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Handreichung 1. Stichtag für Schulleitungen Entwurf und Handreichung Schuljahreswechsel: Unterschied zwischen den Seiten

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Zum Ende jedes Schuljahres sind in SaxSVS einige immer wiederkehrende Tätigkeiten notwendig, um das Schuljahr abzuschließen. Mit dieser Handreichung soll dazu eine Hilfe gegeben werden.
=Änderungen zum Vorjahr=
'''Schülerinnen und Schüler in DAZ-Etappen und VK-Klassen'''
* Ab dem Schuljahr 2024/2025 werden Schülerinnen und Schüler nur noch dann einer VK-Klasse (Klassentyp VKA:...) zugeordnet, wenn sie der VK-Etappe DAZ-1 angehören.
* Schülerinnen und Schüler der Etappen DAZ-2 oder DAZ-3 sind immer den Regelklassen zuzuordnen.
* Wurde für die Schülerin/den Schüler nach erfolgter Bildungsberatung noch kein Platz in einer Regelklasse gefunden, verbleiben diese Schüler in der VK-Klasse und Etappe DAZ-1.
* In der Prognose zum 1. Stichtag werden die Schülerinnen und Schüler in DAZ-Etappen dort eingetragenen, wo sie sich zukünftig am 01.08.24 befinden, DAZ-1 Schüler in den VK-Klassen, DAZ-2 und DAZ-3 Schüler in den Regelklassen.
* Schülerinnen und Schüler, die zum neuen Schuljahr von der Etappe DAZ-1 in die Etappe DAZ-2 wechseln und einer Regelklasse der eigenen Schule sicher zugeordnet werden können, werden in der Prognose in der Regelklasse abgebildet.  
* Gastschüler-VK werden an der Gastschule in der Prognose nicht erfasst.
Siehe auch [[Handreichung_1._Stichtag_für_Schulleitungen#Planung_des_Bedarfs_f.C3.BCr_Sch.C3.BClerinnen_und_Sch.C3.BCler_mit_Herkunftssprache_ungleich_Deutsch | Planung des Bedarfs für Schülerinnen und Schüler mit Herkunftssprache ungleich Deutsch]]{{Intern-link}}


=Planungshinweise zum 1. Stichtag=
=Erfassen der Bildungsempfehlungen Endjahr und Übergänge=
'''Allgemein'''
[[File:S-schuelerdaten-laufbahn-be-beendjahr.png | 940px]]
* Alle Schülerzahlen werden zum 1. Stichtag aus den Prognosewerten in der Maske [[Anleitung_1._Stichtag_für_Schulleitungen#Hochrechnung_und_Sch.C3.BClerzahlprognose | Klassenbildung]]{{Intern-link}} ermittelt.
* Für die Bedarfsberechnung der schulbezogenen Anrechnungen (sbA) werden die der Schule laut {{SächsLKAZVO}} theoretisch zustehenden Stunden herangezogen. Soweit über die Vergabe der schulbezogenen Anrechnungen bereits zum 1. Stichtag entschieden wurde, können diese im Schulmodul geplant werden, sie werden aber beim Referenten bei der Auswahl "1. Stichtag" nicht angezeigt.
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'''Unterricht in Religion und Ethik
* Die Planung erfolgt entsprechend [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2405.3#vwv5 Absatz 5.5 der VwV Religion und Ethik]: Der Religionsunterricht wird grundsätzlich entsprechend den jeweils geltenden Stundentafeln erteilt, sofern die personellen Voraussetzungen gemäß Teil A Nr. 4 vorliegen. Das Landesamt für Schule und Bildung sichert vorrangig jeweils für das Gebiet des Standortes die flächendeckende Absicherung des Religionsunterrichts mit einer Wochenstunde.
:Zur einheitlichen Bedarfsplanung wird der Religions- und Ethikunterricht zum 1. Stichtag wie folgt einstündig geplant:
::* Grundschule in Klassenstufe 2
::* Oberschule/Oberschule+/Gemeinschaftsschule in den Klassenstufen 9 und 10
::* Gymnasium in den Klassenstufen 5 und 6
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* An Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bzw. Förderschulen mit einem Schulteil geistige Entwicklung werden im Bildungsplan der Unterstufe Religion und Ethik einzeln als Lernbereiche des fachorientierten Unterrichts (FU) geplant, um die Schülerinnen und Schüler den Bildungsangeboten Eth, RE/e und RE/k zuordnen zu können.
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'''Jahrgangsübergreifender Unterricht'''
* Grundschulen, die nach §5(2) {{SächsSchulG}} jahrgangsübergreifenden Unterricht anbieten, beachten bitte die Hinweise zur [[Planung jahrgangsübergreifender Unterricht in der Grundschule | Planung jahrgangsübergreifenden Unterrichts in der Grundschule]]{{Intern-link}}!
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'''Unterricht in DAZ-3'''
* Der Bedarf für den Unterricht in DAZ-3 wird zum 1. Stichtag pauschal aus der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Merkmal DAZ-3 in der Klassenbildung/Prognose berechnet. [[Handreichung_1._Stichtag_für_Schulleitungen#Planung_des_Bedarfs_f.C3.BCr_Sch.C3.BClerinnen_und_Sch.C3.BCler_mit_Herkunftssprache_ungleich_Deutsch | Planung des Bedarfes für Schülerinnen und Schüler mit Herkunftssprache ungleich Deutsch]]{{Intern-link}}
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'''LRS-Klassen'''
* Für LRS-Klassen 3/1 mit Klassentyp GS:KL3:I dürfen keine prognostischen Schülerzahlen eingetragen werden. Die Berechnung des Bedarfs für diese Klassen erfolgt automatisch.
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'''Planung des Ergänzungsbereiches'''
* Der Ergänzungsbereich muss  zum 1. Stichtag nicht geplant werden. Die Berechnung erfolgt auf Basis der prognostischen Schülerzahl entsprechend der {{VwV Bedarf}}.
* Die Ausreichung des Ergänzungsbereiches erfolgt auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Ressourcen und kann vom theoretisch berechneten Wert abweichen. Die Abweichung wird vom SMK festgelegt.
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'''Wahlfächer Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde an Oberschulen, Oberschulen+, Gemeinschaftsschulen und lernzielgleich unterrichtenden Förderschulen'''
* Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 (außer vertiefte sportliche Ausbildung und Palucca) wählen 2 Fächer aus GE, GEO und GK.
* Pro Klasse können maximal 6 Wochenstunden für diese Fächer verplant werden.
* Die Planung ist klassenübergreifend zu vollziehen.
* Um die Hochrechnung im Register Prognose/Statistik nutzen zu können, muss für diese Schülerinnen und Schüler eine Gruppenzuordnung erfolgen.
* An den Gemeinschaftsschulen trifft die Entscheidung über die Belegung der Fächer Geschichte, Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/(Wirtschaft) und Geographie sowie Kunst und Musik und über die Wochenstundenanzahl in den Fächern Kunst und Musik die Schule.
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'''Angebote zur individuellen Förderung an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen'''
* Die in der Stundentafel enthaltenen Stunden für Angebote zur individuellen Förderung werden mit dem Bildungsangebot "WB" geplant.
* Der Bedarf berechnet sich aus der Anzahl der Klassen in den Klassenstufen 5 bis 10. (Klassen / 6 * 5 = Budget für WB).
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'''Anfangsunterricht an  lernzielgleich unterrichtenden Förderschulen'''
* Um eine Benachteiligung der lernzielgleich unterrichtenden Förderschulen in der Primarstufe zur vermeiden, wurden die Stunden für den Anfangsunterricht '''AU''' zur differenzierten Förderung in der Schuleingangsphase in Analogie zur Grundschule in die geltenden Stundentafeln aufgenommen.
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'''Planung der Bildungsangebote Einzelunterricht an §4 Schulen (EU4), Wahlbereich (WB) und Profil (P)'''
* Für die Berechnung des Fachbedarfs in der Lehrerausbildung wird eine Konkretisierung der Bildungsangebote bei den amtl.Kurz EU4, WB und Profil benötigt. <br> Überall, wo ein Fach der Stundentafel zugeordnet werden kann, sollte das auch erfolgen. Die Planung der Kombination amtl.Kurz = EU4 und BA = EU4 ist nur im Ausnahmefall erlaubt, wenn keine Fachzuordnung möglich ist. Auch bei den Bildungsangeboten WB und Profil soll, sofern möglich, das Bildungsangebot konkretisiert werden.


