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*OS: SCHW:BG (EB), SOR 2plus | *OS: SCHW:BG (EB), SOR 2plus | ||
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*BS: BO => Berufssorientierung, Kooperation zwischen OS und BS, SFB => Schulfremdenprüfung | *BS: BO => Berufssorientierung, Kooperation zwischen OS und BS, SFB => Schulfremdenprüfung | ||
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Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen werden aus folgenden Gründen durch den zuständigen Schulreferenten erteilt: | Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen werden aus folgenden Gründen durch den zuständigen Schulreferenten erteilt: | ||
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* Inkl. lernzieldiff. Unt. | * Inkl. lernzieldiff. Unt. | ||
* Pilotphase §64(8) SächsSchulG | * Pilotphase §64(8) SächsSchulG | ||
* Außenstelle ( Genehmigung muss vorliegen) | * Außenstelle ( Genehmigung muss vorliegen, 2 h bis 6 Klassen, 3 h bei mehr als 6 Klassen) | ||
* Projekt Karg-Campus | * Projekt Karg-Campus | ||
* Projekt Vielfalt | * Projekt Vielfalt | ||
* Kooperationsverbünde | * Kooperationsverbünde | ||
* GTA-Koordinatoren | |||
Bei Aufschlägen, die nicht für einen befristeten Zeitraum (z.B. Mentorentätigkeit) erteilt werden, kann das Enddatum offen beleiben. | Bei Aufschlägen, die nicht für einen befristeten Zeitraum (z.B. Mentorentätigkeit) erteilt werden, kann das Enddatum offen beleiben. | ||
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Abweichungen in der Klassenbildung werden in Plausibilitäten angezeigt. | Abweichungen in der Klassenbildung werden in Plausibilitäten angezeigt. Über die Lupe wird die Übersicht Schüler - Klassen geöffnet. | ||
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===Gründe für Abweichungen=== | ===Gründe für Abweichungen=== | ||
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Die Schule beantragt '''eine Ausnahmegenehmigung für die zusätzlich gebildete(n) Klassen'''. Dabei werden immer Klassen gleichen Klassentyps betrachtet. | Die Schule beantragt '''eine Ausnahmegenehmigung für die zusätzlich gebildete(n) Klassen'''. Dabei werden immer Klassen gleichen Klassentyps betrachtet. | ||
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Beim 2. Stichtag und Aktuell wird sichtbar, in welchem Umfang die schulbezogenen | Beim 2. Stichtag und Aktuell wird sichtbar, in welchem Umfang die schulbezogenen Anrechnungsstunden vergeben wurden. | ||
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===Abweichungen durch die Vergabe von sbA an Assistenzkräfte=== | |||
Stunden für sbA können an Assistenzkräfte vergeben werden. Das können folgende Funktionen oder Projekte sein: | |||
*Betreuungslehrer für Migranten | |||
*GTA-Koord. | |||
*Pädagogischer IT-Koordinator | |||
*Praktikumsbetreuer | |||
*Frauenbeauftragte | |||
*Gefahrstoffbeauftragte(r) | |||
*Datenschutzbeauftragte(r) | |||
*Sicherheitsbeauftragte(r) | |||
*Inklusionsbeauftragte(r) | |||
*Brandschutzhelfer | |||
*Schulloginverantwortliche(r) | |||
*Inklusion (lernzieldifferente Unterrichtung) | |||
*Kooperationsverbünde | |||
*Bertelsmann | |||
*Pilotphase §64(8) SächsSchulG | |||
*Projekt Karg-Campus | |||
*sonstige schulbezogene Anrechnungen | |||
Wenn sbA-Stunden an Assistenzkräfte vergeben werden, werden diese Stunden in der Bilanz Standard in einer separaten Spalte abgebildet. In der Abbildung der Abweichungen sbA werden aber nur die an LK vergebenen Stunden berücksichtigt. Sollte es also Abweichungen geben, muss in der Bilanz Standard geprüft werden, ob Stunden an AST vergeben wurden. | |||
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Aktuelle Version vom 7. November 2024, 09:53 Uhr
Hinweise zur Datenpflege
Pauschalen und Aufschläge werden unter Allgemeines/Datenpflege durch den zuständigen Referenten bzw. zentral (Förderschule --> Beratung und Diagnostik) gepflegt.
In der Bilanz werden die Aufschläge auf sbA und Pauschalen über Nacht berechnet.
Pauschalen
Datenpflege durch den zuständigen Schulreferenten:
- GS, GMS: SCHW:BG => Schwimmbegleitung, SOR 2plus => an sorbischen Schulen
- FS: SCHW:BG
- OS: SCHW:BG (EB), SOR 2plus
- GYM: SCHW:BG (EB), SOR 2plus
- P63 (Wintersportcampus): Kader
- BS: BO => Berufssorientierung, Kooperation zwischen OS und BS, SFB => Schulfremdenprüfung
Einpflegen einer neuen Pauschale:
Aufschläge schulbezogene Anrechnungen
Aufschläge für schulbezogene Anrechnungen werden aus folgenden Gründen durch den zuständigen Schulreferenten erteilt:
- Mentorentätigkeit
- Fachleitertätigkeit
- Beratungslehrer
- Inkl. lernzieldiff. Unt.
