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Update-Brief zur Version 5.3.0: Unterschied zwischen den Versionen

modified 2024-04-24; 12:59:12

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# Durch feste programmtechnische Hinterlegung der Zuordnungsregeln kann fälschlicherweise keine Zuordnung entgegen der oben genannten Grundsätze erfolgen.
# Durch feste programmtechnische Hinterlegung der Zuordnungsregeln kann fälschlicherweise keine Zuordnung entgegen der oben genannten Grundsätze erfolgen.
# Durch das Zusammenführen der bisherigen Tabellen "Etappen" und "Teilintegration" zu einer Tabelle "VK-Etappen und geplante Integration" kann die geplante Teilintegration besser geplant und der Platzbedarf im Schulaufsichtsmodul angezeigt werden.  
# Durch das Zusammenführen der bisherigen Tabellen "Etappen" und "Teilintegration" zu einer Tabelle "VK-Etappen und geplante Integration" kann die geplante Teilintegration besser geplant und der Platzbedarf im Schulaufsichtsmodul angezeigt werden.  
# Änderungen im Register Versetzung haben bei DaZ-Schülern direkt Auswirkungen auf die Zeitscheiben und DaZ-Etappen im Register Migration/DAZ. Im Normalfall muss die Schülerin/der Schüler bei Wechsel von einer DaZ-Etappe 1 in 2 nur in der Versetzung satt einer VK-Klasse einer Regelklasse zugeordnet werden, die Planung der DaZ-Etappen übernimmt das Programm.
# Änderungen im Register Versetzung haben bei DaZ-Schülern direkt Auswirkungen auf die Zeitscheiben und DaZ-Etappen im Register Migration/DAZ. Im Normalfall muss die Schülerin/der Schüler bei Wechsel von einer DaZ-Etappe 1 in 2 nur in der Versetzung statt einer VK-Klasse einer Regelklasse zugeordnet werden, die Planung der DaZ-Etappen übernimmt das Programm.
# Zum Schuljahreswechsel genügt die Versetzung per Hand, [[Sammeländerung]] oder [[Automatische Versetzung]] in eine neue Klasse und die DaZ-Etappen im Register Migration/DAZ werden im neuen Schuljahr fortgeführt.  
# Zum Schuljahreswechsel genügt die Versetzung per Hand, [[Sammeländerung]] oder [[Automatische Versetzung]] in eine neue Klasse und die DaZ-Etappen im Register Migration/DAZ werden im neuen Schuljahr fortgeführt.  
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Version vom 2024-04-24, 12:59:12 Uhr

Allgemeine Hinweise

Mit dem Update auf die Version 5.3.0 des Onlineschulmoduls SaxSVS-ABS werden umfangreiche Änderungen in den Schülerdaten im Register Migration/DAZ ausgeliefert. Dieser Updatebrief dient der Vorstellung und Erklärung der neuen Funktionen. Zeitnah nach der Auslieferung werden auch die Hilfen im Handbuch unter Schülerdaten Register Migration/DAZ aktualisiert.

Anlass für die Änderungen im Register Migration/DAZ ist die Vorbereitung auf die ab dem Schuljahr 2024/2025 geltenden Regelungen für die Abbildung der Schülerinnen und Schüler mit Teilnahme an einer Etappe Deutsch als Zweitsprache (DaZ).

Ab dem Schuljahr gelten die schon zum 1. Stichtag 2024/2025 angekündigten Grundsätze:

  • Schülerinnen und Schüler in der VK-Etappe DaZ-1 werden immer in der VK-Klasse abgebildet.
  • Schülerinnen und Schüler in den VK-Etappen DaZ-2 und DaZ-3 werden immer einer Regelklasse und nicht der VK-Klasse zugeordnet.
  • Die Teilintegration in der Etappe DaZ-2 erfolgt immer an der Stammschule.
  • Finden die Teilintegration und der DaZ-Unterricht in der VK-Klasse nicht an derselben Schule statt, ist der Schüler als Stammschüler an der Schule der Teilintegration und als Gastschüler an der Schule mit DaZ-Unterricht zu planen. Die Planung erfolgt wie für die Gastschüler-Religion und wird auf der Seite Planung des Unterrichts für die Gastschüler DaZ detailliert beschrieben.
Bitte beachten Sie, dass derzeit die Veröffentlichungen im Schulportal zur "Perspektive Regelklasse – Informationen zur Umsetzung der schulischen Integration zugewanderter Schülerinnen und Schüler" noch nicht auf dem aktuellen Stand bezüglich des nächsten Schuljahres sind und noch angepasst werden müssen.
  • Die Zuordnung zu den DaZ-Etappen in SaxSVS dient dabei immer der organisatorischen Abbildung der Schülerinnen und Schüler in DaZ-Etappen und muss nicht zwingend der sprachlichen Entwicklung in DaZ entsprechen. Deshalb werden beispielsweise Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 1 an Grundschulen direkt in die Regelklasse und damit DaZ-Etappe 2 aufgenommen, auch wenn die Sprachentwicklung dem noch nicht entsprechen sollte.

Die neue Abbildung der DaZ-Etappen in SaxSVS hat außer klaren einheitlichen Regeln noch weitere Vorteile und Vereinfachungen bei der Bedienung des Onlineschulmoduls und der Abbildung der Zuordnung im Schulaufsichtsmodul SaxSVS.

  1. Durch feste programmtechnische Hinterlegung der Zuordnungsregeln kann fälschlicherweise keine Zuordnung entgegen der oben genannten Grundsätze erfolgen.
  2. Durch das Zusammenführen der bisherigen Tabellen "Etappen" und "Teilintegration" zu einer Tabelle "VK-Etappen und geplante Integration" kann die geplante Teilintegration besser geplant und der Platzbedarf im Schulaufsichtsmodul angezeigt werden.
  3. Änderungen im Register Versetzung haben bei DaZ-Schülern direkt Auswirkungen auf die Zeitscheiben und DaZ-Etappen im Register Migration/DAZ. Im Normalfall muss die Schülerin/der Schüler bei Wechsel von einer DaZ-Etappe 1 in 2 nur in der Versetzung statt einer VK-Klasse einer Regelklasse zugeordnet werden, die Planung der DaZ-Etappen übernimmt das Programm.
  4. Zum Schuljahreswechsel genügt die Versetzung per Hand, Sammeländerung oder Automatische Versetzung in eine neue Klasse und die DaZ-Etappen im Register Migration/DAZ werden im neuen Schuljahr fortgeführt.