=Erfassen von Ausnahmegenehmigungen=
* Im Juni/Juli, der konkrete Termin wird durch die {{VwV Bedarf}} bekanntgegeben, sind die [[Erfassung_der_Bildungsempfehlungen_mit_SaxSVS#Bildungsempfehlung_zum_Schuljahresende | zum Schuljahresende ausgegebenen Bildungsempfehlungen]] und der [[Erfassung_der_Bildungsempfehlungen_mit_SaxSVS#Voraussichtlicher_.C3.9Cbergang_an_weiterf.C3.BChrende_Schulen | voraussichtliche Übergang an weiterführende Schulen]] zu erfassen.
'''Gesetzliche Grundlage'''
* Bildungsempfehlungen sind nur dann einzutragen, wenn wirklich '''zum Schuljahresende''' eine Bildungsempfehlung an den Schüler ausgegeben wurde.
* Im Bereich [[Erfassung_der_Bildungsempfehlungen_mit_SaxSVS#Voraussichtlicher_.C3.9Cbergang_an_weiterf.C3.BChrende_Schulen | Übergang an Schule]] können die zukünftigen Schulen analog zur Laufbahn über Staat, Bundesland, Schulart, Ort, Schule ausgewählt werden.


{{VwV Bedarf}}
=Erfassen der Abschlüsse und Versetzungen der Schüler=
==Abschlüsse==
[[File:S-handbuch-schuelerdaten-abschluss-abschluss.png | 600px]]


'''III. Schul- und Unterrichtsorganisation, Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung '''<br>
Zum Ende des Schuljahres, sind durch die Förderschulen, Oberschulen und Gymnasien die Abschlüsse der Schüler bei Abgang von der Schule zu erfassen.
8. Ausnahmegenehmigungen zur Klassen-, Kurs- und Gruppenbildung <br>
    a) Auf Antrag der Schulleiterin beziehungsweise des Schulleiters entscheidet das Landesamt für Schule und Bildung in der Regel zu Beginn des Schuljahres und befristet für ein Schuljahr über die Anzahl der zu bildenden Klassen, Kurse und Gruppen, einschließlich der Ausnahmetatbestände. <br>
    b) Der Antrag ist zu begründen. Er erfordert das Einvernehmen mit dem Schulträger, sofern dessen Aufgabenbereiche berührt werden. <br>
    c) Eine Ausnahmegenehmigung soll erteilt werden, wenn die Räume oder Teilbereiche der Schule die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Verhütung von Unfällen
      nicht gewährleisten und deshalb die Unterschreitung der Klassen-, Kurs- oder Gruppenobergrenze erforderlich machen (Fallgruppe I), <br>
    d) Über die Regelungen unter Buchstabe c hinaus sollen Ausnahmegenehmigungen nur erteilt werden, wenn die volle Unterrichtsversorgung sichergestellt ist und soweit
      pädagogische, personelle, räumliche oder organisatorische Gegebenheiten dies erfordern. Insbesondere <br>
    aa) kann eine Ausnahmegenehmigung bei Förderschulen und berufsbildenden Schulen erteilt werden, wenn das Schulnetz dies aufgrund regionaler wirtschaftlicher und
        siedlungsgeographischer Gegebenheiten notwendig macht und keine sinnvolle Alternative gemäß den Vorgaben für die Planung und Einrichtung von Schulstandorten
        zulässt (Fallgruppe II), <br>
    bb) soll eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn gesonderte Regelungen in Verwaltungsvorschriften oder Erlassen dies bestimmen (Fallgruppe III), <br>
    cc) kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn die Ausbildung in Landesfachklassen oder länderübergreifenden Fachklassen erfolgt oder dies zur Sicherung
        einer dezentralen Grundversorgung mit beruflichen Bildungsangeboten notwendig ist (Fallgruppe IV), <br>
    dd) soll eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn nur so Sprachangebote für die Nachbarsprachen Polnisch oder Tschechisch, Fremdsprachenangebote an den Schulen
        mit der Zertifizierung „CertiLingua“ sowie das Angebot der zweiten abschlussorientierten Fremdsprache an Oberschulen gesichert werden kann (Fallgruppe V).  


