Aufnahme der Schulanfänger in SaxSVS: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Grundsätzlich sind alle an der Grundschule angemeldeten Schulanfänger in SaxSVS aufzunehmen und einer SV-Klasse (Klasse mit Klassentyp GS:SV) zuzuordnen, auch wenn ein späterer Übergang an eine Schule in freier Trägerschaft geplant ist.''' Diese Schüler werden dann später per Funktion [[ | '''Grundsätzlich sind alle an der Grundschule angemeldeten Schulanfänger in SaxSVS aufzunehmen und einer SV-Klasse (Klasse mit Klassentyp GS:SV) zuzuordnen, auch wenn ein späterer Übergang an eine Schule in freier Trägerschaft geplant ist.''' Diese Schüler werden dann später per Funktion [[Schülerdaten#Abgeben_von_Datensatzsichten_für_Schülerinnen_und_Schüler_an_andere_Schulen | Datensatzübergabe]] an die betreffenden Schulen verschickt. | ||
'''Die Erfassung der angemeldeten Schulanfänger in SaxSVS muss bis zum 30. Oktober des jeweiligen Jahres erfolgt sein.''' | '''Die Erfassung der angemeldeten Schulanfänger in SaxSVS muss bis zum 30. Oktober des jeweiligen Jahres erfolgt sein.''' | ||
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Aktuelle Version vom 2024-09-11, 06:19:59 Uhr
Schüler werden als Schulanfänger im Schulmodul SaxSVS grundsätzlich nur in der Grundschule angelegt. Ausnahmen sind der Zuzug aus anderen Bundesländern / Staaten oder der Wechsel von einer Schule in freier Trägerschaft in eine staatliche Schule. In diesen Fällen werden die Schüler von der Schule in SaxSVS angelegt, an der die Erstanmeldung durch die Eltern erfolgt.
Laut Schulordnung Grundschulen findet die Anmeldung der Schulanfänger jedes Jahr im Zeitraum zwischen dem 1. August und 15. September statt. In den Fällen des § 27 Abs. 2 SchulG muss die Anmeldung bis zum 15. März des folgenden Kalenderjahres vorgenommen werden.
Der Schüler wird mit den für SaxSVS notwendigen Pflichtdaten angelegt
und einer Klasse vom Klassentyp GS:SV für das laufende Schuljahr zugeordnet.
Grundsätzlich sind alle an der Grundschule angemeldeten Schulanfänger in SaxSVS aufzunehmen und einer SV-Klasse (Klasse mit Klassentyp GS:SV) zuzuordnen, auch wenn ein späterer Übergang an eine Schule in freier Trägerschaft geplant ist. Diese Schüler werden dann später per Funktion Datensatzübergabe an die betreffenden Schulen verschickt.
Die Erfassung der angemeldeten Schulanfänger in SaxSVS muss bis zum 30. Oktober des jeweiligen Jahres erfolgt sein.