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Aus Schulaufsicht
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1. Das Senden zum 5. eines jeden Monats ist zwingend notwendig. Die Schulen sollen mindestens einen Datenaustausch mit Freigabe für die Schulaufsicht pro Monat durchführen. Dieser sichert die Daten der lokalen Datenbank, notwendige Updates werden eingespielt und eventuelle technische Mängel können erkannt werden.
2. Zu diesem Sendetermin müssen die Daten der Schule auf aktuellen Stand gebracht werden, wenn folgende Änderungen an der Schule eingetreten sind:
* a. Klassen-, Gruppen- oder Kursbildung, die voraussichtlich bis Ende des aktuellen Schulhalbjahres wirksam sind.
:'''Im Zeitraum zwischen dem 1. Stichtag und 1. August sind Änderungen an Schülerzahlen für das kommende Schuljahr in der Klassenbildung im Register Prognose/Statistik zu pflegen.'''
* b. Abordnungen / Versetzungen von Lehrkräften,
* c. Beginn oder Beendigung von Langzeiterkrankung, Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, Elternzeiten und sonstigen Beurlaubungen,
* d. Beginn oder Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
* e. Änderungen in der Zuweisung von personenbezogenen und schulbezogenen Anrechnungen.
* f. Änderungen bei Schülern mit Deutsch als Zweitsprache in den Etappen DaZ-1, DaZ-2 und DaZ-3 (Aufnahme, Änderung oder Wegfall der Etappe)
3. Die Schülerdaten sind im Zusammenhang mit zentralen Abfragen (Wohnortstatistik, Sportstatistik, Schulanfängererfassung...) zu aktualisieren.
|Schulleitung
|jeden Monat
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|}






[[Kategorie: Statistik]]
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Version vom 2. Juli 2021, 09:15 Uhr