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Mindestanforderungen an Datenfreigaben für Stichtage: Unterschied zwischen den Versionen

modified 2023-11-15; 08:52:39

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Version vom 2023-11-15, 08:52:39 Uhr

Für die Datenfreigabe auf den "1. Stichtag Planungsdaten" und den "2. Stichtag Statistikdaten" müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sein.
Ohne die Erfüllung dieser Mindestvoraussetzungen kann ab einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Stichtag eine Datenfreigabe nicht mehr durchgeführt werden! Es erfolgt eine Fehlermeldung:

oder

Falls trotz Erfüllung der Mindestanforderungen keine Datenfreigabe auf den Stichtag möglich ist, wenden Sie sich bitte an den SaxSVS-Support

Mindestanforderungen zur Sendung auf den 2. Stichtag

  1. Für eine Datenfreigabe auf 2. Stichtag müssen ab 14 Tage vor dem Stichtag mindestens einmal die Plausieergebnisse der Amtlichen Schulstatistik (Pegasus) geprüft worden sein.
Nach Prüfung der Pegasusdaten kann ab dem nächsten Tag wieder eine Datenfreigabe auf 2.Stichtag erfolgen.
  1. In der Klassenbildung muss für das aktuelle Schuljahr mindestens eine Klasse gebildet worden sein.
  2. An der gesamten Schule müssen mindestens 30 Schülerinnen und Schüler vorhanden sein. (ohne SV-Klassen und Jokerklassen)
  3. In jeder Klasse muss mindesten 1 Schüler vorhanden sein.
  4. Die Schülerzahl darf pro Klasse nicht größer als 32 Schüler sein.
  5. Im Bildungsplan muss mindestens 1 Bildungsangebot vorhanden sein.
  6. Alle Schüler in VK-Klassen müssen einen Eintrag bei den DaZ-Etappen 1 oder 2 haben.
  7. Klassen in der Jahrgangsstufe 13 dürfen nur an §4-Gymnasien mit Streckung gebildet werden.
  8. Für mindestens 50% der Schüler muss das Wahlfach Ethik oder Religion eingetragen sein.