Datenpflege: Unterschied zwischen den Versionen
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Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch, Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“ oder Absicherung der zweiten abschlussorientierten Fremdsprache an Oberschulen | Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch, Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“ oder Absicherung der zweiten abschlussorientierten Fremdsprache an Oberschulen | ||
==Genehmigung von beantragten Fallgruppen== | ===Genehmigung von beantragten Fallgruppen=== | ||
Die Schule beantragt '''eine Ausnahmegenehmigung für die zusätzlich gebildete(n) Klassen'''. Dabei werden immer Klassen gleichen Klassentyps betrachtet. | Die Schule beantragt '''eine Ausnahmegenehmigung für die zusätzlich gebildete(n) Klassen'''. Dabei werden immer Klassen gleichen Klassentyps betrachtet. | ||
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Nach erfolgter Genehmigung wird die zusätzlich gebildete Klasse im Theo GB berechnet. | Nach erfolgter Genehmigung wird die zusätzlich gebildete Klasse im Theo GB berechnet. | ||
==Abweichungen in Pauschalen== | ==Abweichungen in Pauschalen== | ||
Abweichungen in Pauschalen zeigt an, in welcher Höhe die Schule die Pauschale geplant hat. Beim 1. Stichtag werden für Inklusion die Stunden pauschal in der Bilanz berechnet. Da Stunden, die im Bildungsplan angelegt wurden, nicht übernommen werden, wird Inklusion immer als Abweichung angezeigt. Für DaZ-3 werden zum 1. Stichtag ebenfalls die Stunden pauschal auf der Basis der prognostizierten Schülerzahlen berechnet. Im Stichtag Aktuell und im 2. Stichtag wird ersichtlich, in welchem Umfang der Schule z. B LK für Inklusion und DaZ-3 zu Verfügung stehen. Es werden die Stunden ausgewertet, die im Bildungsplan angelegt wurden, unabhängig davon, ob LK geplant wurden. Es ist daher nicht sinnvoll im Bildungsplan Stunden anzulegen, für die keine LK zu Verfügung stehen. | Abweichungen in Pauschalen zeigt an, in welcher Höhe die Schule die Pauschale geplant hat. Beim 1. Stichtag werden für Inklusion die Stunden pauschal in der Bilanz berechnet. Da Stunden, die im Bildungsplan angelegt wurden, nicht übernommen werden, wird Inklusion immer als Abweichung angezeigt. Für DaZ-3 werden zum 1. Stichtag ebenfalls die Stunden pauschal auf der Basis der prognostizierten Schülerzahlen berechnet. Im Stichtag Aktuell und im 2. Stichtag wird ersichtlich, in welchem Umfang der Schule z. B LK für Inklusion und DaZ-3 zu Verfügung stehen. Es werden die Stunden ausgewertet, die im Bildungsplan angelegt wurden, unabhängig davon, ob LK geplant wurden. Es ist daher nicht sinnvoll im Bildungsplan Stunden anzulegen, für die keine LK zu Verfügung stehen. |
Version vom 25. Mai 2021, 13:20 Uhr
Datenpflege
Pauschalen und Aufschläge werden unter Allgemeines/Datenpflege durch den zuständigen Referenten bzw. zentral (Förderschule --> Beratung und Diagnostik) gepflegt.
Pauschalen
Datenpflege durch den zuständigen Schulreferenten:
- GS: SCHW:BG => Schwimmbegleitung, SOR 2plus => an sorbischen Schulen
- FS: SCHW:BG
- OS: SCHW:BG (EB), SOR 2plus
- GYM: SCHW:BG (EB), SOR 2plus
- BS: BO => Berufssorientierung, Kooperation zwischen OS und BS, SFB => Schulfremdenprüfung
Einpflegen einer neuen Pauschale:
Aufschläge schulbezogene Anrechnungen
Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen werden aus folgenden Gründen durch den zuständigen Schulreferenten erteilt:
- Mentorentätigkeit
- Fachleitertätigkeit
- Beratungslehrer
- Inkl. lernzieldiff. Unt.
- Pilotphase §64(8) SächsSchulG
- Außenstelle ( Genehmigung muss vorliegen)
- Projekt Karg-Campus
- Projekt Vielfalt
- Kooperationsverbünde
Bei Aufschlägen, die nicht für einen befristeten Zeitraum (z.B. Mentorentätigkeit) erteilt werden, kann das Enddatum offen beleiben.
Plausibiltäten
Abweichung in der Klassenbildung (nur ABS)
Gründe für Abweichungen
Die Berechnung der theoretisch zu bildenden Klassen erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage der VwV Schuljahresablauf und der Vorschriften des Schulnetzplanes. Aus verschiedenen Gründen können Schulen von der vorgegebenen Norm abweichen. Dies benötigt eine Genehmigung durch die Schulaufsicht.
Gründe für Ausnahmegenehmigungen sind:
Fallgr. V
Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch, Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“ oder Absicherung der zweiten abschlussorientierten Fremdsprache an Oberschulen
Genehmigung von beantragten Fallgruppen
Die Schule beantragt eine Ausnahmegenehmigung für die zusätzlich gebildete(n) Klassen. Dabei werden immer Klassen gleichen Klassentyps betrachtet.
Fallgruppe beantragt:
Fallgruppe genehmigt:
Nach erfolgter Genehmigung wird die zusätzlich gebildete Klasse im Theo GB berechnet.
Abweichungen in Pauschalen
Abweichungen in Pauschalen zeigt an, in welcher Höhe die Schule die Pauschale geplant hat. Beim 1. Stichtag werden für Inklusion die Stunden pauschal in der Bilanz berechnet. Da Stunden, die im Bildungsplan angelegt wurden, nicht übernommen werden, wird Inklusion immer als Abweichung angezeigt. Für DaZ-3 werden zum 1. Stichtag ebenfalls die Stunden pauschal auf der Basis der prognostizierten Schülerzahlen berechnet. Im Stichtag Aktuell und im 2. Stichtag wird ersichtlich, in welchem Umfang der Schule z. B LK für Inklusion und DaZ-3 zu Verfügung stehen. Es werden die Stunden ausgewertet, die im Bildungsplan angelegt wurden, unabhängig davon, ob LK geplant wurden. Es ist daher nicht sinnvoll im Bildungsplan Stunden anzulegen, für die keine LK zu Verfügung stehen.
Abweichungen schulbezogene Anrechnungen
Schulbezogene Anrechnungsstunden werden auf der Basis der Lehrkräftearbeitszeitverordnung berechnet. Dabei ist die Anzahl der gebildeten Klassen ausschlaggebend für die Höhe der schulbezogenen Anrechnungsstunden. Für Projekte, Außenstellen, Mentorentätigkeit, 2. Beratungslehrer, ... können Aufschläge wie bereits oben erläutert, erteilt werden.
Beim 1. Stichtag werden die schulbezogenen Anrechnungsstunden pauschal in der Bilanz berechnet. Deshalb gibt es kein IST.
Beim 2. Stichtag und Aktuell wird sichtbar, in welchem Umfang die schulbezogenen Anrechnugsstunden vergeben wurden.