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Erfassung der Elternvertretungen mit SaxSVS

modified 2021-04-28; 06:56:56

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Die mit SaxSVS erfassten Elternrats- und Schülerratsvorsitzenden werden auch im Modul der Schulaufsicht und (wenn eine entsprechende Einwilligungserklärung der Personen vorliegt) im Internetportal "Sächsische Schuldatenbank-Schulporträt" angezeigt. Dafür entfällt die schriftliche Abfrage dieser Funktionen an den Schulen. Für die korrekte Anzeige ist aber eine richtige Eintragung der Elterndaten im Register Sorgeberechtigte entscheidend. Die Sorgeberechtigten müssen getrennt nach Mutter und Vater eingetragen werden.

und nicht als Familie.

Die Eintragung als Familie führt sonst zu Anzeigen im Aufsichtsmodul und im Schulporträt, aus denen der Inhaber der Funktion nicht eindeutig identifiziert werden kann, wie in diesem Beispiel.

Gleiches gilt auch für die Erfassung der Klassenelternsprecher, wenn diese in den Berichten der Schule korrekt angezeigt werden sollen.

Veröffentlichung im Internetportal "Sächsische Schuldatenbank-Schulporträt"

Soll bei Elternrats- und Schülerratsvorsitzenden sowie deren Stellvertretern die Veröffentlichung der Namen auf dem Internetportal "Sächsische Schuldatenbank-Schulporträt" erfolgen und liegt dafür eine schriftliche Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung der Namen vor, ist dies bei der entsprechenden Funktion anzuhaken. Die Veröffentlichung erfolgt dann bei gesetztem Haken automatisch.