Planung alternativer Lernangebote
modified 2024-09-02; 08:35:07
Laut §26 Absatz 3 Satz 2 Schulgesetz kann die Schulaufsichtsbehörde Ausnahmen von der Schulpflicht zulassen, insbesondere zur zeitweisen Alternativbeschulung im Rahmen jugendhilflicher Angebote auf der Basis eines Hilfeplans gemäß § 36 des Achten Buches Sozialgesetzbuch.
Derzeit betrifft das Schülerinnen und Schüler an Oberschulen die an entsprechenden durch das SMK genehmigten Projekten für „Alternative Lernangebote“ (ALA) teilnehmen. Diese Schülerinnen und Schüler werden in SaxSVS analog zu Schülerinnen und Schülern in Klassen zur Reintegration von Schulverweigerern (rik-Klassen) behandelt.
Planung an Oberschulen
Zuordnung zu Klassen zur Reintegration von Schulverweigerern
- In der Klassenbildung wird für die Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 9 eine Klasse mit dem Klassentyp MS:KL9:rik angelegt.
- Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden dieser Klasse zugeordnet, unabhängig ihrer eigentlichen Klassenstufe.
Planung der Stunden für Lehrkräfte die Projekte zur Alternativbeschulung stundenweise unterstützen im Bildungsplan
- Im Bildungsplan werden für die angelegte Klasse mit dem Klassentyp MS:KL9:rik Unterricht mit dem amtl.Kurz = URIK geplant.
- Es werden nur so viele Stunden im Bildungsplan geplant, wie Lehrkräfte der Schule das Projekt zur Alternativbeschulung mit Unterricht unterstützen.
- Als Bildungsangebote können zum amtl.Kurz URIK die Fächer EN, DE, MA und URIK ausgewählt werden.
- Im Personaleinsatz werden diesem Unterricht die Lehrkräfte, die das Projekt unterstützen zugeordnet.
Planung an Förderschulen
An Förderschulen mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und Lernen, gibt es ebenfalls Schülerinnen und Schüler, die an Lernangeboten zur Reintegration von Schulverweigerern teilnehmen. Diese gehören aber nicht immer zu den durch das SMK genehmigten Projekten für „Alternative Lernangebote“ (ALA). Die Teilnahme an diesen Projekten kann in SaxSVS wie folgt abgebildet werden:
Bildung von sonstigen Klassen zur Reintegration von Schulverweigerern und Zuordnung
- In der Klassenbildung wird für die Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe "sonst" eine Klasse mit dem Klassentyp FS:E:sonst:rik bzw. FS:L:sonst:rik angelegt.
- Dieser Klasse werden nur Schülerinnen und Schüler zugeordnet, die als Gastschüler für dieses Projekt an die Schule kommen.
- Eigene Schülerinnen und Schüler verbleiben in den Regelklassen der Förderschule, weil diese sosnt in der amtlichen Schulstatistik nicht gezählt werden würden.
Planung der Stunden für Lehrkräfte die Projekte zur Alternativbeschulung stundenweise unterstützen im Bildungsplan
- Im Bildungsplan werden für die angelegte Klasse mit dem Klassentyp FS:E:sonst:rik bzw. FS:L:sonst:rik Unterricht mit dem amtl.Kurz = URIK geplant.
- Es werden nur so viele Stunden im Bildungsplan geplant, wie Lehrkräfte der Schule das Projekt zur Alternativbeschulung mit Unterricht unterstützen.
- Als Bildungsangebote können zum amtl.Kurz URIK die Fächer EN, DE, MA und URIK ausgewählt werden.
- Nehmen Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule an diesen Bildungsangeboten teil, wird er Unterricht als Mehrstufengruppe mit den Klassen FS:E:sonst:rik bzw. FS:L:sonst:rik und den Regelklassen, aus denen die Schülerinnen und Schüler stammen, geplant.
- Im Personaleinsatz werden diesem Unterricht die Lehrkräfte, die das Projekt unterstützen, zugeordnet.