Rechtliche Grundlagen
wichtige Termine
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Aktion
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| 10.03.2021 |
1. Stichtag
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Schuljahresablauf
| Aktion
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Verantwortliche
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Zeitraum
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- regionale Festlegungen des LaSuB zur Planung des kommenden Schuljahres
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zentrale Planungsgruppe des LaSuB
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Dezember/Januar
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- Erarbeitung einer Handreichung für den 1. Stichtag
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SaxSVS
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Januar/Februar
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SaxSVS-Aufsichtsmodul
- Prüfung der Schülerzahlprognosen
- Prüfung der prognostischen Klassen- und Gruppenbildung
- Prüfung des Bildungsplanes über Theoretischen Grundbereich
- Freigabe der Daten für Übernahme in Stichtagsdatenbank
- Einfrieren des 1. Stichtag, nach Abschluss aller Freigaben
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Schulreferent
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März/April
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- Erarbeitung einer Handreichung für den 2. Stichtag
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SaxSVS
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Juli/August
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SaxSVS-Aufsichtsmodul
- Prüfung der Schülerzahlen
- Prüfung der Klassen- und Gruppenbildung
- Prüfung des Bildungsplanes über Theoretischen Grundbereich
- Prüfung der Fachbilanz
- Prüfung des Lehrereinsatzes
- Freigabe der Daten für Übernahme in Stichtagsdatenbank
- zentrales Einfrieren der Daten für die allgemeinbildenden Schulen
- Einfrieren der Daten für die BBS durch das Fachreferat
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Schulreferent
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Oktober
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Statistiken innerhalb des Schuljahres
| Aktion
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Verantwortliche
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Zeitraum
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Erfassung der zukünftigen Schulanfänger in den SV-Klassen
- Eintragen der angemeldeten Schulanfänger für das kommende Schuljahr und Zuordnung zu einer SV-Klasse, Datenaustausch mit Freigabe
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Schulleitung (GS,FS)
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bis 30.Oktober jeden Jahres
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Schulsportstatistik
- Pflege der Schulsportbereitungen zum Stichtag der Sportstatistik, Datenaustausch mit Freigabe
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Schulleitung (GS,MS,GYM)
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Oktober
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Wohnortstatistik
- Pflege der Wohnorte/Gemeindeschlüssel und der Laufbahn in Schülerdaten, Datenaustausch mit Freigabe
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Schulleitung (GS,MS,GYM)
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Oktober
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Statistik Bildungsempfehlungen
- Pflege der erteilten Bildungsempfehlungen in Schülerdaten, Datenaustausch mit Freigabe
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Schulleitung (FS,GS,MS)
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Februar, Juni
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Statistik schulvorbereitende Maßnahmen
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Schulleitung (GS)
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März
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Monatlicher Bericht zum aktuellen Stand
| Aktion
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Verantwortliche
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Zeitraum
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1. Das Senden zum 5. eines jeden Monats ist zwingend notwendig. Die Schulen sollen mindestens einen Datenaustausch mit Freigabe für die Schulaufsicht pro Monat durchführen. Dieser sichert die Daten der lokalen Datenbank, notwendige Updates werden eingespielt und eventuelle technische Mängel können erkannt werden.
2. Zu diesem Sendetermin müssen die Daten der Schule auf aktuellen Stand gebracht werden, wenn folgende Änderungen an der Schule eingetreten sind:
- a. Klassen-, Gruppen- oder Kursbildung, die voraussichtlich bis Ende des aktuellen Schulhalbjahres wirksam sind.
- Im Zeitraum zwischen dem 1. Stichtag und 1. August sind Änderungen an Schülerzahlen für das kommende Schuljahr in der Klassenbildung im Register Prognose/Statistik zu pflegen.
- b. Abordnungen / Versetzungen von Lehrkräften,
- c. Beginn oder Beendigung von Langzeiterkrankung, Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, Elternzeiten und sonstigen Beurlaubungen,
- d. Beginn oder Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
- e. Änderungen in der Zuweisung von personenbezogenen und schulbezogenen Anrechnungen.
- f. Änderungen bei Schülern mit Deutsch als Zweitsprache in den Etappen DAZ1, DAZ2 und DAZ3 (Aufnahme, Änderung oder Wegfall der Etappe)
3. Die Schülerdaten sind im Zusammenhang mit zentralen Abfragen (Wohnortstatistik, Sportstatistik, Schulanfängererfassung...), die dem Punkt Statistiken innerhalb eines Schuljahres zu entnehmen sind, zu aktualisieren.
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Schulleitung
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jeden Monat
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