12 | |
Gruppe zweite Fremdsprache (abschlussorientiert) | 12 | |
Gymnasium | Gruppe in Technik und Computer | 12 |
Gruppe in Informatik | 12 | |
Gruppe dritte Fremdsprache | 12 | |
Profilgruppe | 16 |
Abbildung der Schülerzahlen in SaxSVS
- Re/ETH
- Wahlfächer
- Inklusion (INKL)
- HS/RS an OS, §4 am GYM
- Migranten / DAZ-3
- schwerst- und mehrfach behindert
Vom 31.07. zum 01.08. eines Jahres wechselt die Übernahme der Schülerdaten von Prognose auf Schülerwerte. Mit diesem Wechsel werden nur Stammschüler gezählt, die den Klassen zugeordnet wurden.
Die Datenpflege erfolgt in den Schülerdaten im Schulmodul.
Abweichung in der Klassenbildung/Ausnahmegenehmigung
- Plausibilitäten → Abweichung Klassenbildung
- Schulleiter beantragt Ausnahmegenehmigung (Fallgruppe wird in der Klassenbildungsmaske für die zu-sätzlich gebildete Klasse eingetragen).
- Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe.
- Der THEO GB berechnet für die genehmigte Klasse den Bedarf.
Abweichungen im THEO GB durch zusätzlich gebildete Gruppen
- Der Schulleiter trägt im Bildungsplan für die zusätzlich gebildete Gruppe die Fallgruppe ein.
- Der Schulreferent genehmigt die Fallgruppe und begründet die zusätzlich gebildete Gruppe in der Planungsbestätigung.
- Genehmigte Fallgruppen haben keinen Einfluss auf die Berechnung des THEO GB, deshalb ist der IST-Wert im Fach höher.
Pauschale für Schwimmbegleitung Stunden für Schwimmbegleitung werden durch den Schulleiter beantragt und durch den Schulreferenten als Pauschale vergeben.
Home → Datenpflege → Pauschalen
Planung Ethik/Religion zum 2. Stichtag
- Schulleiter ordnen die Schüler den Reli- und Ethikgruppen zu.
- Schüler, die als Gastschüler den Unterricht an Stützpunktschulen besuchen, werden an die Stützpunktschule als Nichtstammschüler abgegeben und den Gruppen zugeordnet.
Weitere Hinweise zur Planung
- Stunden für Schwimmbegleitung werden pro geplante Gruppe vergeben.
- Gruppenzuordnungen in Religion und weiteren Wahlfächern erzeugen in den Schülerdaten den Eintrag in den Wahlfächern.
- Gruppenzuordnungen in den Fremdsprachen erzeugen in den Schülerdaten den Eintrag bei Fremdsprachen.
- Die Berechnung des EB erfolgt auf der Basis der Gesamtschülerzahl bzw. der angelegten Klassenzahl entsprechend der VwV Bedarf und Schuljahresablauf. EB ohne Personaleinsatz muss im Bildungsplan gelöscht werden.
- Sport-OS erhalten Kaderstunden für Schüler in Klassen des Typs MS:KL X:spo in Höhe von 0,5 h pro Schüler.
Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Studienreferendare
Die gesetzlichen Grundlagen sind die Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung und die Lehramtsprüfungsordnung II (siehe Anwender:Planung)
Das Arbeitsvermögen der Lehrkräfte wird in der LPDK gepflegt. Schulreferenten prüfen das korrekte Arbeitsvermögen und die korrekte Pflege weiterer Anrechnungen, Ermäßigungen, Minderungen und Freistellungen.
- Freistellungen für den Örtlichen Personalrat werden durch den Schulleiter im Schulmodul gepflegt.
- Am Gymnasium werden Minderungen für K6/K9 durch den Schulleiter eingetragen.
- SbA müssen geplant werden. Dauerhaft gewährte sbA wie SL, sSL, BL … können mit einer offenen Zeitscheibe angelegt werden.
- Funktionen ohne sbA werden mit 0 h sbA im Schulmodul angelegt.
Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen: Schulreferenten pflegen die Aufschläge ein: Home → Datenpflege
- weitere Beratungslehrer
- Mentorentätigkeit
- Außenstelle (bei genehmigter Außenstelle)
- Fachleitertätigkeit
- Lernzieldifferente Unterrichtung
- Bertelsmann
- Kooperationsverbünde
- LK mit Arbeitsvermögen, die nicht mit Unterrichtseinsatz geplant werden können, werden im EB geplant.
Studienreferendare:
StRef erhalten einen selbständigen Lehrauftrag nach LAPOII entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten.
Prüfung der Stichtagsdaten
Für die Prüfung der Stichtagsdaten wird im neuen Aufsichtsmodul ein Prüfbericht zur Verfügung gestellt. Der Prüfbericht ersetzt die bisherige Checkliste.
- Arbeitsvermögen der Lehrkräfte und Referendare?
- Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen?
- Freistellungen (ÖPR) und Minderungen (K6/K9) eingetragen? Sind sbA vergeben?
- Schülerzahlen? (INKL, DaZ, §4, mb/smb, Reli/Eth)
- Klassenbildung? Genehmigung von Fallgruppen?
- Bildungsplan? DAZ-3, INKL im Grundbereich?
- GYM: WB, zusätzlicher GB für §4? Kurswahl/Kursbildung?
- Religion → Gruppenzuordnung?
Planungsbestätigung
Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung gemäß VwV Schuljahresablauf:
Für die Bestätigung der Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung kann der Schulreferent die Planungsbestätigung nutzen. In das Bemerkungsfeld kann folgender Text eingetragen werden:
- Die korrekte Klassen-, Gruppen- und Kursbildung wird bestätigt.
Bestätigung der Stichtagsmeldung:
Die Schule sendet die Daten nach erfolgter Plausiprüfung auf 2. Stichtag. Solange in der Plausiprüfung noch Fehler sind, erscheint in der Planungsbestätigung diese Meldung:
Die Datenübernahme nach Pegasus war nicht fehlerfrei. Die Daten müssen korrigiert und erneut gesendet werden.
Sind die Daten für den 2. Stichtag korrekt und auch keine Fehler mehr in der Pegasusplausi, erscheint in der Planungsbestätigung folgende Meldung:
Die Datenübernahme nach Pegasus war erfolgreich.
Am 2. Stichtag werden die Daten automatisch eingefroren. In der Planungsbestätigung erscheint die Meldung:
Die Planung der Schule zum 2. Stichtag wurde automatisch eingefroren.
Im Bemerkungsfeld können Besonderheiten der Schule erläutert werden.