- Pilotphase §64(8) SächsSchulG
- Außenstelle ( Genehmigung muss vorliegen, 2 h bis 6 Klassen, 3 h bei mehr als 6 Klassen)
- Projekt Karg-Campus
- Projekt Vielfalt
- Kooperationsverbünde
- GTA-Koordinatoren
Bei Aufschlägen, die nicht für einen befristeten Zeitraum (z.B. Mentorentätigkeit) erteilt werden, kann das Enddatum offen beleiben.
Plausibiltäten
Abweichung in der Klassenbildung (nur ABS)
Abweichungen in der Klassenbildung prüfen
Abweichungen in der Klassenbildung werden in Plausibilitäten angezeigt. Über die Lupe wird die Übersicht Schüler - Klassen geöffnet.
Gründe für Abweichungen
Die Berechnung der theoretisch zu bildenden Klassen erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage der VwV Schuljahresablauf und der Vorschriften des Schulnetzplanes. Aus verschiedenen Gründen können Schulen von der vorgegebenen Norm abweichen. Dies benötigt eine Genehmigung durch die Schulaufsicht.
Gründe für Ausnahmegenehmigungen sind:
Fallgr. V
Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch, Fremdsprachenangebote an den Schulen mit der Zertifizierung „CertiLingua“ oder Absicherung der zweiten abschlussorientierten Fremdsprache an Oberschulen
Genehmigung von beantragten Fallgruppen
Die Schule beantragt eine Ausnahmegenehmigung für die zusätzlich gebildete(n) Klassen. Dabei werden immer Klassen gleichen Klassentyps betrachtet.
Fallgruppe beantragt:
Fallgruppe genehmigt:
Nach erfolgter Genehmigung wird die zusätzlich gebildete Klasse im Theo GB berechnet.
Abweichungen in Pauschalen
Abweichungen in Pauschalen zeigt an, in welcher Höhe die Schule die Pauschale geplant hat. Beim 1. Stichtag werden für Inklusion die Stunden pauschal in der Bilanz berechnet. Da Stunden, die im Bildungsplan angelegt wurden, nicht übernommen werden, wird Inklusion immer als Abweichung angezeigt. Für DaZ-3 werden zum 1. Stichtag ebenfalls die Stunden pauschal auf der Basis der prognostizierten Schülerzahlen berechnet. Im Stichtag Aktuell und im 2. Stichtag wird ersichtlich, in welchem Umfang der Schule z. B LK für Inklusion und DaZ-3 zu Verfügung stehen. Es werden die Stunden ausgewertet, die im Bildungsplan angelegt wurden, unabhängig davon, ob LK geplant wurden. Es ist daher nicht sinnvoll im Bildungsplan Stunden anzulegen, für die keine LK zu Verfügung stehen.
Abweichungen schulbezogene Anrechnungen
Schulbezogene Anrechnungsstunden werden auf der Basis der Lehrkräftearbeitszeitverordnung berechnet. Dabei ist die Anzahl der gebildeten Klassen ausschlaggebend für die Höhe der schulbezogenen Anrechnungsstunden. Für Projekte, Außenstellen, Mentorentätigkeit, 2. Beratungslehrer, ... können Aufschläge wie bereits oben erläutert, erteilt werden.
Beim 1. Stichtag werden die schulbezogenen Anrechnungsstunden pauschal in der Bilanz berechnet. Deshalb gibt es kein IST.
Beim 2. Stichtag und Aktuell wird sichtbar, in welchem Umfang die schulbezogenen Anrechnungsstunden vergeben wurden.
Abweichungen durch die Vergabe von sbA an Assistenzkräfte
Stunden für sbA können an Assistenzkräfte vergeben werden. Das können folgende Funktionen oder Projekte sein:
- Betreuungslehrer für Migranten
- GTA-Koord.
- Pädagogischer IT-Koordinator
- Praktikumsbetreuer
- Frauenbeauftragte
- Gefahrstoffbeauftragte(r)
- Datenschutzbeauftragte(r)
- Sicherheitsbeauftragte(r)
- Inklusionsbeauftragte(r)
- Brandschutzhelfer
- Schulloginverantwortliche(r)
- Inklusion (lernzieldifferente Unterrichtung)
- Kooperationsverbünde
- Bertelsmann
- Pilotphase §64(8) SächsSchulG
- Projekt Karg-Campus
- sonstige schulbezogene Anrechnungen
Wenn sbA-Stunden an Assistenzkräfte vergeben werden, werden diese Stunden in der Bilanz Standard in einer separaten Spalte abgebildet. In der Abbildung der Abweichungen sbA werden aber nur die an LK vergebenen Stunden berücksichtigt. Sollte es also Abweichungen geben, muss in der Bilanz Standard geprüft werden, ob Stunden an AST vergeben wurden.