1. Stichtag-BBS
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Termine
Der 1. Stichtag für das Schuljahr 2022/2032 ist der 17.03.2022
- Aug./Sept. 2021 -> Senden der Anmeldestände (Prognose-/Statistikzahlen)
- der genaue Termin wird durch das Fachreferat des jeweiligen Standortes festgelegt
- bis 29.09.2021 -> Senden der Daten auf den 2. STT
- Anpassen der Stichtagsdaten (Klassen, Schüler), verpflichtend für alle Ausbildungsjahre außer Ausbildungsjahr 1 und Neuanfänger in den Ausbildungsjahren 2 bis 4
- Neuanfänger in dieser Schule können zu diesem Zeitpunkt mit zur Schulaufsicht übertragen werden, wenn bereits alle Pflichtdaten in SaxSVS (meistens durch Schülerimport) eingetragen sind.
- bis zu diesem Zeitpunkt werden als Plausi nur die Warnungen ausgegeben (trotz „Warnungen“ ist ein Übertragen der Daten an die Schulaufsicht möglich)
- ab 04.10.2021 sind alle Plausibilitätsprüfungen auf aktiv gesetzt (Warnungen und Fehler). Ab diesem Zeitpunkt ist das Senden nur noch nach erfolgreicher Plausiprüfung (nach Beseitigung der Fehler) möglich. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die Daten an Phönix übertragen.
- zwischen 04.10.2021 und 14.10.2021 -> Senden der Absolventen/Abgänger an die Schulaufsicht
- Anhaken von „Übertragung der Absolventen für die amtliche Schulstatistik (Phönix)“
- Schülerdaten werden an das Trägermodul übermittelt (Beendigung der Ausbildung)
- Schülerzahlen werden in der Folgenacht in die Phönixtabellen übertragen; am Folgetag muss in Phönix geprüft werden, ob die eingetragenen Daten (B-Tabellen) richtig und aus Sicht Phönix plausibel sind
- 14.10.2021 -> Abkoppeln der LPDK (ab diesem Zeitpunkt werden keine Änderungen bzgl. Personal mehr an die Schulen übertragen)
- 15.10.2021 -> 2. Stichtag
- bis 04.11.2021 -> Senden der Daten auf den 2. STT
- Anhaken von „2. Stichtagsmeldung“
- Anpassen aller Stichtagsdaten (Klassen, Schüler, GB-Berechnung) lt. VwV Bedarf und Schuljahresablauf im Schulmodul und Übertragen der kompletten geprüften Daten vom Schulmodul in das Aufsichtsmodul
- Prüfung der übertragenen Lehrerdaten, Daten der Inklusion (F-Tabellen), Daten der Neuanfänger (N-Tabellen) und Daten der Klassenbildung (K-Tabellen) in Phönix am Folgetag (die Daten werden immer in der Folgenacht des Übertragens in Phönix eingelesen)
- Nach Prüfung der von SaxSVS ausgefüllten Phönixtabellen (in Phönix) durch die Schule (Rückmeldung von der Schule an den Referenten) Bestätigung aller Planungen und Einfrieren der Schulen durch den Referenten
- 05.11.2021 -> Abschluss der Kontrollphase an den Standorten
- nach Einfrieren der Schule durch den Referenten: Bearbeitung der noch offenen Tabellen (aktuelle Schülerdaten S-Tabellen) in Phönix laut Anweisung vom Statistischem Landesamt
Die Tabellen in Phönix können erst abgeschlossen werden, wenn die Schule eingefroren ist.
Die dargestellten Termine sind Endtermine. Damit der Planungsprozess von der Projektleitung begleitet werden kann, sollte nach jeder Änderung im Schulmodul eine Übertragung der Daten in das Aufsichtsmodul (Senden auf 2. STT) erfolgen (Empfehlung: einmal pro Tag).
Das Übertragen der Daten in Phönix erfolgt über einen nächtlichen Datenaustausch. Bei regelmäßigem Übertragen der Daten zur Schulaufsicht (Senden) können am Folgetag parallel zur Stichtagsplanung auch durch die Schule die Eingaben in den Lehrerbögen, B-Tabellen, K-Tabellen und F-Tabellen von Phönix kontrolliert werden.
Allgemeine Bemerkungen
- Die Berechnung des Ergänzungsbereichs (EB) erfolgt auf Grundlage der Klassenbildung.
- Die Peronaleinsatzplanung muss in Abstimmung mit dem jeweiligen Fachreferat abgesprochen werden.
- Freistellungen für den Örtlichen Personalrat müssen durch den Schulleiter im Schulmodul gepflegt werden.
- Der Personaleinsatz für Religion muss erfolgen.
- Die Eingabe der anderen Stunden legt das Fachreferat des Standortes fest.
- Für die Bedarfsberechnung der sbA wird der theoretisch berechnete Wert laut Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung – SächsLKAZVO herangezogen.
Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen (Pflege der Aufschlaggründe (SOLL) durch Referenten): Home → Datenpflege
- weitere Beratungslehrer
- Mentorentätigkeit
- Außenstelle
- Fachleitertätigkeit
- Kooperationsverbünde
Aufschläge für Pauschalen (Pflege der Aufschlaggründe (SOLL) durch Referenten): Home → Datenpflege:
- Schulfremdenprüfung (SFP)
- Berufsorientierung (BO)
Handreichung
Die Handreichung wird hier nach der zentralen Veröffentlichung verlinkt.
Bearbeitung SaxSVS und Phönix
Migration
Die Migration erfolgt in 3 Etappen, wobei die ersten beiden Etappen in einer VKA-Klasse stattfinden. Die Etappe 3 wird in der Klassenbildungsmaske über DaZ-3 abgebildet. Der pauschale Wert für die Beschulung zum 1. Stichtag beträgt 0,4 Stunden pro Schüler.
Inklusion
Grundlage für die Gewichtung (Berechnung der Schülerzahlen) ist die Sächsische Klassenbildungsverordnung.
Gewichtungszuschläge:
- in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache 0,5 pro Schüler,
- im Förderschwerpunkt Lernen 1,0 pro Schüler und
- in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung 1,5 pro Schüler.
Umsetzung der inklusiven Unterichtung:
- Pauschale für Regelschule (BBS): 2,5 Stunden
- Pauschale für betreuende Förderschule: 0,5 Stunden
Empfehlungen für die Planung
- Da einige Eingaben erst in Phönix geprüft werden, sollte nach dem Stichtag (15.10.2021) zeitnah eine Übertragung der Daten zur Aufsicht erfolgen und am Folgetag in Phönix das Fehlerprotokoll geprüft werden.
- Falls bereits im Vorfeld endgültige Daten in SaxSVS stehen, kann bereits ab dem 04.10. eine Datenkontrolle in Phönix erfolgen.
- Damit der Support den Planungsprozess besser begleiten kann (Erstellen von Hinweisen für fehlerhafte Planungen), sollte nach Änderungen (ab 04.10.2021) einmal pro Tag eine Übertragung an die Aufsicht (Senden) erfolgen.