Datenpflege: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 44: | Zeile 44: | ||
Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch, Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“ oder Absicherung der zweiten abschlussorientierten Fremdsprache an Oberschulen | Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch, Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“ oder Absicherung der zweiten abschlussorientierten Fremdsprache an Oberschulen | ||
==Genehmigung von beantragten Fallgruppen== | ==Genehmigung von beantragten Fallgruppen== | ||
Die Schule beantragt eine Ausnahmegenehmigung für die zusätzlich gebildete(n) Klassen. Dabei werden immer Klassen gleichen Klassentyps betrachtet. | Die Schule beantragt '''eine Ausnahmegenehmigung für die zusätzlich gebildete(n) Klassen'''. Dabei werden immer Klassen gleichen Klassentyps betrachtet. | ||
<br> | <br> | ||
Fallgruppe beantragt: [[Datei:AntragFG.png|500px]] | Fallgruppe beantragt: [[Datei:AntragFG.png|500px]] | ||
<br> | <br> | ||
Fallgruppe genehmigt: [[Datei:FGgenehmigt.png|500px]] | Fallgruppe genehmigt: [[Datei:FGgenehmigt.png|500px]] |
Version vom 8. April 2021, 11:38 Uhr
Pauschalen und Aufschläge werden unter Allgemeines/Datenpflege durch den zuständigen Referenten bzw. zentral (Förderschule --> Beratung und Diagnostik) gepflegt.
Pauschalen
Datenpflege durch den zuständigen Schulreferenten:
- GS: SCHW:BG => Schwimmbegleitung, SOR 2plus => an sorbischen Schulen
- FS: SCHW:BG
- OS: SCHW:BG (EB), SOR 2plus
- GYM: SCHW:BG (EB), SOR 2plus
- BS: BO => Berufssorientierung, Kooperation zwischen OS und BS, SFB => Schulfremdenprüfung
Einpflegen einer neuen Pauschale:
Aufschläge schulbezogene Anrechnungen
Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen werden aus folgenden Gründen durch den zuständigen Schulreferenten erteilt:
- Mentorentätigkeit
- Fachleitertätigkeit
- Beratungslehrer
- Inkl. lernzieldiff. Unt.
- Pilotphase §64(8) SächsSchulG
- Außenstelle ( Genehmigung muss vorliegen)
- Projekt Karg-Campus
- Projekt Vielfalt
- Kooperationsverbünde
Bei Aufschlägen, die nicht für einen befristeten Zeitraum (z.B. Mentorentätigkeit) erteilt werden, kann das Enddatum offen beleiben.
Plausibiltäten
Abweichung in der Klassenbildung
Die Berechnung der theoretisch zu bildenden Klassen erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage der VwV Schuljahresablauf und der Vorschriften des Schulnetzplanes. Aus verschiedenen Gründen können Schulen von der vorgegebenen Norm abweichen. Dies benötigt eine Genehmigung durch die Schulaufsicht.
Gründe für Ausnahmegenehmigungen sind:
Fallgr. V
Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch, Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“ oder Absicherung der zweiten abschlussorientierten Fremdsprache an Oberschulen
Genehmigung von beantragten Fallgruppen
Die Schule beantragt eine Ausnahmegenehmigung für die zusätzlich gebildete(n) Klassen. Dabei werden immer Klassen gleichen Klassentyps betrachtet.
Fallgruppe beantragt:
Fallgruppe genehmigt: