Aus Saxsvs

Erfassung der Schulvertretungen

modified 2023-11-15; 08:52:37

Die mit SaxSVS erfassten Schulfunktionen Elternrats- und Schülerratsvorsitzende/r werden in Zukunft aus SaxSVS in das Internetportal "Sächsische Schuldatenbank-Schulporträt" übernommen und auch im Modul der Schulaufsicht angezeigt. Es entfällt dadurch die schriftliche Abfrage dieser Funktionen an den Schulen.

Die Termine für die Eintragung der Schülerrats- und Elternratsvorsitzenden sowie der Stellvertreter werden im Schulportal veröffentlicht. Es muss nach der Eingabe ein Datenaustausch mit der Auswahl "Aktualisierung mit Freigaben für Schulaufsicht" erfolgen, um die Daten an die Schulaufsicht zu übertragen.


Erfassung der Elternratsvorsitzenden

Auswahl des Registers Sorgeberechtigte beim entsprechenden Schüler.

Auswahl der Funktion im Bereich "Funktion im gewählten Schuljahr" beim entsprechenden Sorgeberechtigten.

Für die korrekte Anzeige der Elternfunktionen ist auch die richtige Eintragung der Elterndaten im Register Sorgeberechtigte entscheidend. Siehe auch Erfassung der Elternvertretungen mit SaxSVS

Soll bei Elternrats- und Schülerratsvorsitzenden sowie deren Stellvertretern die Veröffentlichung der Namen auf dem Internetportal "Sächsische Schuldatenbank-Schulporträt" erfolgen und liegt dafür eine schriftliche Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung der Namen vor, ist dies bei der entsprechenden Funktion anzuhaken. Die Veröffentlichung erfolgt dann bei gesetztem Haken automatisch.

Erfassung der Schülerratsvorsitzenden

Auswahl des Registers Laufbahn beim entsprechenden Schüler.

Auswahl der Funktion im Bereich "Schülerfunktion" vor dem passenden Schuljahr.


Jede Schulfunktion kann pro Schuljahr nur einmal vergeben werden. Falls für das gleiche Schuljahr die Funktion bereits vergeben war, bekommt der ehemalige Inhaber diese bei der Neuvergabe entzogen.


Soll bei Elternrats- und Schülerratsvorsitzenden sowie deren Stellvertretern die Veröffentlichung der Namen auf dem Internetportal "Sächsische Schuldatenbank-Schulporträt" erfolgen und liegt dafür eine schriftliche Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung der Namen vor, ist dies bei der entsprechenden Funktion anzuhaken. Die Veröffentlichung erfolgt dann bei gesetztem Haken automatisch.

Kontrolle der Schulvertretungen über das Startregister

Über das Startregister können die aktuell eingetragenen Eltern- und Schülerratsvorsitzenden kontrolliert werden.

  • Aufruf des Startregisters über das Icon in der Symbolleiste
  • Kontrolle des Elternratsvorsitzenden und Schülerratsvorsitzenden sowie deren Stellvertreter
  • alternativ auch über den Bericht B2522 Schulvertretungen kurz möglich