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Planung Deutsch als Zweitsprache

modified 2023-11-15; 08:52:39

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Grundlagen

Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten

Lehrplan Deutsch als Zweitsprache

Die Schüler durchlaufen im Rahmen der Förderung drei Etappen 1.Etappe (DAZ-1), 2. Etappe (DAZ-2) und Teilnahme an DAZ-3.

Änderungen der Etappen DAZ-1, DAZ-2 und DAZ-3 müssen in den Schülerdaten monatlich jeweils zum Termin der Sendung mit Freigabe für die Schulaufsicht aktualisiert werden!

Erste und zweite Etappe

  • Die erste und zweite Etappe findet an ausgewählten Schulen der Schularten Grundschule, Oberschule, Oberschule+, Gymnasium, Gemeinschaftsschule, Förderschule und Kolleg statt.
  • Je nach Schülerzahl sollen die Schüler der ersten und zweiten Etappe (DAZ-1 / DAZ-2) in Vorbereitungsklassen bzw. Vorbereitungsgruppen unterrichtet werden. Dabei können in der Grundschule Schüler aus höchstens 2 Klassenstufen und an den Oberschulen und Oberschulen+ Schüler aus höchstens 3 Klassenstufen zusammengefasst werden.


Im SaxSVS-Schulmodul sind für diese Vorbereitungsklassen bzw. -gruppen folgende Klassentypen vorgesehen:

GS:VKA - Vorbereitungsklassen an Grundschulen

MS:VKA - Vorbereitungsklassen an Oberschulen

MS:KL9:DAZA - Klassen für Analphabeten an Oberschulen (nur spezielle MS)

B2:MS:VKA - Vorbereitungsklassen an Abendoberschulen
B2:KOL:VKA - Vorbereitungsklassen an Kollegs
GYM:VKA - Vorbereitungsklassen an Gymnasien

AFS:x:VKA:Primar - Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden Förderschulen - Primarstufe

AFS:x:VKA:Sekundar - Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden Förderschulen - Sekundarstufe

OSP:VKA - Vorbereitungsklassen an Oberschule+
P63:VKA - Vorbereitungsklassen an Schulen besonderer Art nach §63d Schulgesetz

GMS:VKA:Primar - Vorbereitungsklassen an Gemeinschaftsschulen - Primarstufe

GMS:VKA:Sekundar - Vorbereitungsklassen an Gemeinschaftsschulen - Sekundarstufe


  • An Schulen mit VK-Schülern wird mindestens eine Klasse mit einem der oben genannten Klassentypen angelegt.
An Schulen, die keine eigenen DAZ-Schüler der 1. und 2. Etappe sondern nur VK-Schüler als Gastschüler von anderen Schulen haben, werden keine eigenen VK-Klassen gebildet.
  • Die Schüler der erste und zweite Etappe (DAZ-1 und DAZ-2) können den Regelklassen oder VK-Klassen (Klassentyp VKA:...) zugeordnet werden. Sie sollen möglichst den Regelklassen zugeordnet werden, nur in dem Falle, dass die Plätze in den Regelklassen nicht ausreichen und der Prozess, Vorbereitungsklassen einzurichten, der Klassen- und Gruppenbildung sowie die Schülerinnen und Schüler zu verteilen, noch nicht abgeschlossen werden konnte, werden sie der VK-Klasse (Klassentyp VKA:...) zugeordnet.
  • Im Bildungsplan wird grundsätzlich mit Mehrstufengruppen geplant.
  • Bei der Bildung von Vorbereitungsklassen an Gymnasien erfolgt die Planung und Bearbeitung analog dem Vorgehen in den Grund- und Oberschulen.

Erste und zweite Etappe zum 1. Stichtag

Zur Planung des kommenden Schuljahres am 1. Stichtag sind folgende Schritte notwendig:

  • In der Klassenbildung die benötigten VK-Klassen/-gruppen (Klassentyp VKA:...) in der Stufe VKA anlegen.


  • In der Klassenbildung im Bereich Prognose/Statistik die Hochrechnung (Übernahme aus Schülerdaten) durchführen.
  • Die Prognose der voraussichtlichen Schülerzahl von DAZ-Schülern in den Zeilen "davon VKA 1. Etappe" bzw. "davon VKA 2. Etappe" anpassen.


