Schulaufsicht:Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sollen personenbezogene Daten besser geschützt werden. In Deutschland tritt die EU-Regelung ab dem 25. Mai in Kraft. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) setzt die Regelungen auch in dem Verfahren Sächsische Schulverwaltungssoftware (SaxSVS) um. Der Sächsische Informatik Dienstleister (SID) überarbeitet die Leistungsvereinbarungen bezüglich der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO. Auch die Dienstvereinbarungen mit Personalvertretungen werden nach den neuen Regelungen angepasst. | Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sollen personenbezogene Daten besser geschützt werden. In Deutschland tritt die EU-Regelung ab dem 25. Mai in Kraft. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) setzt die Regelungen auch in dem Verfahren Sächsische Schulverwaltungssoftware (SaxSVS) um. Der Sächsische Informatik Dienstleister (SID) überarbeitet die Leistungsvereinbarungen bezüglich der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO. Auch die Dienstvereinbarungen mit Personalvertretungen werden nach den neuen Regelungen angepasst. | ||
[[Kategorie:Datenschutz]] |
Aktuelle Version vom 13. Januar 2021, 08:17 Uhr
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sollen personenbezogene Daten besser geschützt werden. In Deutschland tritt die EU-Regelung ab dem 25. Mai in Kraft. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) setzt die Regelungen auch in dem Verfahren Sächsische Schulverwaltungssoftware (SaxSVS) um. Der Sächsische Informatik Dienstleister (SID) überarbeitet die Leistungsvereinbarungen bezüglich der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO. Auch die Dienstvereinbarungen mit Personalvertretungen werden nach den neuen Regelungen angepasst.