Die Pflege der Abschlüsse erfolgt unter Schülerdaten im [[Schülerdaten#Register_.E2.80.9EAbschluss.E2.80.9C | Register Abschluss]] einzeln oder als [[Sammeländerung#Register_.E2.80.9EAbschluss.E2.80.9C | Sammeländerung]].


'''Umsetzung in SaxSVS'''
==Versetzungen==
* Ausnahmegenehmigungen zur Klassen- und Gruppenbildung werden bei der betroffenen zusätzlich gebildeten Klasse oder Gruppe mit der entsprechenden Fallgruppe versehen.
[[File:S-versetzung-register-01.png | 940px]]
* Bei Klassen erfolgt dies in der [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Klassenbildung | Klassenbildung]]{{Intern-link}}, bei Gruppen im [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Bildungsplan | Bildungsplan]]{{Intern-link}}.


=Planung des Bedarfs für Schülerinnen und Schüler mit Herkunftssprache ungleich Deutsch=
* Zum Ende des Schuljahres sind für alle Schüler die Versetzung oder Nichtversetzung einzutragen.
'''Gesetzliche Grundlagen'''
* Diese Eintragung kann wieder alternativ bei jedem [[Schülerdaten#Register_.E2.80.9EVersetzung.E2.80.9C | Schüler einzeln in den Schülerdaten]] oder per [[Sammeländerung#Register_.E2.80.9EVersetzung.E2.80.9C | Sammeländerung]] erfolgen.


[https://www.migration.bildung.sachsen.de/saechsische-konzeption-zur-integration-von-migranten-3971.html Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten]
=Abgabe von Schülern an weiterführende Schulen=
* Schüler, die zum Schuljahresende die Stammschule wechseln, sind als [[Schülerdaten#Stammsch.C3.BClersichten_an_andere_Schulen_abgeben | Stammschüler]] an die weiterführende Schule abzugeben.  
* Mit dem Onlineschulmodul SaxSVS kann die Übergabe der Stammschülersicht der Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresende an eine weiterführende Schule vorher geplant werden.  
* Sobald die aufnehmende Schule feststeht, kann mit der [[Schülerdaten#Stammsch.C3.BClersichten_an_andere_Schulen_abgeben| Datensatzübergabe]] die Stammschülersicht an weiterführende Schulen abgegeben werden.
'''Von-Datum (erster Schultag an der weiterführenden Schule) ist dabei zwingend der 01.08. und letzter Schultag der eigenen Schule der 31.07.!'''
* Vor der Abgabe der Schüler sollte für die entsprechenden Klassen die Kategorie der [[Plausiprüfungen | Plausiprüfung "Abgabe Stammschüler"]] ausgeführt werden, um alle für die Übergabe notwendigen Daten erfasst zu haben.'''


[https://www.schulportal.sachsen.de/lplandb/index.php?lplanid=109&lplansc=l19mxtXg55h54JcbnhMD Lehrplan Deutsch als Zweitsprache]
[[File:S-plausi-kategorie-stammschueler-abgabe.png | 500px]]


'''Organisation des Unterrichts''' <br>
* Weitere Hinweise zur Abgabe von Stammschülern am Schuljahresende gibt es auf der Seite [[Sch%C3%BClerbewegungen_in_SaxSVS#.C3.9Cbergang_an_weiterf.C3.BChrende_Schulen | Schülerbewegungen in SaxSVS]]
Klassen- und Gruppenbildung <br>
Klassen bzw. Gruppen im Fach Deutsch als Zweitsprache sind altersbezogen zu bilden. Das gilt auch für die während des Schuljahres neu hinzukommenden Schüler.
Für die Grundschule können gemäß Schulordnung höchstens zwei aufeinanderfolgende Klassenstufen zusammengefasst werden. Für die Oberschule, Oberschule+, Gemeinschaftsschule bzw. das Gymnasium können gemäß der jeweiligen Schulordnung höchstens drei aufeinanderfolgende Klassenstufen zusammengefasst werden. <br>
Folgende Klassen- und Gruppenbildung wird empfohlen:<br>
für die Grundschule
* Schüler der Klassen 1 und 2
* Schüler der Klassen 3 und 4<br>
für die Oberschule/das Gymnasium
* Schüler der Klassen 5 bis 7
* Schüler der Klassen 8 bis 10<br>
Für die Klassen- und Gruppenbildung ist die Schulaufsicht verantwortlich.
Für die Förderschulen gilt eine vergleichbare Klassenbildung.