  • Im Bildungsplan die Unterrichtsstunden mit Bildungsangebot "DAZ" als Mehrstufengruppe in der Stufe VKA planen.
  • Die Anzahl der zu planenden VKA-Stunden ist zum 1. Stichtag von den geplanten VK-Klassen abhängig.
    • An Grundschulen und in der Primarstufe der Gemeinschaftsschulen sind pro Klasse 15 Stunden zu planen.
    • An Oberschulen, Oberschulen+ und der Sekundarstufe der Gemeinschaftsschulen sind pro Klasse 25 Stunden zu planen.
  • Wird die Mindestschülerzahl für eine Klasse/Gruppe nicht erreicht, so wird die zu planende Stundenzahl durch das Landesamt für Schule und Bildung festgelegt.
  • Die Planung erfolgt im Bildungsplan als Mehrstufengruppe, um später Schüler dem geplanten Unterricht zuordnen zu können.
  • Am Gruppennamen soll erkennbar sein, ob es sich um Unterricht für Schüler der 1. oder 2. Etappe handelt. Er sollte deshalb mit DAZ1 oder DAZ2 beginnen, beispielsweise DAZ1-Gruppenname oder DAZ2-Gruppenname.

Erste und zweite Etappe zum 2. Stichtag

  • Mit Beginn des Schuljahres und entsprechend auch zum 2. Stichtag sind die VK-Schüler (DAZ-1 oder DAZ-2) den Regelklassen oder VK-Klassen (Klassentyp VKA:...) zuzuordnen und die Lehrkräfte im Fach DAZ einzusetzen.
  • Dabei soll auch hier die Zuordnung möglichst zu den Regelklassen erfolgen.

  • Bei allen VK-Schülern muss das "von"- und "bis"-Datum der entsprechenden Etappe eingetragen sein, um die korrekte Zählung im Aufsichtsmodul zu gewährleisten.
  • In der 3. Etappe (Teilnahme an DAZ-3) genügt die Eingabe des "von"-Datums.


  • Für eine Gruppenzuordnung zum geplanten Unterricht in DAZ , müssen im Bildungsplan die Klassen denen VK-Schüler zugeordnet wurden mit den Mehrstufengruppen durch anhaken gekoppelt werden.


  • Jetzt können in der Gruppenzuordnung die Schüler den Mehrstufengruppen zugeordnet werden.

Ansichten im SaxSVS-Aufsichtsmodul

 
  • Die gebildeten Klassen sind unter Bilanzen/Statistiken/Berichte > Klassen- und Gruppenbildung > Schüler nach Stufen in der Spalte VKA und im Überblick Schüler-Klassen (ABS) in der Übersicht Schüler und Klassen enthalten.

  • Die Schülerzahlen werden unter Bilanzen/Statistiken/Berichte > Klassen- und Gruppenbildung > Überblick Schüler-Klassen (ABS) in den Spalten DaZ1, DaZ2 und DaZ3 angezeigt.


  • Der geplante Unterricht ist im Theoretischen Grundbereich, in der Fachbilanz und im Bildungsplan ersichtlich.

Planung von Inklusionsstunden für VK-Schüler

  • Um im Bildungsplan für VK-Schüler, die sonderpädagogoischen Förderbedarf z.B. im Förderschwerpunkt Hören oder Sehen haben, Inklusionsstunden zu planen, ist es ebenfalls notwendig, diese Stunden als Mehrstufengruppe zu planen und mit der Regelklasse des Stammschülers zu koppeln. Nur dann erfolgt eine richtige Abbildung im Aufsichtsmodul.
  • Das betrifft aber, wie oben geschrieben, nur die VK-Schüler, für die ein Feststellungsverfahren sonderpädagogischer Förderbedarf durchgeführt wurde.

Dritte Etappe

  • Allen zu fördernden Schülern in der dritten Etappe muss in den Schülerdaten im Register "Migration/DAZ" ein entsprechendes "von"-Datum eingetragen werden.


  • Die Stunden für die dritte Etappe werden mit pauschal 0,3 Stunden pro Schüler in Regelklassen berechnet.
  • Die Stunden sind entsprechend der Anzahl der Schüler im Bildungsplan mit dem Fach "DAZ-3" (aus frei verfügbar) anzulegen und zum 2. Stichtag mit dem entsprechenden Lehrereinsatz zu versehen.
  • Die Stunden werden im Bildungsplan nur dann angelegt, wenn auch Lehrerarbeitsvermögen zur Deckung dieser Stunden vorhanden ist.
  • Zum 1. Stichtag wird der Bedarf für DAZ-3 pauschal aus der Anzahl der Schüler mit "Herkunftssprache ungleich Deutsch" und dem Merkmal "davon DAZ-3" in der Klassenbildung/Prognose berechnet.

Ansichten im SaxSVS-Aufsichtsmodul

  • Im Theoretischen Grundbereich werden die eingetragenen Stunden mit den theoretisch berechneten Stunden verglichen. Falls eine Abweichung entsteht, wird diese in der Spalte Abw-IST vermerkt.