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Besonderheiten an §4 Schulen: Unterschied zwischen den Versionen
modified 2023-11-15; 08:52:36
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Aktuelle Version vom 2023-11-15, 08:52:36 Uhr
Schulen gemäß §4 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung sind Gymnasien mit vertiefter Ausbildung.
Für diese Schulen sind die folgenden Einstellungen zu beachten.
Benutzervorgaben
In den Benutzervorgaben ist unter Schuleinstellung §4 und je nach Gymnasium "mit Streckung" zu wählen.
Kurswahl
Kursbildung und Kurszuordnung
§4-Gymnasien mit Streckung erhalten in der Kursbildung und Kurszuordnung zusätzlich die Jahrgangsstufe 13.
Oberstufenverwaltung
§4-Gymnasien mit Streckung erhalten in der Oberstufenverwaltung zusätzliche Eingabemöglichkeiten für erreichte Punkte in der Jahrgangsstufe 13.