Schulversuch Produktives Lernen
modified 2023-05-25; 07:01:12
Rechtliche Grundlagen
Bei dem Schulversuch "Produktives Lernen im Freistaat Sachsen" handelt es sich um einen Schulversuch im Sinne des § 15 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG).
Produktives Lernen im Freistaat Sachsen ist ein besonderes zweijähriges Bildungsangebot in den Klassenstufen 8 und 9 des Hauptschulbildungsgangs der Oberschule. Zielgruppe sind abschlussgefährdete Schüler. Ziel ist es, sie mit einem stärker praxisbezogenen Bildungsangebot zu Abschlüssen zu führen und sie bei der Entwicklung konkreter beruflicher oder schulischer Anschlussperspektiven zu unterstützen. Das Produktive Lernen verbindet Tätigkeiten an selbst gewählten Praxisplätzen mit dem fachbezogenen, fachübergreifenden und fächerverbindenden Lernen in der Schule. Konzeption
An den beteiligten Schulen werden Lerngruppen in Klassenstufe 8 eingerichtet und die bestehenden Lerngruppen der Klassenstufen 8 des vergangenen Schuljahres in Klassenstufe 9 fortgeführt.
Die Regelgröße für eine Lerngruppe beträgt 20 Schüler, Abweichungen können durch das Landesamt für Schule und Bildung zugelassen werden.
Je Lerngruppe sind zwei Lehrer im Produktiven Lernen tätig, ein gleichzeitiger Einsatz eines Lehrers in Regelklassen ist aus inhaltlichen und organisatorischen Gründen zu vermeiden. Der Bedarf für eine Lerngruppe mit 20 Schülern beträgt insgesamt 40 Lehrerwochenstunden (LWS) für die pädagogische Arbeit zuzüglich 6 Stunden für Begleitaufgaben.
Planung des Unterrichts in SaxSVS
Bildung der Lerngruppen
Die Lerngruppen werden als Klassen in den Stufen 8 bzw. 9 angelegt. Dafür stehen die Klassentypen: MS:KL8:pl und MS:KL9:pl zur Verfügung (siehe Bild).
Planung des Unterrichts
Für die Klassen wurde jeweils eine Stundentafel angelegt.
Sie umfasst:
Bildungsangebot | amtl. kurz | MS:KL8:pl | MS:KL9:pl |
---|---|---|---|
Lernen in der Praxis | LeP | 16 | 16 |
Lernen in der Kommunikationsgruppe | LeK | 16 | 16 |
Fachbezogenes Lernen | LeF | 16 | 16 |
Zuordnung von Schülern zu den Klassen
- Gemäß Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Durchführung des besonderen Bildungsangebotes "Produktives Lernen im Freistaat Sachsen" Ziffer III bleiben die Schüler in der sechswöchigen Orientierungsphase Schüler der Stammschule und werden vorerst nur als Gastschüler an die am Schulversuch teilnehmende Schule übermittelt.
- Nach Ende der Orientierungsphase und bei endgültiger Aufnahme in das Produktive Lernen, werden die Schüler als Stammschüler abgegeben.
- Zum 2. Stichtag wird deshalb der Bedarf für Klassen des Klassentyps MS:KL8:pl und MS:KL9:pl pauschal berechnet.
Bildungsplan / Personaleinsatz
- Im Bildungsplan der entsprechenden Stufe sind für die Klassen und Gruppen 48 Stunden im Grundbereich zu planen.
- Für Lehrkräfte im Schulversuch werden ab 2018/2019 keine zusätzlichen personenbezogene Anrechnungen gewährt.
Planung zum 1. Stichtag
- Bildung der Lerngruppen als Klassen in der Klassenbildung
- Schülerzahlprognosen eintragen für:
- gesamt, männlich /weiblich
- Migranten,
- HS Klassenbildung
- Bildungsplan erfassen,
- Bildungsplan
- soweit möglich, eine Lehrereinsatzplanung im Personaleinsatz vornehmen
Planung zum 2. Stichtag
- Personaleinsatz vervollständigen
- Bilanzierung der Lehrkräfte kontrollieren
Muster Produktives Lernen
Planung von Fremdsprachen im Produktiven Lernen
Ab Version 4.7.0 werden die Fremdsprachen bei Zuordnung eines Schülers zu einer Fremdsprachengruppe oder der Planung eines Bildungsangebotes mit einer Fremdsprache für die gesamte Klasse im Bildungsplan automatisch in das Register Wahlfächer in den Schülerdaten übernommen.
In Klassen mit dem besonderen Bildungsweg Produktives Lernen muss im Bildungsplan ein Teil (z.B. 2 Stunden) der Stunden für den Bereich "Fachbezogenes Lernen" als Bildungsangebot Englisch geplant werden, damit den Schülern Englisch in den Schülerdaten zugeordnet wird.
- 2 der 16 Stunden mit dem amtl.Kurz LeF mit dem Bildungsangebot EN planen