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Datenschutz

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Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sollen personenbezogene Daten besser geschützt werden. In Deutschland tritt die EU-Regelung ab dem 25. Mai in Kraft. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) setzt die Regelungen auch in dem Verfahren Sächsische Schulverwaltungssoftware (SaxSVS) um. Der Sächsische Informatik Dienstleister (SID) überarbeitet die Leistungsvereinbarungen bezüglich der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO. Auch die Dienstvereinbarungen mit Personalvertretungen werden nach den neuen Regelungen angepasst. Sobald die rechtlichen Grundlagen geschaffen sind, werden hier Informationen zu folgenden Punkten bereitgestellt.

  • Regelungen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  • Zuständigkeiten für Informationen bei Datenverlust festlegen
  • Einhaltung der erweiterten Informationspflichten des Verantwortlichen gegenüber den betroffenen Personen (Formular Informationspflicht)

Auch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten werden zur Ausübung der Schulpflichtüberwachung neue Verträge und Datenschutzunterlagen erarbeitet.


Papiere zum Datenschutz und zur Mitbestimmung

Die Nutzung von SaxSVS wurde mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragen und den Hauptpersonalräten Verwaltung und Lehrer [1] abgestimmt. Zur Wahrung des Datenschutzes und der Rechte der Personalvertretungen wurden die folgenden Festlegungen getroffen:

Datenschutzkonzept SaxSVS

VwV Schuldatenschutz

Dienstvereinbarung mit dem Lehrer-Hauptpersonalrat(LHPR) zur Einführung von SaxSVS

Rahmendienstvereinbarung "Elektronische Datenverarbeitung personenbezogener Daten durch die Kultusverwaltung" mit LHPR

Rahmendienstvereinbarung "Elektronische Datenverarbeitung personenbezogener Daten durch die Kultusverwaltung" mit HPR

Rahmendienstvereinbarung "Elektronische Datenverarbeitung personenbezogener Daten durch die Schulen" mit LHPR


Hinweise und Anleitungen zum sicheren Löschen von SaxSVS-Datenbanken bei Technikwechsel oder Aufhebung von Schulen sind unter dem Thema Deinstallation enthalten.