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Abwesenheitsgrund Schulpflichtverletzung

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Im September 2022 wurde in den Schülerdaten im Bereich "aktuell anwesend" in der Auswahl für Abwesenheitsgründe ein zusätzliches Merkmal "Schulpflichtverletzung" ergänzt.

  • Dieses Merkmal dient der Erfassung von längeren unentschuldigten Abwesenheiten und sollte zur Information der Schulpflichtüberwacher der Landkreise und kreisfreien Städte gepflegt werden.
  • Zum Eintragen des Abwesenheitsgrundes wird der Haken "aktuell Anwesend" entfernt und danach in der Auswahl bei Abwesenheitsgrund "Schulpflichtverletzung" ausgewählt.

  • Im Auswahlfeld "seit" wird das Datum ausgewählt, seit dem die Schülerin / der Schüler unentschuldigt fehlt.

  • Nach Rückkehr der Schülerin / des Schülers wird der Haken bei "aktuell Anwesend" wieder gesetzt.
  • Die Pflege des Merkmals Schulpflichtverletzung ersetzt nicht die notwendige Meldung von Schulpflichtverletzungen an das jeweilige Ordnungsamt.