=Abgänger=
* Die Daten von Schülern, die die Schule verlassen oder ihre Schullaufbahn beenden, werden noch im September/Oktober des folgenden Schuljahres für die [[Amtliche_Schulstatistik_-_Pegasus | Amtliche Schulstatistik (Pegasus)]] benötigt.
* Bei der Übergabe als Stammschüler an andere Schulen werden diese automatisch als Abgänger im [[Schülerarchiv]] markiert.


'''Umsetzung in SaxSVS'''
=Hinweise zur Übergabe der Zugangsdaten bei bevorstehenden Schulleiterwechseln=
{| width="100%" cellspacing="0" cellpadding="10" border="1"
* Im Falle des Wechsels einer Schulleiterin/eines Schulleiters muss die Übernahme diese Funktion unbedingt vor dem Ausscheiden des bisherigen Schulleiters geregelt werden.  
|-
* Im ungünstigsten Fall kann sonst durch keinen Nutzer der Schule mehr einen Datenaustausch mit SaxSVS durchgeführt werden.  
|
'''Die neue Schulleiterin/der neue Schulleiter muss eine für den Zeitpunkt der Übernahme gültige Versetzung oder Abordnung an diese Schule haben und es muss in der Landespersonaldatenbank Schule (LPDK) für diese Person die Funktion "Schulleiter" oder "amtierender (kommissarischer) Schulleiter" für die betreffende Schule eingetragen sein.'''
1. Etappe und 2. Etappe
|
* In der Stufe VKA werden Klassen vom Typ GS:VKA, MS:VKA, AFS:x:VKA, GYM:VKA, OSP:VKA, P63:VKA, GMS:VKA:x angelegt.  
* Die Schülerinnen und Schüler müssen zwingend eine VK-Etappe DAZ-1 oder DAZ-2 eingetragen haben!
* '''NEU ab 2024:''' Schülerinnen und Schüler in der VK-Etappe DAZ-1 werden immer in der VK-Klasse abgebildet.  
** Die Schülerinnen und Schüler der Etappe DAZ-1 werden in der Klassenbildung in die Prognose der VK-Klassen eingetragen. Diese Schülerinnen und Schüler dürfen nicht einer Regelklasse zugeordnet werden.
* '''NEU ab 2024:''' Schülerinnen und Schüler in der VK-Etappe DAZ-2 werden immer einer Regelklasse zugeordnet werden. 
** Die Schülerinnen und Schüler der Etappe DAZ-2 werden in der Klassenbildung in die Prognose der geplanten Klassen eingetragen. Diese Schülerinnen und Schüler dürfen nicht den VK-Klassen (Klassentyp VKA:...) zugeordnet werden.
* Im Bildungsplan wird der Unterricht mit dem Fach "DAZ" als Mehrstufengruppe geplant.  


Siehe auch [[Planung_Deutsch_als_Zweitsprache | Planung Deutsch als Zweitsprache]]{{Intern-link}} und Handbuch SaxSVS Kapitel [[Schülerdaten]]{{Intern-link}}
* An Schulen, an denen es keine/n Schulleiterin/Schulleiter gibt oder die Stelle des Schulleiters oder Stellvertreters nicht besetzt ist, sollte eine Lehrkraft, die den Schulleiter in seiner Abwesenheit vertritt, in der LPDK als "amtierender (kommissarischer) Schulleiter" für die betreffende Schule eingetragen und in SaxSVS [[Rollenzuordnungen#Zuordnung_einer_Rolle | die Rolle "Stellv.SL/Schulleitung" zugeordnet werden.]]


|-
[[File:S-osm-rollenzuordnungen-rolle-stellvsl.png | 600px]]
|3. Etappe (DAZ-3)
|
* Schülerinnen und Schüler in der VK-Etappe DAZ-3 werden immer einer Regelklasse zugeordnet werden.
** Die Schülerinnen und Schüler Etappe DAZ-3 werden in der Klassenbildung in die Prognose der geplanten Klassen eingetragen. Diese Schülerinnen und Schüler dürfen nicht den VK-Klassen (Klassentyp VKA:...) zugeordnet werden.
* Im Bildungsplan kann der Unterricht mit dem Fach "DAZ-3" (aus frei verfügbar) im Grundbereich in der Höhe '''0,3 h pro Schülerin oder Schüler''' mit Teilnahme an DAZ-3 angelegt werden.
* Der theoretische Grundbereich berechnet den Bedarf für DAZ-3 pauschal aus der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit "Herkunftssprache ungleich Deutsch" und dem Merkmal "davon DAZ-3" in der Klassenbildung/Prognose.


Weitere Angaben dazu auch unter [[Planung_Deutsch_als_Zweitsprache | Planung Deutsch als Zweitsprache ]]{{Intern-link}}. 
[[Kategorie: Stichtage]]
|}
[[Kategorie: Schulmodul]]
 
[[Kategorie: Schüler]]
=Planung des Bedarfes für inklusive Unterrichtung=
[[Kategorie: Statistiken]]
'''Gesetzliche Grundlagen'''
 
{{Klassenbildungsverordnung}}
 
'''§ 2 Gewichtung bei inklusivem Unterricht'''
(1) Bei der Bildung von Klassen, Gruppen und Kursen werden hinsichtlich der Obergrenze Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf höher gewichtet. Der Gewichtungszuschlag beträgt für inklusiv unterrichtete Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
1. in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache 0,5 pro Schülerin oder Schüler,
2. im Förderschwerpunkt Lernen 1,0 pro Schülerin oder Schüler und
3. in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung 1,5  pro Schülerin oder Schüler.
(2) Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in mehreren Förderschwerpunkten ist der Förderschwerpunkt mit dem höchsten Gewichtungszuschlag maßgebend.
(3) Die Gewichtungszuschläge der bei der Klassen-, Gruppen- und Kursbildung zu berücksichtigenden Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen in der Summe den Wert 5 nicht überschreiten. Ausnahmen sind insbesondere zulässig, wenn die Unterrichtung einer größeren Zahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in bestimmten Förderschwerpunkten fachlich und pädagogisch begründet ist; § 4a Absatz 2 Satz 2 des Sächsischen Schulgesetzes gilt entsprechend.
(4) Die Absätze 1 bis 3 finden auf Förderschulen keine Anwendung.
 
