Update-Brief zur Version 5.3.0: Unterschied zwischen den Versionen
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# Änderungen im Register Versetzung haben bei DaZ-Schülern direkt Auswirkungen auf die Zeitscheiben und DaZ-Etappen im Register Migration/DAZ. Im Normalfall muss die Schülerin/der Schüler bei Wechsel von einer DaZ-Etappe 1 in 2 nur in der Versetzung statt einer VK-Klasse einer Regelklasse zugeordnet werden, die Planung der DaZ-Etappen übernimmt das Programm. | # Änderungen im Register Versetzung haben bei DaZ-Schülern direkt Auswirkungen auf die Zeitscheiben und DaZ-Etappen im Register Migration/DAZ. Im Normalfall muss die Schülerin/der Schüler bei Wechsel von einer DaZ-Etappe 1 in 2 nur in der Versetzung statt einer VK-Klasse einer Regelklasse zugeordnet werden, die Planung der DaZ-Etappen übernimmt das Programm. | ||
# Zum Schuljahreswechsel genügt die Versetzung per Hand, [[Sammeländerung]] oder [[Automatische Versetzung]] in eine neue Klasse und die DaZ-Etappen im Register Migration/DAZ werden im neuen Schuljahr fortgeführt. | # Zum Schuljahreswechsel genügt die Versetzung per Hand, [[Sammeländerung]] oder [[Automatische Versetzung]] in eine neue Klasse und die DaZ-Etappen im Register Migration/DAZ werden im neuen Schuljahr fortgeführt. | ||
# | # Zeitscheiben von DaZ-Etappen können in Zukunft mit dem "bis"-Datum offen bleiben und müssen nur noch bei Beendigung der DaZ-Etappe 3 geschlossen werden. Programmtechnisch erfolgt keine Prüfung der maximalem Länge der DaZ-Etappen mehr. |
Version vom 2024-04-24, 13:04:11 Uhr
Allgemeine Hinweise
Mit dem Update auf die Version 5.3.0 des Onlineschulmoduls SaxSVS-ABS werden umfangreiche Änderungen in den Schülerdaten im Register Migration/DAZ ausgeliefert. Dieser Updatebrief dient der Vorstellung und Erklärung der neuen Funktionen. Zeitnah nach der Auslieferung werden auch die Hilfen im Handbuch unter Schülerdaten Register Migration/DAZ aktualisiert.
Anlass für die Änderungen im Register Migration/DAZ ist die Vorbereitung auf die ab dem Schuljahr 2024/2025 geltenden Regelungen für die Abbildung der Schülerinnen und Schüler mit Teilnahme an einer Etappe Deutsch als Zweitsprache (DaZ).
Ab dem Schuljahr gelten die schon zum 1. Stichtag 2024/2025 angekündigten Grundsätze:
- Schülerinnen und Schüler in der VK-Etappe DaZ-1 werden immer in der VK-Klasse abgebildet.
- Schülerinnen und Schüler in den VK-Etappen DaZ-2 und DaZ-3 werden immer einer Regelklasse und nicht der VK-Klasse zugeordnet.
- Die Teilintegration in der Etappe DaZ-2 erfolgt immer an der Stammschule.
- Finden die Teilintegration und der DaZ-Unterricht in der VK-Klasse nicht an derselben Schule statt, ist der Schüler als Stammschüler an der Schule der Teilintegration und als Gastschüler an der Schule mit DaZ-Unterricht zu planen. Die Planung erfolgt wie für die Gastschüler-Religion und wird auf der Seite Planung des Unterrichts für die Gastschüler DaZ detailliert beschrieben.
Bitte beachten Sie, dass derzeit die Veröffentlichungen im Schulportal zur "Perspektive Regelklasse – Informationen zur Umsetzung der schulischen Integration zugewanderter Schülerinnen und Schüler" noch nicht auf dem aktuellen Stand bezüglich des nächsten Schuljahres sind und noch angepasst werden müssen.
- Die Zuordnung zu den DaZ-Etappen in SaxSVS dient dabei immer der organisatorischen Abbildung der Schülerinnen und Schüler in DaZ-Etappen und muss nicht zwingend der sprachlichen Entwicklung in DaZ entsprechen. Deshalb werden beispielsweise Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 1 an Grundschulen direkt in die Regelklasse und damit DaZ-Etappe 2 aufgenommen, auch wenn die Sprachentwicklung dem noch nicht entsprechen sollte.
Die neue Abbildung der DaZ-Etappen in SaxSVS hat außer klaren einheitlichen Regeln noch weitere Vorteile und Vereinfachungen bei der Bedienung des Onlineschulmoduls und der Abbildung der Zuordnung im Schulaufsichtsmodul SaxSVS.
- Durch feste programmtechnische Hinterlegung der Zuordnungsregeln kann fälschlicherweise keine Zuordnung entgegen der oben genannten Grundsätze erfolgen.
- Durch das Zusammenführen der bisherigen Tabellen "Etappen" und "Teilintegration" zu einer Tabelle "VK-Etappen und geplante Integration" kann die geplante Teilintegration besser geplant und der Platzbedarf im Schulaufsichtsmodul angezeigt werden.
- Änderungen im Register Versetzung haben bei DaZ-Schülern direkt Auswirkungen auf die Zeitscheiben und DaZ-Etappen im Register Migration/DAZ. Im Normalfall muss die Schülerin/der Schüler bei Wechsel von einer DaZ-Etappe 1 in 2 nur in der Versetzung statt einer VK-Klasse einer Regelklasse zugeordnet werden, die Planung der DaZ-Etappen übernimmt das Programm.
- Zum Schuljahreswechsel genügt die Versetzung per Hand, Sammeländerung oder Automatische Versetzung in eine neue Klasse und die DaZ-Etappen im Register Migration/DAZ werden im neuen Schuljahr fortgeführt.
- Zeitscheiben von DaZ-Etappen können in Zukunft mit dem "bis"-Datum offen bleiben und müssen nur noch bei Beendigung der DaZ-Etappe 3 geschlossen werden. Programmtechnisch erfolgt keine Prüfung der maximalem Länge der DaZ-Etappen mehr.