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Besonderheiten an §4 Schulen

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Schulen gemäß §4 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung sind Gymnasien mit vertiefter Ausbildung.

Für diese Schulen sind die folgenden Einstellungen zu beachten.

Benutzervorgaben

In den Benutzervorgaben ist unter Schuleinstellung §4 und je nach Gymnasium "mit Streckung" zu wählen.

Kurswahl

Für Schüler an §4 Gymnasien kann in der Kurswahl das Merkmal §4 gewählt werden. Dann sind pro Schüler 3 Leistungskurse möglich. Für Schüler an §4 Gymnasien mit Streckung kann in der Kurswahl das Merkmal §4 mit Streckung gewählt werden. Zu den 3 Leistungskursen wird dann auch die Jahrgangsstufe 13 eingeblendet.

Kursbildung und Kurszuordnung

§4-Gymnasien mit Streckung erhalten in der Kursbildung und Kurszuordnung zusätzlich die Jahrgangsstufe 13.

Oberstufenverwaltung

§4-Gymnasien mit Streckung erhalten in der Oberstufenverwaltung zusätzliche Eingabemöglichkeiten für erreichte Punkte in der Jahrgangsstufe 13.