Planung GS
Grundschulen und Förderschulen erhalten für Maßnahmen in der Schuleingangsphase Stunden. Der Umfang ist in der VwV Schuljahresablauf geregelt:
- bei einzügiger Klassenstufe 1 3 Lehrerwochenstunden,
- bei zweizügiger Klassenstufe 1 5 Lehrerwochenstunden,
- bei dreizügiger Klassenstufe 1 7 Lehrerwochenstunden,
- bei vier- und mehrzügigerKlassenstufe 1 9 Lehrerwochenstunden.
An Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden immer 3 Lehrerwochenstunden berechnet. Der Bericht zeigt Planung und LK-Einsatz in den schulvorbreitenden Maßnahmen an.