<!--{{Schulintegrationsverordnung}} -->
 
{{VwV Bedarf}}
'''II. Bedarfsberechnung, Personalzuweisung, Kapitalisierung'''
16. Grund- und Oberschulen, die die lernzieldifferente inklusive Unterrichtung umsetzen, erhalten schulbezogene Anrechnungsstunden. Das Landesamt für Schule und Bildung weist die Anrechnungsstunden zu. Der Umfang ist nach dem Grad und der Ausprägung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zu bemessen.
17. Pro Kooperationsverbund im Sinne von § 4c Absatz 7 des Sächsischen Schulgesetzes werden für die Moderatorin beziehungsweise den Moderator bis zu sechs Anrechnungsstunden für dessen Koordination zur Verfügung gestellt. Das Landesamt für Schule und Bildung weist die Anrechnungsstunden jeweils der Schule zu, die die Koordinierung im Kooperationsverbund übernimmt.
 
'''Umsetzung in SaxSVS'''
* Bei der Bildung der Klassen, Gruppen und Kurse der Eingangsklassen (KL1, KL5, JG11 und VK/E) und der nachfolgenden Klassen KL2 bis KL10 und JG12 werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf höher gewichtet.
* Zur besseren Verdeutlichung der Schülerzahl inklusive der gewichteten Schülerinnen und Schüler wurde in der Prognose über der Zeile "Schüler gesamt" eine Zeile "Schüler gewichtet nach sächsKlassBVO" ergänzt.
* Zum ersten Stichtag wird die Zahl der inklusiv zu beschulenden Schülerinnen und Schüler anhand der Zahlen im Vorjahr geschätzt und in der Klassenbildung im Register Prognose/Statistik eingetragen. Dazu wird zu der Zahl der bereits vorhandenen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Zahl der Feststellungsverfahren addiert.
*Zum Stichtag werden nur Schülerinnen und Schüler mit dem Merkmal INKL gezählt (Klassenbildung > Register Prognose/Statistik > Zeile Inklusion).
*Im [[Anleitung_1._Stichtag_für_Schulleitungen#Bildungsplan | Bildungsplan]]{{Intern-link}} können Stunden im Bereich INKL geplant werden. Diese werden aber für die Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt, also beim Schulreferenten und im TheoGB bei der Auswahl "1.Stichtag" nicht angezeigt.
* Aufschläge in den schulbezogenen Anrechnungen für die lernzieldifferente Unterrichtung werden durch den Schulreferenten zugewiesen.
** GS 3 Stunden
** OS 4 Stunden + 1 Stunde je weitere Schülerin oder Schüler
<!--** Schulversuch-ERINA-Schulen erhalten die Aufschläge in der bisherigen Höhe-->
* Für Kooperationsklassen der Förderschulen an anderen Schularten werden die dafür gesondert vorgesehenen Klassentypen mit der Endung "int4" verwendet und in der Klassenbildung die [[Klassenbildung#Kooperationsklasse_f.C3.BCr_Integrationsform_4 | Kooperationsschule]]{{Intern-link}} eingetragen.
 
=Planung schulvorbereitender Maßnahmen=
'''Gesetzliche Grundlage'''
 
{{VwV Bedarf}}
 
'''II.Bedarfsberechnung, Personalzuweisung, Kapitalisierung''' <br>
6. Über den gemäß Nummer 4 und 5 ermittelten Umfang an Lehrerwochenstunden hinaus werden zugewiesen:<br>
d) den Grundschulen und Förderschulen für Maßnahmen in der Schuleingangsphase gemäß § 5 Absatz 2 der Schulordnung Grundschulen vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 312), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 253) geändert worden ist, und § 14a Absatz 2 der Schulordnung Förderschulen vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 317), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 258) geändert worden ist,<br>
aa) bei einzügiger Klassenstufe 1 3 Lehrerwochenstunden,
bb) bei zweizügiger Klassenstufe 1 5 Lehrerwochenstunden,
cc) bei dreizügiger Klassenstufe 1 7 Lehrerwochenstunden,
dd) bei vier- und mehrzügiger Klassenstufe 1 9 Lehrerwochenstunden.<br>
Bei Förderschulen mit mehreren Förderschwerpunkten erfolgt die Zuweisung von Lehrerwochenstunden für jeden Förderschwerpunkt gesondert.
 
'''Umsetzung in SaxSVS'''
* Im Bildungsplan werden für die Planung der kooperativen schulvorbereitenden Maßnahmen die Bildungsangebote SV:KK, SV:BF und SV:EA in der entsprechenden Größe verwendet.
<br> Siehe auch [[Planung der schulvorbereitenden Maßnahmen an Grundschulen | Planung der schulvorbereitenden Maßnahmen an Grundschulen]]{{Intern-link}}.
 
=Planung des Arbeitsvermögens von Studienreferendaren=
'''Gesetzliche Grundlage'''
{{LAPO II}}
 
'''§ 14 Ausbildung an der Schule'''
(3) Ab dem zweiten Ausbildungsabschnitt hat der Studienreferendar in seinen Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen mindestens drei Unterrichtsstunden wöchentlich zu hospitieren und in der Regel zwölf Unterrichtsstunden wöchentlich selbstständig zu unterrichten. Der selbstständige Unterricht erfolgt im Rahmen eines Lehrauftrages.
 
