Anwender:Planung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Schulaufsicht
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 19: Zeile 19:


<big>Schuljahresablauf</big>
<big>Schuljahresablauf</big>
==Stichtage==
<big>wichtige Termine</big>
'''2. Stichtag 2021/2022'''
<big>Stichtage</big>
*[[2. Stichtag 2021/2022]]
===Termine===
===Termine===
*'''Der 2. Stichtag im Schuljahr 2021/2022 ist der 15.10.202'''1. Dieser Termin ist der Endtermin für die Stichtagsmeldung. Konkret bedeutet das, dass alle Korrekturarbeiten bis zum '''14.10.2021''' abgeschlossen sein müssen und an diesem Tag die letzte Möglichkeit besteht, Daten über einen Datenaustausch „2. Stichtagsmeldung/Pegasus“ zu senden.
*'''Der 2. Stichtag im Schuljahr 2021/2022 ist der 15.10.202'''1. Dieser Termin ist der Endtermin für die Stichtagsmeldung. Konkret bedeutet das, dass alle Korrekturarbeiten bis zum '''14.10.2021''' abgeschlossen sein müssen und an diesem Tag die letzte Möglichkeit besteht, Daten über einen Datenaustausch „2. Stichtagsmeldung/Pegasus“ zu senden.

Version vom 2. Juli 2021, 09:05 Uhr

Rechtliche Grundlagen

Schuljahresablauf wichtige Termine Stichtage

Termine

  • Der 2. Stichtag im Schuljahr 2021/2022 ist der 15.10.2021. Dieser Termin ist der Endtermin für die Stichtagsmeldung. Konkret bedeutet das, dass alle Korrekturarbeiten bis zum 14.10.2021 abgeschlossen sein müssen und an diesem Tag die letzte Möglichkeit besteht, Daten über einen Datenaustausch „2. Stichtagsmeldung/Pegasus“ zu senden.
  • Laut VwV Bedarf und Schuljahresablauf (A/III/9) sind notwendige Anpassungen der Klassen-, Kurs- und Grup-penbildung bis zu vier Wochen nach Unterrichtsbeginn vorzunehmen. Die Prüfung, dass die Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung korrekt ist, muss bis zum 04.10.2021 erfolgt sein.
LPDK-Eintragungen/Endtermine:
12.09.2021: letzte Eintragungen in der LPDK
13.09.2021: letzte Übernahme der LPDK-Daten
14.09.2021: Abklemmen der LPDK
  • Ab dem 01.10.2021 erfolgt mit dem Datenaustausch „2. Stichtagsmeldung/Pegasus“ auch die Datenübernahme in die Pegasusstatistik. Eine Korrektur der Daten für Pegasus ist bis zum Abschluss des Stichtages ausschließlich über SaxSVS vorgesehen. Korrekturen in den freien Tabellen sollen erst nach Einfrieren des Stichtages vorgenommen werden. Nach dem 15.10.2021 muss die Schule in Pegasus die Stichtagsmeldung beenden. Korrekturen in den freien Tabellen können durchgeführt werden. Erst mit einer fehlerfreien Plausiprüfung in der Pegasusstatistik ist die Stichtagsmeldung vollständig.
  • Am 15.10.2021 werden alle allgemeinbildenden Schulen automatisch eingefroren.
  • Die Schulreferenten können Besonderheiten der Schule wie bisher im Bemerkungsfeld erläutern. Bemerkungen können auch nach dem automatischen Einfrieren eingetragen werden. Der Endtermin für das Eintragen der Bemerkungen ist der 05.11.2021. Die Bestätigung der Stichtagsmeldung wird per Mail an die Schulen versandt.

Berichterstattung

Aktion Verantwortliche Zeitraum
  • regionale Festlegungen des LaSuB zur Planung des kommenden Schuljahres
zentrale Planungsgruppe des LaSuB Dezember/Januar
  • Erarbeitung einer Handreichung für den 1. Stichtag
SaxSVS Januar/Februar

SaxSVS-Aufsichtsmodul

  • Prüfung der Schülerzahlprognosen
  • Prüfung der prognostischen Klassen- und Gruppenbildung
  • Prüfung des Bildungsplanes über Theoretischen Grundbereich
  • Freigabe der Daten für Übernahme in Stichtagsdatenbank
  • Einfrieren des 1. Stichtag, nach Abschluss aller Freigaben
Schulreferent März/April
  • Erarbeitung einer Handreichung für den 2. Stichtag
SaxSVS Juli/August

SaxSVS-Aufsichtsmodul

  • Prüfung der Schülerzahlen
  • Prüfung der Klassen- und Gruppenbildung
  • Prüfung des Bildungsplanes über Theoretischen Grundbereich
  • Prüfung der Fachbilanz
  • Prüfung des Lehrereinsatzes
  • Freigabe der Daten für Übernahme in Stichtagsdatenbank
  • zentrales Einfrieren der Daten für die allgemeinbildenden Schulen
  • Einfrieren der Daten für die BBS durch das Fachreferat
Schulreferent Oktober

Monatlicher Bericht zum aktuellen Stand

Aktion Verantwortliche Zeitraum

1. Das Senden zum 5. eines jeden Monats ist zwingend notwendig. Die Schulen sollen mindestens einen Datenaustausch mit Freigabe für die Schulaufsicht pro Monat durchführen. Dieser sichert die Daten der lokalen Datenbank, notwendige Updates werden eingespielt und eventuelle technische Mängel können erkannt werden.

2. Zu diesem Sendetermin müssen die Daten der Schule auf aktuellen Stand gebracht werden, wenn folgende Änderungen an der Schule eingetreten sind:

  • a. Klassen-, Gruppen- oder Kursbildung, die voraussichtlich bis Ende des aktuellen Schulhalbjahres wirksam sind.
Im Zeitraum zwischen dem 1. Stichtag und 1. August sind Änderungen an Schülerzahlen für das kommende Schuljahr in der Klassenbildung im Register Prognose/Statistik zu pflegen.
  • b. Abordnungen / Versetzungen von Lehrkräften,
  • c. Beginn oder Beendigung von Langzeiterkrankung, Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, Elternzeiten und sonstigen Beurlaubungen,
  • d. Beginn oder Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
  • e. Änderungen in der Zuweisung von personenbezogenen und schulbezogenen Anrechnungen.
  • f. Änderungen bei Schülern mit Deutsch als Zweitsprache in den Etappen DaZ-1, DaZ-2 und DaZ-3 (Aufnahme, Änderung oder Wegfall der Etappe)

3. Die Schülerdaten sind im Zusammenhang mit zentralen Abfragen (Wohnortstatistik, Sportstatistik, Schulanfängererfassung...) zu aktualisieren.

Schulleitung jeden Monat