1. Stichtag-BBS
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Termine
Der 1. Stichtag für das Schuljahr 2022/2023 ist der 17.03.2022
- ab 15.01.2022: Senden auf 1. Stichtag möglich (Prognose-/Statistikzahlen)
- bis 01.03.2022: -> Senden der Daten auf 1. Stichtag
- technische Prüfung, Inhalt ist nur ein Bearbeitungsstand
- bis xx.xx.2022: Eintragungen der Referenten für Aufschläge und Pauschalen im Aufsichtsmodul
- 17.03.2022: -> 1. Stichtag
- bis 18.03.2022: Senden der Daten laut Stichtagsmeldung an das Aufsichtsmodul
- bis xx.xx.2022: Kontrollphase durch Referenten udn Absprache mit der Schule
- xx.xx.2022: letzte Möglichkeit zum Senden auf den 1. Stichtag
- xx.xx.2022: Abschluss der Kontrollphase und Fertigmeldung an das SMK
- ab XX.XX.2022: Senden der Anmeldestände laut Aufforderung durch das Fachreferat
Die dargestellten Termine sind Endtermine. Damit der Planungsprozess von der Projektleitung begleitet werden kann, sollte nach jeder Änderung im Schulmodul eine Übertragung der Daten in das Aufsichtsmodul (Senden auf 1. STT) erfolgen (Empfehlung: einmal pro Tag).
Allgemeine Bemerkungen
- Die Berechnung des Ergänzungsbereichs (EB) erfolgt auf Grundlage der Klassenbildung.
- Die Peronaleinsatzplanung muss in Abstimmung mit dem jeweiligen Fachreferat abgesprochen werden.
- Freistellungen für den Örtlichen Personalrat müssen durch den Schulleiter im Schulmodul gepflegt werden.
- Der Personaleinsatz für Religion muss erfolgen.
- Die Eingabe der anderen Stunden legt das Fachreferat des Standortes fest.
- Für die Bedarfsberechnung der sbA wird der theoretisch berechnete Wert laut Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung – SächsLKAZVO herangezogen.
Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen (Pflege der Aufschlaggründe (SOLL) durch Referenten): Home → Datenpflege
- weitere Beratungslehrer
- Mentorentätigkeit
- Außenstelle
- Fachleitertätigkeit
- Kooperationsverbünde
Aufschläge für Pauschalen (Pflege der Aufschlaggründe (SOLL) durch Referenten): Home → Datenpflege:
- Schulfremdenprüfung (SFP)
- Berufsorientierung (BO)
Handreichung
Für den Planungsprozess sollte die erstellte Handreichung abgearbeitet werden.
Planung von Migration und Inklusion
Migration
Die Migration erfolgt in 3 Etappen, wobei die ersten beiden Etappen in einer VKA-Klasse stattfinden. Die Etappe 3 wird in der Klassenbildungsmaske über DaZ-3 abgebildet. Der pauschale Wert für die Beschulung zum 1. Stichtag beträgt 0,4 Stunden pro Schüler.
Inklusion
Grundlage für die Gewichtung (Berechnung der Schülerzahlen) ist die Sächsische Klassenbildungsverordnung.
Gewichtungszuschläge:
- in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache 0,5 pro Schüler,
- im Förderschwerpunkt Lernen 1,0 pro Schüler und
- in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung 1,5 pro Schüler.
Umsetzung der inklusiven Unterichtung:
- Pauschale für Regelschule (BBS): 2,5 Stunden
- Pauschale für betreuende Förderschule: 0,5 Stunden
Empfehlungen für die Planung
Damit der Support den Planungsprozess besser begleiten kann (Erstellen von Hinweisen für fehlerhafte Planungen), sollte nach Änderungen (ab 01.03.2022) einmal pro Tag eine Übertragung an die Aufsicht (Senden) erfolgen.