'''Umsetzung in SaxSVS'''
* Studienreferendare werden nicht im Schulmodul angelegt, sondern kommen über den Datenaustausch an die Schule.
* Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt erhalten einen selbständigen Lehrauftrag entsprechend der von der LPDK übermittelten Daten.
 
=Planung Seiteneinsteiger=
'''Gesetzliche Grundlage'''
 
{{SächsLKAZVO}}
 
'''§ 4 Anrechnungen''' <br>
(3) Personenbezogene Anrechnungen werden wie folgt gewährt: <br>
2. Lehrkräfte, die im Rahmen eines erweiterten Mentorates im Vorbereitungsdienst oder in der schulpraktischen Ausbildung für Seiteneinsteiger tätig sind, erhalten je nach Umfang der Ausbildungsverpflichtung Anrechnungsstunden.
 
'''Umsetzung in SaxSVS'''
* Seiteneinsteiger werden entsprechend ihres Arbeitsvermögens laut LPDK von den Schulen verplant.
* Anrechnungen für Mentorenstunden werden als Aufschläge auf die schulbezogenen Anrechnungen durch die Schulreferenten  verteilt und an der Schule später in der Tabelle "Anrechnungen, Ermäßigungen, Freistellungen, Minderungen und Funktionen" (AEFM) mit der Auswahl "Mentorentätigkeit" vergeben.
 
=Planung von voraussichtlichem Mehraufwand in Schulen mit Besonderheiten=
'''Gesetzliche Grundlage'''
 
{{VwV Bedarf}}
 
'''II. Bedarfsberechnung, Personalzuweisung, Kapitalisierung''' <br>
6. Über den gemäß Nummer 4 und 5 ermittelten Umfang an Lehrerwochenstunden hinaus werden zugewiesen: <br>
f)den Gymnasien mit vertiefter Ausbildung zusätzlich je Schülerin oder Schüler<br>
    aa) bei sportliche Vertiefung 1,0 Lehrerwochenstunden,
    bb) bei musischer Vertiefung 0,7 Lehrerwochenstunden,
    cc) bei sprachlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden,
    dd) bei mathematisch-naturwissenschaftlicher Vertiefung 0,28 Lehrerwochenstunden. <br>
Grundlage zur Berechnung des theoretischen Grundbereiches der Sekundarstufe II ist die Kurswahl der Schülerinnen und Schüler.
 
'''Umsetzung in SaxSVS'''
* Bei der Planung werden die voraussichtlichen Mehraufwände berücksichtigt. Dies gilt für:
** Gymnasien mit vertiefter Ausbildung,
** sorbische und andere Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet
 
* Die Aufschläge für Gymnasien mit vertiefter Ausbildung werden in der Sekundarstufe 1 anhand der Schülerzahl in der Prognose in der Zeile "davon §4-Schülerinnen/Schüler" berechnet.
* Diese Schülerzahl entsteht bei der Hochrechnung in der Sekundarstufe I aus den Schülerinnen und Schülern mit dem Bildungsgang (Art/BG) = V:xx  und in der Sekundarstufe II aus den Schülerinnen und Schülern mit einem Haken bei §4 in der Kurswahl.
 
An sorbischen Schulen kann der zweisprachige Unterricht in den Sachfächern in kooperativen Lehrformen (zum Beispiel Team-Teaching) oder durch zweisprachige Unterrichtsmodule erteilt werden. Die Entscheidung hierüber trifft das Landesamt für Schule und Bildung im Benehmen mit der Schulleitung und dem Schulkoordinator. Die Anzahl der Sachfächer mit zweisprachigem Unterricht kann im Grundschulbereich drei und ab Klassenstufe 5 fünf Sachfächer betragen.
 
<!--
=Kürzungen in Klassenbildung und Tafelfächern=
Voraussichtliche Kürzungen sind zum 1. Stichtag nur zu berücksichtigen, wenn der Unterricht in Religion/Ethik nicht zweistündig gewährleistet werden kann.
-->
 
=Terminüberblick 1. Stichtag zum Schuljahr 2024/2025=
* '''1. Stichtag im Schuljahr {{Schuljahr}} ist der {{1.Stichtag}}.'''
<!-- [[File:h-1stichtag-terminueberblick-2024.png |900px]] -->
* Für die Berichterstattung der Schulen zum 1. Stichtag wurden folgende Termine festgelegt:
 
[[File:h-1stichtag-monate-2024.png |940px]]
 
{|class="wikitable"
|-
|'''Datum''' ! width="10%"  |
|'''Aktion'''
|'''verantwortlich'''
|-
| bis 3. März
| Sendetermin für die '''Prognose der Schülerinnen/Schüler und Klassen an Grundschulen sowie der weitergeführten Klassen der Schularten Oberschule/Oberschule+/Gemeinschaftsschule (außer Klassenstufe 7), Gymnasium und Förderschule'''
| Schule
|-
| bis 16. März
| Sendetermin der Schulen für die '''Prognosen aller Klassen (inkl. Eingangsklassen und Klasse 7 der Schulart Oberschule/Oberschule+/Gemeinschaftsschule)''' hinsichtlich Klassenbildung, Schülerzahlen, Bildungsplan inkl. Gruppenbildung, Wahl der Fremdsprachen, Bildungsgänge, Kurse sowie der Freistellungen und Minderungen.
| Schule
|-
| 28. März
| letzter Sendetermin Schulen für den Abschluss der Kontrollphase an LaSuB
| Schule
|-
| bis 29. März
| Bestätigung der Planung durch die Schulreferentinnen/Schulreferenten
| Schulreferentinnen/Schulreferenten
|}
 
