Planung GS: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Grundschulen und Förderschulen erhalten für Maßnahmen in der Schuleingangsphase Stunden. Der Umfang ist in der VwV Schuljahresablauf geregelt: | |||
<br> | |||
*bei einzügiger Klassenstufe 1 3 Lehrerwochenstunden, | |||
*bei zweizügiger Klassenstufe 1 5 Lehrerwochenstunden, | |||
*bei dreizügiger Klassenstufe 1 7 Lehrerwochenstunden, | |||
*bei vier- und mehrzügigerKlassenstufe 1 9 Lehrerwochenstunden. | |||
An Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden immer 3 Lehrerwochenstunden berechnet. | |||
Der Bericht zeigt Planung und LK-Einsatz in den schulvorbreitenden Maßnahmen an. | Der Bericht zeigt Planung und LK-Einsatz in den schulvorbreitenden Maßnahmen an. | ||
[[Datei:SV.png|1000px]] | [[Datei:SV.png|1000px]] |
Version vom 20. August 2021, 08:14 Uhr
Grundschulen und Förderschulen erhalten für Maßnahmen in der Schuleingangsphase Stunden. Der Umfang ist in der VwV Schuljahresablauf geregelt:
- bei einzügiger Klassenstufe 1 3 Lehrerwochenstunden,
- bei zweizügiger Klassenstufe 1 5 Lehrerwochenstunden,
- bei dreizügiger Klassenstufe 1 7 Lehrerwochenstunden,
- bei vier- und mehrzügigerKlassenstufe 1 9 Lehrerwochenstunden.
An Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden immer 3 Lehrerwochenstunden berechnet. Der Bericht zeigt Planung und LK-Einsatz in den schulvorbreitenden Maßnahmen an.