Aus Saxsvs

Handreichung Schuljahreswechsel

modified 2023-07-05; 08:58:29

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Zum Ende jedes Schuljahres sind in SaxSVS einige immer wiederkehrende Tätigkeiten notwendig, um das Schuljahr abzuschließen. Mit dieser Handreichung soll dazu eine Hilfe gegeben werden.

Erfassen der Bildungsempfehlungen Endjahr und Übergänge

Erfassen der Abschlüsse und Versetzungen der Schüler

Abschlüsse

Zum Ende des Schuljahres, sind durch die Förderschulen, Oberschulen und Gymnasien die Abschlüsse der Schüler bei Abgang von der Schule zu erfassen.

Die Pflege der Abschlüsse erfolgt unter Schülerdaten im Register Abschluss einzeln oder als Sammeländerung.

Versetzungen

Abgabe von Schülern an weiterführende Schulen

  • Schüler, die zum Schuljahresende die Stammschule wechseln, sind als Stammschüler an die weiterführende Schule abzugeben.
Die Übersendung der Schüler an die neuen Schulen kann, sobald die aufnehmende Schule feststeht, schon vor dem Schuljahresende über die Datensatzübergabe mit dem Datum 01.08. erfolgen!
  • Vor der Abgabe der Schüler sollte für die entsprechenden Klassen die Kategorie der Plausiprüfung "Abgabe Stammschüler" ausgeführt werden, um alle für die Übergabe notwendigen Daten erfasst zu haben.

Abgänger

  • Die Daten von Schülern, die die Schule verlassen oder ihre Schullaufbahn beenden, werden noch im September/Oktober des folgenden Schuljahres für die Amtliche Schulstatistik (Pegasus) benötigt.
  • Bei der Übergabe als Stammschüler an andere Schulen werden diese automatisch als Abgänger im Schülerarchiv markiert.

Hinweise zur Übergabe der Zugangsdaten bei bevorstehenden Schulleiterwechseln

  • Im Falle des Wechsels einer Schulleiterin/eines Schulleiters muss die Übernahme diese Funktion unbedingt vor dem Ausscheiden des bisherigen Schulleiters geregelt werden.
  • Im ungünstigsten Fall kann sonst durch keinen Nutzer der Schule mehr einen Datenaustausch mit SaxSVS durchgeführt werden.
Die neue Schulleiterin/der neue Schulleiter muss eine für den Zeitpunkt der Übernahme gültige Versetzung oder Abordnung an diese Schule haben und es muss in der Landespersonaldatenbank Schule (LPDK) für diese Person die Funktion "Schulleiter" oder "amtierender (kommissarischer) Schulleiter" für die betreffende Schule eingetragen sein.
  • An Schulen, an denen es keine/n Schulleiterin/Schulleiter gibt oder die Stelle des Schulleiters oder Stellvertreters nicht besetzt ist, sollte eine Lehrkraft, die den Schulleiter in seiner Abwesenheit vertritt, in der LPDK als "amtierender (kommissarischer) Schulleiter" für die betreffende Schule eingetragen und in SaxSVS die Rolle "Stellv.SL/Schulleitung" zugeordnet werden.