=Checkliste und Aufgaben je allgemeinbildende Schule=
Die Checkliste enthält die zum 1. Stichtag notwendigen Aufgaben mit entsprechenden Hinweisen. <br>
Eine ausführliche Anleitung wird auf der Seite [[Anleitung 1. Stichtag für Schulleitungen | Anleitung 1. Stichtag für Schulleitungen]]{{Intern-link}} bereitgestellt. Die Checkliste enthält in der rechten Spalte Verlinkungen auf diese Seite.
{| class="wikitable" style="text-align:left" border="1"
! width = "80%" |Aufgaben und Hinweise
! width = "20%" |Ansicht in SaxSVS und Verlinkungen zur Anleitung
|-
|
'''Kontrolle des Arbeitsvermögens der Lehrkräfte nach aktuellem Kenntnisstand'''<br>
{{check}} Arbeitsvermögen laut Vertrag <br>
{{check}} Anrechnungen für Weiterbildungen <br>
{{check}} Ermäßigungen für Alter und Schwerbehinderung <br>
{{check}} langfristiger Ausfall ggf. Mutterschutz <br>
{{check}} bereits beendete Abordnungen und Ruhestand <br>
{{check}} Arbeitsvermögen für Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt
|
* [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Kontrolle_des_Arbeitsverm.C3.B6gens_der_Lehrkr.C3.A4fte | Anleitung Kontrolle des Arbeitsvermögens der Lehrkräfte]]
* [[Anleitung_1._Stichtag_für_Schulleitungen#Arbeitsverm.C3.B6gen_f.C3.BCr_Studienreferendare | Anleitung Prüfen des Arbeitsvermögens für Studienreferendare]]
|-
|
'''Bildung der weitergeführten Klassen und sobald bekannt der Eingangsklassen (Klasse 1 an GS, FS und Klasse 5 an OS und GYM)''' <br>
{{check}} Klassen bilden <br>
{{check}} wenn Beantragung geplant, die Ausnahmegenehmigungen mit Fallgruppe erfassen <br>
:'''die Fallgruppe wird nur bei der betroffenen zusätzlich gebildeten Klasse eingetragen'''<br>
{{check}} Klassenlehrer den Klassen zuordnen
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* [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Klassenbildung | Anleitung Klassenbildung]]
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{{check}} '''Automatische Versetzung durchführen''' <br>
* Ausnahmen: Klassen im jahrgangsübergreifenden Unterricht, LRS-Klassen von KL3:I nach KL3:II und Klassen an Klinikschulen
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* [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Automatische_Versetzung | Anleitung Automatische Versetzung]]
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'''Schülerdaten überprüfen und ggf. nachtragen''' <br>
{{check}} Wahlfächer Ethik/Religion => '''Gruppenzuordnung durchführen''' <br>
{{check}} Oberschule/Oberschule+/Gemeinschaftsschule Klassenstufe 10: Wahlfächer Kunst/Musik => '''Gruppenzuordnung durchführen''' <br>
{{check}} Oberschule/Oberschule+/Gemeinschaftsschule Klassenstufe 10: Wahlfächer Geschichte/Geographie/Gemeinschaftskunde => '''Gruppenzuordnung durchführen''' <br>
{{check}} Fremdsprachen <br>
{{check}} Zeitscheiben Herkunftssprache ungleich Deutsch für DAZ-1, 2 und 3<br>
{{check}} eingetragener Bildungsgang/Profil <br>
{{check}} Schwerstmehrfachbehinderungen <br>
{{check}} Förderschwerpunkte <br>
{{check}} Zeitscheiben für Inklusion <br>
{{check}} für §4-Schülerinnen und §4-Schüler Merkmal in der Kurswahl bzw. in der SEKI Art/BG mit V:xx im Register Versetzung <br>
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* '''Dieser Punkt ist nur für eine möglichst aktuelle Hochrechnung durch Aktualisieren der Prognose wichtig!'''
* '''Zur Unterstützung die Plausiprüfungen nutzen!'''
* [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Pr.C3.BCfung_Sch.C3.BClerdaten_und_Bildungsgang | Anleitung Prüfung Schülerdaten und Bildungsgang]]
 
