Anwender:Planung
Rechtliche Grundlagen
Schuljahresablauf
Stichtage
2. Stichtag 2021/2022
Termine
- Der 2. Stichtag im Schuljahr 2021/2022 ist der 15.10.2021. Dieser Termin ist der Endtermin für die Stichtagsmeldung. Konkret bedeutet das, dass alle Korrekturarbeiten bis zum 14.10.2021 abgeschlossen sein müssen und an diesem Tag die letzte Möglichkeit besteht, Daten über einen Datenaustausch „2. Stichtagsmeldung/Pegasus“ zu senden.
- Laut VwV Bedarf und Schuljahresablauf (A/III/9) sind notwendige Anpassungen der Klassen-, Kurs- und Grup-penbildung bis zu vier Wochen nach Unterrichtsbeginn vorzunehmen. Die Prüfung, dass die Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung korrekt ist, muss bis zum 04.10.2021 erfolgt sein.
LPDK-Eintragungen/Endtermine:
12.09.2021: letzte Eintragungen in der LPDK
13.09.2021: letzte Übernahme der LPDK-Daten
14.09.2021: Abklemmen der LPDK
- Ab dem 01.10.2021 erfolgt mit dem Datenaustausch „2. Stichtagsmeldung/Pegasus“ auch die Datenübernahme in die Pegasusstatistik. Eine Korrektur der Daten für Pegasus ist bis zum Abschluss des Stichtages ausschließlich über SaxSVS vorgesehen. Korrekturen in den freien Tabellen sollen erst nach Einfrieren des Stichtages vorgenommen werden. Nach dem 15.10.2021 muss die Schule in Pegasus die Stichtagsmeldung beenden. Korrekturen in den freien Tabellen können durchgeführt werden. Erst mit einer fehlerfreien Plausiprüfung in der Pegasusstatistik ist die Stichtagsmeldung vollständig.
- Am 15.10.2021 werden alle allgemeinbildenden Schulen automatisch eingefroren.
- Die Schulreferenten können Besonderheiten der Schule wie bisher im Bemerkungsfeld erläutern. Bemerkungen können auch nach dem automatischen Einfrieren eingetragen werden. Der Endtermin für das Eintragen der Bemerkungen ist der 05.11.2021. Die Bestätigung der Stichtagsmeldung wird per Mail an die Schulen versandt.
Berichterstattung
Aktion | Verantwortliche | Zeitraum |
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zentrale Planungsgruppe des LaSuB | Dezember/Januar |
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SaxSVS | Januar/Februar |
SaxSVS-Aufsichtsmodul
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Schulreferent | März/April |
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SaxSVS | Juli/August |
SaxSVS-Aufsichtsmodul
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Schulreferent | Oktober |
Monatlicher Bericht zum aktuellen Stand
Aktion | Verantwortliche | Zeitraum |
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1. Das Senden zum 5. eines jeden Monats ist zwingend notwendig. Die Schulen sollen mindestens einen Datenaustausch mit Freigabe für die Schulaufsicht pro Monat durchführen. Dieser sichert die Daten der lokalen Datenbank, notwendige Updates werden eingespielt und eventuelle technische Mängel können erkannt werden. 2. Zu diesem Sendetermin müssen die Daten der Schule auf aktuellen Stand gebracht werden, wenn folgende Änderungen an der Schule eingetreten sind:
3. Die Schülerdaten sind im Zusammenhang mit zentralen Abfragen (Wohnortstatistik, Sportstatistik, Schulanfängererfassung...) zu aktualisieren. |
Schulleitung | jeden Monat |