Update-Brief zur Version 5.3.0: Unterschied zwischen den Versionen
modified 2024-04-24; 12:43:49
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Ab dem Schuljahr gelten die schon zum [[Handreichung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Planung_des_Bedarfs_f%C3%BCr_Sch%C3%BClerinnen_und_Sch%C3%BCler_mit_Herkunftssprache_ungleich_Deutsch |1. Stichtag 2024/2025]] angekündigten Grundsätze: | Ab dem Schuljahr gelten die schon zum [[Handreichung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Planung_des_Bedarfs_f%C3%BCr_Sch%C3%BClerinnen_und_Sch%C3%BCler_mit_Herkunftssprache_ungleich_Deutsch |1. Stichtag 2024/2025]] angekündigten Grundsätze: | ||
* '''Schülerinnen und Schüler in der VK-Etappe | * '''Schülerinnen und Schüler in der VK-Etappe DaZ-1 werden immer in der VK-Klasse abgebildet.''' | ||
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* Die Teilintegration in der Etappe DaZ-2 erfolgt immer an der Stammschule. | * Die Teilintegration in der Etappe DaZ-2 erfolgt immer an der Stammschule. | ||
* Finden die '''Teilintegration und der DaZ-Unterricht in der VK-Klasse nicht an derselben Schule''' statt, ist der Schüler als '''Stammschüler an der Schule der Teilintegration''' und als '''Gastschüler an der Schule mit DaZ-Unterricht''' zu planen. Die Planung erfolgt wie für die Gastschüler-Religion und wird auf der Seite [[Planung_des_Unterrichts_für_Gastschüler_DAZ#Zweiter_Stichtag | Planung des Unterrichts für die Gastschüler DaZ]] detailliert beschrieben. | * Finden die '''Teilintegration und der DaZ-Unterricht in der VK-Klasse nicht an derselben Schule''' statt, ist der Schüler als '''Stammschüler an der Schule der Teilintegration''' und als '''Gastschüler an der Schule mit DaZ-Unterricht''' zu planen. Die Planung erfolgt wie für die Gastschüler-Religion und wird auf der Seite [[Planung_des_Unterrichts_für_Gastschüler_DAZ#Zweiter_Stichtag | Planung des Unterrichts für die Gastschüler DaZ]] detailliert beschrieben. | ||
Bitte beachten Sie, dass derzeit die Veröffentlichungen im Schulportal zur [https://www.schulportal.sachsen.de/portal/liste.php?menuid=858&dokumentid=283363 "Perspektive Regelklasse – Informationen zur Umsetzung der schulischen Integration zugewanderter Schülerinnen und Schüler"] noch nicht auf dem aktuellen Stand bezüglich des nächsten Schuljahres sind und noch angepasst werden müssen. | Bitte beachten Sie, dass derzeit die Veröffentlichungen im Schulportal zur [https://www.schulportal.sachsen.de/portal/liste.php?menuid=858&dokumentid=283363 "Perspektive Regelklasse – Informationen zur Umsetzung der schulischen Integration zugewanderter Schülerinnen und Schüler"] noch nicht auf dem aktuellen Stand bezüglich des nächsten Schuljahres sind und noch angepasst werden müssen. | ||
* Die Zuordnung zu den DaZ-Etappen in SaxSVS dient dabei immer der organisatorischen Abbildung der Schülerinnen und Schüler in DaZ-Etappen und muss nicht zwingend der sprachlichen Entwicklung in DaZ entsprechen. Deshalb werden beispielsweise Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 1 an Grundschulen direkt in die Regelklasse und damit DaZ-Etappe 2 aufgenommen, auch wenn die Sprachentwicklung dem noch nicht entsprechen sollte. | * Die Zuordnung zu den DaZ-Etappen in SaxSVS dient dabei immer der organisatorischen Abbildung der Schülerinnen und Schüler in DaZ-Etappen und muss nicht zwingend der sprachlichen Entwicklung in DaZ entsprechen. Deshalb werden beispielsweise Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 1 an Grundschulen direkt in die Regelklasse und damit DaZ-Etappe 2 aufgenommen, auch wenn die Sprachentwicklung dem noch nicht entsprechen sollte. | ||
Die neue Abbildung der DaZ-Etappen hat außer der |
Version vom 2024-04-24, 12:43:49 Uhr
Allgemeine Hinweise
Mit dem Update auf die Version 5.3.0 des Onlineschulmoduls SaxSVS-ABS werden umfangreiche Änderungen in den Schülerdaten im Register Migration/DAZ ausgeliefert. Dieser Updatebrief dient der Vorstellung und Erklärung der neuen Funktionen. Zeitnah nach der Auslieferung werden auch die Hilfen im Handbuch unter Schülerdaten Register Migration/DAZ aktualisiert.
Anlass für die Änderungen im Register Migration/DAZ ist die Vorbereitung auf die ab dem Schuljahr 2024/2025 geltenden Regelungen für die Abbildung der Schülerinnen und Schüler mit Teilnahme an einer Etappe Deutsch als Zweitsprache (DaZ).
Ab dem Schuljahr gelten die schon zum 1. Stichtag 2024/2025 angekündigten Grundsätze:
- Schülerinnen und Schüler in der VK-Etappe DaZ-1 werden immer in der VK-Klasse abgebildet.
- Schülerinnen und Schüler in den VK-Etappen DaZ-2 und DaZ-3 werden immer einer Regelklasse und nicht der VK-Klasse zugeordnet.
- Die Teilintegration in der Etappe DaZ-2 erfolgt immer an der Stammschule.
- Finden die Teilintegration und der DaZ-Unterricht in der VK-Klasse nicht an derselben Schule statt, ist der Schüler als Stammschüler an der Schule der Teilintegration und als Gastschüler an der Schule mit DaZ-Unterricht zu planen. Die Planung erfolgt wie für die Gastschüler-Religion und wird auf der Seite Planung des Unterrichts für die Gastschüler DaZ detailliert beschrieben.
Bitte beachten Sie, dass derzeit die Veröffentlichungen im Schulportal zur "Perspektive Regelklasse – Informationen zur Umsetzung der schulischen Integration zugewanderter Schülerinnen und Schüler" noch nicht auf dem aktuellen Stand bezüglich des nächsten Schuljahres sind und noch angepasst werden müssen.
- Die Zuordnung zu den DaZ-Etappen in SaxSVS dient dabei immer der organisatorischen Abbildung der Schülerinnen und Schüler in DaZ-Etappen und muss nicht zwingend der sprachlichen Entwicklung in DaZ entsprechen. Deshalb werden beispielsweise Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 1 an Grundschulen direkt in die Regelklasse und damit DaZ-Etappe 2 aufgenommen, auch wenn die Sprachentwicklung dem noch nicht entsprechen sollte.
Die neue Abbildung der DaZ-Etappen hat außer der