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'''Prognose aktualisieren und Schülerzahlprognosen eintragen''' <br>
{{check}} Schülerzahlen der Klassen '''außer für LRS-Klassen 3/1''' <br>
{{check}} Ethik, evangelische und katholische Religion <br>
{{check}} 2. Fremdsprache <br>
{{check}} Herkunftssprache ungleich Deutsch, VK-Etappe DAZ-1, DAZ-2 und DAZ-3, getrennt nach Geschlecht<br>
{{check}} inklusive Unterrichtung (bestehende + neu beantragte) <br>
{{check}} RS/HS <br>
{{check}} schwerstmehrfach behindert <br>
{{check}} Gastschülerinnen und Gastschüler Religion <br>
{{check}} §4-Schülerinnen und §4-Schüler an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung<br>
{{check}} Oberschule/Oberschule+/Gemeinschaftsschule Klassenstufe 10: Wahlfächer Kunst, Musik, Geschichte, Geographie und Gemeinschaftskunde <br>
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* [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Hochrechnung_und_Sch.C3.BClerzahlprognose | Anleitung Hochrechnung und Schülerzahlprognose]]
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|'''Bildungsplan inkl. Gruppenbildung''' <br>
{{check}} Unterricht planen <br>
{{check}} wenn Ausnahmegenehmigungen geplant sind, die Fallgruppen erfassen  <br>
: '''nur bei der betroffenen zusätzlich gebildeten Gruppe'''
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* [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Bildungsplan | Anleitung Bildungsplan]]
* [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Planung_des_Wahlbereichs_an_Oberschulen | Hinweise zur Planung des Wahlbereichs an Oberschulen]]
* [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Planung_der_schulspezifischen_Profile_an_Gymnasien | Hinweise zur Planung der schulspezifischen Profile an Gymnasien]]
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|{{check}} '''Freistellungen für ÖPR und Minderungen für den Einsatz in der Oberstufe (K6/K9) vergeben'''
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* [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Freistellungen_und_Minderungen | Anleitung Freistellungen und Minderungen]]
* {{SächsLKAZVO}}
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|{{check}} '''Lehrereinsatzplanung vornehmen'''
: soweit möglich, für die Anzeige von fächerspezifischem Bedarf
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* [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Lehrauftragsverteilung | Anleitung Lehrauftragsverteilung]]
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{{check}} '''Nur Gymnasium: Profilgruppen prognostisch bilden'''
: Schülerzuordnung noch nicht notwendig!
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* [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Bildungsplan | Anleitung Bildungsplan]]
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|{{check}} '''Nur Gymnasium: Kurswahl und Kursbildung'''
: Schülerzuordnung zu den Kursen noch nicht notwendig!
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* [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Kurswahl_und_Kursbildung_.28Gymnasium.29 | Anleitung Kurswahl und Kursbildung (Gymnasium)]]
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'''Planung des Unterrichts ev./kath. Religion''' <br>
{{check}} Unterricht im Bildungsplan anlegen <br>
{{check}} Personaleinsatz
: Personaleinsatz bei eigenem Personal planen!
: Bei einer geplanten Abordnung einen Jokerlehrer einsetzen!
: Falls eine kirchliche Lehrkraft benötigt wird, den Einsatz frei lassen!<br>
: Schülerzuordnung ist noch nicht notwendig!
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* [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Planung_des_Unterrichts_in_Religion | Anleitung Planung des Unterrichts in Religion]]
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{{check}} '''Durchführen der Plausiprüfungen mit der Plausi-Art „1. Stichtag“ '''
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* [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Plausipr.C3.BCfung_durchf.C3.BChren | Anleitung Plausiprüfung durchführen]]
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{{check}} '''Sendung der Daten auf den 1. Stichtag''' <br>
: '''Vor der Abgabe des Stichtages wird automatisch geprüft, ob die Plausiprüfungen durchgeführt worden sind.'''
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* [[Anleitung_1._Stichtag_f%C3%BCr_Schulleitungen#Sendung_der_Daten_auf_1._Stichtag | Anleitung Datenaustausch]]
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Version vom 2024-03-11, 07:36:57 Uhr

Zum Ende jedes Schuljahres sind in SaxSVS einige immer wiederkehrende Tätigkeiten notwendig, um das Schuljahr abzuschließen. Mit dieser Handreichung soll dazu eine Hilfe gegeben werden.

Erfassen der Bildungsempfehlungen Endjahr und Übergänge

Erfassen der Abschlüsse und Versetzungen der Schüler

Abschlüsse

Zum Ende des Schuljahres, sind durch die Förderschulen, Oberschulen und Gymnasien die Abschlüsse der Schüler bei Abgang von der Schule zu erfassen.

Die Pflege der Abschlüsse erfolgt unter Schülerdaten im Register Abschluss einzeln oder als Sammeländerung.

Versetzungen

Abgabe von Schülern an weiterführende Schulen

  • Schüler, die zum Schuljahresende die Stammschule wechseln, sind als Stammschüler an die weiterführende Schule abzugeben.
  • Mit dem Onlineschulmodul SaxSVS kann die Übergabe der Stammschülersicht der Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresende an eine weiterführende Schule vorher geplant werden.
  • Sobald die aufnehmende Schule feststeht, kann mit der Datensatzübergabe die Stammschülersicht an weiterführende Schulen abgegeben werden.
Von-Datum (erster Schultag an der weiterführenden Schule) ist dabei zwingend der 01.08. und letzter Schultag der eigenen Schule der 31.07.!
  • Vor der Abgabe der Schüler sollte für die entsprechenden Klassen die Kategorie der Plausiprüfung "Abgabe Stammschüler" ausgeführt werden, um alle für die Übergabe notwendigen Daten erfasst zu haben.

Abgänger

  • Die Daten von Schülern, die die Schule verlassen oder ihre Schullaufbahn beenden, werden noch im September/Oktober des folgenden Schuljahres für die Amtliche Schulstatistik (Pegasus) benötigt.
  • Bei der Übergabe als Stammschüler an andere Schulen werden diese automatisch als Abgänger im Schülerarchiv markiert.

Hinweise zur Übergabe der Zugangsdaten bei bevorstehenden Schulleiterwechseln

  • Im Falle des Wechsels einer Schulleiterin/eines Schulleiters muss die Übernahme diese Funktion unbedingt vor dem Ausscheiden des bisherigen Schulleiters geregelt werden.
  • Im ungünstigsten Fall kann sonst durch keinen Nutzer der Schule mehr einen Datenaustausch mit SaxSVS durchgeführt werden.
Die neue Schulleiterin/der neue Schulleiter muss eine für den Zeitpunkt der Übernahme gültige Versetzung oder Abordnung an diese Schule haben und es muss in der Landespersonaldatenbank Schule (LPDK) für diese Person die Funktion "Schulleiter" oder "amtierender (kommissarischer) Schulleiter" für die betreffende Schule eingetragen sein.
  • An Schulen, an denen es keine/n Schulleiterin/Schulleiter gibt oder die Stelle des Schulleiters oder Stellvertreters nicht besetzt ist, sollte eine Lehrkraft, die den Schulleiter in seiner Abwesenheit vertritt, in der LPDK als "amtierender (kommissarischer) Schulleiter" für die betreffende Schule eingetragen und in SaxSVS die Rolle "Stellv.SL/Schulleitung" zugeordnet werden.